Ich habe vor 5 Monaten einen neuen Gameboy gekauft. Jetzt lässt er sich nicht mehr aufladen. War beim Händler, der mir gesagt hat, er würde ihn reparieren und das dauert 2-3 Wochen. Hab aber keine Lust, so lange zu warten - ich hab ja auch nicht erst 2 Wochen nach dem Kauf den Gameboy bezahlt! Ich möchte ein neues Gerät auf Garantie haben. Geht das? Ich meine, nach nur 5 Monaten ist er doch dazu verpflichtet, oder?
Zunächst: Du hast Recht, 5 Monate sind nicht Kulanz, sondern man hat volle Gewährleistungsansprüche. Als Kunde hast du theoretisch die Wahl zwischen Reparatur und neuem Gerät, aber in der Praxis läuft das leider nicht immer so, wenn der Händler nicht mitspielt. Ganz wichtige Voraussetzung für das, was du erreichen willst: Eine "Fristsetzung"! Denn: Wenn die Reparaturzeit unzumutbar ist, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Dafür sollte jedoch von vornherein eine angemessene Frist für die Reparatur gesetzt werden. Läuft die Frist ab oder sagt der Händler von vornherein, dass er die angemessene Frist nicht einhalten kann, sind eine Ersatzlieferung (also ein neues Gerät!) oder sogar der Rücktritt möglich (also Geld zurück). Jetzt fragt sich nur noch, was eine angemessene Frist ist. Wir denken im allgemeinen, dass man ca. 2 Wochen Reparaturzeit in Kauf nehmen muss, insofern sind die vom Händler angegebenen 2-3 Wochen eigentlich noch gerade so ok. Länger sollte es aber auch nicht dauern, deshalb auch die Frist! Also wäre so in etwa der Text: "Ich erwarte eine Reparatur des Gerätes bis zum soundsovielten" - hier nennt man dann das Datum in zwei Wochen. Insofern gilt auch: Ein bisschen Warten muss man leider in Kauf nehmen.
| Titel | Datum | Dok.-Typ | Größe |
|---|---|---|---|
| gameboyreparatur | 03.03.2008 |
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