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Internet-Abzocke

 
Gratisdienste im Netz können echt teuer werden. Klingt blöd – ist aber was dran. Dann nämlich, wenn hinter der kostenlosen Hausaufgabenhilfe, der Gratis-Ahnenforschung oder dem SMS-Dienst für lau ein fieser Online-Abzocker steckt. – Die 16-jährige Jill hat’s erlebt:

"Ja also, meine Freundin und ich, wir wollten eine Seite finden, wo man SMS umsonst schreiben kann. Und sie hat dann angeblich auch eine gefunden und hat mir die direkt zugesendet. Dann bin ich auf diese Seite gegangen. So, dann hab ich mich da auch direkt angemeldet, da musst ich meinen Namen angeben, mein Geburtsdatum und Adresse und danach auf einen OK-Button drücken, dass ich damit einverstanden bin, dass das so ist."

Eine SMS hat Jill übrigens nie geschrieben. Das war dem Anbieter aber egal. Er schrieb trotzdem einen bösen Brief.

"Ja, nach ein oder zwei Monaten, hab ich dann direkt ne Mahnung geschickt bekommen, dass ich 150 Euro bezahlen musste, obwohl ich vorher gar keine Rechnung bekommen hab und obwohl da stand, dass das ja eigentlich gratis ist."

Ja, das ist eine beliebte Masche dieser Geschäftemacher in Netz. Doch schon bei der Anmeldung hatte der Online-Anbieter offenbar tief in die Trickkiste gegriffen:

"Ja, also ich hab mein Geburtsdatum da eingetragen in dieses Feld, und ich wollte halt 1991, wo ich geboren bin, eingetragen. Das ging aber gar nicht, weil die Zahl immer umgesprungen ist."

Das System machte die 16-Jährige also automatisch zwei Jahre älter und somit volljährig. Die Rechnung hat Jill trotzdem nicht bezahlt. Stattdessen legte sie den Brief bei der Verbraucher-Beratung vor – und hier war das Lockangebot mit den Gratis-SMS längst bekannt. Auch Iwona Gromeck, Juristin der Verbraucherzentrale NRW, kennt die Abzocke im Netz.

"Das ist ein ganz klassisches Beispiel für Internetabzocke. Und zwar ist es so, dass der Anbieter eigentlich verpflichtet ist, auf der Internetseite direkt darauf hinzuweisen, dass das Angebot kostenpflichtig ist - und zwar auch prägnant, also nicht irgendwo klein und vielleicht hellgrau gedruckt. Ganz oft ist es aber leider so, dass die Anbieter diese Kostenpflichtigkeit sehr versteckt anzeigen und da können wir dann den Verbrauchern auch nur raten, dagegen vorzugehen."

Auch in Jills Fall ist die Rechtslage eindeutig. Minderjährige nämlich können solche Verträge gar nicht abschließen.

"Grundsätzlich ist das so, dass Minderjährige nur im Rahmen ihres Taschengeldes wirksam eigene Verträge abschließen können. Da sind natürlich gerade entgeltliche Abonnements nicht von erfasst."

Und der Trick mit dem geänderten Geburtsdatum?

"Nach unserer Auffassung kann der Anbieter damit nicht durchkommen."

Fassen wir also noch mal zusammen: Was ist nun generell zu tun, wenn man auf eine solche Internet-Abzocke hereingefallen ist?

"Dann sollte der Verbraucher dagegen vorgehen. Er sollte den Vertrag widerrufen und gleichzeitig auch noch wegen arglistiger Täuschung anfechten."

Und wie macht man das?

"Das kann der Verbraucher auch per E-Mai verschicken. Hilfe dazu bieten auch gerne unsere Beratungsstellen und ein entsprechendes Musterschreiben kann auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW runter geladen werden."

Aber wie ging denn nun eigentlich die Geschichte für Jill aus?

"Dann hat die Verbraucherzentrale uns einen Musterbrief gegeben, den wie ausfüllen konnten, den haben wir dann auch abgeschickt und dann nie wieder was von denen gehört."

(kat)
Titel Datum Dok.-Typ Größe
internetabzocke 26.08.2008 internetabzocke.mp3MP3 3.54 MB
 
Stand: 26.08.2008 | Seite drucken | Seite empfehlen
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Mädchen vor Computer

Abzocke im Internet - was tun?

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