Ein Besuch beim Frisör kann eine ziemlich teure Sache sein. Da ist es dann besonders ärgerlich, wenn die Haare nachher ganz anders aussehen, als man sich das vorgestellt hatte. Kann man sich eigentlich wehren, wenn der Friseur "Mist baut"? Nun, man kann - aber...
Britta will eine leichte Dauerwelle, um ihren Haaren mehr Fülle zu geben. Sie zeigt dem Frisör extra ein Foto, auf dem eine luftige Haarpracht mit sanften Locken zu sehen ist. Als Britta sich nach der Prozedur im Spiegel sieht, kann sie es fast nicht glauben: ihre Haare sehen aus, als sei der Föhn explodiert, eine üppige Afro-Mähne steht auf ihrem Kopf. Was kann sie tun?
Zuerst hat der Friseur immer die Möglichkeit, nachzubessern. Das könnte er sicher bei einem falschen Haarschnitt, bei einer zu starken Dauerwelle wird's aber schwierig. Wenn die Dauerwelle in der Wirkung sehr stark von dem Foto abweicht, dass Britta als Vorlage mitgebracht hat, muss sie die Rechnung nicht bezahlen. Mehr ist allerdings kaum drin. Um Schmerzensgeld zu bekommen, müsste Britta (z.B. mit einem ärztlichen Gutachten) beweisen, dass sie tatsächlich stark unter der neuen Frisur leidet.
Ist die Dauerwelle aber so missglückt, dass das Haar an der Wurzel abbricht, und Britta monatelang eine Perücke tragen muss, kann sie auf 1500 € Schmerzensgeld hoffen. So hat es jedenfalls mal ein Gericht in Köln entschieden.
Farb-Katastrophe
Auch hier kann der Frisör erst mal versuchen, den Farbton etwas abzumildern. Klappt das nicht, kriegt er keinen Cent für sein "Meisterwerk". Will Linda dann unbedingt vor Gericht ziehen, muss ein sachverständiger Fachmann (z.B. ein Frisör der Industrie- und Handelskammer) das Malheur begutachten. Und für ein Schmerzensgeld muss (s.o.) auch der "Schmerz" bewiesen werden. Bis man all diese Unterlagen zusammen hat, ist die Farbe wahrscheinlich längst rausgewachsen. Daher: Einigt euch am besten vor Ort mit dem Frisör, alles andere ist mit viel Aufwand und Kosten verbunden.
Farb-Schock
Lilly steigt im Urlaub aus dem Swimming-Pool und hat plötzlich GRÜNE Haare! Das kann passieren, wenn die Haare stark blondiert sind und das Schwimmwasser zu stark gechlort ist. Dafür kann man dann aber nicht den Frisör verantwortlich machen, da muss das Hotel ran (bzw. der Reiseveranstalter), das zu viel Chlor ins Wasser gekippt hat. Das Amtsgericht Homburg hat in einem solchen Fall entschieden, dass der Reisepreis gemindert werden kann. Schmerzensgeld war aber nicht drin.
Zu kurz
Tom will vor seiner Geburtstagsfete seine Haare geschnitten haben. "Kurz!", sagt er zum Friseur, "Aber nicht kürzer als drei Zentimeter". Der Friseur zeigt auf seine eigenen, streichholzlangen Haare, und Tom sagt "Genau so!". Als der Figaro fertig ist, hat Tom auf dem Kopf ein superkurzes Stoppelfeld, man kann kaum die Haarfarbe erkennen. Was tun?
Da kann der Frisör natürlich nichts mehr nachbessern. Hier ist die einzige Lösung: Bezahlt wird nicht, und die Haare wachsen hoffentlich bald nach.
(C4U)
Bisher 27 Beiträge, letzter Beitrag vom 16.11.2010, 16.45 Uhr

- Bild: sxc.hu / flaivoloka
Britta will eine leichte Dauerwelle, um ihren Haaren mehr Fülle zu geben. Sie zeigt dem Frisör extra ein Foto, auf dem eine luftige Haarpracht mit sanften Locken zu sehen ist. Als Britta sich nach der Prozedur im Spiegel sieht, kann sie es fast nicht glauben: ihre Haare sehen aus, als sei der Föhn explodiert, eine üppige Afro-Mähne steht auf ihrem Kopf. Was kann sie tun?
Zuerst hat der Friseur immer die Möglichkeit, nachzubessern. Das könnte er sicher bei einem falschen Haarschnitt, bei einer zu starken Dauerwelle wird's aber schwierig. Wenn die Dauerwelle in der Wirkung sehr stark von dem Foto abweicht, dass Britta als Vorlage mitgebracht hat, muss sie die Rechnung nicht bezahlen. Mehr ist allerdings kaum drin. Um Schmerzensgeld zu bekommen, müsste Britta (z.B. mit einem ärztlichen Gutachten) beweisen, dass sie tatsächlich stark unter der neuen Frisur leidet.
Ist die Dauerwelle aber so missglückt, dass das Haar an der Wurzel abbricht, und Britta monatelang eine Perücke tragen muss, kann sie auf 1500 € Schmerzensgeld hoffen. So hat es jedenfalls mal ein Gericht in Köln entschieden.
Farb-Katastrophe

- Bild: sxc.hu / Gerbera
Auch hier kann der Frisör erst mal versuchen, den Farbton etwas abzumildern. Klappt das nicht, kriegt er keinen Cent für sein "Meisterwerk". Will Linda dann unbedingt vor Gericht ziehen, muss ein sachverständiger Fachmann (z.B. ein Frisör der Industrie- und Handelskammer) das Malheur begutachten. Und für ein Schmerzensgeld muss (s.o.) auch der "Schmerz" bewiesen werden. Bis man all diese Unterlagen zusammen hat, ist die Farbe wahrscheinlich längst rausgewachsen. Daher: Einigt euch am besten vor Ort mit dem Frisör, alles andere ist mit viel Aufwand und Kosten verbunden.
Farb-Schock
Lilly steigt im Urlaub aus dem Swimming-Pool und hat plötzlich GRÜNE Haare! Das kann passieren, wenn die Haare stark blondiert sind und das Schwimmwasser zu stark gechlort ist. Dafür kann man dann aber nicht den Frisör verantwortlich machen, da muss das Hotel ran (bzw. der Reiseveranstalter), das zu viel Chlor ins Wasser gekippt hat. Das Amtsgericht Homburg hat in einem solchen Fall entschieden, dass der Reisepreis gemindert werden kann. Schmerzensgeld war aber nicht drin.
Zu kurz
Tom will vor seiner Geburtstagsfete seine Haare geschnitten haben. "Kurz!", sagt er zum Friseur, "Aber nicht kürzer als drei Zentimeter". Der Friseur zeigt auf seine eigenen, streichholzlangen Haare, und Tom sagt "Genau so!". Als der Figaro fertig ist, hat Tom auf dem Kopf ein superkurzes Stoppelfeld, man kann kaum die Haarfarbe erkennen. Was tun?
Da kann der Frisör natürlich nichts mehr nachbessern. Hier ist die einzige Lösung: Bezahlt wird nicht, und die Haare wachsen hoffentlich bald nach.
(C4U)
Deine Meinung ist gefragt!
Forum zum Thema "Friseurbesuch "Bisher 27 Beiträge, letzter Beitrag vom 16.11.2010, 16.45 Uhr



