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Dieses Forum gehört zum Artikel Rechte als Käufer: Beispiele
Autor Thema
14.04.2002
14:55
GAST

Playstation

Hallo,
mein Freund hat gestern gebraucht ein Sony Playstation gekauft. Gestern spielt er 2 Stunden und heute stellt er fest das es kaputt ist. Der Verkäufer will ihn nicht zurücknehmen.
Was kann man dann machen?
Gruss Nannina
15.04.2002
09:59
GAST

Re: Playstation

Hallo Nannina,
die Frage ist, ob das Gerät bei einem GebrauchtwarenHÄNDLER oder von einer Privatperson gekauft wurde. Beim Händler habt ihr das Recht, die Ware zu reklamieren. Beim Kauf privat von privat nicht. Wenn's mit dem Händler Schwierigkeiten gibt, wendet Euch doch an Eure lokale Beratungsstelle der Verbraucher-Zentrale.
C4U
22.06.2011
20:17
johndoe Konsumneuling
3 Beiträge Reg.seit: 22.06.2011

Re: Playstation

Bei der Verbaucherzentrale zu fragen, da wäre ich vorsichtig, die verlangen auch Geld für Auskunft. Wenn du Rechtsschutz hast,gehe zum Anwalt, wenn du keinen hast, schick dem Verkäufer erst ein Schreiben, bestehe auf Wandlung, Gerät zurück - Geld zurück, ( Zug um Zug) setzte eine Frist, ist die Frist überschritten, hole dir auf dem Amtsgericht einen Beratungsschein und gehe dann zum Anwalt.
22.06.2011
20:22
johndoe Konsumneuling
3 Beiträge Reg.seit: 22.06.2011

Re: Playstation

man sieht wie aktuell die nachrichten sind, vermutlich lebt der käufer oder verkäufer gar nicht mehr :-)
 
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