Wer gerade in der Ausbildung steckt, kann meist nicht gerade von üppigen Verdiensten berichten. Für Azubis mit sehr schmalem Gehalt, die nicht mehr zuhause wohnen und deren Eltern ebenfalls Geringverdiener sind, gibt es aber Hilfe.

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Bis zu 518 Euro extra
Diese Beihilfe ist ein Zuschuss von maximal 518 Euro für den Lebensunterhalt. Doch Achtung: Um diese monatliche Finanzspritze zu bekommen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Gehalt und tatsächliche Unkosten werden penibel gegeneinander aufgerechnet. Gefördert wird nur die erste Ausbildung und auch nur, wenn sie staatlich anerkannt ist. Wer noch minderjährig ist, bekommt nur dann BAB, wenn er nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit weg ist oder die Familiensituation unzumutbar ist. Grundsätzlich wird die Berechnung eines Zuschusses auch immer vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht. Das heißt, wenn es deinen Eltern finanziell gut geht, schrumpfen auch die Chancen auf Beihilfe.
Rechtzeitig kümmern
Um den Zuschuss zu bekommen, muss man selbst aktiv werden. Das Geld muss nämlich beantragt werden und zwar bei der Agentur für Arbeit. Hier musst du eine ganze Reihe von Bescheinigungen vorlegen. Wer sich frühzeitig kümmert, hat finanzielle Vorteile. BAB wird nicht rückwirkend gezahlt! Je später man also den Antrag stellt, um so später gibt es auch Geld.
Ob man Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, kann man sich übrigens online ganz leicht ausrechnen lassen. Die Agentur für Arbeit hat dazu einen Fragebogen im Netz entwickelt.
Für alle, die keine Chancen auf BAB haben, gibt es dennoch Trost: Wir haben eine ganze Reihe von Spartipps für Azubis zusammengestellt. Außerdem gibt es ja auch noch die Geldgeschenke von Chef und Staat.
(kat)



