Schnell noch einen Pulli oder ne Winterjacke günstig klar machen - das erhoffen sich viele im Winterschlussverkauf. Aber wie sieht's dann mit Umtausch, Garantie usw. aus?

- Kein Umtauschrecht: Ein Recht auf Umtausch hat man nie, ob nun runtergesetzte Preise oder nicht. Wenn's oftmals doch klappt, dann nur aus Kulanz. Händler können die Rücknahme also durchaus verweigern.
- Reklamation bei Fehlern: Auch die "Gewährleistung" ändert sich nicht plötzlich wegen niedrigerer Preise. Also kann man zwei Jahre lang seine Ansprüche geltend machen, wenn die Ware Macken hat. Kleine Einschränkung dabei: Will der Händler dabei nicht mitmachen, muss er nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf beweisen, dass er die Ware einwandfrei verkauft hat.
- Nicht sofort Geld zurück: Händler dürfen fehlerhafte Ware in der Regel erst zweimal reparieren oder einmal für Ersatz sorgen.
Im Grunde heißt das: Im Schlussverkauf ändert sich außer den Preisen gar nix, die Rechte des Kunden bleiben die Gleichen. Das weiß aber noch lange nicht jeder, deshalb haben wir das hiermit geklärt. Mehr zu diesem Thema findet ihr auch hier.
(C4U)
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Forum zum Thema "Meine Rechte als Verbraucher"Bisher 23 Beiträge, letzter Beitrag vom 27.01.2010, 15.48 Uhr


