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Widerruf

Ware zurück geben im Onlineshop

Online was bestellen? Kein Problem, kann man ja wieder zurück schicken! Aber ist es wirklich so einfach? Hmm... nein, es kommt auch ein bisschen drauf an. Worauf, erklären wir hier.

Warenkorb vor Monitor
Bild: sveta / Fotolia

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn ihr online was bestellt, das euch nicht gefällt, könnt ihr es oft zurückgeben.
  • Das nennt man Widerruf.
  • Die Ware bloß zurückzuschicken, reicht aber nicht. Ihr müsst dem Händler mitteilen, dass ihr sie nicht behalten wollt.
  • Und das Widerrufsrecht gilt nicht für alle Dinge, die man im Internet bestellen kann.

Grundsätzlich hat man bei Online-Bestellungen (und auch beim Katalog-Versandhandel oder ähnlichem, aber nicht beim Einkauf im Laden!) ein zweiwöchiges Widerrufsrecht: So lange hat man Zeit, den Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Es reicht aber nicht aus, die Ware einfach zurückzuschicken. Das Gesetz verlangt nämlich, dass man dem Händler mitteilen muss, dass man die Ware nicht behalten möchte. Diese Mitteilung kann man am Telefon, per E-Mail, Post oder Fax erledigen. Sie muss innerhalb der zwei Wochen an den Händler abgesendet werden. Es reicht auch aus, wenn ihr einen Zettel mit der Mitteilung in das Paket mit der Ware legt. Dabei gibt es allerdings auch Ausnahmen bei Dingen, die man nicht oder nicht gut zurück geben kann wie z.B. Lebensmittel, Flugreservierungen, einen Paddelkursus mit festem Termin oder auch Konzertkarten.

Bei digitalen Dingen wie Downloads kann es ebenfalls sein, dass ihr kein Widerrufsrecht habt. Der Anbieter darf das nämlich ausschließen, wenn er euch die gewünschten Dateien sofort nach eurer Bestellung zur Verfügung stellt. Dass ihr dann euer Widerrufsrecht verliert, muss euch aber deutlich angezeigt werden und ihr müsst aktiv zustimmen – zum Beispiel, indem ihr zur Bestellung einen entsprechenden Haken an einem Infotext anklickt. Mehr dazu steht in diesem Text.

Bleiben wir hier jetzt mal bei solchen Waren, die nicht verfallen und die man auch wieder verschicken kann.


Und was ist mit dem Porto?

Ja, jetzt kommt das große "aber": Das Porto. Die Frage ist ja, wer das bezahlt, wenn man die Ware zurück schickt. Nach dem Gesetz kann der Händler verlangen, dass der Kunde das macht - egal wie hoch der Wert der bestellten Ware ist. Voraussetzung ist dabei, dass diese Bedingungen auch so in den AGB stehen und auch genau die Ware geliefert wurde, die man bestellt hat. Hat der Händler sich aber bereit erklärt, die Rücksendekosten zu übernehmen, müsste ihr das Rücksendeporto natürlich nicht zahlen.


Was ist aber mit dem Porto, dass euch der Händler beim Versand der Ware berechnet hat? Wenn ihr damals den Standardversand gewählt habt, muss euch der Händler die Portokosten für die Lieferung zurückzahlen. Etwaige Zuschläge für Expresslieferungen oder ähnliches muss der Händler nicht zurückzahlen.


Ein Beispiel: Wer denkt, er könne mal eben zehn CDs bestellen und dann jede einzeln zurückschicken, wenn sie ihm nicht mehr gefällt, hat gleich mehrere Probleme: Erstens das Porto für jede CD, zweitens hat man dafür nur zwei Wochen Zeit - und drittens muss man ja ohnehin noch darauf achten, dass man auch sein Geld für die CDs wiederbekommt, weil Zahlen auf Rechnung eher selten ist. Vor allem aber gäbe es noch ein ganz anderes Hindernis: Mit Klebestreifen oder ähnlich versiegelte CDs können nur mit intakter Versiegelung zurück gegeben werden! Reinhören und dann zurück geben läuft also sowieso schon mal nicht.


(hamo)

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