Wenn der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellt, sind dort keine Noten zu finden. Doch Achtung: Zeugnissprache ist manchmal eher etwas für Insider. Vieles liest sich positiver als es gemeint ist. Gut zu wissen: Gegen ungerechte Beurteilungen kann man auch angehen.
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend geschrieben sein – das sagt der Gesetzgeber. Gleichzeitig sollen sie aber die Wahrheit sagen. Das führt allerdings manchmal zu einer merkwürdigen Zeugnissprache bis hin zu einem sonderbaren Geheimcode, der schlechte Beurteilungen schlicht nett verpackt. Man muss nur wissen, wie man zwischen den Zeilen liest. Manchmal wissen aber auch Arbeitgeber selbst zu wenig über die doppeldeutigen Formulierungen. So kann es passieren, dass sie ein gutes Zeugnis ausstellen wollen, aber aus Unwissenheit zu Redewendungen greifen, die eher negativ gewertet werden. Schon deshalb solltet ihr wissen, was es mit einzelnen Formulierungen, Steigerungen oder Umschreibungen auf sich hat. Ein Zeugnis kann man nämlich auch anfechten! Manche Formulierungen in Zeugnissen lassen sich lesen wie Schulnoten. Das wird aber erst klar, wenn man den Vergleich hat. Hier ein Beispiel:
Sie zeigte stets sehr gute Einsatzbereitschaft (Note1)
Sie zeigte stets eine gute Einsatzbereitschaft (Note2)
Sie zeigte eine gute Einsatzbereitschaft (Note 3)
Sie zeigte Einsatzbereitschaft. (Note 4)
Sie zeigte Interesse für ihre Arbeit (Note 5)
Sie zeigte stets eine gute Einsatzbereitschaft (Note2)
Sie zeigte eine gute Einsatzbereitschaft (Note 3)
Sie zeigte Einsatzbereitschaft. (Note 4)
Sie zeigte Interesse für ihre Arbeit (Note 5)
Geheimcode entschlüsseln
In der Zeugnissprache gibt es so eine Art offenen Code. Das sind Formulierungen, die oft doppeldeutig daher kommen. Auch hier geht es darum, die Kritik nicht offen in das Zeugnis zu schreiben. Wer allerdings den Geheimcode kennt, weiß was wirklich dahinter steckt:
Geheimcode: "Sie verfügte über Fachwissen und zeigte gesundes Selbstvertrauen"
Klartext: Große Klappe nichts dahinter
Geheimcode: "Er war allem Neuen gegenüber sehr aufgeschlossen."
Klartext: …hatte aber Schwierigkeiten, sich in neue Aufgabenbereiche einzuarbeiten
Geheimcode: "Ihre umfangreiche Bildung machte die zu einer gesuchten Gesprächspartnerin"
Klartext: Führte gerne privat ein Schwätzchen
Klartext: Große Klappe nichts dahinter
Geheimcode: "Er war allem Neuen gegenüber sehr aufgeschlossen."
Klartext: …hatte aber Schwierigkeiten, sich in neue Aufgabenbereiche einzuarbeiten
Geheimcode: "Ihre umfangreiche Bildung machte die zu einer gesuchten Gesprächspartnerin"
Klartext: Führte gerne privat ein Schwätzchen
Zeugnis anfechten
- Ist das Zeugnis zu Unrecht zu euren Ungunsten ausgefallen, könnt ihr auf Änderung drängen. Zunächst solltet ihr das Gespräch mit eurem Chef suchen. Häufig stellt sich dabei heraus, dass eine negative Beurteilung gar keine Absicht war. Vielleicht kennt euer Chef sich eben auch nicht sonderlich in Zeugnissprache aus.
- Ihr könnt euch auch bei einer Zeugnisberatung ein schriftliches Gutachten erstellen lassen. So habt ihr in jedem Fall eine gute Grundlage für das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
- Solltet ihr euch im Gespräch tatsächlich nicht einigen, könnt ihr noch einmal schriftlich um eine Berichtigung bitten. Am besten mit einem Einschreiben mit Rückschein. So habt ihr einen schriftlichen Beweis in der Hand. Sollte nach einer Frist von drei Wochen das Zeugnis nicht berichtigt sein, könnt ihr einen Anwalt einschalten.
- Hilft auch dies nicht, bleibt nur noch die Klage vor Gericht.
Ihr wollt noch mehr rund um das Thema Arbeitszeugnis wissen? Infos zu Ansprüchen, Fristen und Formulierungen hat die Verbraucherzentrale in dem Ratgeber "Arbeitszeugnis" zusammen gestellt. Hier findet ihr viele der üblichen verwendeten Textbausteine. Das Buch hilft euch, auch anhand von übersichtlichen Checklisten, Zeugnisse treffsicher zu interpretieren. Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in allen Beratungsstellen oder auch per Online-Bestellung zu haben.
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(kat)


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