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Thema |
20.10.2004 21:57
GAST
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Da fällt der Hammer
hi, gelten diese Regeln auch Allgemein? Ein Minderjähruger ersteigert etwas und seine Eltern waren damit nicht einverstanden. Können dann diese dem Ebay verkäufer klarmachen das dies so nicht geht und das sie vom Kaufvertrag zurücktreten? mfg otoschi
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21.10.2004 09:13
c4u
Administrator
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Re: Da fällt der Hammer
Hallo, prinzipiell können Eltern auch im Netz sagen, dass sie mit einem Kauf nicht einverstanden sind, wenn das Ganze nicht mehr im Bereich "Taschengeld" liegt. In der Praxis bei Ebay wird es allerdings bestimmt schwierig, wenn es ein Kauf von privat zu privat war, das durchzustzen. Bei Händlern stehen die Chancen vermutlich besser. Die Frage ist halt, wie weit man rechtlich gehen will, wenn keiner nachgeben möchte - bis vor Gericht?  Gruß, c4u
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21.10.2004 10:41
GAST
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Re: Re: Da fällt der Hammer
Das ist ja schon eine "Firma" zumindet geben sie sich so im Internet aus! Was fällt denn in den Beriech Taschengeld?
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21.10.2004 12:13
c4u
Administrator
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Re: Re: Re: Da fällt der Hammer
| Zitat: |
| Was fällt denn in den Beriech Taschengeld? |
Da gibt es keine offizielle Definition im Sinne einer Betragshöhe - das, was du zur "Freien Verfügung" bekommst, kannst du auch frei ausgeben. Das ist dann in der Regel das, was Eltern einem zur freien Verfügung geben, und das ist halt in erster Linie das jeweilige Taschengeld. Letztlich liegt es somit im Ermessensbereich der Eltern. Wenn es jetzt z.B. um eine einzelne CD ginge, dann würde man wohl in der Regel sagen, dass das ein Kauf im rahmen des Taschengelds war. Bei einer kompletten Stereoanlage sähe das Ganze anders aus, da könne Eltern schon argumentieren, dass sie damit so nicht einverstanden sind. Dazwischen gibt es jede Menge, was im Grenzbereich liegen dürfte. Übrigens, kleiner Tipp: Wenn man sich registriert, wird man per mail automatisch benachrichtigt, wenn man eine Antwort bekommen hat.
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21.10.2004 12:28
marius
Konsumneuling
2 Beiträge
Reg.seit: 21.10.2004
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Re: Re: Re: Re: Da fällt der Hammer
so jetzt hab ich mich angemeldet! Also heiß das, wenn man 100Euro bekommt kann man 100euro ausgeben ohne das die Eltern einfluss darauf haben oder Widerrufsrecht haben?!
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21.10.2004 14:37
c4u
Administrator
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Re: Re: Re: Re: Re: Da fällt der Hammer
Im Grunde schon - aber nur, wenn sie es dir auch ZUR FREIEN VERFÜGUNG gegeben haben. Und wenn das so ist, dann werden sie in der Regel ja keinen Grund haben, es hinterher zu widerrufen. Wenn sie es dir aber für eine bestimmte Sache gegeben haben ("kauf die davon Schuhe" oder so), war es halt auch nicht zur freien Verfügung. Das bedeutet jetzt aber nicht, dass sie nicht in vielen Fällen so oder so ein Wörtchen mitzureden hätten - sie sind ja auch immer noch erziehungsberechtigt, ne? Ginge es z.B. um ein PC-Spiel, das ab 18 ist, dann sprächen ja noch andere Gründe gegen den Kauf, sofern du jünger bist, die dann aber mit der freien Verwendung von Taschengeld an sich nichts zu tun haben. Insofern besteht schon immer ein gewisser Einfluss der Eltern, auch beim Taschengeld.
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21.10.2004 23:05
marius
Konsumneuling
2 Beiträge
Reg.seit: 21.10.2004
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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Da fällt der Hammer
danke für die info!
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