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Dieses Forum gehört zum Artikel Rechte als Käufer: Beispiele
Autor Thema
04.10.2002
18:56
GAST

Produktmängel

Im Februar 02 habe ich mir ein teures Mountainbike gekauft. Anschließend hatt ich einige nervenaufreibende Defekte. Beispielsweise habe ich auf die Reparatur der Federgabel 11 Wochen warten müssen.
Nun ist der Rahmen kaputt und der Hersteller kann mir erst im Januar/Februar einen Ersatz liefern, will mir bis dahin nur einen qualitativ weit weniger hochwertigen Rahmen liefern. Da ich das Rad aber jetzt verkaufen möchte und auch schon einen Käufer hätte, was bei dem hohen Gebrauchtpreis von 2000 Euro (NP 4500Euro) schwierig ist, habe ich daran kein Interesse, dass der Rahmen erst im nächsten Jahr geliefert wird. Meine Frage nun: Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Ist dies auch dann möglich, wenn der Hersteller argumentiert, dass die Federgabel, die in 6 Monaten 4 Fehler hatte, nicht vom Radhersteller selber stammt, sondern von einem anderen Hersteller? Ich hatte bei dem Rad außer der Gabel auch noch andere Fehler (gerissene Schnellspannerachse, an der Naht aufgerissene Schläuche, abgebrochene Sperrklinken). Kann ich vom Kaufvertrag für das ganze Rad zurücktreten oder muss ich akzeptieren, wenn mir der Hersteller nur einen Scheck über den Rahmenpreis (2000EUR statt 4500EUR) anbietet. Für eine Antwort vielen Dank.
16.10.2002
09:35
GAST

Re: Produktmängel

Hallo,
wir helfen, wo wir können, aber bei komplexeren individuellen Beratungsanfragen ist es wirklich sinnvoller, auf unsere Beratungsstellen verweisen - denn um solche Anfragen gewissenhaft und gründlich beantworten zu können, sind wir in der Redaktion einfach nicht genug Leute, sorry! Du findest Ansprechpartner mit Adr., Tel. usw. links unter "Wir vor Ort".
Gruß, C4U
10.05.2004
12:44
GAST

Produktmängel

Der Konsumentenschutz bietet die von dir erfragte Möglichkeit! Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist daher rechtlich erlaubt. MFG
 
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