Falls du gerade in der Ausbildung steckst oder deinen ersten festen Job hast, solltest du dir zwei Buchstaben unbedingt merken: VL! Das ist die Abkürzung für "Vermögenswirksame Leistungen" - und bedeutet eine Extraportion Geld vom Chef.
Hinter diesem Wortungetüm steckt bares Geld, das Azubis und Arbeitnehmer quasi von ihrem Chef extra bekommen können - wenn sie freiwillig sparen. In der Regel genügt ein Blick in den Tarifvertrag. So kannst du schnell klären, ob du Anspruch auf VL hast und wie groß deine Extraportion Geld ist. Auch Personalabteilungen können dir dazu Auskunft geben. "Vermögenswirksame Leistungen" sind eine prima Sache und so funktionieren sie: Voraussetzung ist, dass du etwas sparen willst. Um VL zu bekommen, musst du nämlich einen Sparplan (Banksparplan, Aktienfondsparplan, Betriebliche Altersvorsorge, oder Bausparvertrag) abschließen. Von deinem Chef gibt es dann zu diesem Sparplan etwas dazu. Bis zu 40 Euro im Monat extra
Wie viel dein Arbeitgeber dazu tut, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Bis zu 40 Euro im Monat sind möglich. Für einige VL-Verträge gelten Mindestanlagesummen. Bei einigen Aktienfondsparplänen sind es 34 Euro, bei Bausparverträgen oft 14 bis 40 Euro. Gibt dein Arbeitgeber weniger, lohnt es sich, selbst den Rest dazu zu tun. Bei 40 Euro, die du im Monat sparst, kommst du immerhin auf eine Gesamtsumme von 480 Euro jährlich! Mit einer Bank, einer Bausparkasse oder einer Versicherung muss man klären, in welche Geldanlage das Ganze fließen soll. Die Durchschrift des VL-Sparplans musst du dann bei deinem Chef einreichen. Der überweist die monatlich Sparrate direkt in den Sparvertrag. Der Sparvertrag läuft sechs Jahre. Anschließend erfolgt noch einmal eine Sperrfrist von einem Jahr. Danach kannst du über das Geld verfügen.
Staat belohnt Sparer
Je nachdem, wie du sparst, ist sogar noch ein kleiner Zuschuss vom Staat drin. Der nennt sich dann aber nicht VL, sondern "Arbeitnehmersparzulage". Staatliche Förderung gibt’s zum Beispiel auf Bausparverträge. Gezahlt werden 9 Prozent auf jährliche Einzahlungen bis 470 Euro. Das macht maximal 43 Euro im Jahr. Zusätzlich können Sparer hier auch noch eine "Wohnungsbauprämie" von 8,8 Prozent kassieren - macht höchstens 45 Euro im Jahr! Achtung: Die "Arbeitnehmersparzulage" muss jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragt werden. Das Geldistitut gibt dir dazu eine nötige Bescheinigung, die du der Steuererklärung hinzufügst.
(kat)
Deine Meinung ist gefragt!
Forum zum Thema "Vermögenswirksame Leistungen"Bisher 4 Beiträge, letzter Beitrag vom 15.01.2009, 21.04 Uhr



