Jugendliche von 7 bis einschließlich 17 Jahren sind laut Gesetz "beschränkt geschäftsfähig". Aber was heißt das eigentlich? Wirst du dadurch wirklich beschränkt oder ist das eher gut für dich? Wir klären auf!

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Die Grenzen des Kaufens
Man darf also unter 18 Jahren nicht alles einfach so kaufen, obwohl man das Geld dazu vielleicht gerade in den Händen hat? Ja, stimmt schon, aber eigentlich geht es dabei eher um das Risiko des Verkäufers, denn er muss damit rechnen, dass der Verkauf eines relativ teuren MP3-Players oder ähnlicher Geräte an Minderjährige vielleicht durch die Eltern rückgängig gemacht werden könnte. Es könnten aber genau so gut andere Produkte sein; der entscheidende Unterschied ist der Zweck der Kohle! Dein Taschengeld hast du halt zum freien Verjubeln bekommen - also kannst du auch genau das damit tun (o.k., in der Praxis gibt es trotzdem oft Diskussionen Zuhause deswegen, aber so weit die theoretische Rechtslage). Und eine CD für 16 Euro oder so - da wird kein Verkäufer damit rechnen, dass das hinterher Probleme gibt. Die 150 Euro in dem Beispiel waren dagegen für einen bestimmten Zweck, nämlich Klamotten - was anderes zu kaufen ist da nicht angesagt, und schon werden deine Möglichkeiten, Geschäfte zu tätigen, reduziert - beschränkte Geschäftsfähigkeit also. Ist aber keine gesetzliche Schikane für Jugendliche, sondern hat gute Gründe!
(Fast) keine Verträge ohne die Eltern
Per se kann man unter 18 eigentlich erst mal gar keine Verträge abschließen, also auch keine Kaufverträge. Und das ist echt zu deinem Schutz: Jeder Nepper könnte die Unerfahrenheit von Kindern oder Jugendlichen ausnutzen, sie irgendwas unterschreiben lassen und hinterher müssten sie zahlen, wenn ihre Unterschrift schon vollständig gültig wäre. Aber so können die Eltern sagen "Nee nee, das gilt so nicht, da sind wir nicht mit einverstanden" - und schon dürfte sich der Vertrag erledigt haben. Einzige Ausnahme ist - na klar - die freie Verwendung des Taschengeldes. Denn es wäre nicht sonderlich alltagstauglich, wenn man jede Kleinigkeit (Süßigkeiten am Büdchen, Kugelschreiber, Comicheft...) hinterher widerrufen könnte, also hat man sich dafür gesetzlich was ausgedacht. Das steht im §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wird allgemein gerne "Taschengeldparagraph" genannt und so ausgedrückt:
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Ähh... ah ja. Obwohl, mit der Erklärung vorher kann man es jetzt eigentlich sogar verstehen: Der Kauf gilt, wenn die Kohle für genau diesen Kauf oder sowieso zum Verjubeln bestimmt war. Eine festgelegte Höhe gibt es beim "Taschengeld" übrigens nicht: Hättest du die kompletten 250 Euro "für irgendwas, das dir gefällt" gekriegt, würden es deine Eltern hinterher ja auch nicht widerrufen. Moment mal... 250 Euro einfach so zum Ausgeben, ohne Geburtstag und Hintergedanken? O.k., o.k., man wird ja noch träumen dürfen...
(C4U)
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Forum zum Thema "Taschengeldparagraf"Bisher 39 Beiträge, letzter Beitrag vom 19.01.2012, 09.17 Uhr



