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Rechte beim Gebrauchtkauf

 
Besonders bei elektronischen Geräten wird ein Gebrauchtkauf schnell heikel. Und wenn was nicht funktioniert, fragt man sich, wie das hier eigentlich mit den Rechten als Käufer aussieht. Wichtige Frage dabei: Vom Händler oder "von privat"?


Ein alter TurnschuhKauft man eine Ware gebraucht bei einem Händler, und die ist nicht in Ordnung, gelten grundsätzlich die normalen Rechte des Käufers wie beim Neukauf auch: Gemäß "Gewährleistungsrecht" kann der Käufer zwischen Reparatur und einem Ersatz wählen. Erst, wenn das alles nicht funktioniert, kann man auch sein Geld zurück verlangen. Das ist jetzt etwas verkürzt dargestellt, wir haben das in einem anderen Artikel genauer erläutert.

Aber, und das ist wichtig, es gibt beim Gebrauchtkauf eine Einschränkung gegenüber dem "normalen" Gewährleistungsrecht: Hier kann ein Händler die Gewährleistung beim Vertragsschluss auf ein Jahr statt der normalen zwei Jahre verkürzen! Nach diesem Jahr kann er also jeden Versuch, Fehler zu bemängeln, mit einem Lächeln (oder auch ohne...) abbügeln. Darauf sollte man also unbedingt achten, wenn man gebraucht etwas kauft. Eine Verkürzung auf weniger als ein Jahr ist übrigens nicht drin.

So, wenn man aber was Gebrauchtes von privat kauft, sieht das anders aus, denn Privatpersonen können die Gewährleistung ganz ausschließen. Das heißt dann im Grunde "gekauft wie gesehen", oder im Falle einer Online-Bestellung sogar eher "wie nicht gesehen". Kennt ihr vielleicht von Ebay, denn da schreiben viele Verkäufer, sie würden die Gewährleistung ausschließen. Können sie auch - aber nur, wenn sie nicht vielleicht doch professionelle Händler sind... Allerdings: die verkaufte Sache muss immer korrekt beschrieben werden - Mängel sollten also möglichst konkret aufgezählt werden. Denn wenn der private Verkäufer zum Beispiel bewusst ein defektes Gerät ohne Gewährleistung verkauft, dann kann man sich als Käufer unter Umständen auf Arglist berufen. Ein Gewährleistungsausschluss hilft dem Verkäufer dann nicht weiter.

Ach, und apropos Online-Kauf: Ein zweiwöchiges "Widerrufsrecht" (also die Möglichkeit, die Ware zurück zu schicken) hat man beim Online-Kauf von einem Unternehmer sowieso. Auch bei Produkten, die in Ordnung sind. Wer dazu mehr Infos sucht: Klick!

(C4U)

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Forum zum Thema "Meine Rechte als Verbraucher"
Bisher 27 Beiträge, letzter Beitrag vom 23.06.2011, 12.49 Uhr
 
Stand: 05.01.2012 | Seite drucken | Seite empfehlen
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