Du bist hier:
• 3 Kommentar(e)
  • Diesen Artikel drucken
  • Diesen Artikel empfehlen

Musik rechtlich betrachtet

Rechte beim Konzertbesuch

Nach einem guten Konzert hat man das Gefühl, man war weit weg und hat richtig Energie getankt. Aber was ist, wenn man auf ein Konzert geht, und die Band ist nicht da? Oder zu spät? Oder doof?

KOnzert mit Zuschauern (Bild: photocreo / fotolia.com)
Bild: photocreo / fotolia.com

Damit ihr für den Fall der Fälle wisst, welche Rechte ihr habt, gibt's hier ein paar Hinweise. Für alle diese Fälle gilt: Wenn es Schwierigkeiten gibt, lässt man sich am besten bei der Verbraucherzentrale beraten.

Wichtig ist, dass ihr das Originalticket aufbewahrt – auch nachdem das Konzert stattgefunden hat. Das kann Streit mit dem Veranstalter vermeiden.


Konzert fällt aus

Fällt das Konzert komplett aus, hat der Veranstalter seine vertragliche Pflicht nicht erfüllt – und somit muss man auch sein Geld für die Karte zurück bekommen. Wenn der Veranstalter Schuld an dem Ausfall hat, hat er auch Schäden zu ersetzen, die dir als Vertragspartner (weil Kartenkäufer) entanden sein könnten – z.B. die Kosten für ein gebuchtes Hotelzimmer, bereits bezahlte Fahrtkosten usw.


Festival-Act fällt aus

Auch auf einem Festival mit vielen Bands ist es ärgerlich, wenn statt einer angekündigten Band wer anders kommt. In diesem Fall kannst du den Ticketpreis in der Regel nachträglich mindern, sprich: einen Teil des Preises zurück fordern.

Dabei kommt es auch darauf an, wie entscheidend und austauschbar die Rolle des ausgefallenen Künstlers ist. Der Ausfall eines Solokünstlers wird hier eher zu Erstattungsansprüchen berechtigen als das Ausbleiben eines Backgroundsängers. Im Rahmen von mehrtätigen Festivals musst du den Ausfall eines Acts aber wohl hinnehmen. Ob du dabei möglicherweise einen Teil des Ticketpreises zurückverlangen kannst und in welcher Höhe das dann möglich wäre, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei kann die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW helfen.


Konzert fängt zu spät an

Auf der Karte steht zwar "Einlass 19 Uhr, Beginn 20 Uhr", aber am Veranstaltungsort scheint das keinen zu interessieren. Um halb neun stehen immer noch alle bei Minustemperaturen und Schneeregen vor der Halle oder die Band lässt sich erst gegen Mitternacht auf der Bühne blicken. Sehr viel länger als eine Stunde sollte man nicht auf die Stars warten müssen. Wenn's trotzdem passiert, solltet ihr entweder versuchen, eure Eintrittskarte zurückzugeben (= Geld zurück) oder später einen Teil des Eintrittspreises beim Veranstalter zurückzufordern (Eintrittskarte als Beweis aufheben, Namen von Zeugen notieren!). Der Veranstalter, das ist die Konzertagentur, die auf der Karte steht. Nicht die Band. Klar, das ist mit ein bisschen Papierkram verbunden. Aber wenn ihr sehr genervt seid oder z.B. euren letzten Bus verpasst habt und ein Taxi nehmen musstet, solltet ihr euch das nicht gefallen lassen.


Konzert zu kurz ("Mini-Rock")

Das soll schon vorgekommen sein: Die weltbekannte Band kommt auf die Bühne, der Sänger macht einen erkennbar übellaunigen Eindruck und die ganze Truppe ist nach 20 Minuten wieder verschwunden. So etwas muss man sich natürlich nicht gefallen lassen. Generell kann man erwarten, dass ein Konzert mindestens eine Stunde dauert. Bekommt man deutlich weniger für sein Geld, kann man sich an den Veranstalter wenden und einen Teil des Eintrittspreises zurückfordern. Seriöse Veranstalter können in der Regel auch vorher telefonisch darüber Auskunft geben, wie lange die Gruppe oder der Künstler ungefähr spielen.


Musik zu laut

Ja, ja, schön laut ist klasse, zu laut tut aber weh. Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass einem auch vor den Boxen am Bühnenrand nicht die Ohren wegfliegen, d.h., dass keine Gesundheitsgefahr besteht. Wenn ihr trotzdem am nächsten Tag richtig Ohrenschmerzen oder laute Ohrgeräusche feststellt, habt ihr Aussichten auf Schmerzensgeld, wenn es anderen auch so ergangen ist. Das durchzusetzen ist aber ganz schön mühsam; man braucht ein ärztliches Attest und sicher auch einen Anwalt. Besser ist da allemal: Nicht zu nah an die Boxen gehen und vorsichtshalber Ohrstöpsel mitnehmen!


Nervige Einlasskontrollen

Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Sicherheit der Gäste während des Konzerts zu sorgen. Damit beauftragt er oft diese Muskelmänner, die "Security" auf dem T-Shirt stehen haben. Die dürfen viel, aber nicht alles. Wenn auf der Eintrittskarte steht, dass man weder Kameras noch Tonaufzeichnungsgeräte oder Lebensmittel mit reinnehmen darf, dann muss man diese Sachen am Eingang abgeben. Aber: man muss sie auch wieder unbeschädigt zurück bekommen (die Dose Bier genauso wie den Fotoapparat). Geht etwas kaputt, kann man Schadensersatz verlangen, und zwar beim Veranstalter (Konzertagentur). Auch gegen die Leibesvisitation kann man kaum was machen (Sicherheit geht vor...). Als Frau muss man sich aber nicht von einem Typen abtasten lassen. Da kann man schon auf weibliches Personal bestehen – das gilt natürlich auch genauso im umgekehrten Fall. Bei Open-Airs ist es oft wirklich blöd, wenn man nichts zum Essen oder Trinken mit aufs Gelände nehmen darf. Im eigenen Interesse solltet ihr diese Frage klären, bevor ihr losfahrt. Wenn auf der Eintrittskarte kein Lebensmittelverbot steht, und wenn keine Sicherheitsinteressen bestehen (z. B. Verletzungsgefahr durch Glasflaschen), dürfte euch eigentlich keiner daran hindern, ein Brötchen oder eine Plastikflasche mit Limo in den Open-Air-Bereich mitzunehmen. Passiert aber trotzdem dauernd.


Wenn den Sicherheitsleuten eure Nase nicht passt, können die euch den Einlass auch ganz verweigern. Das ist dann so eine Art Hausverbot. Wenn ihr nicht gegen die Veranstaltungsbedingungen verstoßen habt, bekommt ihr das Geld für die Eintrittskarte zurück!


Vorgruppe fällt aus

Zugegeben, das wird nicht so oft vorkommen, aber undenkbar ist es auch nicht: Man will gar nicht den main act sehen, sondern die Vorgruppe, und die kommt plötzlich gar nicht. Wenn die Vorgruppe auf Plakaten und / oder der Eintrittskarte angekündigt wurde, dann ist sie juristisch gesehen Teil des Werkvertrags, den man durch den Kauf der Karte mit dem Veranstalter geschlossen hat. Und wenn der Vertrag nur teilweise eingehalten wird, gilt das Gleiche wie z.B. bei einer mangelhaften Autoreparatur: man müsste einen Teil des Geldes zurückbekommen.

Und wer noch gar keine Karten haben sollte: Da haben wir auch ein paar Szenarien für euch.


(Wi)

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: Was bedeutet das?

Schlagworte

Wie hat dir der Artikel gefallen? Top oder Flop?

3 Kommentar(e)

Sortierung:    Neueste zuerst   |   Älteste zuerst
  • summsebiene

    lol

    es war seeeeeeehr hilfreich <33333

    Nach oben zum Artikelanfang Antworten
  • Anna

    Schlechtere Plätze als gebucht

    Ich habe sehr teure Konzertkarten gekauft. Bei Veranstaltungsbeginn ist dem Veranstalter aufgefallen, dass die Sitzreihe auf meinen Ticket gar nicht existiert. Ich wurde auf viel schlechtere Sitzplätze umgebucht. Das Konzerterlebnis war nicht das Gleiche. Für wieviel Prozent kann ich eine Erstattung bekommen?

    Nach oben zum Artikelanfang Antworten
  • checked4you

    Erstattung

    Hallo Anna,
    das können wir pauschal nicht sagen. Du kannst aber eine Beratung bei unseren Rechtsfachleuten buchen, wenn du in Nordrhein-Westfalen wohnst. Infos dazu findest du hier. Die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen anderer Bundesländer kannst du auf www.verbraucherzentrale.de/beratung finden.

    Nach oben zum Artikelanfang