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20.11.2008 22:21 GAST
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Re: einfach mal lesen ;-)Zwei nette kleine Klugscheisser!
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23.11.2008 15:36 GAST
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Re: Support-online.center
Hallo Dominik, mir ist dasselbe passiert. In der Rechnungse-mail steht dann auch drin, dass man ja auch kein Widerrufsrecht hat, weil man ja angeblich verzichtet hat, was jedoch gar nicht darin vorkam, nicht einmal in den AGB. Bezahl einfach nicht, versuche ein Rückschreiben über das Supportfenster und später hast du gar keinen Zugriff auf die Seite mehr. Ich muss jetzt für etwas angeblich zahlen, wo ich mich registriert haben soll und das ich dann nichmal nutzen könne. Auf www.vzhh.de gibt es opendownload.de auch als Betrügerfirma. Also machs wie es da steht: Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen! |
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05.12.2008 15:35 GAST
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Tattoo-freunde.deich habe auch leider das "Glück" unter den "erwählten" zu sein die jetzt ärger mit den Leuten von Tattoo-Freunde haben....
habe am 3.10.2008 mich dort angemeldet und da war ( wie hier schon öfters erwähnt) kein eindeutiger Hinweis auf ein 2 Jahres-Abo..naja am 17.10.2008 dann die Rechnung über 96€ per Mail( Wiederrufsfrist abgelaufen) naja wollte erst bezahlen weil ich mir nicht sicher war ob ich das nicht wirklich überlesen habe...aber da muß ich sagen da bin ich geizig und schaue schon genau hin ob es kostenlos ist oder nicht...naja...jedenfalls kam dann erstmal lange nichts mehr...dann am 13.11.2008 einen Brief per Post (letzte Mahnung...zumal vorher erstmal 3 Mahnungen ausgesprochen werden müssen, war aber nicht der Fall) der Knaller...das Schreiben ist vom 6.11.2008 und ich habe den erst am 13.11.2008 bekommen...egal nun habe ich hier im Forum und auf anderen Sites einiges über Net24Limeted & Co.KG in Erfahrung bringen können ( habe soweit nichts unternommen, weder Musterbrief geschrieben noch gezahlt) und heute bekomme ich einen Brief von mediafinanz AG..Registriert und zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG nun meine Frage: würdet ihr jetzt einfach aussitzen, den Musterbrief per mail an mediafinanz AG schicken oder was??? achja die Forderung beruht sich jetzt auf 147,00€ weiß nicht mehr was ich tun soll da ich im net nur bedingt was über die mediafinanz AG gefunden habe ( Schwarze Schafe???) |
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05.12.2008 17:34 GAST
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Re: Tattoo-freunde.deso ich nochmal ...
hatte jetzt mediafinanz den Musterbrief geschickt und kam ne Standart-Antwort....das das Mahnverfahren wieder an Net24 zurückgegeben wurde... hatte schon überlegt ob man sowas mal bei stern tv vortragen sollte per mail oder so?? was haltet ihr davon?? bei einer Sammelklage bin ich auch dabei so what Kat |
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05.12.2008 17:42 GAST
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Re: Tattoo-freunde.dehaha killa ja man Stern TV^^ mach
ein tipp löscht einfach eure e-mail adresse und fedisch^^ |
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08.12.2008 14:08 GAST
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Telefonanruf von MediafinanzHallo,
ich bin auch irgendwie da hineingetappt. Bei mir liegt die Forderung der Net 24... / Mediafinanz auch schon bei 147,--€. Ich mache mir da einen Spaß draus und habe denen heute folgende Email geschrieben: Sehr geehrter Herr ***, ich habe mich bis zum 15.10 niemals wissentlich bei Ihrem Mandanten angemeldet. Falls unkenntlich in eine Internetfalle getappt bin, dann entspricht dieser Tatbestand einer arglistigen Täuschung im Sinne des § 123 I BGB. Dieser Tatbestand Ihres Mandanten liegt auch schon bei der Verbraucherzentrale vor, die laut meiner Recherche auch schon gegen ihn ermittelt. Von mir aus können Sie gerne weiter Geld für Briefe ausgeben. Ist ja schließlich Ihres. Mit freundlichen Grüßen, Wow, ich habe prompt einen Telefonanruf von Mediafinanz bekommen, die natürlich die Forderung als berechtigt ansehen. Ich habe Ihnen aber deutlich gemacht, dass ich nicht ans Zahlen denke. Daraufhin meinte mein Gesprächspartner, der übrigens sehr höflich am Telefon war, dass Sie das Verfahren an Net 24 Limited & Co. KG zurückgeben werden, die dann das gerichtliche Mahnverfahren eröffnen werden. Ich sagte ihm, dass ich nicht glaube, dass es eröffnet werde, da Net 24... mehr Angst vor dem Verfahren als ich habe. Daraufhin erwiderte er, dass dies natürlich nicht der Fall wäre. Ich bin gespannt, was als Nächstes kommt. Falls wirklich ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, dann weiß ich, an welcher Stelle ich mein Häkchen machen werde: NICHT GERECHTFERTIGT. Schauen wir mal. |
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09.12.2008 12:09 GAST
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Re: Telefonanruf von MediafinanzUi da biste aber ganz schön mutig gewesen... also ich hätte das nicht so gemacht.... mir haben sie ja ne mail geschrieben das es an Net24 zurückgeht... mal abwarten aber ich werde dann wohl auch mal mit der Verbraucherzentrale sprechen wenn die mir doof kommen...wünsch dir glück
Kat |
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09.12.2008 19:57 GAST
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Tattoo FreundeHallo ihr Lieben! ich bin auch auf die tollen Tattoo-Freunde reingefallen.....
Hab mich dann mal im Internet erkundigt und bin auf die Seite hier gestoßen! Wusste gar nicht das es auch so viele gibt die auf den Scheiß reingefallen sind. Euren Meinungen nach hab ich alles von denen ignoriert heute kam eine weitere email nach 2 Mahnungen von dieser mediafinanz inkassofirma ich solle innerhalb von 4 Tagen den Betrag von 146 euro bezahlen sonst gerichtliches bla bla in als am überlegen was ich mache soll ich es weiterhin ignorieren?! lg |
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10.12.2008 00:00 GAST
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Re: Tattoo Freundejap.. einfach ignorieren..
ich bin im märz reingefallen und hab bis heute nix vom gericht also einfach chillen^^ gruß DG |
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10.12.2008 12:08 Ma1051 Preisvergleicher |
Re: Tattoo FreundeJaaaaaaaaaa...die *** von der media finanz AG haben wieder geschrieben und rasseln ordentlich mit den Säbeln!!!
Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheides!!! Ein Aktenzeichen haben Sie mir verpasst!!! Und ziehen das so richtig formell in Ihrem Brief auf, nachdem ich jetzt gefühlte 2 Monate nix mehr von denen gehört habe... Junge junge habe ich jetzt Angst! Ich hätte große Lust diese *** WÜST am Telefon zu beschimpfen, weil ich diese Volksverarsche so dreist und asozial finde...das sich Anwälte überhaupt zu sowas hingeben und mal RECHT studiert haben...ein Unding...ach bin ich in Fahrt... Aber ich werde dieses Ding in meinen Ordner heften und erwarte mit Sehnsucht den Mahnbescheid...SOLLEN die doch kommen... |
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10.12.2008 14:14 c4u Administrator
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Re: Tattoo FreundePardon wegen der zwei kleinen *** - wollten dir nicht die Fahrt rausnehmen, ist reiner Selbstschutz fürs Forum. Gruß, der Admin
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10.12.2008 15:23 Ma1051 Preisvergleicher |
Re: Tattoo FreundeOh Mist, sorry...es geht aber auch immer mit mir durch und ich dachte ********* oder ********* seien nich so schlimm, aber recht haste ;) Sorry
Trotzdem lass ich jetzt nochmal so richtig ab: "********** *** ***** ******** ********* ******** ** ** ******** *** ************ ******************************* ****" *Lufthol, mir gehts jetzt besser* |
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10.12.2008 17:23 c4u Administrator
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Re: Tattoo FreundeDinge, die da auch helfen sollen, sind u.a.:
oder , manchmal aber auch . Gruß, c4u/Admin |
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11.12.2008 17:41 GAST
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Re: Cocktail-rezepte....aaah... Ich hab jetzt einen Mahnbrief von Cocktails-rezepte.net bekommen. Irgendwie regt es auf. Soll ich sie eigentlich immer noch ignorieren???
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12.12.2008 23:46 GAST
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Re: Cocktail-rezepte....Ich habe mich da unter erfundenen Namen angemeldet. Da ja net jeder wissen muss wer ich wirklich bin und wo ich wohne.
Dann auf einmal... ohne das ich ne Ahnung hatte, das diese Seite kostenpflichtig ist, bekomme ich diese Rechnung!! Was soll ich nun tun? Bekommen die meine echte Adresse raus?? _______________________________________________________________ ZAHLUNGSERINNERUNG Sehr geehrte/r Herr/Frau XXXX, leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Rechnung XXXXXX vom 24.11.2008 feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. 6 - Monatszugang Cocktails-rezepte.net: 59,95 Euro Zahlungsbetrag: 59,95 Euro (Ohne Abzug sofort zahlbar) Zu Ihrer Information: Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.Cocktails-rezepte.net. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. Insbesondere ist ein Widerruf nach Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht mehr möglich, vgl. § 312d Abs. 3 BGB. Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen mit Vertragsschluss übermittelten und auf der Seite Cocktails-rezepte.net jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort unter II.2. sowie II.7. wurden Sie ebenso wie auf der Anmeldeseite klar und deutlich über die Entgeltlichkeit des Dienstleistungsvertrages informiert: "Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 59,95 Euro verpflichtet (Entgelt). Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt. Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers und unter Abbedingung von § 614 BGB nach Vertragsschluss fällig." Hinweis: Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280, 286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzögerungsschadens verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Die dadurch entstehenden Mehrkosten stehen nicht zu unserer Disposition. Wir bitten Sie, den oben aufgeführten Betrag bis zum 16.12.2008 durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes Inhaber: Online Content Ltd. Konto: 35113208 BLZ: XXXXX Bank: Sparkasse Langen-Seligenstadt IBAN: XXXXXXX BIC: XXXXX Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter per E-Mail unter *** zur Verfügung. Sollten Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Dritter Ihren Namen, Email-Adresse und/oder Anschrift missbraucht hat, so teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden dann selbstverständlich straf- und zivilrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen weiterleiten. Im Anhang finden Sie die Zahlungsaufforderung im Originalformat auf unserem Briefpapier. Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Zahlungsaufforderung anschauen zu können. Diesen können Sie hier downloaden: http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html Mit freundlichen Grüßen, Ihr Cocktails-rezepte.net - Team ************************************************************* Supportanfragen senden Sie bitte an *** |
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13.12.2008 00:08 GAST
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Re: Cocktails-rezepte.net
Mein minderjähriger Sohn hat genau des gleiche bekommen, ich werde mich bei der Verbraucherzentrale erkundigen was zu tun ist.... |
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18.12.2008 15:48 GAST
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Re: Tattoo-F.........-nasenHallo,
also mal zur Beruhigung : Mein Sohn (minderjährig) hatte sich bei hellowinner (auch Ontectma Seite des Herrn Haselhoff) angemeldet. Herr Haselhoff bekam dann auch gleich eines der bekannten Musterschreiben. Darauf eine email-Antwort von ihm mit den heruntergebeteten "Anmeldedaten". Gut, das war also eine Bestätigung des Erhalts des widerrufs. Noch eine schriftliche Mahnung im Juni und jetzt vor zwei wochen ein schreiben der mediafinanz. Kurze email an diese mit Kopien des Widerrufs und seiner Antwort-mail. Zwei tage später wurde die Forderung an den Mandanten zurückgegeben. Mein Sohn hatte noch eine zweite ähnliche sache bei einem anderen "Herren". Gleiches Spiel, doch diesmal ging das Inkassounternehmen weiter und beantragte einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das darf man natürlich nicht übersehen und muss schnell reagieren - Antrag zurückweisen (also den gerichtlichen Mahnbescheid genau studieren). Geht zur Not auch ohne Anwalt. Das Inkassounternehmen hat dann auch sehr schnell den Auftrag an den Mandanten zurückgegeben. Ich habe natürlich meinem sohn ins Gewissen geredet und er hat verstanden, dass es nichts umsonst gibt, besonders im Internet. Also cool bleiben und draus lernen. |
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28.12.2008 20:56 GAST
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Re: Support-online.center
hi mihr wurde auch ein brif gesendet habe das meinem anwald weiter geleittet und seit dem sagen die nichs mehr die haben ein gerichs ferfaren am hals wegen betrug |
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04.01.2009 11:27 Rainer Konsumneuling |
Re: Support-online.centerIch habe eine Rechnung per E-Mail über 96 € erhalten von www.opendownload.de und weiß nicht was das bedeuten soll. Es handelt sich anscheinend um eine Betrugsfirma!
Was kann ich tun? |
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05.01.2009 21:30 GAST
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Re: Support-online.center
Hallöchen, auch ich habe mit opendownloads zu tun,,genau daselbe,sofort den widerspruch erklären und per mail zurücksenden. Heute ein Mahnung erhalten, ich sammle es und sonst mache ich nichts, bis evtl. eines tages ein mahnbescheid eintrudelt, der sich nach erfahrungen anderer aber nie hie einfinden wird. Dies wird auch von der verbraucherschutzzentrale hamburg so empfohlen. mfg hub. |
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12.01.2009 10:31 GAST
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Re: Support-online.center Bitte helft mirHilfe ich brauche ne Auskunft ich bin auf einen bedrüger reingefallen.
ich habe irgenwie angeblich einen Jahresvertrag abgeschlossen bei Support Online center. und die wollen jetz 96€ ich will kein Jahresvertrag was mus ich tun? Die erste Mahnung ist schon gekommen soll jetz 3euro mehr bezahlen . Habe mehrmals Versucht anzurufen geht keiner ran. Faxe gehen auch nicht durch immer besetzt.. Mus ich das bezahlen ohne wenn und aber? oder was tu ich? oder was kann ich machen. Bitte um Antwort an [ed. v. Adm.] Bitte hilft mir Andrea Danke jetz schon mal |
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12.01.2009 11:59 c4u Administrator
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Re: Support-online.center Bitte helft mirHallo,
wir haben die Mailadr. aus deinem Beitrag rausgenommen - sorry, aber da dies ein Forum für Jugendliche ist, machen wir das zum Schutz der User immer. Im Übrigen ist unklar, auf welche Internetseite sich deine Frage bezieht, aber es klingt so, als müssten die übrigen Einträge hier im Forum schon die meisten deiner Fragen beantworten. Ansonsten findest du hier einen Artikel zum Thema, der eine Menge Anregungen gibt: www.checked4you.de/onlineabzocke |
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14.01.2009 16:00 GAST
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cocktails-rezepteHallo,
habe heute auch eine nette Mail von cocktails-rezepte bekommen. Wie soll ich denn nun verfahren? Was kann schlimmstenfalls passieren, wie ist es bei euch ausgegangen? |
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14.01.2009 19:57 GAST
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Re: cocktails-rezepteHallo habe mich im September auch bei cocktail-rezepte angemeldet.
Erst mit der ersten Rechnung habe ich mir die AGB´s aufmerksamer durchgelesen. Danach bekamm ich noch ..glaub ich 2 Mahnungen. Habe alles ignoriert. Heute bekamm ich eine Mail vom Rechtsanwalt: [Sehr geehrte(r) Herr/Frau Julia Müller, ....Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht, den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren. Dies wird von mir als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet. Ich werde diesen Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.] In der Mail stand auch ein Link auf die Mahnung. Dort stand ...Anmeldung vom 04.09.08 mit der folg. Anmelde-IP ... Ich soll bis zum 28.01 104,96€ überweissen. Was soll ich jetzt machen? Kann ich jetzt auch noch ein Brief (Ihr Musterbrief) an die cocktail Firma schicken? Per Post? Vielen Dank im Voraus. Julia |
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14.01.2009 22:17 GAST
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Re: erster sieg gegen INKASSO!!Hallo Heiko,
wo hast Du denn den Musterbrief her, den Du an MediaFinanz geschickt hast... bin von gifs-freunde abgeneppt worden. Danke Thomas |
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14.01.2009 23:51 heiko201285 Shoppinglehrling |
Re: erster sieg gegen INKASSO!!Na aus dem Forum hier, den Link weis ich nicht mehr. Habe bis dato noch nie mals mehr von denen gehört.....
"DON`T PAY"!!!! |
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15.01.2009 08:05 GAST
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Re: Cocktails-rezepte.netHallo,
mir ist genau das gleiche passiert mit cocktails-rezepten,habe gestern die nette e-mail erhalten. Könnte mir bitte jemand sagen, was ich tun soll. Soll ich antworten? Nicht reagieren? Wiederrufsrecht einlegen - ist doch zu spät, oder? Danke |
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15.01.2009 09:37 c4u Administrator
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Re: erster sieg gegen INKASSO!!Natürlich hier bei uns:
www.checked4you.de/musterbriefonline Gruß, c4u |
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15.01.2009 11:40 GAST
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Re: Cocktails-rezepte.netwollte zu dem von heute morgen noch hinzufügen bzw. fragen, habe mir den Musterbrief durchgelesen, meine frage, da ich erst eine e-mail erinnerung erhalten habe. erst warten bis etwas im briefkasten ist, oder jetzt schon den brief an cocktail..... abschicken?
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15.01.2009 13:20 GAST
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Re: Cocktail-rezepte....
also das ist echt der Hammer! Auch wenn man innerhalb der angegeb. Frist die Anmeldung wiederufen hat muss man Zahlen. Und über 5€ für die Abmeldung ins in AGB´s kein Vermerk. |
