Das Telefon schellt und in der Leitung ist ein Fremder, der euch etwas verkaufen will. Schon mal erlebt? Wichtig ist erst mal: ungebetene Werbeanrufe sind gesetzlich verboten.

- Bild: sxc.hu / len-k-a
Hier die gesetzlichen Regelungen in Kürze:
- Nach dem Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung sind Werbeanrufe nur zulässig, wenn der Anrufer vorher ausdrücklich erklärt hat, dass er solche Anrufe erhalten will! Verstöße können für den Anrufer teuer werden.
- Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Nummer nicht unterdrücken. Einen telefonisch geschlossenen Vertrag, zum Beispiel für ein Zeitungsabo, kannst du auch wieder rückgängig machen. Das ist im so genannten Widerrufsrecht festgelegt. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist einen Monat. Sie beginnt an dem Tag, an dem du per Brief, Fax oder Mail über das Widerrufsrecht informiert wurdest.
- Für alle unter 18 Jahren gilt sowieso: Ohne das Einverständnis eurer Eltern ist ein Vertrag, den ihr womöglich am Telefon mit so einem Vertreter abschließt, in aller Regel erstmal nicht wirksam.
Grundsätzlich solltest du deine Telefonnummern immer nur an Leute geben, denen du vertraust. Gerade bei Preisausschreiben und Werbepostkarten sollte man vorsichtig sein!
Wer sich wehren will, kann auch Firma und Namen des Anrufers, Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs notieren. Die Verbraucherzentrale sammelt Namen von unseriösen Anrufern und kann gegen solche Firmen vorgehen. Für Beschwerden haben die Verbraucherschützer extra ein Beschwerdeformular ins Netz gestellt.
(C4U)
Deine Meinung ist gefragt!
Forum zum Thema "Telefonwerbung"Bisher 3 Beiträge, letzter Beitrag vom 23.12.2010, 12.48 Uhr


