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GEZ für Azubis und Studenten

 
Von den Rundfunkgebühren befreien lassen können sich Studierende oder Auszubildende nur dann, wenn sie BAföG oder ähnliche Beihilfen erhalten und einen eigenen Haushalt haben. Einfach nur Student oder Azubi sein reicht alleine nicht.


Hand mit TV-FernbedienungDer Grund: Der "Tatbestand Befreiung wegen geringen Einkommens", wie es im Juristendeutsch heißt, gilt nun nur noch in Kombi mit sozialen Leistungen - also beispielsweise BAföG oder Arbeitslosengeld II. Das soll das Procedere vereinfachen - etliche, die früher nicht zahlen mussten, fallen jetzt aber durchs Befreiungsnetz. So kann es sein, dass ein Student oder Azubi mit wenig Geld die inzwischen 17,98 Euro monatlich für Fernsehen und Radio zahlen muss.

Besser dran sind nur Studis und Azubis, die noch bei ihren Eltern wohnen - die müssen nicht zahlen, sofern ihr Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (Stand Anfang 2011: 299 Euro) liegt. Das gilt jedoch nur dann, wenn die Eltern Rundfunkgebühren entrichten.

Weitere Infos:
www.gez.de
Dort gibt es auch die Nummer der Hotline für Fragen.
Übrigens: Die Befreiung läuft nicht mehr über die Sozialämter, sondern direkt über die GEZ.
Online-Beratung zu Rundfunkgebühren
Beratungsangebot der Verbraucherzentrale NRW zum Thema GEZ.

(AB/C4U)

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Forum zum Thema "Neue Befreiungsregeln bei der GEZ"
Bisher 6 Beiträge, letzter Beitrag vom 28.10.2009, 00.11 Uhr
 
Stand: 02.01.2012 | Seite drucken | Seite empfehlen
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