Ein Blick in den Werbeprospekt: Kompletter PC hammergünstig beim Discounter um die Ecke - nix wie hin und in die Schlange gestellt. Aber nach einer Stunde sind die Dinger schon wieder ausverkauft. Na toll, dürfen die das überhaupt?
Wenn im Werbeprospekt das Schnäppchen ruft, die Artikel aber nach kürzester Zeit ausverkauft oder trotz Ankündigung noch gar nicht da sind, geht das so eigentlich nicht: mit der Werbung erweckte Erwartungen müssen erfüllt werden, und die Reklame darf nicht irreführend sein. Sonst könnte der Laden ja auch nur einen einzigen PC für 300 Euro hinstellen, ohne Ende damit werben und hinterher jedem sagen "schade, ausverkauft, aber wie wär's mit etwas anderem?".
Händler müssen in der Werbung darüber informieren, wenn sie damit rechnen, dass der vorgesehene Warenvorrat vor dem Ablauf von zwei Tagen abverkauft sein wird. Discounter wie Aldi, Lidl usw. sollen "sortimentsfremde" Ware laut einem Gerichtsurteil sogar mindestens drei Tage auf Lager haben - und dazu dürften PCs wohl zählen, denn das ist ja nicht der alltägliche Standard bei denen. Letztlich ergibt sich aber aus der Werbung, wie lange man die Ware im Laden erwarten darf. Es können auch weniger als zwei Tage sein. Zeichnet sich ab, dass der vorgesehene Vorrat vor Ablauf von zwei Tagen oder noch früher ausverkauft sein könnte, muss der Händler darauf hinweisen. Ist daher schon in der Werbung von "Einzelstücken", "Ausstellungsstücken" oder "Restposten" die Rede, dann kann man wenig dagegen sagen. "Solange der Vorrat reicht" wiederum ist in der Regel kein ausreichender Hinweis, das wäre denn doch zu einfach.
Dummerweise kann man als einzelner kleiner Verbraucher aber gar nix machen; man kann die also nicht gleich verklagen oder so, weil der schöne PC alle ist. Natürlich könnte man sich durch eine Beschwerde Luft machen - z.B. im extra dafür eingerichteten Forum der Verbraucherzentrale NRW. Oder an die Kulanz appellieren und den Geschäftsführer ganz entspannt mal fragen, ob da nicht doch noch was geht in Sachen Billig-Angebot - eventuell garniert mit einem dezenten Hinweis auf das Stichwort "irreführende Werbung". Was man aber ganz bestimmt tun kann, wenn da trotzdem nichts läuft: Nicht "bei der Gelegenheit" auch noch irgend was anderes kaufen und den Laden somit belohnen - denn genau dafür wurde man ja hergelockt...
(C4U)
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Forum zum Thema "Irreführende Werbung"Bisher 4 Beiträge, letzter Beitrag vom 27.11.2007, 21.32 Uhr



