Ich habe von meiner Tante 150 Euro geschenkt bekommen. Und dafür habe ich mir dann eine Markensonnenbrille von so einer Skateboardfirma gekauft.
Nur leider waren nicht alle in der Familie mit diesem Kauf so ganz einverstanden, wie Anna, wieder Zuhause, schnell feststellen musste:
Als meine Mutter das mitgekriegt hat, hat sie sich voll aufgeregt und das Ding mit mir zusammen zurückbringen wollen. Das sei zu viel Geld auf einmal und ich soll das nicht zum Fenster rauswerfen usw.
Also zog die Mutter zusammen mit der Tochter los, um das teure Teil gleich wieder zurück zu geben. Nur erwies sich dies für die Mutter als gar nicht so einfach, denn der Verkäufer schien gar keine Lust zu haben, auf den gerade so schön abgeschlossenen Handel wieder zu verzichten...
Ganz so einfach war das nicht. Der Verkäufer hat gesagt, er würde es nur gegen Gutschrift zurück nehmen. Da ist meine Ma komplett ausgeflippt und hat dem einen erzählt von wegen Taschengeldparagrafen und das ich den Vertrag gar nicht hätte abschließen können.
Aha, Taschengeldparagraf... wie ist das denn mit so einem Vertrag? Hat die Mutter recht oder der Verkäufer? Wir haben mal bei Birgit Höltgen, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, nachgefragt:
Der Verkäufer kann sich nicht weigern, die Mutter kann die Sonnenbrille zurück geben. Sie muss sich auch nicht auf eine Gutschrift einlassen, weil sie hat die Zustimmung zu dem Geschäft nicht erteilt, und ein Geschäft von Kindern/Jugendlichen ist schwebend unwirksam. Die Eltern müssen die Zustimmung erteilen, sonst kann es rückgängig gemacht werden.
Nun, in diesem Fall hat der Verkäufer sich letztlich ohnehin überreden lassen:
Irgendwann, um des lieben Friedens willen, hat er sich drauf eingelassen und dann habe ich die Sonnenbrille zurück gegeben.
Pech für Anna, die dem Ganzen letztlich aber doch auch was Gutes abgewinnen konnte:
Ich ärgere mich natürlich, dass ich das zurückgeben musste. Aber wenigstens gab es das Geld zurück und nicht nur eine Gutschrift. Den außer der Sonnenbrille wollte ich nichts aus dem Laden haben.
(C4U)
| Titel | Datum | Dok.-Typ | Größe |
|---|---|---|---|
| Taschengeldparagraf | 01.07.2008 |
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