Wer sich entschieden hat, in den Oster- oder Sommerferien seine Sprachkenntnisse aufzufrischen, steht vor einem Dschungel von Sprachreiseanbietern. Wir geben Tipps, wie man sich da durchkämpft.
Ein Zaubertrank gegen die felsenfeste fünf in Englisch oder Französisch sind Sprachreisen nicht. Doch sie sind eine Urlaubs-Alternative für alle, die in eine andere Welt eintauchen und gleichzeitig ihre Sprachkenntnisse auffrischen wollen. Kurzum: Ein guter Tipp, über den Tellerrand zu gucken und das Gastland nicht durch eine Pauschal-Touristen-Brille zu sehen. Ein paar Tipps, den richtigen zu finden:
"Auf jeden Fall sollte man mehrere Angebote anfordern und nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen vergleichen", rät Barbara Engler, Referentin der Aktion Bildungsinformation. Man sollte darauf achten, dass man nicht nur ein allgemeines Merkblatt erhält, sondern ein Angebot mit detaillierter Beschreibung der Leistungen, auf die man sich später berufen kann. Ohne Buchungsbestätigung mit konkreten Infos sollte man auf keinen Fall schon Geld bezahlen. Und: Der Reisepreis-Sicherungsschein muss ebenfalls zuvor ausgehändigt werden! Findet der Sprachunterricht im Ausland in einer Sprachschule statt, sollte der Name bekannt sein. So kann man sich vorher über das Ansehen dieser Schule informieren. "Sprachreisen für Kinder und Jugendliche werden aber auch häufig in eigener Regie durch den Sprachreiseveranstalter durchgeführt, also ohne Zusammenarbeit mit einer Sprachschule", so Barbara Engler.
Checkliste zur Beurteilung eines Angebotes:
- Reise (Reiseroute, Transportmittel, Begleitung, Transfer)
- Gruppenstärke ("Kleingruppe" ist schwammig!) und
- Zusammensetzung der Gruppe (Alter, internationale oder deutsche Klassen)
- Anzahl der Unterrichtsstunden
- Qualifikation des Lehrpersonals
- Gibt es einen Einstufungstest?
- Kursort (Räumlichkeiten, Ausstattung)
- Gibt es ein Zertifikat?
- Betreuung während der Reise und vor Ort (Schüler-Betreuer-Quote, auch deutsch sprechende Ansprechpartner?)
- Unterbringung - meistens in Gastfamilien (Wie viele Jugendliche sind in einer Familie? Ist die Unterkunft in Schulnähe?)
- Bekanntlich lebt der Schüler nicht vom Buch allein: Daher auch auf das Freizeitangebot achten! Was wird angeboten – und ist alles im Preis enthalten oder muss man mit Nebenkosten rechnen?
"Das teuerste Angebot ist nicht immer das beste. Und dennoch hat Qualität ihren Preis", wie Barbara Engler weiß. Ihr Richtwert innerhalb von Europa: 700 Euro pro Woche - inklusive Fluganreise, Unterbringung und Freizeitaktivitäten. Auf keinen Fall sollte man die gesamte Summe weit vor Reisebeginn zahlen. Üblich ist eine Anzahlung von 20 Prozent. Die Restzahlung wird dann in der Regel bis zu 30 Tage vor der Fahrt fällig. Im Gegenzug muss der Reisende dann die vollständigen Reiseunterlagen erhalten.
Zu guter Letzt: Was tun, wenn vor Ort alles anders ist...
Stimmt das Angebot nicht mit dem überein, was gebucht wurde, muss man sich sofort an den Betreuer wenden und – wie es so schön im Juristendeutsch heißt – "Abhilfe fordern". Im Klartext: Man muss dem Betreuer das Problem schildern und ihn bitten, es abzustellen. Parallel sollte man auch die Eltern in Deutschland informieren, damit sie den Mangel (schriftlich!) dem deutschen Veranstalter mitteilen können. Diese Beschwerden - vor Ort und durch die Eltern - sind ganz wichtig, um beispielsweise später noch eine Chance zu haben, den Reisepreis nachträglich zu mindern.
Nicht selten gibt es auch Probleme mit der Gastfamilie. Einige Beispiele: Eine Schülerin war mit weiteren Deutschen bei einer Familie untergebracht – obwohl das im Katalog wegen des besseren Lerneffekts ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Oder aber eine mangelhafte Verpflegung, die entweder einer Diät gleich kommt bzw. zur Folge hat, dass das ganze Taschengeld für Hamburger drauf geht... Auch hier gilt: Sofort zum Betreuer und im Ernstfall einen Wechsel der Unterbringung fordern. Manchmal hilft aber auch ein klärendes Gespräch zu dritt. Klar ist zum Beispiel, dass es in anderen Ländern andere Lebensgewohnheiten gibt, auf die man sich einstellen muss. So ist beispielsweise der Wohn-Standard in Deutschland meistens höher als im Ausland. Will man später noch Ansprüche geltend machen, so darf man die vorgeschriebene Frist von einem Monat nach vertraglichem Reiseende nicht versäumen! Da man dann den Mangel beweisen muss, sollte man sich zum Beispiel die Anschriften der Mitreisenden notieren oder Fotos machen.
Mehr Infos gibt es unter: www.abi-ev.de. Dort können auch Broschüren zu Sprachreisen in Europa und Übersee bestellt werden. Aktuell ist dort ein spezieller Ratgeber für Kinder und Jugendliche unter dem Titel "ENGLISCH LERNEN IN EUROPA" erschienen.
(AB)



