Wer sein Handy per Internet bestellt, darf es durchaus auch mal testen – und innerhalb von zwei Wochen zurück schicken, wenn es einem nicht zusagt. Allerdings sollte sich der Test in gewissen Grenzen halten.

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Allerdings liegt die Betonung auf "Test" und nicht "Vorbenutzen" oder so, man kann das also nicht ohne Ende ausreizen: wer noch Adressen eingibt, Dateien aufs Handy lädt oder sonstige Veränderungen vornimmt, dürfte mehr als nur einen kleinen Test gemacht haben – das wäre ganz klar des Guten zu viel. Das heißt aber nicht, dass man sein Widerrufsrecht verliert. Es kann lediglich dazu führen, dass man dem Verkäufer den Wert, den das Handy durch die Benutzung eingebüßt hat, ersetzen muss...
(C4U)



