CHECKED4YOU
Trends + Shopping

Gefälschte Markenprodukte

 
Wer Pseudo-Markenprodukte zu Discountpreisen im Urlaub kauft und denkt, das wäre im Ernstfall nur ein Problem für den Verkäufer, kann falsch liegen: In manchen Ländern wird auch der Käufer zur Rechenschaft gezogen - mit hohen Geldstrafen!


Stand eines TrödelmarktesDer Bazar im sonnigen Urlaubsort am Mittelmeer sieht aus wie das Paradies für Markenfreaks: Nike- und Adidas-Turnschuhe für nicht mal zehn Euro, wirklich coole Tommy Hilfiger-Shirts fürn Fünfer, Guess-Jeans für 15 Euro. Prima Sache, denkt ihr euch, hier kann ich mich für wenig Geld neu einkleiden. Im Koffer ist auch noch Platz, da könnte ich doch gleich mal einen kleinen Vorrat mit nach Hause nehmen und mit ein bisschen Gewinn weiterverkaufen.

Nun, ihr solltet zumindest wissen, auf was ihr euch da einlasst: Der Kauf und Besitz von Bekleidung, Schmuck, Sonnenbrillen etc. mit gefälschten Markenlogos ist in Deutschland zwar grundsätzlich nicht strafbar, wenn man die Dinge nur zum Eigenbedarf erwirbt. In Italien sieht das schon anders aus. Seit 2005 ist dort der Kauf von illegal nachgemachten Markenartikeln strafbar. Die schicke Prada-Tasche kostet dann beim fliegenden Händler 20 Euro - und zwei Minuten später wird bei der Polizei ein Ordnungsgeld von mehreren Tausend Euro fällig! In Frankreich drohen ebenfalls Geldstrafen, weil man der Ansicht ist, dass jeder einzelne Käufer die illegalen Machenschaften der Produktpiraten unterstützt.


Turnschuhe an einem StandAber auch wenn man gefälschte Markensachen in einem Land kauft, das nicht direkt gegen die Kunden vorgeht, kann man Ärger bei der Einfuhr ins eigene Land bekommen. Wenn nämlich der Zoll in Deutschland im Koffer Fake-Produkte entdeckt, die über den Privatbedarf hinausgehen. Als Limit wird dabei ein Gesamt-Einkaufswert von 175 Euro angesehen. Bei zehn neuen Markenjeans mit nachgemachtem Logo und 20 Flakons Parfüm mit der originellen Aufschrift "JOOB!" kann es schon Ärger geben, weil zumindest der Verdacht besteht, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Zwecken erfolgt. Die Teile können sofort beschlagnahmt und vernichtet werden, und euch droht bei größeren Mengen wegen "Inverkehrbringen von markenverletzender Ware" unter Umständen sogar ein Strafverfahren.


Übereinander gestapelte Jeans
Bild: sxc.hu / emacinne
Darüber hinaus ist es auch keine gute Idee, zum Beispiel bei Ebay (oder auch anderswo) Plagiate bekannter Luxusprodukte anzubieten. Auch wenn es sich nur um Einzelteile handelt, ihr das Ganze also nur privat und nicht im großen Stil macht. Schon so vorsichtige Formulierungen wie "XY-Jeans - Importware" oder "XY-Tasche, Echtheit nicht garantiert" kann neben dem Zoll auch die Anwälte der Firma XY auf die Matte rufen. Die können euch abmahnen und dann wegen der Verletzung der Markenrechte Schadensersatzansprüche erheben.

Zum Schluss noch ein Hinweis für die ganz Schlauen: Über die Idee, gefälschte Markenartikel in einem schönen großen Postpaket nach Hause zu schicken, um die Situation am Zoll zu umgehen, können die deutschen Grenzschützer nur grinsen. Entsprechend verdächtig aussehende "Lieferungen" können auch auf dem Postweg überwacht und geöffnet werden. Enthalten sie auch nur einen einzigen gefälschten Artikel, wird das ganze Paket beschlagnahmt.

(C4U)

Deine Meinung ist gefragt!

Forum zum Thema "Marken und Markenzwang"
Bisher 3 Beiträge, letzter Beitrag vom 01.10.2008, 16.28 Uhr
 
Stand: 13.06.2010 | Seite drucken | Seite empfehlen
nach oben
 
Das Online-Jugendmagazin der