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Fahrausweis, bitte!

Meine Rechte mit Bus und Bahn

Hat man keine Fahrkarte, wird man mit Sicherheit nervös, wenn es heißt "Die Fahrausweise, bitte!". Dabei muss das mit dem fehlenden oder ungültigen Fahrschein ja gar keine Absicht gewesen sein. Aber welche Rechte hat man in welcher Situation?

Straßenbahn an einer Haltestelle
Pixabay / andpreKauft man die die Fahrkarte an der Haltestelle oder erst in der Bahn ...? Diese und viele andere Fragen können wichtig sein, um nicht schwarz zu fahren.



"Festhalten" bei fehlendem Ticket?

Das geht, wenn man sich ohne Fahrschein weigert, die Personalien anzugeben: Dann ist das die einzige Möglichkeit, die der Kontrolleur hat. Nennt man auch "Selbsthilferecht".

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Fahrkartenautomat defekt

In der Regel werden in dem Fall die 60,00 Euro erst mal gefordert, und dann kann man als Fahrgast Einspruch dagegen einlegen, damit sich die Forderung hinterher wieder erledigt. Wichtig ist es, sich noch die Gerätenummer des defekten Automaten zu notieren - kommt auf jeden Fall überzeugend rüber. Und: Man sollte von sich aus schauen, ob man in der Bahn einen Schaffner oder Kontrolleur findet - anstatt sich nur hinzusetzen und zu warten.


Und Achtung: Nimmt ein Automat z.B. keine 10,00 oder 20,00 Euro Scheine mehr an (oder generell keine Geldscheine), so gilt dies nicht als Automatendefekt! Man sollte daher für den Kauf am Automaten lieber immer passendes Kleingeld dabei haben.

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Fahrkartenentwerter defekt

Genau wie beim kaputten Kartenautomaten: Hat man - soweit möglich - alle Entwerter ausprobiert und nichts ist passiert, trägt man daran keine Schuld. Also sollte man das auch in diesem Fall bei der Kontrolle in der Bahn dem Kontrolleur mitteilen. Selber sollte man seine Karte aber auf keinen Fall entwerten (z.B. indem man das Datum und die Uhrzeit drauf schreibt) – die Fahrkarte wird dadurch ungültig! Das bedeutet, man bekommt erst recht eine "Fahrpreisnacherhebung", muss also deutlich mehr als den Fahrpreis nachzahlen - meistens sind das 60 Euro.

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Monatsticket nicht dabei

Da lässt sich normalerweise was machen: Wenn man innerhalb von einer Woche das Ticket beim Verkehrsunternehmen vorlegt (Kartenverkaufsstelle o.ä.), zahlt man zwar auch noch was drauf (bis zu 7 Euro), aber längst nicht so viel wie fürs Schwarzfahren. Gilt aber nur für nicht übertragbare Fahrscheine (solche, die auf einen Namen ausgestellt sind) - und somit nicht für jede Art von Monatsticket.

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Nachlösen in der Bahn?

Das Chaos-Thema - weil es superunterschiedlich sein kann, ob man nun gerade in einer Bahn nachlösen kann oder dies vorher am Schalter gemacht haben muss. Deswegen hilft hier eigentlich nur vorheriges Fragen am Schalter - und dann kann man auch gleich nachlösen, falls nötig. Beim Nahverkehr innerhalb der Städte geht das normalerweise gar nicht - wenn man z.B. in die nächste Preisstufe hineinfährt, muss man dafür auch die entsprechende Fahrkarte haben. Bei Fernverkehrszügen ist es grundsätzlich möglich ein Ticket im Zug zu kaufen. Das ist dann aber etwas teuer als am Schalter oder Fahrkartenautomaten weil ein sog. Bordpreis erhoben wird. Bei Nahverkehrszügen (z.B. Regionalexpress) ist der Ticketverkauf im Zug grundsätzlich nicht vorgesehen, immer nur mit gütigem und d.h. entwertetem Ticket einsteigen! Ansonsten ist man leider Schwarzfahrer.

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Fahrkarte verloren

Bei einer normalen Fahrkarte gilt: Was weg ist, ist weg. Bei einer Monatskarte z.B. kann man aber eventuell nachträglich beweisen, dass man eine hatte, z.B. durch Bestätigung des Verkehrsunternehmens, dass man Abonnement ist, durch den Kontoauszug als Zahlungsbeleg oder die anderen Wertmarken, wenn man ein Abo hat. Die muss man dann innerhalb von einer Woche beim Verkehrsunternehmen vorlegen. Wenn Ticket und Wertmarken weg sind: Pech gehabt... Falls sie allerdings gestohlen wurden, sollte man auf jeden Fall Anzeige erstatten, um wenigstens insofern einen Nachweis zu haben.

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Auskünfte falsch oder unverständlich

Sind ja nicht immer einfach zu durchschauen, diese Tarifbestimmungen: Wann bin ich in welcher Zone, welche Zuschläge...? Hat man z.B. von einem Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens eine falsche Info bekommen oder sind die Tarifbedingungen nicht durchschaubar, sollte man eigentlich nicht die Schuld für den Irrtum tragen, dass man z.B. zu wenig gezahlt hat. Schön und gut, nur ist es in der Praxis dann ziemlich schwer, den Tarifbestimmungen ihre "schwere Durchschaubarkeit" oder dem Mitarbeiter seinen Irrtum nachzuweisen...

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Rauswurf bei fehlendem Ticket?

Macht man Stress, kann der Kontrolleur ein Hausrecht ausüben - und einen somit auch rauswerfen. Ansonsten aber gilt die Zahlungsaufforderung oder Quittung (für das erhöhte Fahrgeld, weil man schwarz gefahren ist) als gültiges Ticket - es heißt in der Fachsprache ja schließlich auch "Erhöhtes Beförderungsentgelt". Sprich: Wer die 60 € (oder wie viel auch immer) fürs Schwarzfahren hinlegt oder sich zumindest dazu bereit erklärt, kann damit dann auch fahren. Und wenn der Kontrolleur akzeptiert, dass z.B. der Automat kaputt war, gibt es ja ohnehin keinen Grund für Stress und man kriegt ein normales Ticket.

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Ticket ist nicht mehr gültig

Fahrpreise werden ja beinahe jedes Jahr erhöht - und dann gelten die Tickets mit den alten Preisen irgendwann nicht mehr. Man darf sie aber noch 3 Monate nutzen. Aber was vielleicht noch viel wichtiger ist: Umtauschen darf man die alten Tickets in NRW noch ganze drei Jahre - ab Inkrafttreten der Tariferhöhung. Aber Achtung, in anderen Bundesländern können je nach Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen oder Verbünde andere Fristen gelten!

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Auf dem Ticket verschrieben

Das sollte nach Möglichkeit nicht passieren! Schon bei einem Zahlendreher in der Kundennummer kann der Kontrolleur ja nicht wissen, dass das Ticket tatsächlich dem Fahrgast gehört. Und wenn auf dem Ticket etwas überschrieben oder sogar durchgestrichen und neu geschrieben ist, könnte der Kontrolleur davon ausgehen, dass jemand anderes schon mal damit gefahren ist. Wer sich aus Versehen doch mal verschreibt, sollte zum Schalter des Unternehmens gehen, bei dem er das Ticket gekauft hat, und um einen Umtausch bitten.

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Einspruch!

Wenn du meinst, zu Unrecht ein Knöllchen erhalten zu haben, kannst du innerhalb von 14 Tagen Einspruch dagegen erheben. Der muss an das Unternehmen gehen, dass das "EBE" (Erhöhtes Beförderungsentgelt) ausgestellt hat - also für gewöhnlich das Verkehrsunternehmen. Der Schaffner, der das Knöllchen ausstellt, muss dir eine Art Quittung, die so genannte Fahrpreisnacherhebung (FN Beleg) geben. Auf dieser steht, bis wann man wo den Einspruch einreichen muss. Am besten ist immer per Einschreiben. Auf dieser steht auch, bis wann und wohin man das Geld überweisen soll. Außerdem muss der Kontrolleur da auch den Grund für das fehlende Ticket angeben. Wenn z.B. ein Automat / Entwerter defekt war, kann er dies als Grund eintragen. Und du als Kunde kannst und solltest dann sofort kontrollieren, ob der Kontrolleur diesen Grund richtig vermerkt hat. Ein Einspruch wird so später einfacher durchsetzbar.

Bekommst du keinen Beleg, musst du auf Post vom Verkehrsunternehmen warten. Wird darin direkt eine Mahngebühr mit in Rechnung gestellt, lege dagegen Einspruch ein mit der Begründung, keinen Beleg bei der Kontrolle erhalten zu haben.


(Wi)

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  • Leonard

    Falsche Eintragungen

    Der Kontrolleur der mich beim schwarzfahren erwischt hat hat völlig irsinnige Orte eingegeben welche nicht stimmen. Nicht einmal das Ziel, der Abfahrtsort, sowie der Ort an dem mich der Kontrolleur erwischt hat. Das Einzige was stimmt ist die Bahn Linie. Ist dies nun gültig oder nicht ?

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  • Vik

    Des Schwarzfahren bezichtigt...

    Ich bin zum Elternsprechtag gefahren wurde kontrolliert soweit so gut habe mein 4er Ticket abgestempelt gezeigt...
    hieße ich würde Schwarz fahren, was faktisch nicht korrekt ist.
    Habe beim Inkasso unternehmen es widerrufen, da ich vorherige Schreiben nicht erhalten habe.

    Daraufhin wurde mir Betrug unterstellt, ich hätte das Ticket gefälscht weil man ja auf ein 4er Ticket kein Namen schreiben kann.

    Mit Foto vom Ticket und Nachweis das die Fahrtkosten bei mir von der Stadt übernommen werden und es kein Grund für Schwarzfahren gibt...

    Hieß es gestern... plötzlich anderer Bestand Ticket sei Ungültig ich solle also 140€ zahlen.

    Ich fühle mich so dermaßen Angegriffen dass ich lieber Taxi fahren werde als mit der Bahn, da mir Permanent etwas unterstellt wird obwohl ich immer Tickets kaufe.

    Mit freundlichen Gruß
    Vik

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  • checked4you

    Antwort zu "Falsche Eintragungen"

    Hallo Leonard, wenn du wirklich "schwarzgefahren" bist, solltest du das auch bezahlen. Oder findest du, dass du zu Unrecht beschuldigt wirst? Zum Beispiel, weil du ein Schülerticket oder Schokoticket hast? So ein Ticket kannst du nachzeigen und musst dann nur eine kleinere Gebühr bezahlen. Wenn du dazu Fragen hast oder die Sache mit dem Verkehrsunternehmen nicht klären kannst, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

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  • Laura

    erhöhtes Beförderungentgeld

    Ich bin im Besitz des ticket 1000 welches ich mir neben meine kunde Center gekauft habe und wurde schon oft kontrolliert. Heute würd eich wieder kontrolliert und mir wurde gesagt das das Ticket vom Verkäufer falsch ausgestellt wurde. Es wurde vom verkäufer der Stempel übertragbar draufgemacht. Das komische ist ja nur das ich schon 100 mal kontrolliert wurde da ich jeden tag damit zur abendschule fahre. Muss ich jetzt 40 Euro zahlen oder nur die 7 euro. Ich sehe nämlich nicht ein das geld zu zahlen da ich ja ein Ticket sowie gültige wertemarke hatte. Kann mir jemand helfen.

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  • checked4you

    Ticket 1000

    Hallo Laura,
    bitte entschuldige, dass wir dich ein bisschen warten lassen. Wir müssen auf deine Frage noch Einzelheiten mit unseren Experten der Schlichtungsstelle Nahverkehr klären. Aber du bekommst auf jeden Fall eine Antwort!

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  • checked4you

    Ticket 1000

    Hallo Laura,
    wir können deine Frage ganz allgemein beantworten: Hast du ein Ticket1000 und kannst es bei einer Kontrolle nicht vorzeigen, kannst du es nachträglich z.B. in einem Kundencenter zeigen. Wenn es auf deinen Namen ausgestellt ist, zahlst du nur 7 Euro Bearbeitungsgebühr. Ist es ein übertragbares Ticket, das auf jemand anderen ausgestellt ist, zählt das nicht und du musst 40 Euro zahlen. Wenn es mit dem Verkehrsunternehmen Probleme geben sollte, kannst du dich an unsere Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden. Die können dir auch persönlich helfen und antworten nicht öffentlich. Erreichen kannst du sie über diesen Link: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular oder telefonisch unter 0211-3809380 montags bis donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr.
    Viele Grüße!
    Hauke von checked4you

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  • Ana

    Zu Unrecht Knöllchn erhalten

    Hallo, ich wollte gestern im KVV von Durlach nach Bruchsal fahren, bin auch im Besitz einer gültigen Jahreskarte des KVV (KVV KombiCard).

    Leider fiel meine S-Bahn ersatzlos aus (es gab nicht mal eine Ansage am Bahnsteig) und die nächste wäre erst 25 min später gefahren.

    Nun wollte ich aber pünktlich zur Arbeit kommen und dachte mir, "hm, kannste ja mal den IC nehmen, die 9€ gehen schon."
    Leider hatte ich aber kein Bargeld dabei und habe auch momentan kein Geld auf dem Konto.

    Bin dann VOR(!) dem Einsteigen direkt zu einer Zugbegleiterin und hab ihr die Lage geschildert, dass ich halt kein Ticket und auch kein Geld hab, aber ob man das denn auf Rechnung machen kann. Sie meinte, dass das geht und hat mich einsteigen lassen. Bin dann eingestiegen, sie hat noch an der Tür gestanden und wollte dann auch meinen Ausweis haben und den hab ich ihr gegeben. Im Endeffekt hat sie mir dann eine Fahrpreisnacherhebung ausgedruckt (60€ :O ). Hätte ich das vorher gewusst, wäre ich auch nicht eingestiegen. Ich habe mit einem Aufpreis von 3-5€ Bordgebühr gerechnet, aber nicht damit, dass die Dame mir ein Knöllchen gibt.
    Ich war dann so perplex, dass ich es angenommen habe und auch nicht irgendwie Einspruch erhoben habe. (Ich dachte, dass das vermutlich nichts bringt.)

    Kann ich dagegen irgendetwas tun? Zum Schalter gehen und mich da beschweren oder direkt schriftlich?

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  • checked4you

    Beschweren

    Hallo Ana,
    die Schlichtungsstelle Nahverkehr wäre genau der richtige Ansprechpartner dafür. Du kannst entweder anrufen (0211-380 9678), eine E-Mail schreiben an info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de oder direkt das Kontaktformular nutzen: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular

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  • silvia

    kontroleur

    ich wollte ein fahrschein am automat kaufen da kam die kontroleure und jetz muss ich 60 euro bezahlen

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  • checked4you

    Re: Kontrolleur

    Hallo silvia,
    da wendest du dich am besten an die Schlichtungsstelle Nahverkehr: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/impressum Dort kann man dir sicher schnell helfen.

    Viele Grüße! Hauke

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  • melanie

    Schüleraustausch nicht dabei aber gültige Monatsfahrkarte

    Hallo, meine Tochter ist 16 Jahre alt und in Ausbildung dafür muss sie täglich mit der bahn fahren
    Sie wurde kontrolliert und hatte ihre monatsfahrkarte dabei und auch vorgezeigt.
    Da es aber eine Schülermonatskarte ist hat sie nach ausweis verlangt bzw Schüleraustausch die sie leider nicht dabei hatte.
    Sie hatte 14 Tage zeit es vorzulegen. Leider hat sie es durch den Weihnachtstage völlig versäumt sogar mir hat sie es vergessen zu sagen .
    Heute habe ich eine Rechnung von 60 Euro plus 5 Euro mahnung erhalten
    Habe angerufen und die Situation geschildert und sie meinen die Frist ist zu Ende ich muss es bezahlen bringt nichts wenn ich es jetzt vorzeige.
    Finde es aber eine Schweinerei das schon 116 Euro im Monat für die fahrkarte zahlen musst und jz auch noch 65 Euro nur weil man Schülerausweis nicht dabei hat trotz gültige fahrkarte .
    Kann mir jemand helfen

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  • melanie

    schreibfehler

    Entschuldigung für den Schreibfehler ich meinte Schülerausweis

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  • checked4you

    Schülerausweis

    Hallo Melanie,
    ich habe die Frage an die Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr weitergegeben und antworte so schnell wie möglich dazu.
    Grüße
    Hauke

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  • Dave

    Gleiche frage

    Kommt man da irgendwie wieder an sein Geld? Die Dame am Schalter war auch sehr unhöflich! Ich verstehe auch nicht dass man so viel zahlen muss! Ich verstehe die Strafe aber wir bezahlen echt genug!

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  • checked4you

    Rückerstattung

    Hallo Dave,
    Geld zurück zu bekommen, ist in der Regel schwer. Denn durch das Bezahlen hast du meistens deine Schuld eingestanden und kannst nachträglich nicht mehr viel machen. Es sei denn, du hast unter Vorbehalt und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (wie Juristen sagen) gezahlt und das so auch bei der Bezahlung schriftlich vermerkt.
    Wenn du in Nordrhein-Westfalen wohnst, kann die Schlichtungsstelle Nahverkehr in solchen Angelegenheiten helfen.

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • checked4you

    Schülerausweis

    Hallo Melanie,
    du bekommst aus der Schlichtungsstelle Nahverkehr direkt eine E-Mail.
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Johann

    YoungTicketPlus

    Hallo, ich bin Auszubildender und habe ein YoungTicketPlus.
    Vor ca. zwei Wochen bin ich von Hagen mit Umstieg in Wanne-Eickel bis Recklinghausen gefahren. Ich wurde vor dem Umsteigen kontrolliert und bekam Geldbuße. Zuvor bin ich die Strecke schon öfter gefahren und wusste das mein Ticket in Recklinghausen ungültig sei, wusste aber nicht das es schon in Wanne-Eickel nicht gilt. Bei der Bestellung meiner Fahrkarte vor ca. fünf Monaten, habe ich mich natürlich über den Geltungsbereich informiert. Hier hab ich mich leider geirrt und nicht rechtzeitig ein Zusatzticket gekauft. Zuvor kaufte ich es auch manchmal beim Umstieg in Wanne-Eickel. Nach der Fahrausweiskontrolle habe ich die Zugbegleiterin gebeten mir ein Zusatzticket zu verkaufen, dies war ihrerseits aber nicht möglich. Nachdem ich die 60.00 Euro Geldbuße erhielt, habe ich mir wie jedesmal beim Umstieg Zusatzticket am Automaten gekauft.
    Kann ich dagegen noch etwas tun?
    Freundliche Grüße
    Johann

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  • checked4you

    Re: YoungTicketPlus

    Hallo Johann,
    diese Frage leite ich an unsere Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr weiter. Sie werden dir per E-Mail antworten.
    Beste Grüße
    Hauke

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  • Naj

    Unabsichtlich mit Schokoticket in ICE

    Hallo,
    Unserer Sohn ist Anfang 16 und hat als Schüler eine 3 Wochige Praktikum seit eine Woche in Düsseldorf angefangen, dafür muss er täglich mit der bahn fahren, man muss dazu auch sagen, dass er keinerlei Erfahrung mir der Bahn ausserhalb Dortumd hat.

    Ohne dabei was zu denken, hat er am letzten Dienstag mit Hilfe der DB app einer Verbindung mit ausgesucht, Direkt nachdem der Zug am Dortmund Hbf losgefahren war, wurde er Kontrolliert aber er konnte nur seine Schokoticket vorzeigen, dann erst wurde ihm klar, dass er in einem ICE ist und seine Schokoticket keine Gültigkeit hat und wurde aufgefordert 20,50 € zu bezahlen, ich denke das war der Preis für die Boardticket gewesen, allerding hatte unsere Junge nur noch um die 15,00€ Bar gehabt.
    Darauf hin wurde ihn eine Fahrpreisnacherhebung einfach in der Hand gedruckt ohne ihn aufzuklären und auch sofort bei der nächste Haltestelle (Bochum Hpf) ausgestiegen und danach fuhr er zu seiner Ziel mit dem Regionalbahn weiter.

    Seine Überraschung war um einiges großer als er den Betrag von 60€ auf dem Zettel gesehen hat!
    Ich kann seine Entäuschung verstehen, wenn man nur wegen:
    - In falscher Zug einsteigt
    - Ausstieg schon Bei der nächste Haltestelle hier Ab: Do./An: Bo.
    - weniger als 20 € bar Geld

    wird man mit 60,00€ bestraft, die 20€ sind eigentlich schon genug für so einen Jugendlichen.

    Wir bitten um Hilfe
    Vielen Dank

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  • checked4you

    Re: Schokoticket mit ICE

    Hallo, bitte den Fall genau so mit Kontaktdaten noch mal posten unter http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular - unsere Kolleginnen und Kollegen helfen dann gerne weiter! Gruß, Heiko

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  • Naj

    Re: Schokoticket mit ICE

    Hallo,

    Ich habe wie empfohlen am 04.02.2016 meine Schilderung an unter http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular gepostet aber bis jetzt keine Antwort, ist das normal oder muss da nachhacken?

    Vielen Dank.

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  • checked4you

    Re: Schokoticket mit ICE

    Hallo, die Verzögerung dürfte karnevalsbedingt sein. Wir haben das noch mal entsprechend weitergeleitet! Gruß, Heiko

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  • Willi

    GÜLTIGKEITSSBEREICH

    Hallo,
    Bin gestern aus Koblenz Richtung Düsseldorf mit meinem Studententicket gefahren. Beim einsteigen habe ich den Schaffner nicht erkennen können irgendwo zu sein. Bei der Kontrolle wollte ich ein Zusatzticket kaufen, dieses wurde mir jedoch h vom Schaffner verneint und eine Rechnung über 60€ erstellt.
    Was kann ich tun?

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  • checked4you

    Re: Gültigkeitsbereich

    Hallo Willi,
    das haben wir an unsere Nahverkehrsexperten weitergeleitet, die melden sich dann direkt per Mail. Gruß, Heiko

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  • Erik

    Knöllchen ohne Ansage + falsche Daten

    Hallo,

    folgendes ist mir heute vormittag passiert:
    Ich warte auf meinen Bus. Auf der anderen Fahrbahn kommt ein Bus an und 3 Kontrolleure aus und kommen auf meine Fahrbahnseite. Ich Frage nach ob man mit der 63 fährt und erhalte als Antwort ja. Daraufhin wollte ich mich schon da kontrollieren lassen, damit sich das dann erledigt hat. Ich erhielt als Antwort nur ein "Nein". Gut -ich setze ich mich in den Bus und direkt kommt einer der 3 Kontrolleure zu mir und verlangt meine Karte. Diese hatte ich natürlich schon bereit. Er scannte die Karte und sagte nichts zu mir, er winkte lediglich einen zweiten Kontrolleur zu sich. Erst in der Bewegung zu seinem Kollegen setzte sich der Bus in Bewegung. Auch der zweite Kontrolleur scannte meine Karte. Als Antwort kam nur ein "den Personalausweis bitte". Nun erreichten wir die 1. Haltestelle nach meinem Einstieg. Ich gab meinen Perso und er tippte ein wenig auf seinem Gerät rum. Als wir an der 2. Haltestelle ankamen fragte er mich "Wo sind Sie dazugestiegen" und ich Antwortete "wie Sie gesehen haben sind wir gemeinsam vor 2 Stationen eingestiegen." als Rückantwort einfach nur ein nicken. Ich informierte nun die Kontrolleure das ich die nächste Station austeigen muss. Einfach nur kurze Stille. Dann erhielt ich endlich meine Fahrkarte und meinen Perso zurück. Weiterin einen Ausdruck und als letztendlichen Satz "Bitte melden Sie sich nach 2 Tagen im Office" Nachdem ich dann ausgestiegen bin leste ich mir den Zettel durch und mit erstaunen durfte ich dann feststellen, dass ich nun 60€ Strafe zahlen soll?

    Ich fasse kurz:
    - Ich habe nicht Erfahren, dass es ein Problem gibt
    - Keine Information was genau der Kontrolleur grad amcht (ich dachte einfach nur eine Routinekontrolle)
    - Man hat mich, trotz meiner Anfrage, nicht VOR dem Einsteigen kontrolliert + der erste Scan erfolgte bevor der Bus losgefahren ist -> ich hätte mir ein TIcket kaufen können

    Muss ich diese 60€ Zahlen???

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  • checked4you

    Falsche Daten

    Hallo Erik,
    so eine spezielle Beratung können wir hier leider nicht leisten. Wende dich bitte an die Schlichtungsstelle Nahverkehr, die dir kostenlos weiterhelfen können. Hier ist das Kontaktformular: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular

    Viele Grüße - Hauke

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  • Mohammed

    Trotz monatsfshrkarte straftzetel bekommen

    Hallo,
    Heute beim fahren der kontroller hat mir gesagt dass ich keinen kundennummer auf meine fahrticket habe,dann wollte er mein ausweis und mir ein strafzetel von 60 euro geben.
    Ich habe versucht ihn zu erklären dass ich diese ticket so vom automaten gekauft und ich fahre seit 8 monate in die gleiche strecke von zuhause bis zum arbeitstelle und keiner andere kontrolle hat was gesagt ausser ihn . Was soll ich jetzt machen
    Danke im voraus

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  • checked4you

    Strafzettel für Monatsfahrkarte

    Hallo Mohammed,
    das können wir ohne weitere persönliche Angaben leider nicht klären. Aber unsere Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr helfen dir gerne kostenlos weiter. Klick bitte auf diesen Link und sende ihnen deinen Fall: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Mohammed

    Trotz monatsfshrkarte straftzetel bekommen

    Vielen dank,ich war gerade bei rnv dann db bahn ich habe nur 7 euro bezahlt das problem war dass ich mein kundennummer auf die fahrkarte nicht geschrieben (weil ich das als überträger gekauft habe).
    Jetzt hat sich erledigt
    Ich bedanke mich nochmal

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  • checked4you

    Monatsfahrkarte

    Super, dass es sich so klären ließ. Ein schönes Wochenende!

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  • Laischa

    Ohngewohlt schwarz fahren

    Ich bin heute morgen mit meinen zwei kinder mit strassen bahn gefahren und ich habe einen gultigen fahre karte dabei aber ich konnte nicht stemmpeln weil der automat ist zu weit und ich bin hochschwanger und ich trage meine ein jahrige kind und der zweite lauft und muss ich sein hand halten dann habe ich ein 60 busgeld bekommen kann man da was tun ? Ich weiss auch nicht was der kontrolleur uber mich notiert hat ich habe 4 karte dabei gehabt und war noch ein fahre gultig drauf abr die 4 karte war auseinander

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  • checked4you

    Re: Schwarz gefahren

    Hallo Laischa,
    das haben wir an unsere Nahverkehrsexperten weitergeleitet, die melden sich dann direkt per Mail. Gruß, Heiko

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  • Nadja

    Geldstrafe von 60€

    Meine Tochter musste heute morgen mit dem Metronom um Kurz nach sieben fahren. Der Zug stand schon als wir ankamen. Im Tunnel auf dem weg zu den Gleisen steht der Automat, dieser hat das Geld nicht angenommen. Sie hat eine Bahncard 50 und ich schickte sie in den Zug und sagte ihr das sie dem Schaffner sagen soll der Automat ging nicht und sie eine Karte im Zug kaufen soll. Der Schaffner schrieb nun als Bemerkung das der Automat NICHT defekt war. Woher will er das wissen?!
    Und nun 60 € bezahlen muss. Er hat sie nicht mal Ausreden lassen, das finde ich schon wirklich unprofessionell. Der Automat funktioniert nicht, Schaffner lässt nicht mit sich reden und deshalb 60€!?

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  • checked4you

    Geldstrafe im Metronom

    Hallo Nadja,
    da können wir dich nur bitten, deinen Fall der Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen zu schildern. Die Adresse: http://nahverkehr-snub.de/. Unsere Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr können nur bei Verkehrsgesellschaften in NRW tätig werden.
    Beste Grüße
    Hauke

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  • Dieter

    Geldstrafe 60 €

    Hallo, ich wurde heute kontrolliert und habe meine Tageskarte leider daheim liegen gelassen. Anschließend habe ich ein Zettel ausgehändigt bekommen mit der Bitte die 60 € zu bezahlen oder die Karte nachzureichen. Jetzt hat aber die Dame vergessen die Uhrzeit auf meinen Zettel zu notieren. Wer muss jetzt beweisen, dass er Recht hat? Könnte ja jetzt auch sein, dass Sie mir unterstellen, dass ich es im nachhinein gekauft hätte.

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  • checked4you

    Beweispflicht

    Hallo Dieter,
    deine Frage könnte vielleicht die Schlichtungsstelle Nahverkehr klären. Die Kollegen melden sich direkt per E-Mail bei dir.
    Grüße,
    Hauke

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  • Petra

    Abo für Bus und Bahn schülerticket

    Mein Sohn hatte sein Geldbörse mit dem Ticket verloren, da er am nächsten Tag zur Schule musste, hatte er die zukünftigen Tickets mitgenommen und eine Kopie seines Personalausweises, so dass man ihn zu dem Ticket zuordnen konnte., die Busfahrerin hatte sich geweigert ihn mitzunehmen. Ist das erlaubt? Eigentlich ist die dienstleing bezahlt und darf dann auch in Anspruch genommen werden, oder??

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  • checked4you

    Schülerticket

    Hallo Petra,
    die Busfahrerin muss tatsächlich nur die Fahrgäste mitnehmen, die ein für die spezielle Fahrt gültiges Ticket haben. Das liegt daran, dass sie ja vom Fahrersitz aus gar nicht jeden Sonderfall prüfen kann (und das wohl auch gar nicht darf). Wenn man sein Ticket verloren hat, muss man leider Einzelfahrscheine besorgen, bis das neue Ticket da ist.
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Daniel

    Schüler/Azubi Monatskarte

    Hallo,

    meine Mutter hat leider bei der Monatskarte die Kundennummer falsch eingegeben.

    Da die Kundennummer mit Azubi Ausweis nicht übereinstimmt konnte sie leider im Bus nicht weiterfahren (Kontrolle).

    Kann ich die Kundennummer jetzt einfach überschreiben ?

    Bei einem RMV Schalter wollte man nicht helfen (nach dem Motto selbst schuld).

    Die Monatskarte wurde an einem Automat der Deutschen Bahn gekauft.

    Vielen dank im voraus.

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  • checked4you

    Falsche Kundennummer

    Hallo Daniel,
    weil du das Ticket bei der DB gekauft hast, solltest du dich an einem DB-Schalter erkundigen, ob du es dort umtauschen kannst. Denn das Ticket wird tatsächlich ungültig, wenn man etwas falsches darauf einträgt und wenn man darauf etwas korrigiert.
    Beste Grüße
    Hauke

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  • Ulrike

    Fahrschein dabei gehabt

    Hallo. Ich hab mal eine Frage ich bin am 11.5.2016 von Fürth Dambach mit meiner Jahreskarte 100 200 A nach Zirndorf gefahren. Plötzlich meinte die Schaffnerin das mein Ticket nicht bis dahin gilt. War total unfreundlich sie hat sich meine Adresse aufgeschrieben muss ich jetzt Strafe zahlen?

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  • Julius

    4-er Karte

    Hallo, ich bin heute mit der Bahn nach Hause gefahren. Wie jedesmal Stempel ich als erstes ab. Das machte ich auch dieses Mal. Es war das Erste Mal, dass ich kontrolliert wurde. Ich wollte meinen Schein vorzeigen, ich habe ihn jedoch wahrscheinlich verloren. Ich war voll in Panik und habe den Schein gesucht und gesucht. Dann hat ihn jemand aufgehoben und ist ausgestiegen und weggerannt. Selbst die Kontrolleure haben den Mann gesehen, trotzdem wollten sie eine Fahrkarte von mir sehen. Ich musste meine Angaben geben und jetzt bekomme ich diesen bekannten Bezahlungszettel. Ich weiß, ich habe jetzt nicht die größten Chancen, aber denkt ihr, ich muss trotzdem kein Geld zahlen? Muss man mit 13 Jahren überhaupt seinen Ausweis zeigen müssen?

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  • checked4you

    Antworten auf Fragen hier in den Kommentaren

    Hallo, an dieser Stelle mal kurz der Hinweis: Wir beantworten Fragen, die ganz individuelle Probleme und Situationen betreffen, direkt per Mail, sofern uns die Adresse bekannt ist, um den Kontakt mit unseren Fachleuten herstellen zu können. Die Fragen werden also nicht ignoriert, auch wenn es hier ein bisschen danach aussieht! Gruß, Heiko / checked4you

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  • A. M

    Jobticket

    Ich besitze einen jobticket und muss für weitere Orte bzw andere Gebiete einen Anschluss kaufen.
    Gestern musste ich in eile meine bahn nehmen und hab statt das Ticket nur die Quittung von meinem Ticket genommen und hab beim vorzeigen meines Ticket gemerkt, dass ich nur die Quittung von meinem Ticket hatte.
    Der Kontrolleur gab mir trotzdem ein Beleg mit .
    Wo muss man hin um das zu klären?
    Und was muss man alles mitnehmen?

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  • checked4you

    RE: Jobticket

    Hallo A.M,
    sorry wegen der späten Antwort. Wir haben uns bei unseren Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr erkundigt. Gegen die Fahrpreisnacherhebung muss schriftlich Einspruch eingelegt werden, an die Adresse, die auf dem Beleg steht und innerhalb der dort angegebenen Frist. Das Abo und die Quittung über die Fahrkarte müssen in Kopie mitgeschickt werden.
    Die Fahrpreisnacherhebung ist aber rechtmäßig, denn es kommt auf das Ticket an! Ansonsten bekäme man ja immer zwei Fahrkarten, wenn die Quittung ausreichen würde.
    Wenn du weitere Fragen zu diesem Fall hast, wende dich am besten direkt an http://schlichtungsstelle-nahverkehr.de/

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  • LE

    Zu früh

    Ich war eigentlich pünktlich am Ticketautomat und wollte gerade das Ticket bezahlen, als die Bahn 4 Minuten zu früh kam. Bei meinem Pech wurde natürlich dann kontrolliert. Ich habe es dem Kontrolleur erklärt, aber der hatte kein Verständnis. Weil ich mir ein Ticket kaufen wollte und es nicht an mir lag das ich es nicht konnte finde ich es nicht fair die Strafe zu bezahlen. Ich habe angeboten auch ein Ticket in einer höheren Preisklasse nachzubezahlen, doch es läuft wohl auf die Strafe hinaus. Kann man da noch irgendwas machen?

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  • checked4you

    Zu früh

    Hallo LE,
    die Frage haben wir an die Experten der Schlichtungsstelle Nahverkehr weitergegeben, die dir direkt per E-Mail antworten werden.
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Fotini

    Ticket

    Geht dass wenn mein Freund, der weiter weg wohnt mir ein Ticket kauft und mir ein Bild davon schickt und fals der Kontrolleur kommt ich das Bild zeige?

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  • Ari

    Falsche Aussage von EVAG-Mitarbeiter

    Hallo, ich lebe in Essen und besitze ein Ticket 2000.
    Heute musste ich nach Gelsenkirchen. Die Straßenbahn, mit der ich gefahren bin, fuhr direkt vom Essener Hauptbahnhof zu der Haltestelle. Ich war mir nicht sicher, ob mein Ticket für den Bereich gültig ist, also habe ich bei der EVAG angerufen und gefragt. Der Mitarbeiter (dessen Namen ich mir natürlich nicht gemerkt habe) meinte, dass man bis zu zwei Haltestellen weiter außerhalb von Essen fahren dürfte. Ich musste bei der zweiten Haltestelle in Gelsenkirchen aussteigen und genau dort wurde ich kontrolliert und man sagte mir, dass das nicht möglich sei.
    Muss ich jetzt trotzdem 60€ zahlen?

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  • checked4you

    Re: Ticket

    Hallo Fotini! Nein, das geht nicht. Das Ticket muss im Original
    vorliegen, ansonsten könnten ja beliebig viele Personen damit fahren.

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  • checked4you

    Re: Falsche Aussage ...

    Hallo Ari, grundsätzlich ist es schon so, dass jeder Ticket 2000 Kunde den Geltungsbereich seines Tickets kennen muss. Dies wird bei Übergabe des Tickets mitgeteilt. Und ein Ticket gilt auch immer nur im Geltungsbereich, nicht darüber hinaus. Für eine Weiterfahrt muss ein Zusatzticket gelöst werden. Wenn du für diesen Fall Hilfe benötigst, kann gerne die Schlichtungsstelle Nahverkehr eingeschaltet werden: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/. Gruß, Heiko

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  • verarscht!

    Hallo ich brauche eure Hilfe

    Hallo ich habe bei der Fahrkontrolle meine ticket nicht gefunden daraufhin wollte die mir 60€ strafe schreiben danach da wo ich das gefunden habe und ihr das gezeigt habe meint die mir ja habe ich ausgedruckt zeig dein ticket nach und sag das du das später gefunden hast. Nun ich habe heute dort angerufen die meinten zu mir das das nicht geht mit einer normalen ticket muss schon ein jahresticket sein. Also die kontrolleur hat mich verascht !!!!!

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  • zinnur

    Text 2

    Was soll ich jetzt machen wo sind meine Rechte ich habe am telefon gesagt das ich das geld nicht bezahlen werde wozu ?? wieso ?? ich bin nicht schwarz gefahren. Habe ein email bei der beschwerdemanagment geschrieben ich lass mich doch nicht veraschen was ist das die wolltw mich einfach abzocken. Was muss ich jetzt tun hilft mit bitte :(

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  • checked4you

    Re: Hallo ich brauche... / Text2

    Hallo, bei der Kontrolle muss das Ticket vorgezeigt werden können. Wer das nicht kann, von dem wird eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 60,00 Euro verlangt. Gegen diese Fahrpreisnacherhebung sollte man innerhalb von 14 Tagen - ACHTUNG: Tag der Kontrolle zählt mit, also, so schnell wie möglich - Einspruch einlegen. Adresse und Fristen stehen auf dem Beleg über die Fahrpreisnacherhebung, insbesondere das Kleingedruckte aufmerksam lesen! Bei den Schreiben unbedingt immer die FN Nummer ( FahrpreisNacherhebung Nummer) angeben! Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann die Schlichtungsstelle Nahverkehr eingeschaltet werden: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/. Und wenn jetzt noch Fragen dazu bestehen, am besten auch direkt an dei Kolleg/innen dort wenden! Gruß, Heiko

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  • zinnur

    ..

    Hallo, Sie haben mich falsch verstanden ich habe das ticket nicht nach 2 min gezeigt die war zu schnell hat das ausgedruckt dann direkt danach habe ich das ticket aus meiner geldbörse vor Ihre augen rausgeholt und Ihr das gezeigt,das was die eigt danach machen sollte ist, das die das stoniert was hat die gemacht einfach das zettel mir gegeben und gesagt geh mit dem ticket zum nachverkehr dann zahlst du nur 7€ obwohl man das normale ticketnicht so zeigen kann num habe ich mir gedacht könnte das sein das die das auch nicht wusste oder hat sie mich verarscht ? ich bin ja nicht schwarz gefahren habe auch mein ticket gezeigt.

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  • checked4you

    @zinnur

    Unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr wird sich direkt mit dir in Verbindung setzen, um da zu helfen, das ist einfacher als hier im Forum.

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  • Jürgen

    Kein fahrkartenautomat im buss München

    Bin längere Zeit keinen buss mehr gefahren und musste zu meinem Sohn... Da kommt Grade der buss und ich nichts wie rein und mir fällt auf das hinten im Anhänger am Busse kein fahrkartenautomat ist und ich hatte keine Ahnung.... Wie der Teufel es will fahrkarten kontrolle werde auf jeden Fall beschwerde einreichen das sehr ich nicht ein diesen Betrag zu zahlen .... Was meint ihr ?

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  • checked4you

    Re: Kein Fahrkartenautomat ...

    Du wirst es nicht gern hören, aber steigt man nicht mit gültigem Ticket ein (und belässt es dabei), ist man leider Schwarzfahrer. Die Verantwortung liegt diesbezüglich beim Fahrgast - grundsätzlich muss man sich vorher erkundigen, wo´s die Tickets gibt und dafür sorgen, dass man eines hat. Auf Kulanz pochen kann man natürlich, denn passieren kann so was schnell. Gruß, Heiko

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  • Nana

    Letzter Zug

    Hallo! Ich bin mit meinem noch 7 jährigen Sohn vom Flughafen Hannover nach Hannover HB gefahren leider ohne Fahrkarte da unser Flug verspätet ankam war keine Zeit mehr für den letzten Zug eine Fahrkarte zu kaufen bin sofort zur Schafnerin und habe ihr die Situation erklärt die verstehen konnte das es für das Kind nicht zumutbar war bis zum Morgen früh am Flughafen auf den Zug zu warten aber wir sollen das so per e-mail der Fahrpreisnacherhebung Stelle schildern . Da wir noch umsteigen mußten habe ich dann eine Fahrkarte gekauft. Doch ich habe heute eine Antwort bekommen das ich das bezahlen soll.was ich echt hart finde da ich auch noch nie schwarz gefahren bin und wenn es nicht der letzte Zug währe nicht eingestiegen währ. Kann ich noch anderweitig dagegen vorgehen hab ich ein Recht darauf?

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  • checked4you

    Re: Letzter Zug

    Hallo, die Fahrpreisnacherhebung ist rechtmäßig, dennoch hat das Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, die Forderung zu reduzieren oder darauf zu verzichten. Falls weitere Hilfe gewünscht ist: Die zuständige Schlichtungsstelle für Niedersachsen ist die SNUB (Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen), www.nahverkehr-snub.de.

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  • Susu Rahimsi

    65€ trotz Jobticket

    Ich wurde kontrolliert, ohne mein Jobticket dabei gehabt zu haben. Ich wollte meine Fahrkarte bei einem DB Schalter nachreichen, doch da ich die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten hatte, wurde es nicht akzeptiert. Es hieß, ich solle auf Post von der DB warten. Nun habe ich auf der entsprechenden Post eine Nachricht verschickt, in der ich ein Bild meines Jobtickets als Anhang mitgeschickt habe. Heute bekomme ich ein Schreiben, dass ich trotzdem die volle Summe von 65€ zahlen muss, weil ich die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten habe.
    Warum muss ich die volle Summe zahlen, obwohl ich im Besitz eines Jobtickets bin für das ich monatlich Gebühren zahle? Ist es rechtens?

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  • checked4you

    Re: 65 Euro ...

    Ja, ist es - juristisch genauer: Der gültige Fahrausweis muss zum Zeitpunkt der Kontrolle vorliegen, d.h. auch das Jobticket muss bei der Kontrolle vorgezeigt werden. Ansonsten wird eine Fahrpreisnacherhebung gefordert. Auf die Fahrpreisnacherhebung wird verzichtet, wenn innerhalb der Nachzeigefrist der Fahrausweis nachgezeigt wird. Wird dieser nicht fristgerecht nachgezeigt, bleibt die Fahrpreisnacherhebung bestehen. Diese ist auch rechtmäßig und in den Beförderungsbedingungen geregelt. Es liegt in der Verantwortung des Fahrgastes, die Fahrtberechtigung firstgerecht nachzuweisen. Die Mahngebühren von 5,00 Euro ergeben sich daraus, dass auf dem Beleg über die Fahrpreisnacherhebung auch eine Zahlungsfrist genannt wird. Nachzeigefrist und Zahlungsfrist sind dabei identisch. Wenn also weder nachgezeigt noch gezahlt wird, werden die Mahngebühren ebenfalls fällig.

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  • Lea sophie thiede

    hab keine schühlerausweiß

    Ich bin 14 und hab kein schüler aus weiß ist das schlimm muss ich mehr bezahlen oder darf ich gar nicht fahren

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  • checked4you

    Schülerausweis

    Hallo Lea Sophie,
    wir haben ein bisschen gerätselt, was du mit der Frage meinst. Wir verstehen sie so, dass du ein Schülerticket hast, aber keinen
    Schülerausweis von der Schule. Richtig?
    Weil die verschiedenen Verkehrsunternehmen das unterschiedlich handhaben, solltest du direkt dort nachfragen. In manchen Unternehmen gilt das Schülerticket nur, wenn man den Schülerausweis auch dabei hat. Hast du keinen, müsstest du Einzelfahrscheine kaufen, bis du wieder alle Ausweise zusammen hast. Frag nach den Ferien sicherheitshalber in deiner Schule nach einem Schülerausweis.

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  • Meee

    Aussteigen???

    Ich war heute auf dem geburtstag einer freundin und kenne mich dort nicht aus. Musste aber zug fahren. Ich habe keinen Automaten gefunden. Das hab ich dann auch dem schaffner gesagt und wollte im zug mein ticket bei ihm lösen er meinte aber nur: " entweder 60€ oder aussteigen" Aber ich wollte doch nei ihm sofort das ticket kaufen. Darf er mich da einfach rauswerfen? Weil ich bin ja nicht schwarzgefahren...

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  • Lisa

    Falsche Preisstufe

    Hallo
    Ich habe eine Frage uns zwar hat mein kleiner Bruder eine Fahrkarte die halt nur in bestimmten Bereichen gültig ist , also Preisstufe 1 sagt man hier bei uns. Jedoch ist er aber in einem etwas entfernteren Ort in den Bus eingestiegen uns zwar Preisstufe fünf. Da mein Bruder eine elektronische Karte hat musste er sie auflegen und da hat der Busfahrer seine Karte genommen und wollte sie nicht zurückgeben, selbst als mein Bruder gesagt hat dann geben Sie meine Karte und ich steige aus und laufe, hat der Busfahrer nein gesagt und ihn aufgefordert sich hinzusetzten. Selbst als der Freund meines Bruders ihn eine Einzelfahrt bezahlen wollte ist der Busfahrer nicht auf die Aussage eingegangen und hat zu einem wiederholten hinsetzten gefordert. Ist das nun Schwarzfahren obwohl mein Bruder garnicht erst mitfahren wollte , da ihm das auch nicht bekannt war mit den Preisstufen und das seine Karte in dem Bereich nicht gültig ist (er ist 13) , jedoch hat der Busfahrer seine Karte nicht rausgerückt.

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  • checked4you

    Re: Falsche Preisstufe

    Liebe Lisa,
    mit diesem Fall solltest du dich am besten direkt an die Experten der Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden, die dir kostenlos persönlich weiterhelfen können: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular

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  • Philipp

    Kein Kleingeld für Ticket

    Hallo,

    Und zwar wollte ich von Königshof zur Heinrich-Heine Allee mit der U76 fahren. Da ich nicht oft mit der Bahn fahre, wusste ich nicht, dass man nur mit Kleingeld zahlen kann.

    Stand dann vor dem Schalter und wie es so kommen musste kamen kontrolleur...
    Ich erklärte ihnen den Sachverhalt und sie gaben mir eine Rechnung von 60€ und meinten ich solle zum Kundencenter an der Heinrich Heine Allee 23...

    Im enddefekt wollte ich ja zahlen und hatte auch andere nach Kleingeld gefragt, aber ohne Erfolg...

    Bin ich jetzt verpflichtet zu zahlen und könnte ich einfach das Ticket nach bezahlen und gut ist?!

    LG Philipp Kösters

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  • checked4you

    Re: Kein Kleingeld für Ticket

    Hallo Philipp,
    wie es in unserem Artikel oben unter dem Punkt "Fahrkartenautomat defekt" steht, ist ein Automat nicht defekt, wenn er nur Kleingeld annimmt. Kein Kleingeld fürs Ticket zu haben, zählt also leider nicht als Grund, um die 60 Euro Strafe zu verhindern.

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  • checked4you

    Re: Aussteigen???

    Hallo Meee,
    sorry, dass wir erst jetzt antworten. Weil bei der Kontrolle kein Ticket vorgezeigt werden konnte, handelt es sich um eine sog. Schwarzfahrt. Man muss sich vor der Fahrt um eine Fahrkarte kümmern, gerade wenn man sich nicht auskennt. Wir wissen nicht, um welches Verkehrsmittel es sich handelt, aber du hättest evtl. in der Bahn ein Ticket am Automaten ziehen können.

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  • ilona

    onlinebuchung

    ich buche des öfteren bei der db eine Gepäckabholung d.h Fahrräder, bisher lief soweit alles gut, nur habe ich bei den 2 letzen Transporten jeweils das Problem, das bei der Buchung was falsch gelaufen ist. und zwar muss das System irgendwie einen Virus o ä gehabt haben, mir wurde zum einen die Zustelladresse ständig falsch angenommen was ich manuell mit dem Hermesfahrer bei Abholung noch klären konnte und somit die Räder dann auch richtig ankamen, zum anderen wurde zu den jeweiligem rad 10 gepäckstücke abgerechnet. die der Hermesfahrrer gar nicht mitgenommen hat, die ich auch gar nicht hatten, nun sehe ich auf der Lastschiftbuchung statt die üblichen 27,50 Euro 230 Euro wurden abgebucht, ich habe es telefonischund schriftlich versucht jedoch bisher keiner erfolg gehabt die lastschrift zurüpck buchenn trau ich mich nicht da ich sonst bestimmt ne mwhnung bekomme würde mich über hilfe freuen lg

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  • Ulrika

    Einspruch abgelehnt..trotz falscher Aussage der Bahn

    Meine Tochter hat bei der Bahn nachgefragt, ob ihre Schülermonatskarte ausreicht um nach Lindau zu fahren. Das wurde bejaht. Auch bei der Hinfahrt hat der Kontrolleur nichts beanstandet. Komischerweise hat dann bei der Rückfahrt die Kontrolleurin gesagt, meine Tochter würde schwarzfahren und hat ein Bescheid bekommen sie soll 60 Euro bezahlen. Das habe ich natürlich bei der Fahrpreisnacherhebungsstelle reklamiert. Das wurde jetzt abgelehnt mit der Begründung sie fuhr außerhalb des Geltungsbereiches des vorgelegten Fahrkarte. Das sie falsch informiert könne im Nachhinein leider nicht überprüft werden. Jetzt soll sie 73,50 € zahlen. Dabei war eine Freundin mit dabei und kann das bezeugen. Ich sehe nicht ein dieses Geld zu bezahlen. Was kann ich tun?

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  • Ferdinand

    Kein gültiges Ticket wegen Fehler der Bahn

    Hallo ich wurde gerade während der Zugfahrt kontrolliert und soll nun zahlen. Der Fall ist folgender, ich war gerade am Richtigen Gleis(so wie es angesagt wurde und dort stand) und stempelte meine Streifenkarte ab. Dann kam der Zug jedoch auf dem falschen Gleis, also nicht wie angegeben. Somit musste ich und viele andere hinüberrennen und mein Abstempeln unterbrechen. Hatte also nur zwei der 4 Stempelungen geschafft. Wurde nun kontrolliert und soll das nun zahlen, obwohl der Fehler an einer falschen Angabe des Gleises lag. Meine Frage nun ob man reklmamieren kann und am besten wie man das beweist.

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  • checked4you

    Re: Einspruch abgelehnt ...

    Falsche Auskünfte durch Mitarbeiter des Verkehrsunternehmen lassen sich in
    der Regel nur schwer beweisen, auch wenn im vorliegenden Fall die Freundin dabei
    war. Wir empfehlen, sich möglichst schnell an die Ombudsstelle
    Nahverkehr Bayern zu wenden: www.ombudsstelle-nahverkehr-bayern.de.

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  • checked4you

    Re: Online-Buchung

    Hallo Ilona, da wird unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr sich direkt mit dir in Verbindung setzen! Gruß, Heiko

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  • checked4you

    Re: Kein gültiges Ticket ...

    Hallo Ferdinand, du kannst auf jeden Fall gegen die Fahrpreisnacherhebung Einspruch einlegen. Die dafür benötigten Informationen stehen auf dem Beleg, der dir im Zug
    übergeben wurde. Trage den Sachverhalt dem zuständigen Verkehrsunternehmen
    schriftlich vor. Achte unbedingt auf die dafür gesetzte Frist und Achtung,
    der Tag der Kontrolle zählt bereits mit! Wenn dein Einspruch abgelehnt wird,
    kannst du dich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

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  • Andre

    Falsche Wabe

    Meine Frau hat sich ein Ticket gezogen der preisstufe A und musste B haben was wir nicht wussten. Sie besitzt ein monatsticket was übertragbar ist und weil sie es am Wochenende abgegeben hat und es sich noch nicht wiederholte hat sie sich ein Ticket gezogen. Jetzt soll sie 60 euro zahlen obwohl sie ein Ticket besaß! Und auch ihr monatsticket noch nachgezeigt hat!
    Meine Frage kann man da noch iwas machen um die 60 euro zu umgehen?!
    Immerhin zählt sie so schön monatlich 60 euro für Ihr Ticket

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  • checked4you

    Re: Falsche Wabe

    Hallo Andre,
    auch wenn man ein übertragbares Monatsticket nachträglich zeigt, kommt man leider nicht um die 60 Euro herum. Bei namensgebundenen Tickets kann die Gebühr gemindert werden. Aber Details und vor allem was in deinem konkreten Fall eventuell möglich wäre, können dir die Experten der Schlichtungsstelle Nahverkehr persönlich erläutern. Beratung und Bearbeitung der Fälle sind kostenlos. Schicke ihnen am besten deinen Fall per E-Mail: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular
    Viele Grüße
    Hauke

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  • arme junge

    habe ich tagesticket verloren

    ich wohne in dusseldorf,war heute mit freundin in bochum,sie ist studentin und ich habe tagesticket gekauft,hin und her haben wir gefahren,um 18:00 am einem halt.war kontrolle und ich habe bemerkt,dass ich karte verloren habe.naturlich konnte ich das nirgendwie beweisen :((( ich mache nun therapie,ich habe depresion und konzentrations probleme..kann ich mit wiederspruch von arzt bescheinigung vorlegen oder ist das sinnlos?

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  • checked4you

    Verlorenes Tagesticket

    Das klingt nach einem komplizierten Fall, den wir hier nicht allgemein klären können. Das müssten sich die Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr mal ansehen. Das machen sie kostenlos. Am besten schilderst du ihnen dein Problem in einer E-Mail an nahverkehr@verbraucherzentrale.nrw

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  • Salgut

    Ticketkauf über die HandyApp

    Heute um 16:28 Uhr fuhr die Sbahn in Hallbergmoos ein. Ich stieg mit meiner Familie zu und war gerade beim Einstieg dabei uns ein Handyticket zu lösen. Da stand auch schon die Kontrolleurin neben mir. Als ich ihr sagte das ich gerade dabei bin das Ticket zu lösen meinte sie gleich das können sie jetzt lassen das wäre zu spät. Obwohl ich ihr im Handy zeigte das ich gerade dabei bin und wir es vor zutritt in die die Sbahn noch nicht geschafft hatten weil wir spät dran waren hat sie nun mir und meinem Mann je 60 Euro stafe abgeknöpft. Sie meinte man müsse das Ticket vor zutritt gelöst haben. Wenn ich im Bus ein Ticket am Automaten kaufe bin ich doch auch schon zugestiegen. Wo ist der Unterschied? Wenn ich z.b. nur innenraum münchen als monatskarte habe und in weiter raus fahren möchte muss ich zum nachlösen per app dann auch erst aussteigen und kann erst nach ticket nachlösung weiter fahren?

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  • checked4you

    Handy-Ticket

    Hallo Salgut,
    ein Handyticket muss tatsächlich gekauft werden, bevor man in den Zug einsteigt. Das steht in den Beförderungsbedingungen und gilt generell - unabhängig davon, ob es im Bus oder in der Bahn einen Fahrscheinautomaten gibt.

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  • joey

    Fahrkarte verloren

    Und zwar ist es so: Ich hab meine personenbezogene abo Fahrkarte für Oktober verloren, und habe dann gleich vergangenen donnerstag einen 60iger kassiert. Nun wird ja schon oben beschrieben das man kontoauszüge nachreichen kann um diese 60 € zu umgehen. Jedoch geht meine Fahrkarte über die schule und meine eltern müssen nur einen ermässigten Preis zahlen. Kann ich dem unternehmen dann trotzdem die kontoauszüge schicken?

    Vielen dank im Vorraus

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  • checked4you

    Re: Fahrkarte verloren

    Hallo joey,
    am besten gehst du in ein Kundencenter des Verkehrsunternehmens, zeigst dort einen entsprechenden Kontoauszug und erklärst die Sachlage. Wenn du zusätzlich noch mit deinem Ticket ein Schreiben der Schule bekommen hast, solltest du das auch mitnehmen. Falls du trotzdem Probleme haben solltest, wende dich am besten an unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr, die bei Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen helfen können. Das ist kostenlos und hier möglich: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular

    Grüße
    Hauke

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  • Kaku

    Völlige Willkür

    Was mir letzte Woche passiert ist, lässt sich nur so beschreinen wie im Titel. Ich fuhr am 2.Oktober mit der S-bahn nachhause und einem Kontolleur fiel auf, dass ich vergessen hatte meine Studentenkarte zu revalidieren. Also fuhr ich am 5.Oktober zur Uni um meine Studentenkarte zu revalidieren und bezahlte gleich darauf beim Reisezentrum der deutschen Bahn die Fahrpreisnacherhebung von 7 Euro indem ich meine gültige Fahrkarte vorzeigte. Am Tag darauf fuhr ich zu meinen ersten Vorlesungstag zur Uni. In der S-bahn akzeptierte der Koontrolleur die Karte nicht und schrieb mir ein Knöllchen auf(Begründung: auf dem gültigkeitsdatum sei die eins von 2017 nicht ganz zu erkennen). Fassungslos gehe ich zu Reisezentrum und beschwere mich. Zuerst sagt die Service-mitarbeiterin, bei der ich am 5.10 war, dass das Verhalten des Kontrolleurs lächerlich gewesen sei und sie kurz die Chefin frage, was sie nun machen müsse. Nachdem sie mit der Chefin wiederkam, meinte sie plötzlich ich sollte nun doch die Fahrpreisnacherhebung zahlen. Als ich dann fragte warum aber die gleiche Studienkarte gestern akzeptiert wurde, bekam ich als Antwort, dass sie nur darauf geachtet hätte, dass es eine Studentenkarte wäre. Als ich dann entgegnete, dass ich mir schwer vorstellen kann, dass sie die Fahrkarten die ihr vorgelegt werden, nicht auf ihre Gültigkeit prüfen würde, sagte die Chefin, dass die Kollegin bloß aus Kulanz gehandelt hätte und damit das Datum gesehen haben müsse, was jedoch ein völliger Widerspruch zu dem ist, was die Kollegin vor einer halben Minute selbst gesagt hat. Ich habe mich bei der Reklamtionsstelle beschwert, jedoch hat diese bis heute nicht geantwortet. Heute ist der letzte Tag an dem ich die Fahrpreisnacherhebung zahlen kann. Ich fühl mich einfach nur verarscht.

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  • checked4you

    Re: Völlige Willkür

    Hallo Kaku,
    wenn dir das in NRW passiert ist, solltest du dich unbedingt mit der Schlichtungsstelle Nahverkehr in Verbindung setzen. Die Mitarbeiter dort können deinen Fall direkt mit dem entsprechenden Verkehrsunternehmen klären. Du kannst deinen Kommentar am besten ins Beschwerdeformular der Schlichtungsstelle kopieren: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular

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  • Manian

    60€

    Ich habe meine sammel Karten zuhause vergessen und der Kontrolleur war da er meint ich muss 60€ bezahlen wenn ich sie aber morgen vorzeige kann ich dann weniger bezahlen

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  • checked4you

    Re: 60€

    Hallo Manian,
    für den Nahverkehr in NRW gilt: wenn du Tickets hast, die auf deinen Namen ausgestellt sind, kannst du sie nachzeigen. Auf dem Beleg des Kontrolleurs über die 60 € steht das Datum, bis zu dem du das Ticket nachzeigen kannst. Das gilt aber nicht für übertragbare Tickets, Einzel- und Mehrfachtickets. Mehr Infos dazu findest du hier: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/doc12438A.html

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  • Norbert

    Ticket dabei gehabt aber nicht rechtzeitig gefunden

    Hallo,

    wollte nach einer durchgemachten Nacht mit der Bahn nach Hause. War komplett nüchtern aber halt etwas unsortiert. Das Ticket habe ich direkt vor Fahrtantritt gelöst und besitze auch die Belege über die Bezahlung mit meiner EC-Karte. Bei der Kontrolle im ersten Zug konnte ich das Ticket nicht finden; später im zweiten Zug habe ich es in meinem Rucksack gefunden und es wurde abgestempelt.

    Bei der ersten Kontrolle legte der Kontrolleur nicht sehr viel Geduld an den Tag und wegen der Beschwichtigung ich könne nachträglich dagegen Einspruch erheben, ging ich davon aus, es würde sich regeln lassen. Am Zielbahnhof war zu dieser Zeit noch kein Reisezentrum (RZ) offen und ich konnte halt nicht direkt reagieren. Einige Tage später sagte man mir im RZ, sie könnten da nichts machen und verwiesen mich auf die DB-Seite, obwohl auf der Fahrpreisnacherhebung das RZ als Kontakt angegeben ist.
    Schriftlich Widerspruch bei der Bahn eingelegt und jetzt kommt als Begründung ich hätte kein persönliches, sondern ein übertragbares Ticket. Daher müsse ich den erhöhten Fahrpreis zahlen!
    Für mein Ticket habe ich 11,50€ bezahlt. Die Forderung der Bahn beläuft sich auf weitere 78€.
    Nach allem was ich im Laufe meines Lebens mit der Bahn erlebt habe (Geduld!) kann ich das nicht akzeptieren. Das hat nichts mehr mit „Lehrgeld“ oder „Dummheit schützt vor Strafe nicht“ zu tun.
    Mit dem Antwortschreiben auf meinen Widerspruch kam noch ein zweiter Brief über eine andere Fahrpreisnacherhebung am Tag danach. An diesem Tag (ein Montag) bin ich definitiv nicht Zug durch die Republik gefahren sondern war Arbeiten. Ist das eine Taktik um mich unter Druck zu setzen?
    Ich hoffe ich kann hier einen Tipp bekommen wie ich mich verhalten soll. Ist dem zu trauen: www.frag-einen-anwalt.de/DB-fahrkarte-zu-hause-vergessen---f113768.html
    Bin da gerade ziemlich aufgewühlt. Vielen Dank!

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  • checked4you

    @Norbert

    Hallo Norbert,
    das klingt alles höchst ärgerlich. Wenn ein Widerspruch bereits abgelehnt wurde, können wir hier leider keine guten Tipps geben. Aber wenn du das Problem mit der Regionalbahn in NRW hattest, können sich unsere Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr gerne mit der Bahn für dich in Verbindung setzen und versuchen, die Sache zu klären. Das ist für dich kostenfrei. Dazu müsstest du ihnen bitte deinen Fall noch mal über das Kontaktformular schildern:
    http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular
    Wohnst du in einem anderen Bundesland oder hast du das Problem mit dem DB-Fernverkehr, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr weiterhelfen: http://www.soep-online.de/
    Wir drücken dir die Daumen, dass sich die Angelegenheit regeln lässt!

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  • W.21

    60€

    Hallo hab eine Frage
    Ich bin Freitag in den Bus eingestiegen und hatte ein Einzel Ticket.
    Dies muss ich wohl verloren haben kurz bevor ich Einstieg.
    Wir standen noch an der Haltestelle als der konti kam.
    Wollte ihm das Ticket zeigen da viel mir auf es ist weg. Ich sagte darauf hin zu ihm das ich mir eben beim Fahrer ein neues ziehen gehe oder aussteigen würde. Darauf meinte er nein. Aber Bus stand ja noch. Dann sollte ich ihm mein Ausweis geben. Ok hab ich getan , mit meinem Ausweis hat er dann die anderen Fahrgäste kontrolliert und der Bus fuhr weiter , erst an der nächsten halte stelle bekam ich mein perso und die Quittung von 60 Euro.
    Hätte der Kontrolleur mir nicht die Möglichkeit geben müssen mir auf Grund das der Bus halt noch stand ein neues Ticket zu ziehen oder auszusteigen ?

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  • Ebru

    Falsches tiket

    Straffe wegen falsche eintippen von 135 euro weil ich sineman tikket falsch gekauft habe hat mir der schafner eine straffe gegeben weil auf men tikket kind oben steht da durch das ich schnell gedruckt und unter zeit druck tikket automaten mein tikket gekauft habe habe ich staffe bekommen ob ich de schafner gesagt habe bitte können sie mir da winter helfen habe auch schon ÖBB schrieben

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  • checked4you

    @ebru

    In Österreich kann man sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden.

    Voraussetzung ist wie bei jedem Schlichtungsantrag, dass man sich vorher bereits vergeblich an das Verkehrsunternehmen gewandt hat; d.h. wenn man bereits an die öbb geschrieben hat, sollte man erst die Antwort abwarten - wenn man dann mit der Antwort nicht zufrieden ist, sollte man sich an die apf wenden.

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  • Kalrawa

    Fahrt mit U-Bahn zum Bahnhof

    wenn ich ein Ticket für die Bahn erst am Bahnhof kaufen kann, muss ich zusätzlich wohl auch ein Ticket für den Verkehrsverbund zum Bahnhof kaufen obwohl es im Bahnticket eingeschlossen wäre.

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  • checked4you

    @Kalrawa

    Das ist richtig, denn auf der Fahrt zum Bahnhof sollte man ja schon ein gültiges Ticket haben. Der Kontrolleur kann ja nicht wissen, was man nach der Fahrt macht.

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  • Kalrawa

    Fahrt zum Bahnhof

    nachreichen wäre ja auch eine Möglichkeit.

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  • checked4you

    @Kalrawa

    Das würde dann aber bedeuten, dass jeder nach einer Kontrolle zum Ticketautomaten gehen könnte, um sich eine Fahrkarte zu kaufen, die günstiger als 60 Euro ist und die dann nachreicht. Also nicht wirklich praxistauglich.

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  • Clara

    Busfahrer hat vergessen ticket zu geben

    Guten Tag!
    Ich habe mein Ticket direkt beim Busfahrer gekauft, und er hat vergessen mir das Ticket zu geben. Da es so viel los war, habe ich nur schnell mein Rückgeld geholt und nicht gemerkt, dass er mir den Ticket nicht gegeben hat.
    Als die Kontrolleuren kammen, habe ich den Busfahrer gesagt, dass er mir kein Ticket gegeben hat und er hat alles geleugnet. Jetz muss ich 60€ bezahlen.... Kann ich in diser Situation ein Wiederufsantrag stellen? (Mit den Überwachungskameras kann man beweisen, dass ich ein Ticket gekauft habe.)

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  • checked4you

    @Clara

    Hallo Clara,
    das klingt schwierig, vor allem weil Aussage gegen Aussage steht. Ist dir das in NRW passiert? Dann können die Experten der Schlichtungsstelle Nahverkehr am besten helfen. Das ist auch kostenlos. Schildere ihnen bitte dein Problem über das E-Mail-Formular: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular oder ruf sie direkt an: 0211 - 380 9 380 (montags bis donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr).
    Viele Grüße aus der checked4you-Redaktion!

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  • Tomke

    Kopie von eigener Fahrkarte

    Hallo,

    ich habe eine ProfiCard und da ich diese bereits mehrmals verloren habe, habe ich mir hiervon eine Kopie gemacht. Zwischenzeitlich habe ich eine neue bekommen und die Kopie versehentlich bei meinem Freund liegen lassen. Dieser wollte sie mir vorbei bringen und wurde auf dem Weg in der Bahn kontrolliert. Wie es so ist, wenns kommt, dann richtig, hat er vergessen, sich selbst eine Fahrkarte zu kaufen, was ihm erst bei der Kontrolle auffiel. Er schaute noch einmal überall nach und hat dabei auch meine Kopie in die Hand genommen, wollte diese aber nicht vorzeigen. Die Kontrolleurin rieß im diese allerdings aus der Hand und da es nicht seine und auch noch eine Kopie ist, bezichtigte sie ihm der Urkundenfälschung und zog sie ein. Da ich ja bereits an der Haltestelle auf ihn und meine Fahrkartenkopie wartete, spraxch ich auch noch einmal mit der Kontrolleurin, diese lies aber nicht mit sich reden.

    Nun habe ich mehrere Fragen:

    Die Kontrolleurin sagte mir, ich dürfe keine Kopie meiner Fahrkarte machen, stimmt das?
    Was kommt auf mich und meinen Freund nun zu? Können wir uns irgendwie wehren? Denn er wollte die Karte ja gar nicht nutzen, sie hat sie ihm aus der hand gerissen...

    Vielen Dank schon einmal für die Antwort.

    Liebe Grüße


    Tomke

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  • Steffi

    Irrtümlich einzelfahrausweis statt Tageskarte

    Hallo, als Touristin in Berlin und habe eine n Einzelfahrausweis statt Tageskarte gezogen auf dem einzelfahrausweis stand nich das die Gültigkeit nach 120 min abläuft - Kontrolle 60€.
    Auf dem im Anschluss nach der Kontrolle gekauften Ticket stand die Bemerkung "ab Entwertung 120 min. gültig"
    Kann ich hier etwas tun?
    Danke für ihre Antwort

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  • checked4you

    @Steffi

    Hallo Steffi,
    leider können wir dazu nichts im Detail sagen. Unsere Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr können bei Problemen mit Unternehmen in NRW helfen, aber leider nicht in Berlin. Allerdings dürften da die Regeln ähnlich sein wie in NRW. Hier ist es so: Auch wer eine falsche Fahrkarte hat, muss Strafe zahlen. Trotzdem sollte man sich an das Verkehrsunternehmen wenden, um eine Reduzierung der Strafe oder die Erstattung des falschen Tickets zu erreichen. Wer am Bahnhof falsch beraten wurde, hat schlechte Chancen, dies nachzuweisen. Hier hilft es, wenn man einen Zeugen benennen oder sogar eine schriftliche Bestätigung des Mitarbeiters vorweisen kann.

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  • Lukas

    Fahrkarte eingezogen

    Hallo
    Ich habe im Internet gelesen das man 1 haltestelle in die nächste zone weiterfahren darf und als ich bisher kontrolliert wurde war auch immer alles in ORDNUNG aber als ich heute kontrolliert wurde wollte er mir auf einmal 60€ abnehmen Da sagte ich das das entfällt und er nimmt mein Ticket und setzt mich vor die tür

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  • checked4you

    @Tomke

    Hallo Tomke,
    zunächst bitte ich um Entschuldigung für die sehr späte Reaktion. Wir können diese detaillierten Fragen leider nicht beantworten und bitten dich, an die Schlichtungsstelle Nahverkehr zu schreiben: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular Sie hilft bei Problemen mit dem ÖPNV in Nordrhein-Westfalen. Betrifft es ein Unternehmen in einem anderen Bundesland, ist die söp die richtige Adresse: http://www.soep-online.de/
    Viele Grüße
    Hauke

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  • checked4you

    Re: Fahrkarte eingezogen

    Hallo Lukas,
    dass eine Fahrkarte generell bis zur ersten Haltestelle in der nächsten Zone gilt, stimmt so nicht. Ich habe bei meinen Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr nachgefragt, die davon auch nichts wissen. Es gibt lediglich eine Regelung bei den Verkehrsverbünden VRR und VRS: Dort kann man im so genannten "Großen Grenzverkehr" auch VRS-Tickets für den Anschluss in den VRR hinein nutzen, was meist einer Haltestelle entspricht.
    Wenn du das Problem mit einem Verkehrsunternehmen in NRW hast, dann können sich meine Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr das gerne konkret ansehen. Das kostet nichts. Du müsstest dazu bitte online das Kontakt-Formular ausfüllen und abschicken: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Barow

    BVG Einzelfahrausweis

    Hallo,

    ich habe mir gestern einen Einzelfahrausweis in einer Straßenbahn gekauft.Nach dem umsteigen in die S Bahn wurde eine Kontrolle durchgeführt woraufhin ich ermahnt wurde das mein Fahrschein ungültig ist.Nach dem ich selber draufgeschaut habe musste ich feststellen das auf dem Fahrschein kein Datum und keine Uhrzeit drauf stand.
    Daraufhin wurde mir ein Ticket ausgestellt mit der bitte mich bei der BVG Infozentrale zu melden(ein Offener Betrag von 60,00 €).
    Der Junge man der mich kontrolliert hat, hat mir meine Fahrkarte entwendet.
    Was kann ich tun?
    Vielen Dank im vorraus.

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  • lisa

    Barow

    Hallo,

    bei solchen Fällen musst du einfach zuhören was der Junge Mann sagt und warten bis er zu ende spricht danach einfach weglaufen

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  • checked4you

    @Barow

    Hallo Barow,
    ein Ticket ohne Datum und Uhrzeit ist ungültig. Du kannst aber innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen und erklären, warum du es vielleicht nicht abstempeln konntest. Die Frist sollte auf dem Ausdruck stehen, den dir der Kontrolleur gegeben hat. Die solltest du auch unbedingt einhalten!
    Dein Ticket durfte der Kontrolleur zur Beweissicherung tatsächlich behalten.
    Viele Grüße
    Hauke

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  • samira

    Fahrkartenautomat defekt

    Hallo Leute,
    Ich würde heute wegen Ungültige Fahrkarte für meine Fahrrad im Zug betraft und Grund dafür ist , dass Fahrkartenautomat defekt war.
    was soll ich jetzt machen, bitte kann jemand mir helfen.

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  • checked4you

    Defekter Fahrkartenautomat

    Hallo Samira,
    du solltest beim Verkehrsunternehmen Widerspruch einlegen und schildern, warum du ein ungültiges Fahrradticket hattest. Den Widerspruch musst du unbedingt innerhalb der Frist einlegen, die auf dem Ausdruck des Kontrolleurs steht.
    Allerdings kann es sein, dass das Verkehrsunternehmen deinen Widerspruch nicht anerkennt. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle Nahverkehr gibt es zu defekten Fahrkartenautomaten eine Erklärung, die ich einfach mal zitiere: "Wenn Sie aufgrund einer technischen Störung eines Automaten keinen Fahrschein lösen können, sind Sie verpflichtet, andere Automaten zu suchen, auch auf anderen Bahnsteigen und im Gebäude. Oder gibt es einen Schalter in der Nähe? Ist das nicht der Fall, sollten Sie die Automatennummer, den Standort und den Zeitpunkt notieren. Auf den meisten Automaten ist eine Servicenummer angegeben, die Sie anrufen sollten, um die Störung zu melden.
    Nach dem Betreten des Fahrzeugs sollten Sie sich unaufgefordert beim Kontroll- und Servicepersonal mit dem Hinweis auf die Störung melden. Da das Personal Ihre Aussage zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfen kann, kann es Ihnen eine Fahrpreisnacherhebung oder ein erhöhtes Beförderungsgeld in Höhe von 60 Euro auferlegen."
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Silvia

    4er Ticket

    Hallo, mein Sohn fährt nur manchmal mit dem Bus über Land zur Schule und kauft daher gelegentlich die 4er Tickets. Manche Busfahrer entwerten früh die Tickets nicht und deshalb hatte mein Sohn jetzt in der Bahn Schwierigkeiten, als der Kontrolleur den Fahrschein sehen wollte. Es meinte es wäre Schwarzfahren trotz gültigem Ticket. Wie verhalte ich mich in diesem Fall? Vielen Dank für Ihre Rückinfo.

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  • checked4you

    Re: 4er Ticket

    Allgemein sind 4er Tickets halt nur gültig, wenn der entspr. Fahrtabschnitt
    entwertet ist. Nicht entwertet = nicht gültig; das ist formal korrekt. Man kann auch mal schauen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt: Meist gibt es auch Entwerter-Automaten im Fahrzeug, dann kann man da entwerten. Ansonsten wäre im Ernstfall unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr für NRW Ansprechpartner, um sich ggf. mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen und die Entwertungs-Möglichkeiten zu klären - www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

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  • Julia

    Ungültiger Ticket

    Hallo! Wollte mich erkundigen ob ich zurecht eine 60 Euro Strafe erhalten habe. Bin mit meinen Kindern mit dem Bus nach Hause gefahren. Da ich seit 5 Jahren keinen Öffentlichen Verkehrsmittel benutzt habe ( bin immer mit Auto unterwegs), habe ich keine Infos über kurz und Langstrecken gehabt. Habe 3 kurztickets gekauft. Bei der Fahrerin stand junger Mann. Wusste nicht, dass es Kontroleur war. Er ist an der Endhaltestelle, wo wir aussteigen müssten, gezielt zu mir gekommen und sagte, ich wäre mit ungültigem Ticket unterwegs, müsste schon bei der letzten Haltestelle aussteigen. Das stand auf dem Ticket drauf. Ok, meine Schuld, habe nicht aufgepasst. Was ich mich frage, wieso er nur mich kontrolliert hat, obwohl im Bus noch weitere 6 Passagiere waren, die hinten eingestiegen sind. Und ob man für eine Haltestelle wirklich 60 Euro Strafe zahlen muss.

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  • Violet

    Irrtum?

    Hallo. Ich habe folgendes Problem : Eine Freundin und ich wollten heute vom Düsseldorf Hbf nach Essen Hbf. Dies haben wir schonmal gemacht,die Anfahrt war dementsprechend die gleiche wie beim letzten mal. Wir haben beide ein Schokoticket und wollten mit dem RE fahren, wir saßen zuerst in der 2.Klasse, bis ein Kontrolleur kam und uns gesagt hatte, das wir auch in der 1.Klasse sitzen dürfen. Wir fuhren also in der 1.Klasse.
    Heute wollten wir dasselbe machen und haben uns direkt in die 1.Klasse gesetzt, da uns beim letzten mal gesagt wurde, das wir dort sitzen dürfen. Als heute dann der Kontrolleur kam, meinte er nur das wir 60€ bezahlen müssen, weil wir kein gültiges Ticket für die 1.Klasse hätten. Unserem Wissens nach durften wir das eigentlich. Anscheinend doch nicht, da wurde uns was falsches gesagt. Was können wir nun machen um keine 60€ zu bezahlen? Was sind unsere Möglichkeiten?

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  • checked4you

    @Violet

    Hallo Violet,
    leider können wir deine Frage hier nicht pauschal beantworten. Aber die Schlichtungsstelle Nahverkehr unterstützt dich gern kostenlos. Bei Bedarf kann sie auch die Bahn kontaktieren. Schreib am besten deinen Fall hier noch mal auf: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular oder ruf zwischen 10 und 12 Uhr unter dieser Nummer an: 0211 - 380 9 380
    Viele Grüße
    Hauke

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  • checked4you

    @Julia, ungültiges Ticket

    Hallo Julia,
    wer mit ungültigem Ticket fährt, muss generell 60 Euro zahlen. Da gibt es keine Staffelungen. Es ist also egal, ob man überhaupt keinen Fahrschein hat oder den Geltungsbereich um eine Station überzieht. Möglicherweise hilft es, wenn du dem Verkehrsunternehmen den Vorfall schilderst und begründest, warum du ein falsches Ticket hattest. Dass das Unternehmen dann aber die Strafe fallen lässt, können wir nicht garantieren.
    Freundliche Grüße
    Hauke

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  • jozeph

    problem mit dem Ticketprüfer

    Hallo. ich habe ein gültige semesterticket (NRW) ,ein ticketprüfer wollte mich kontrollieren , alles war sauber , die ticket mein ausweis auch, aber sein gerät funktionierte nicht gut vllt ,weil es dauert die ticket zu prüfen .
    Aber nach drei tage habe ich ein brief bekommen, dass ich eine strafe von 60 euro bezahlen muss, was soll ich jetzt machen , ich fühle mich nicht sicher jetzt kann das noch mal passieren entweder mit mir oder mit jemanden anderen .
    danke im voraus

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  • Bjoern

    Abfahrtsort ein anderer als Automatenort

    Guten Tag, an allen Automaten kann man keine Tickets mehr führ Routen kaufen,deren Abfahrtsort in einer anderen Stadt liegen.
    Z.b. Man ist in Essen und möchte ein Ticket von Hagen nach Iserlohn kaufen. Es gibt sogar ein Menü "Abfahrtsort ändern" wenn man aber mit allem fertig ist und bezahlen will steht dort die Meldung " Tickets nur am Abfahrtsort verfügbar". Wofür gibt es dann dieses Menü?
    Und noch viel wichtiger wieso wird man als Kunde in seiner Flexibilität eingeschränkt? !
    Denn möchte ich den Zug von Dortmund nach Iserlohn nehmen, oder von Essen nach Hagen muss ich in Schwerte oder auch Hagen Hohenlimburg aussteigen, ein Ticket kaufen und in den nächsten Zug steigen. Als Inhaber einer Karte die in ganz vrr gilt fühle ich mich ausgebeutet. Ich kauf mir doch kein Ticket von Dortmund nach Iserlohn wenn ich auch so schon nach Schwerte fahren kann und ebenso kein Ticket von Essen nach Iserlohn, weil ich bis Hagen Hohenlimburg fahren kann. Und extra aussteigen und den nächsten nehmen möchte ich auch nicht, was kann ich tun?

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  • checked4you

    @jozeph und @Bjoern

    Hallo zusammen,
    beide Fälle können wir hier leider nicht klären. Aber die Schlichtungsstelle Nahverkehr kann euch bei euren Fragen kostenlos helfen. Ihr könnt entweder direkt dorthin eine E-Mail schreiben: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular oder anrufen: 0211 - 380 9 678 (montags bis donnerstags 10-12 Uhr). Oder ihr antwortet noch mal kurz in einem Kommentar, wenn ich eure Nachrichten direkt an die Schlichtungsstelle weiterleiten darf. Einer der Mitarbeiter würde sich dann per E-Mail direkt bei euch melden.
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Marie Louise

    'Falsche Zone'

    Hallo mein Name ist Marie, heute wollte ich von meinem Heimatort in die Innenstadt fahren. Da ich in eile war habe ich nicht wirklich mitbekommen das ich mein Start eine Haltestelle vorgezogen hatte, welches ich durch den selben Namen nicht bemerkt hatte. Als der Kontrolleur mich fragte wo ich eingestiegen sei kam ich in Verlegenheit und hab den darauf folgenden Ort genannt, welcher der Kontrolleur unterlegen konnte und somit 60€ von mir verlangte. Meines Erachtens nach habe ich mal gelesen, dass man eine Haltestelle 'Schwarzfahren' kann, und genau das ist jetzt auch meine frage. Da ich allgemein eine gültige Fahrkarte hatte.

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  • Chris

    Falscher Zug

    Hallo,

    ich wurde letztes Jahr auf dem Weg nach Darmstadt kontrolliert und habe dort mein Ticket vorgezeigt das immerhin knapp 170 Euro im Monat kostet und musste 60 Euro bezahlen, da ich versehentlich einen falschen Zug erwischt hatte (fuhr zwar nach Darmstadt aber über einen anderen Weg). Ich entschuldigte mich und erklärte das ich mich noch nicht so auskenne und selbstverständlich den Fahrpreis bezahlen würde und wurde wirklich sehr plump angemacht und musste die 60 Euro zahlen. Also wer ein Ticket im Wert von 170 Euro hat, hat es eigentlich nicht nötig bewusst diese Dienstleistung zu erschleichen. So wie ich es dem Kontrolleur sagte habe ich es auch in das Formular der Webseite für die Fahrpreisnacherhebung geschrieben. Kein Erfolg, selbst schuld. Seitdem habe ich es auch nicht mehr eingesehen 170 Euro zu bezahlen und mich schlau gemacht um eine Fahrgemeinschaft zu finden und mich für diese entschiede, da ich sehr enttäuscht bin wie man dort mit Kunden umgeht. Habe ich noch eine Möglichkeit die 60 Euro wieder zu bekommen?

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  • checked4you

    Re: Falsche Zone

    Hallo Marie,
    nein, eine Haltestelle "schwarz" zu fahren, ist nicht erlaubt. Grundsätzlich muss für die gesamte geplante Fahrtstrecke ein gültiges Ticket vorhanden sein. Wer für einzelne Fahrtstrecken kein gültiges Ticket hat, riskiert eine Fahrpreisnacherhebung und die kostet dann 60 Euro.

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  • checked4you

    Re: Falscher Zug

    Hallo Chris,
    die 60 Euro für die so genannte Fahrpreisnacherhebung werden nicht zurück gezahlt. Bei der Kontrolle hast du sicherlich einen Beleg mit einer Frist zum Einspruch erhalten. Meistens sind das 14 Tage, in denen du gegen die 60 Euro Einspruch einlegen kannst - was du ja offenbar auf der Internetseite des Verkehrsunternehmens auch gemacht hast. Die Erklärung, dass du dich noch nicht so gut auskanntest und nicht wusstest, dass das Ticket nur für eine bestimmte Verbindung gilt, muss das Verkehrsunternehmen nicht akzeptieren. Es hätte aus Kulanz evtl. das Verfahren einstellen und auf die Forderung verzichten können. Einen Anspruch darauf hast du aber nicht.

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  • Olexesh

    Schwarzfahren oder nicht?

    Hallo,

    heute, als ich im Bus das Ticket kaufen wollte, hat der Automat natürlich funktioniert, weil eine Mitschülerin von mir auch ein Ticket gekauft hat.
    So wollte und habe es eigentlich getan denn: Ich habe das Geld in den Automaten reingetan und anschließend "spackt der Automat rum" und zeigt sich als defekt und geht sozusagen an und aus(Wechsel von defekt zu normaler Startseite wo man die Auswahl der Tickets treffen kann)..

    Also wartete und wartete ich und fragte ebenfalls den Busfahrer, welcher mir die Antwort "warten Sie doch einen Moment" gab.
    Ich habe gewartet und es kam nichts, es gab Zeugen, dass ich das Ticket gekauft habe und die Kameras haben hoffentlich auch funktioniert und mir fehlen 20 cent
    Meine eigentliche Frage ist: Kann man dies als Schwarzfahren bezeichnen und wird dies,falls ein Kontrolleur reinkommt, mit dem 60euro "Knöllchen" bestraft?
    Mfg

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  • Diana

    Versehentlich falsches ticket

    Hallo ich bin mit meinem Sohn eine Strecke gefahren die schon immer eine kurzstrecke war. Nun wohl nicht mehr.mein Sohn hat das kurzstrecken Ticket für mich gekauft und direkt in seine Tasche gesteckt also hab ich nicht gesehn das neuerdings das Ziel drauf steht. Ich muss mir fast nie ein Ticket kaufen da ein weiter Kind von mir einen schwerbehinderten Ausweis bezieht und ich damit fahren darf. Ich bin total schockiert das ich nun 60 euro zahlen soll gibt's den da gar keine kolanz

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  • checked4you

    Re: Schwarzfahren oder nicht

    Hallo Olexesh, da gilt eigentlich genau das, was wir im Text unter "Fahrkartenautomat defekt" geschrieben haben - insofern alles richtig gemacht. Sollte die Überprüfung durch das Verkehrsunternehmen "keine"
    Automatenstörung ergeben, dann sollte die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden - www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

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  • checked4you

    Re: Versehentlich falsches ticket

    Hallo Diana, das kriegen wir hier über die Kommentare nicht mal eben gelöst - eine Kollegin von unserer Schlichtungsstelle Nahverkehr meldet nimmt mal direkt Kontakt auf.

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  • Hinterschuster

    FN-Schein von Kontrolleur nie bekommen

    Hi!
    Vor einigen Wochen bin ich mit dem Zug in die Uni gefahren und wurde kontrolliert. Ich hatte mein Semesterticket in meiner Tasche. Als der Kontrolleur kam, habe ich dieses nicht sofort finden können, da ich es separat von meinem Portemonnaie in meiner Tasche aufbewahre.
    Als ich es nicht sofort vorzeigen konnte, verlangte der Kontrolleur meinen Personalausweis - welchen ich ihm direkt gab. Kurz darauf fand ich mein Ticket. Dieses wollte er patu nicht sehen und bat mich, aus dem Zug zu steigen. Ich habe hatte das Semesterticket in der Hand, aber er bestand darauf, dass ich den Zug verlasse. Um weiteren ärger zu vermeiden, stieg ich aus und in den nächsten Zug ein. Wenige Wochen später kam ein Brief, ich solle eine fahrpreisnacherhebungsgebühr iHv 65€ zahlen. Ich rief sofort die Stelle an. Telefonisch habe ich erfahren, dass ich (angeblich) vom Kontrolleur einen zettel hätte ausgestellt bekommen müssen, auf dem die Möglichkeit des nachzeigens erwähnt wurde. Von dieser Möglichkeit habe ich nie erfahren, da mir ein solcher zettel nie ausgehändigt wurde! Ich habe sofort online reklamiert und mein Semesterticket hochgeladen. Schon wieder kam die Forderung nach den 65€ per Post. Da ich nicht alleine unterwegs war, hat ein freund eine Aussage gemacht (und diese ebenfalls eingereicht), dass ich das Ticket dabei hatte und keinen zettel bekam.
    Muss ich die 65€ denn nun wirklich bezahlen?

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  • checked4you

    Re: FN-Schein von Kontrolleur ...

    Moin, das ist ne komplexere Geschichte - da bitten wir, unsere Kolleg/innen von der Schlichtungsstelle Nahverkehr, mal direkt Kontakt mit dir aufzunehmen, ok?

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  • Frithjof

    telefonische Falschauskunft des Regionalverbundes

    Im Oktober 2016 hatte ich bei unserem Regionalverbund VRS angerufen gehabt, wie die Zonentarife sind. Dort hatte man mir die falsche Zone angebeben! (statt Zone 4 wurde mir Zone 3 angegeben)
    Bis heute bin ich gut und gerne ca. 10-mal diese Strecke mit dem falschen 4-er Ticket gefahren, war in dieser Zeit 3-mal kontrolliert worden, wobei es keine Beanstandung gab.
    Heute hatte mir ein DB-Mitarbeiter meine Personalien aufgenommen und meinte ich würde Post bekommen. Mir ist schon klar was da kommt.
    Reden konnte man mit dem nicht, wobei ich Ihn bat mich aufzuklären, was ich wegen der Falschinformation tun könnte. Das einzige was er zu mir gesagt hatte, er würde sich an meiner Stelle über die Faschinformation ärgern und die 60 Euro bezahlen.
    Natürich kann ich diese Falschinformation überhaupt nicht nachweisen und bin in diesem Fall der "Dumme"!
    Zuhause habe ich kein Internet, kein Smartphone und es gibt bei uns (Erftstadt-Erp) keinen Servicepoint in relativer Nähe und selbst wenn man die Bussfahrer nach Tarifen fragt, so sagen diese man solle doch bitte die Servicehotline von VRS anrufen.
    Nur ich als Kunde muss mich irgenwie auf die Preisauskunft der Servicehotline verlassen dürfen, auch wenn heute die Servicehotline von VRS mit gesagt hatte, Zitat:"Auch wir sind nur Menschen. Auch hier passieren Fehler."

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  • checked4you

    Re: telefonische Falschauskunft ...

    Hallo Frithjof, du kannst gegen die Fahrpreisnacherhebung Einspruch einlegen und den Sachverhalt erklären. Wenn dieser abgelehnt wird, macht es durchaus Sinn, unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr einzuschalten - oder du wendest dich schon jetzt an die Kolleg/innen: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

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  • Hai

    mit Semesterticket vertan

    Ich dachte, ich könnte mit meinem Semesterticket von Bielefeld nach Paderborn und umgekehrt, aber ich habe übersehen, dass das nur mit Westfalenbahn geht und nicht mit Nordwestbahn. Jetzt darf ich 65€ zahlen...
    Würde da ein Einspruch was bringen?

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  • checked4you

    Re: mit Semesterticket vertan

    Hallo Hai,
    ob ein Einspruch etwas bringt, können wir spontan nicht beurteilen. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert, allein schon, um die gesetzte Frist nicht zu verpassen. Dir könnte auch die Schlichtungsstelle Nahverkehr weiterhelfen. Trage dazu bitte alle wichtigen Infos ins Kontaktformular ein: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular
    Viele Grüße
    Dein Checked4you-Team

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  • Schuldigoderunschuldig

    Die bahn um Haaresbreite

    Guten tag, wenn ich es zeitlich nicht mehr schaffe mir ein ticket zu ziehen.
    Und ich meine Situation den Kontrolleur erklärt habe, kamm nur ein " ja dann erden es jz von 30 -60 euro.
    Und ich hätte es bezahlen können, hätte aber dann die bahn nicht benommen.
    Bitte um hilfe.
    Mfg

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  • checked4you

    Re: Die Bahn um Haaresbreite

    Hallo, die Fahrpreisnacherhebung ist nicht zu beanstanden, denn der Fahrkartenkauf muss vor der Fahrt mit eingeplant werden. Insofern können wir da leider nicht helfen.

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  • McDoc

    Vergessen 4er Ticket zu entwerten

    Guten Tag,
    Fahre sonst täglich kein Zug und
    Muss nun 3 Tage zu Schulung nach Bonn. Am 1 Tag habe ich die Einzeltickets entwertet. Heute am 2 Tag einfach vergessen das verbleibende 4er Ticket am morgen zu entwerten. Fahre eben gar nicht mit der Bahn. Nun kam die Kontrolle und mir viel dann direkt ein, dass ich was vergessen habe. Somit wurde mir das erhöhte Entgelt ausgestellt. Was kann ich nun machen, weil ich die vorher gekauften Tickets nur für diese Tage brauche und deshalb nicht routiniert war vorher zu entwerten. Das erhöhte Entgelt von 60€ halte ich für diesen Fall zu hoch und wäre mit einer niedrigen Bearbeitungsgebuehr einverstanden. An wen wendet man sich schnellstmöglich?

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  • checked4you

    @McDoc

    Du solltest auf jeden Fall vor Ablauf der Frist Einspruch einlegen. Das Verkehrsunternehmen entscheidet dann, ob deine Begründung ausreicht, die 60 € nicht zahlen zu müssen. Für Tipps kannst du dich auch an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular oder telefonisch (montags bis donnerstags 10 bis 12 Uhr) unter 0211 - 380 9 380.

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  • Sandra

    Schein von kontrollierer nicht bekommen

    Ich wollte in den zug einsteigen um mir ein ticket zu ziehen da hat die kontrolliererin nach dem fahrschein gefragt ich wusste aber nicht das man in dem zug keinen kaufen kann da sollte ich ihr mein personal ausweis geben was ich gemacht habe aber ich habe kein zahlschein gekommen was soll ich jetzt machen

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  • Tony

    Fahrkarte angeblich ungültig

    Ich bin an dem Tag mit ein paar Freunden in die Straßenbahn eingestiegen. Wir gingen zum Automaten um mir ein Ticket zu kaufen. Wir standen genau davor allerdings waren wir in einem Gespräch verwickelt und haben direkt dann ein ticket gekauft also es war noch nicht die erste haltestelle und dann kam ein Fahrkartenkontrolleur an der ersten Haltestelle und sah wie ich am Automaten war um mir ein Ticket zu kaufen und dann kam er zu mir und wollte meine Daten wissen und nahm meine gültige Fahrkarte mit als "Beweisstück".. jetzt ist meine Frage ob die das überhaupt dürfen, denn ich bezahle keine 60€ wenn ich nicht schwarz gefahren bin . Schließlich hatte ich ja ein Ticket und ich hatte es nicht nötig schwarz zu fahren weil ich Geld bei hatte .

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  • checked4you

    Re: Schein von Kontrollierer ...

    Wenn die Personalien aufgenommen wurden, wird es eine Zahlungsaufforderung per Post geben. Wenn dann schon Mahnkosten gefordert werden, sollte dagegen Einspruch eingelegt werden mit der Begründung, dass bei der Kontrolle kein Beleg über die Fahrpreisnacherhebung übergeben wurde und deshalb nicht fristgerecht gezahlt werden konnte. Fall dazu noch Fragen sind, gilt: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

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  • checked4you

    Re: Fahrkarte angeblich ungültig

    Hallo, das Ticket muss in der Bahn "unverzüglich" am Automaten gekauft werden. Unverzüglich heißt sofort, ohne Verzögerungen. Der Kontrolleur war offensichtlich der Meinung, dass der Fahrkartenkauf nicht schnell genug vonstatten ging. Wenn bereits die 1. Haltestelle erreicht wurde, ist der Kartenkauf in der Regel nicht mehr unverzüglich. Gegen die Fahrpreisnacherhebung (das sind die 60 Euro) kann aber Einspruch eingelegt werden. Achtung, auf die Frist achten! Wenn dieser abgelehnt wird, evtl. die Schlichtungsstelle Nahverkehr einschalten: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

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  • Kristina

    Fehlende Zone

    Ich nehme seit ein paar Monaten eine andere Buslinie um früher in der Schule zu sein und der Bus fährt durch eine Zone die ich nicht auf meiner Fahrkarte habe.
    Beim Einsteigen und vorzeigen sehen die Busfahrer das auch aber sie lassen mich trdm mitfahren und verlangen nicht das ich die eine Zone zahlen muss.

    Meine Frage ist, ist das Schwarzfahren wenn die Busfahrer mich rein lassen?

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  • checked4you

    Re: Fehlende Zone

    Hallo Kristina,
    in der Regel gucken Busfahrer beim Einsteigen nur darauf, ob die Karte gültig (also die Zeit nicht abgelaufen ist) oder nicht gesperrt ist. Bei einer Kontrolle wird auch der Geltungsbereich geprüft. Das kann dann also dazu führen, dass du ohne Ticket für die weitere Zone 60 Euro zahlen musst.
    Viele Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Lena

    der Geltungsbereich des jobTickets ist überschritten

    Hallo,

    ich habe ein VRS-JobTicket, dessen Geltungsbereich ich überschritten habe. Ich wurde kontrolliert. Der Kontrolleur hat gesagt, dass ich mit meinem JobTicket zu weit gefahren bin. Auf meine Frage, ob ich jetzt Bußgelder bezahlen muss, hat er nur geantwortet, dass er meine Karte eingescannt hat und alles drin ist. Danach stieg der Kontrolleur aus.
    Meine Frage: 1) obwohl ich keinen Preisnacherhebungsbeleg vom Kontrolleur bekommen habe, muss ich trotzdem Bußgeld bezahlen? 2) welche Daten konnte der Kontrolleur von meinem JobTicket einlesen? 3)wer bekommt eine Bußgeldforderung: ich oder mein Arbeitgeber?

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre Antwort

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  • checked4you

    Re: der Geltungsbereich des jobTickets ist überschritten

    Liebe Lena,

    wenn ein Kontrolleur eine Fahrpreisnacherhebung über 60,00 Euro fordert, verlangt er normalerweise für die Feststellung der Identität des Fahrgastes den Personalausweis. Mit seinem Lesegerät kann er nur sehen, auf welche Person die Fahrkarte ausgestellt ist und für welche Strecken das Ticket gültig ist. Außerdem wird bei der Forderung einer Fahrpreisnacherhebung üblicherweise ein Beleg darüber übergeben, damit der Fahrgast fristgerecht den Betrag überweisen kann oder Einspruch einlegen kann. Demnach gehen wir davon aus: Glück gehabt! ...und beim nächsten Mal besser ein Zusatzticket kaufen!

    Viele Grüße von der
    checked4you-Redaktion

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  • Greg

    Strafe noch nicht bezahlt

    ich habe vor 20 Tage eine Strafe bekommen und ich habe noch nix bezahlt..Weißt du wie viel muss ich jetzt bezahlen?

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  • checked4you

    Re: Strafe noch nicht bezahlt

    Hallo, das ist bei jedem Verkehrsunternehmen anders - einige geben sofort an ein Inkassounternehmen ab, andere mahnen erst selber noch einmal... und die Kosten variieren auch je nach (Inkasso-) Unternehmen. Insofern können wir das nicht eindeutig beantworten. Daher gilt wohl: so schnell wie möglich zahlen. Solltest du dich an unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden wollen, wäre das so schnell wie möglich erforderlich. http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

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  • Vanessa

    Gültigkeitsbeteich

    Ich wollte gestern nach Hause fahren mit dem letzten Zug um halb eins und da wurde ich kontrolliert. Der Schaffner meinte, mein Studentenausweiß, sei hier nicht gültig und hat mir direkt ekn Knöllchen ausgestellt. Ich dachte wirkliche es sei gültig und habe dann vorgeschlagen es dann bei ihm zu kaufen, dass hat er aber total ignoriert. Muss ich die 60€ jetzt wirklich bezahlen ? Kann ich das auch in Raten zahlen? Mein Geld ist total begrenzt im Monat und ich lebe nur vom Bafög:(

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  • checked4you

    Re: Gültigkeitsbereich

    Liebe Vanessa,
    der Zustieg in ein Fahrzeug ist in der Regel nur mit einer gültigen Fahrkarte erlaubt. Fehlt diese zum Zeitpunkt der Kontrolle, so ist der Zugbegleiter gehalten, eine Fahrpreisnacherhebung auszustellen. Dagegen kann jeder Fahrgast dann Einspruch einlegen, um Ratenzahlung bitten, etc. Genaue Angaben dazu stehen auf dem Beleg, der über die Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle überreicht wird. Gegebenenfalls auf der Rückseite und klein gedruckt.
    Bei weiteren Fragen kannst du dich an unsere Kollegen der "Schlichtungsstelle Nahverkehr" wenden. Erreichen kannst du sie über diesen Link: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular oder telefonisch unter 0211-3809380 montags bis donnerstags zwischen 10 und 12 Uhr.

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  • sarah

    Niedersachsen-Ticket

    Ich habe mir heute morgen um 6.40 auf dem weg zur Arbeit ein Niedersachsen-Ticket gekauft,obwohl es erst um 9 Uhr gültig ist.
    Leider war ich noch im Halbschlaf und habe es einfach "verpennt".die Kontrolleurin hat mich dann natürlich daraufhin gewiesen und sofort 60 Euro für ein ungültige Ticket inklusive 23 Euro für den weg von Hamburg nach Bremen in dir Rechnung geschrieben.nun frage ich mich,ob das legitim ist.reichen dir 60 Euro nicht schon oder muss jeder "Schwarzfahrer" noch zusätzlich den preis des nicht gekauften Tickets zahlen?

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  • checked4you

    Re: Niedersachsen-Ticket

    Hallo Sarah, die Fahrpreisnacherhebung enthält in der Regel die Kosten für das Ticket der aktuellen Fahrt. Somit hätten nur 60,00 Euro für die Hinfahrt verlangt werden dürfen. Da wir aber nur für NRW zuständig sind, wäre es am besten, sich an folgende Stelle zu wenden:
    SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle
    Postfach 6025
    30060 Hannover
    Fax: 0511-16 68 96 20 00
    E-Mail: Kontakt(at)Nahverkehr-SNUB.de

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  • Turan

    Darf er mich anhalten?

    Gestern bin ich in den Bus eingestiegen und hab mich auch hingesetzt aber keine 2 sek sind vergangen und mir ist aufgefallen, dass meine Karte nicht mehr gültig ist. Also bin ich aufgestanden um mir eins beim Busfahrer zu holen. Plötzlich packt mich ein Kontrolleur fest von hinten an die Schulter und zieht mich zurück und fragt wohin ich will. Hab gesagt dass ich mir eine Fahrkarte holen möchte und er darauf hin "Nein du hast kein Ticket dabei". Ja natürlich hab ich keins sonst würde ich mir ja auch keine holen .. auf jeden Fall "muss" ich jetzt 60€ zahlen aber ich finde er darf mich garnicht kontrollieren da ich ja noch nicht einmal mit dem Bus gefahren bin also der Bus stand noch offen..

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  • checked4you

    @Turan

    Hallo Turan,
    allgemein ist es so, dass jeder Fahrgast unverzüglich nach Betreten des Fahrzeugs eine Fahrkarte an einem Automaten/beim Fahrer kaufen entwerten muss. Unverzüglich bedeutet sofort! Sobald du einen Sitzplatz eingenommen hat, ist es also tatsächlich zu spät. Dabei ist es egal, ob der Bus bereits angefahren ist oder die Türen noch offen sind. Insofern konnte der Kontrolleur die Fahrpreisnacherhebung fordern.

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  • Leyla

    Plötzlich Zone 2

    Gestern bin ich mit ein paar Freunden Bahn gefahren. Ich hatte auch meine Monatskarte dabei jedoch wusste ich nicht wohin wir fahren und meine ist nur für eine Zone. Als ich nach gefragt hab ob das nicht schon Zone 2 wär meinten sie sie hätten keine Ahnung und dann kam auch schon der Kontrolleur. Er meinte zu mir das wir uns schon auf Zone 2 befinden aber es keine große Sache sei solang ich schnellstmöglich zur Üstra gehe und 7€ zahle. Dann würde ich auch noch eine Zone 2 Karte bekommen. Das Ding ist, ich war zwar so erleichtert aber als ich dieses Papier dann aufklappte stand da ich solle 60€ zahlen. Ich hab den Sinn nicht verstanden..

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  • checked4you

    Re: Plötzlich Zone 2

    Hallo Leyla, da solltest du dich an die für Üstra zuständige niedersächsische Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden: http://www.nahverkehr-snub.de/.

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  • Philipp

    Sozial Ticket abgenommen

    Mein sozial Ticket wurde mir von einem busfahrer beim einsteigen abgenommen daraufhin durfte ich den Bus auch wieder verlassen hab ich da jetzt noch was zu befürchten (60€ strafe)

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  • checked4you

    Re: Sozial Ticket abgenommen

    Lieber Philipp,
    wenn das Ticket eingezogen wurde, dann ist davon auszugehen, dass damit etwas nicht in Ordnung war. Wichtig wäre zu erfahren, was mit dem Sozialticket los war und wie du es zurück bekommen kannst. In der Regel wird über den Einzug ein Beleg ausgestellt. Du kannst dich gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

    Dein checked4you-Team

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  • Asab

    Ticket

    Hallo ich hätte eine Frage unzwar ich wurde knapp vor 2 Monaten kontrolliert weil ich mein Zusatz Ticket verloren habe müsste 60€ bezahlen und es war in Oberhausen und ich leben in Düsseldorf bis heute ist nix angekommen das ich etwas noch bezahlen muss oderso es ist auch keine Mahnung angekommen das ich mehr bezahlen muss hab auch da angerufen aber da geht keiner ran muss ich mir jetz immer noch sorgen machen oder kann sowas auch einfach fallen gelassen werden ?

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  • Christoph

    Gerissenes Ticket

    Hallo.
    Ich fahre selten Bahn, hatte aber noch ein älteres aber noch gültiges viererticket (ungestempelt) seit längerer Zeit im Portemonnaie. Nun ist mir beim Entwerten vor Fahrtantritt eine ecke des TICKETS abgerissen und wurde nicht mitgestempelt. Diese Ecke führte ich aber noch nei der anschließenden Kontrolle mit um bei Bedarf nachweisen zu können dass das Ticket vor Antritt der Fahrt noch vollständig war. Jetzt wird mir trotzdem eine Fahrpreiserhebung in Rechnung gestellt, das finde ich nicht richtig. Schließlich war das Ticket noch gültig und nicht billig!
    Dank im voraus für eure Antwort!

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  • checked4you

    Re: Gerissenes Ticket

    Lieber Christoph,

    das Ticket muss leider unbeschädigt sein, sonst verliert es seine Gültigkeit. In einem solchen Fall kann man das Ticket vor der Fahrt am Servicecenter umtauschen. Gegen die Fahrpreisnacherhebung kann aber dennoch Einspruch eingelegt werden, die Daten dafür stehen auf dem Beleg über die Fahrpreisnacherhebung. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, gerne die Schlichtungsstelle Nahverkehr einschalten, wenn es sich um den Nahverkehr in NRW handelt. Alle Infos dazu hier: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

    Viele Grüße
    dein checked4you-Team

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  • checked4you

    Re: Ticket

    Lieber Asab,

    wenn eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 60,00 Euro gefordert wurde, dann bleibt die Forderung bestehen. Diese kann drei Jahre lang geltend gemacht werden, erst dann verjährt die Forderung. Das wäre dann erst am 31.12.2020. Bei der Kontrolle wird normalerweise ein Beleg über die Fahrpreisnacherhebung überreicht. Darauf steht, dass die 60,00 Euro innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden müssen. Auch die Überweisungdaten stehen darauf. Wenn nicht innerhalb dieser Frist gezahlt wurde, wird die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben, dann wird es insgesamt erheblich teurer.

    Viele Grüße
    dein checked4you-Team

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  • Jan

    Fahrradkarte

    Liebes checked4you Team,

    Mich würde ganz kurz eure Meinung zu folgendem Fall interessieren: Ich bin heute mit meinem Studedententicket (Studentenausweis) mit dem Metronom in Niedersachsen von Hannover nach Göttingen gefahren und habe auf der Strecke mein Fahrrad mitgenommen, da ich es an meinem neuen Wohnort haben wollte. Es war das erste Mal, dass ich mein Fahrrad mit in einen Zug genommen habe. Im Zug hat mit der Kontrolleur dann sofort eine Fahrpreiserhöhung über 60 Euro auferlegt. Als er mir sagte, dass ich eine extra Fahrradkarte bräuchte, habe ich ihm erläutert, dass mir das nicht bewusst war, da ich davon ausgegangen war das man in Regionalzügen ein Rad pro Person so mitnehmen darf. Ich habe ihm ebenfalls gesagt, dass ich die Karte gerne sofort nachkaufen möchte, woraufhin er entgegnete, dass das nun zu spät sei, da ich mich bereits des Versuches zur Erschleichung der Leistung schuldig gemacht habe. Ich habe ihn nochmal darauf hingewiesen, dass ich die fehlende Extrakarte gerne sofort kaufe und ich nicht versuchen wollte, mir eine Leistung zu erschleichen. Da ich wegen des Studententickets auch kein Ticket in dem Sinne kaufen musste, wurde ich auch von keinem Automaten etc. auf die Extraoption Fahhrad hingewiesen. Er wollte sich da aber auf keine Einwände einlassen. Habe ich eventuell Aussicht auf Erfolg, wenn ich mich nochmal bei Metronom melde und meinen Fall vortrage?

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  • checked4you

    Re: Fahrradkarte

    Hallo Jan,
    generell muss man vor Fahrtbeginn abklären, ob man mit seinem Fahrausweis auch ein Fahrrad mitnehmen darf, denn: im Zug ist ein Fahrkartenkauf bei einer Kontrolle in der Regel nicht mehr möglich. Du kannst natürlich erst einmal schriftlich Einspruch gegen die Fahrpreisnacherhebung einlegen. Da sich der Vorgang in Niedersachsen abgespielt hat, kannst du dir Unterstützung durch die regionale Schlichtungsstelle holen (www.nahverkehr-snub.de).
    Viele Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Christina Friedrich

    Bahnticket Hamm - Berlin und zurück

    Guten Morgen!
    Ich sitze gerade im Zug von Lippstadt nach Berlin. Habe eine Online-Buchung vorgenommen. Kosten hierfür 100 €. Wurde in Hamm kontrolliert und man sagte mir, ich hätte Bahncard angeklickt. Dessen war ich mir nicht bewusst. Musste jetzt 60 € Strafe und zusätzlich 170 € für die Fahrkarten ab Hamm zahlen.
    Ich bin ziemlich sauer, da man mir einem vorsätzlicher Betrug vorhalten wied.. Zumal man immer damit rechnen muss, dass im Zug kontrolliert wird bei einer Fahrt nach Berlin.
    Wäre dankbar über eine Rückmeldung
    Mit freundlichen Grüßen
    Christina friedrich

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  • checked4you

    Re: Bahnticket Hamm - Berlin und zurück

    Liebe Christina Friedrich,

    vor Abschluss einer Online-Buchung von Fahrkarten sollten immer noch mal alle relevanten Daten überprüft werden, da man als Fahrgast dafür verantwortlich ist, dass die Daten stimmen. Der Schaffner kann bei einer Kontrolle nicht beurteilen, ob man bewusst oder unbeabsichtigt das falsche Ticket gebucht hat. Man kann innerhalb der Zahlungsfrist einen Einspruch gegen die Fahrpreisnacherhebung an das Verkehrsunternehmen schicken, die Situation schildern und um eine kulante Lösung bitten. Die Daten finden sich auf dem Beleg, den man bei der Kontrolle erhalten hat.

    Dein checked4you-Team

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  • Guido

    Monatsticket vergessen

    Meine Freundin hat eine Jahres karte (etwas mehr als 300€ im Monat) und Ihr Vater ist gestorben. Sie Hals über Kopf nach Japan um die Beerdigung nicht zu verpassen. Als Sie dann zurück kommt wurde Sie im Zug kontrolliert , und musste feststellen das Sie in der Hektik zum ersten mal Ihr Ticket zu Hause vergessen hat. Jetzt muss Sie 60€ bezahlen. Ich finde so etwas unverschämt....
    Ihr IC Köln Düsseldorf der regelmässig zu spät kommt (und wofür Sie diesen Zusschlag extra zahlt) , zahlt die Bahn ihr dann auch 60€?
    Ich habe gesagt Sie soll das mal aufschreiben, da müsste Sie doch auch etwas bekommen ? Eventuell bekommt Sie so Ihre 60€ wieder zurück.. Die Bahn sieht ja bekanntlich die Fehler nur bei den Kunden :-)

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  • checked4you

    Re: Monatsticket vergessen

    Hallo Guido,
    es kann auf jeden Fall helfen, dem Verkehrsunternehmen zu schreiben. Als Inhaberin einer Zeitfahrkarte kann deine Freundin nämlich das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro auf 7 Euro reduzieren. Voraussetzung ist, dass ihr Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig war. Hierzu muss sie sich an das Verkehrsunternehmen wenden, das die so genannte Fahrpreisnacherhebung ausgestellt hat. Die Daten findet ihr auf dem Beleg, den deine Freundin bei der Kontrolle erhalten hat. Darauf steht auch, bis wann sie sich melden muss, den dafür gibt es eine bestimmte Frist.
    Eine Verrechnung von Fahrpreisnacherhebungen mit Verspätungen oder Zugausfällen ist allerdings nicht möglich.
    Viele Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Sha

    Erwischt aber kein zahlschein erhalten

    Zahlschein wurde mir nicht ausgehändigt.
    Muss ich zahlen?

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  • checked4you

    Keinen Zahlschein erhalten

    Hallo Sha,
    in der Regel werden ja die Personalien aufgenommen. Wenn dann bei dem Verkehrsunternehmen keine Zahlung eingeht, schickt es eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung. Die muss dann bezahlt werden. Falls Mahngebühren erhoben werden, solltest du dagegen Einspruch einlegen mit der Begründung, dass bei der Kontrolle kein Beleg übergeben wurde.
    Danke für deine Frage. Die nehmen wir auch in den Text mit auf.
    Viele Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Jingelbell

    DB City-Verbindung ist kein gültiger Fahrausweis

    Hallo, ich bin mit einEM DB-Ticket die Stassenbahn in Braunschweig gefahren. Auf der DB-Ticket ist die Verbindung von der Haltestelle meines Hauses bis Dem Hbf abgedruckt (Haltestelle XYZ 8:30 - Braunschweig Hbf 8:55". Beim Kontrollieren in der Stassenbahn wurde der DB-Ticket nicht als einen gültigen Fahrausweisanerkannt mit der Begründung, dass kein "City" darauf steht und musste 60Euro Zahlen. Ich fühle mich falsch bschuldigt wurde. Woher soll ich wissen, dass die abgedruckte Verbindung nur zur Information und nicht damit fahren kann. Mein Einspruch wurde abgewiesen und mir droht das Inkasso Unternehmen. Ich bin doch total unschulfig. Was kann ich tun?

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  • Eda

    Ticket aufgrund von Falschinformation

    Hallo,

    ich habe folgende Situation ich studiere in Worms (VRN) und wohne aber in Dieburg (RMV) habe mir deswegen ein ganz normale Fahrkarte immer geholt bis ich am Reisezentrum in Worms Information über ein VRN Semesterticket bekam. Nach Frage bis wohin das reichen würde, und ab wann ich ein Anschlussticket brauche sagte man mir das ich die Fahrt von Mainz nach Dieburg bezahlen müsse, da nur das RMV Gebiet ist.
    Sie zeigte mir sogar wie ich das mache am Automaten und deshalb holte ich mir immer ein Anschlussticket von 8€ (nur hin).
    Doch heute bei der Rückfahrt erfahre durch eine Unterhaltung mit einer Kommilitonin, das ich mein Semesterticket schon ab Guntersblum nicht gilt, deshalb bin ich VOR Zugeintritt zum Schaffner und habe dort ihm das geschildert nochmals nachgefragt. Er bittet mich in den Zug weil er losfahren müsse. Er meint dann nur beim Anblick der Karte, dass dies nur von Worms bis Bodenheim bei dieser Fahrt gilt und ab dann nicht mehr. Ich erklärte ihm das ich falsche Informationen bekommen habe und deswegen dieser nachgehen wollte. Ich erhielt aber keine Antwort, obwohl ich sogar meinte das ich aussteigen würde in bodenheim und mit ein Ticket holen würde, da er mir keins ausgeben darf. Er behielt mein Semesterticket und fordert sehr frech meinen Ausweis. Da ich zuversichtlich war, dass ich mir keiner Schuld bewusst bin gab ich diese mit der Bemerkung, das dies mehr als unverschämt wäre, denn ich habe vor Zugantritt nachgefragt.
    Ich hab das Geld bezahlt von 60€ um keine weiteren Mahngebühren zu erhalten dennoch möchte ich eine Rückerstattung, da ich beweisen kann das ich immer diese Anschlusskarte geholt habe aus dem wissen das es richtig ist. Ich habe einen Zeugen, der das auch mitbekam und er gab mir seine Kontaktdaten, falls ich sein Wort benötige.


    Ich hoffe ich kriege eine Antwort

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  • checked4you

    Re: Ticket aufgrund von Falschinformation

    Liebe Eda,

    mit der Zahlung hast du die Forderung eigentlich anerkannt. Aber du kannst dennoch Einspruch gegen die Fahrpreisnacherhebung einlegen, die Situation nochmal schildern und höflich um Rückzahlung bitten.

    Viele Grüße
    dein checked4you-Team

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  • Michael

    Unterschriebenes Schülerticket verloren und Strafe bekommen

    Habe eine Frage was kann ich machen mein Sohn hat das unterschriebene Schülerticket verloren und hat dann einen 60 € Geldstrafe bekommen was kann ich machen muss ich jetzt eine neue Monatskarte kaufen weil ich habe ja eine Quittung

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  • Olli

    Behinderung plus defekter Automat

    Nun wüßte ich gern mal wissen, wie weit die Menschlichkeit bei den Unternehmen liegt, wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat, ohne Merkzeichen G, und man schafft gerade so die Bahn, hätte aber noch Zeit gehabt am Automaten der Haltestelle eine Fahrkarte zu kaufen, wenn dieser nicht kaputt wäre.
    Ich hörte schon von Fällen, dass der Kontrolleur sagt, bei der nächsten Möglichkeit raus, Karte kaufen und wieder in die nächste rein.
    Es muss doch möglich sein, wenn man es wirklich eilig hat und einen Termin auf keinen Fall verpassen darf, das auch im Nachhinein zu bezahlen.
    Außerdem frag ich mich, warum es nicht möglich ist in den Straßenbahnen auch Scheinannahme zu installieren. Das muss doch irgendwie möglich sein und so dürften auch weniger schwarzfahren.

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  • M

    Ohne Fahrkarte am Bahnsteig

    Hallo,

    Mein Sohn (15) hat mit einer Gruppe von Freunden (alle im selben alter) einen seiner Freunde zur U-Bahn gebracht. Da aber leider keiner von ihnen wusste das man ein Ticket braucht, sobald man den Bahnsteig betritt (ich bis heute auch nicht), haben Sie noch zusammen auf die Bahn gewartet, bis sie die Fahrkarten zeigen sollten. Dort schilderten sie das bis auf der eine Freund (der eine Fahrkarte hatte) keiner fahren muss und sie nur mit ihm auf die Bahn warten. Der Kontrolleur wollte daraufhin die Ausweise sehen die keiner der Jungs bei sich hatte. Sie wurden daraufhin durchsucht. Als sie keine Ausweise finden konnten macht mein Sohn aus Angst eine falsch Aussage (was ziemlich dumm ist). Jetzt müssen sie 60€ zahlen. Kann ich dagegen etwas tun? Was kann ich dagegen tun? Muss man auch am Bahnsteig 60€ Strafe zahlen als 15 jähriger? Kann ich die Kosten mindern lassen?
    Würde mich auf eine schnelle Antwort freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

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  • David

    Verkehrserhebung

    Hey ich bin mir nicht sicher ob meine Frage hier hin passt. In letzter Zeit werde ich in Bus und Bahn immer wieder wegen irgend welchen Erhebungen nach meinem Ticket gefragt. Damit habe ich auch grundsätzlich kein Problem. Mir ist aufgefallen, dass öfters Person diese „Kontrolle“ verneinen, was scheinbar auch kein Problem zu sein scheint, da es sich um keine ticket Kontrolle an sich handelt. Also meine Frage: kann ich diese Erhebung verweigern? Und was sind meine Rechte bei diesen Erhrbungen (z.B. Wenn ich mal kein Ticket dabei habe)? Sind die Personen die diese Erhebung durchführen befugt mein Ticket zu sehen?
    Ich weiß dass die Fragen etwas seltsam sind, aber es würde mich mal interessieren :)
    David

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  • checked4you

    @Michael; Schülerticket verloren

    Hallo Michael,
    wenn dein Sohn ein Schülerticket im Abo (= Chipkarte) hat, kann er sich (gegen eine Gebühr) ein neues Ticket (= eine neue Chipkarte) ausstellen lassen. Die Karte sollte er dann auch zeitnah sperren lassen beim Vekehrsunternehmen. Bei einer normalen Monatskarte gibt es leider keine Erstattungsmöglichkeit; wenn das Ticket nicht personalisiert ist, könnte es ja auch jemand anderes nutzen.
    Gegen die Fahrpreisnacherhebung (60 Euro) kann er Einspruch einlegen; die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage, wobei der Kontrolltag bereits mit zählt.
    Wenn ihr in NRW wohnt, kann auch die Schlichtungsstelle Nahverkehr helfen: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular
    Viele Grüße
    Hauke

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  • checked4you

    Re: Verkehrserhebung

    Lieber David,

    nach den Beförderungsbedingungen sind Fahrgäste verpflichtet, auch im Falle von Fahrgastbefragungen oder Verkehrserhebungen, ihre Fahrausweise vorzuzeigen oder auf Verlangen auszuhändigen. Voraussetzung: Das Zählpersonal muss sich mit seinen Zählerausweise ausweisen.
    Insofern sind die Befrager also klar befugt und der Fahrgast darf die Vorlage des Tickets nicht verweigern.

    Allerdings ist das Zählpersonal in der Regel nicht befugt, z.B. ein erhöhtes Beförderungsentgelt auszustellen, wenn man kein Ticket vorlegen kann; das darf nur das Kontrollpersonal.
    Deshalb ist in den geschilderten Fällen vermutlich wenig passiert, wenn der Fahrgast die Vorlage seines Fahrausweises verweigert - obwohl er damit klar gegen die Beförderungsbedingungen verstößt. Dafür kann das Kontrollpersonal oder der Fahrzeugführer den Fahrgast von der Beförderung ausschließen.

    Viele Grüße
    dein checked4you-Team

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  • checked4you

    Re: Ohne Fahrkarte am Bahnsteig

    Liebe M,
    es ist zwar eher selten, dass bereits für das Betreten des Bahnsteigs ein gültiges Ticket erforderlich ist, aber es kommt vor - und wenn der Bahnsteig entsprechend ausgeschildert ist, dann kann ein Verstoß grundsätzlich auch sanktioniert werden.

    Wir empfehlen trotzdem, dagegen Einspruch einzulegen und die Situation in dem Einspruch noch einmal ausführlich zu schildern. Wo und innerhalb welcher Frist sie Einspruch einlegen kann, steht in der Regel auf dem Beleg, der deinem Sohn bei der Kontrolle ausgehändigt wurde.
    Wenn du dazu Fragen hast oder Unterstützung brauchst, kannst du dich gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr (https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de) wenden!

    Viele Grüße
    dein checked4you-Team

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  • checked4you

    Re: Behinderung plus defekter Automat

    Lieber Olli,

    zum Thema "was tun bei Automatenstörung" findest du hier ausführliche Tipps und Hinweise: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/doc12391A.html

    Grundsätzlich ist ein Fahrkartenverkauf in den Zügen der DB allerdings nicht vorgesehen. Etwas zeitlichen "Puffer" sollte man daher immer einplanen; gerade, wenn es um einen wichtigen Termin geht. Das Fahrgeld nachträglich zu entrichten, wenn man es eilig hatte, ist leider nicht vorgesehen.

    Viele Grüße
    dein checked4you-Team

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  • Jan

    Eine halte Stelle zu weit

    Guten Tag,

    ich bin Schüler des Ruhrkolleg in Essen. Ich fahre jeden Tag von Mülheim an der Ruhr (H) Grenze Borbeck mit der Linie 104 bis Abzweig Aktienstr
    > 105 bis Rheinischeplatz > 109 bis Dinnendahl zur Schule und nach Schulende wieder zurück.

    Jetzt zum eigentlichen Sachverhalt. Diesmal war die Haltestelle Dinnendahl aufgrund von Straßenbauarbeiten verlegt worden. Ich kenne mich in Essen nicht allzu gut aus und habe darum einfach nur nach rechts und links geschaut, in welche Richtung die nächst naheliegende Haltestelle zu sehen ist. Darauf hin bin ich zur Haltestelle Marianenhospital auf der selben Linie gelaufen und wurde in der Bahn dann zwischen Marianenhospital und Dinnendahl kontrolliert und mir wurde gesagt ich solle mich noch einmal bei der MVG erkundigen, bis wohin ich fahren darf, weil mein YoungTicketPLUS nur bis Dinnendahl gültig sei.
    Der Kontrolleur gab mir einen unausgefüllten Info Überweisungsschein, wo sonst immer schon die zu bezahlenden 60€ drauf stehen.
    Bei mir stand aber nichts drauf außer eine Adresse und Prüfernummer. Ich habe diesen Kontolleur noch einmal gefragt, ob da jetzt etwas auf mich zukomme, bzw. ob ich eine Strafe zahlen muss. Er sagte mir, dass ich mir keine Sorgen machen müsse, es wird nichts auf mich zukommen.
    1 Woche später hatte ich dann ein Mahnschreiben im Briefkasten, indem ich gebeten werde, doch bitte die 60€ + 3€ Mahngebüren zu bezahlen, da ich bei der Kontrolle kein gültiges Ticket vorweisen konnte. Natürlich bin ich am nächsten Tag sofort zur MVG und habe die Sachlage, genauso wie auch hier, geschildert. Doch die dafür zuständige Sachbearbeiterin sagte mir nur, dass ich selber Schuld sei und mich hätte vorher erkundigen müssen und sie mir nur die 63€ abnehmen könne oder ich soll ein Einspruchschreiben einreichen.
    Ich bin nicht vorsätzlich dort eingestiegen, lediglich aufgrund verlegter Haltestelle.

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  • checked4you

    @Eine Haltestelle zu weit

    Hallo Jan,
    wende dich am besten direkt an die Schlichtungsstelle Nahverkehr. Dort kann man dir kostenlos mit einem Einspruch helfen. Hier kannst du die Mitarbeiter erreichen: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Selina

    Monatskarte

    Hallo,darf meine 13 jährige Tochter meine Monatskarte mit benutzen??? Danke

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  • checked4you

    Re: Monatskarte

    Liebe Selina,

    das hängt ganz von der Monatskarte ab und vor allem davon, ob das Ticket personengebunden ist oder nicht.

    dein checked4you-Team

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  • Selina

    Monatskarte

    Hallo liebes Team, meine Monatskarte ist nicht Personengebunden

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  • Selina

    Monatskarte

    Hallo liebes Team, meine Karte ist eine ganz normale Monatskarte die nicht Personengebunden ist.

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  • checked4you

    Re: Monatskarte

    Liebe Selina,

    das ist schon mal ein gutes Zeichen. Trotzdem solltest du dich über die genauen Bestimmungen zur Übertragbarkeit deines speziellen Tickets informieren - die können nämlich von Monatsticket zu Monatsticket variieren. Eine genaue Beurteilung können wir deswegen von hier leider nicht vornehmen.

    dein checked4you-Team

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  • Ingo B.

    verlorene pers. Abo-Monatskarte

    Ich fahre täglich Neumünster-Kiel.
    Ich habe meine pers. Abo-Monatskarte verloren.
    An welche Stelle wende ich mich?
    Bekomme ich Ersatz ausgestellt?
    Muss ich bis dahin den vollen Preis für bezahlen?

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  • Mariola P.

    Kein Zusatzticket

    Hallo,

    ich bin heute von Hagen nach Holzwickede mit dem Ticket 2000 gefahren.
    Habe am Freitag 20.10.2017 in einem Kundencenter in Dortmund nachgefragt, ob ich mit dem Ticket 2000 die Strecke heute fahren kann. Es wurde mir mit ja geantwortet.
    Im Zug wurde ich heute kontrolliert, und was passiert, ich hätte zu dem Ticket 2000 einen Zusatzticket haben müssen, wo mir am Freitag nichts von gesagt wurde.
    Ich soll jetzt dafür 60 € zahlen. Bin mega enttäuscht, dass ich nun für die falsche Beratung am Freitag zur Kasse gebeten werde.

    Kann mir einer sagen, ob ich hier noch eine Chance habe, etwas dagegen zu unternehmen?
    Viele Grüße
    Mariola

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  • checked4you

    Re: verlorene pers. Abo-Monatskarte

    Hallo Ingo B., wir sind zwar nur für NRW zuständig, aber generell lässt sich sagen: in der Regel wird gegen eine Bearbeitungsgebühr eine neue Karte ausgestellt; du solltest dich an das Unternehmen wenden, bei dem du das Abo hast. Bis dahin solltest du sicherheitshalber ein Ticket kaufen, sonst riskierst du ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Du kannst zwar dein persönliches Ticket "nachzeigen" und musst dann statt 60 Euro nur eine Bearbeitungsgebühr (idR zwischen 4 und 8 Euro) zahlen; das Nachzeigen ist aber nur innerhalb einer bestimmten Frist nach der Kontrolle möglich. Am besten erkundigst du sich direkt danach, wenn du das Ersatzticket beantragst.

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  • checked4you

    Re: Kein Zusatzticket

    Hallo Mariola P., du solltest den Sachverhalt detailliert schildern und Einspruch einlegen gegen die Fahrpreisnacherhebung; dies kannst du innerhalb von 14 Tagen (also bis zum 12.11.2017) tun. Die zuständige Adresse findest du auf dem Beleg, der dir bei der Kontrolle ausgehändigt wurde. Falls der Einspruch abgelehnt wird, kannst du dich gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden; die Kolleg/innen schauen dann, ob sie noch etwas für dich tun können.

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  • Yildiz Özyurt

    Strafe nur weil ich den Namen vergessen habe drauf zu schreiben

    Am 30.11 war eine Kontrolle bei der u3 und ich hatte wie immer meine Monatskarte mit , aber es stand mein Name nicht drauf , obwohl mir viele Fahrkartenkontrolleur immer sagten , dass ich meinen Namen drauf schreiben sollte , vergaß ich es wieder , rechnete auf keinen Fall mit einer Strafe , weil mir nie einer so etwas passiert war, der Kontrolleur wollte meinen Ausweis haben und ich gab es ihm sofort , da ich kein Problem darin sah , doch dann hab er mir die Strafe in die Hand ohne eine Erklärung
    Wieso sollte ich die Strafe jetzt zahlen , wenn ich meinen Ausweis und Fahrkarte mithatte?
    Bitte um Antwort

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  • Peter H.

    Handy wurde gestohlen, Ersatzhandy hatte keine Bahn APP

    bei einer Busreise in Paris wurde mir das Handy gestohlen. Anzeige bei der Polizei liegt vor. Mein Sohn hat
    mich vom Bus abgeholt und zu sich nach Hause gefahren, wo ich mein Fahrrad deponiert hatte. Am nächsten Tag
    bin ich mit dem Fahrrad per Bahn zu mir nach Hause gefahren. Mein Sohn hatte mir ein Ersatzhandy mitgegeben.
    Die Bahn fährt von einem Kopfbahnhof ab, wo sie meistens 10 ;Minuten steht. Ich bin eingestiegen, hab mein Fahrrad untergestellt und angebunden und mein Handy gezückt, um ein Ticket zu buchen. Leider Fehlanzeige, weil Ersatzhandy und ohne meine Bahn-App. In diesem Moment fuhr die Bahn ab. und Natürlich kamen dann die Kontrolleure. Und haben mir 2x das erhöhte Beförderungsentgelt berechnet, also 120 €.
    Habe an die Fahrpreisnacherhebung geschrieben, Kopie der Anzeige geschickt,Lage erklärt.keine Chance.
    Angeblich muss der Kaufvorgang schon beim Betreten des Fahrzeugs abgeschlossen sein. Wo das steht, konnte man mir nicht sagen.

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  • checked4you

    Re: Handy gestohlen

    Hallo Peter H.,
    das ist leider korrekt und steht in den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen - bei der Deutschen Bahn sind sie hier zu finden: https://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb_befoerderungsbedingungen.shtml
    Freundliche Grüße
    Hauke

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  • checked4you

    Strafe für vergessenen Namen (@Yildiz Özyurt)

    Hallo Yildiz,
    eine Monatskarte ohne deinen Namen ist wie ein Ticket für mehrere Fahrten, das du nicht abstempelst. Der Kontrolleur kann nicht wissen, dass das Ticket wirklich dir gehört und es für den aktuellen Monat gültig ist.
    Beste Grüße
    Hauke

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  • Mandy Donat

    15 jähriger Sohn falsches Ticket

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein Sohn ist gestern 2 Stationen mit dem Fahrrad in der deutschen Bahn gefahren und hat leider das falsche Ticket gezogen (nur das für das Fahrrad) nun wurde er kontrolliert und da wurde festgestellt das dies nicht reicht und er muss jetzt 60 Euro Strafe zahlen. Hätte es nicht ausgereicht in diesem Alter ihn darauf hin zuweisen und ihn nur noch einmal das Ticket für ihn zu berechnen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar mich darüber aufzuklären.

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  • checked4you

    Re: 15 jähriger Sohn falsches Ticket

    Hallo, Sie sollten Einspruch einlegen gegen die Fahrpreisnacherhebung und um Kulanz bitten. Die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage, wobei der Kontrolltag bereits mitzählt. Die Anschrift finden Sie auf dem Beleg, den ihr Sohn bei der Kontrolle erhalten hat. Falls das Verkehrsunternehmen den Einspruch zurückweist, können Sie sich gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden (www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de).

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  • Ute D.

    Zugausfall

    Heute wollte ich mit unserem Besuch von Troisdorf nach Köln mit der S-Bahn fahren. Im Internet informierte ich mich über mögliche Zugverspätungen. Da stand nichts. Am Bahnhof angekommen fiel eine S Bahn nach der anderen aus. Nur komisch Güterzüge fuhren. Da wir Karten für eine Veranstaltung hatten, waren wir gezwungen mit dem Auto zu fahren. Bekomme ich meine bereits entwerteten Tickets erstattet?

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  • checked4you

    Re: Zugausfall

    Liebe Ute,

    schick das entwertete Ticket an die DB Regio NRW in Münster und erkläre in einem Schreiben deinen Sachverhalt und bitte um Erstattung. Vorsichtshalber solltest du dir von zuvor eine Kopie vom Ticket machen. Nicht vergessen, die Kontoverbindung anzugeben, sonst kann kein Geld erstattet werden.
    Wenn es Probleme gibt, wende dich gerne jederzeit an die Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW.
    https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

    Viele Grüße
    dein checked4you-Team

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  • Adis

    Unabsichtlich schwarz gefahren

    Hallo,

    Ich war gestern Abend unterwegs (Köln) und wollte nach Hause fahren mit der Bahn, hatte nur 2.80€ dabei und mein Personalausweis. Ich wollte mir ein Fahrschein kaufen, aber auf ein Mal ist der Betrag erhöht worden auf 2.90€.
    Ich bin nur zu Besuch in Köln und hatte IMMER einen Fahrschein dabei, um keine 60€ Strafe zu zahlen. Da mir 10c fehlten konnte ich mir den Fahrschein nicht kaufen und es war mir sehr peinlich die Leute im Zug nach 10c zu fragen.
    Natürlich kamen dann die Kontrolleure und ich hatte kein Fahrschein. Ich hab ihnen das Kleingeld gezeigt und versuchte meine Lage zu erklären. Woher soll ich denn wissen dass ab dem 01.01.2018 (was ich von den Kontrolleuren erfur letzte Nacht) das Ticket teurer geworden ist.
    Die Kontrolleure waren zwar nett aber die 60€ Strafe haben Sie mir trotzdem geschrieben. Ich weiss dass das mein Fehler war, aber die konnten mir doch eine Lösung vorschlagen. In ein Paar Tagen muss ich zurück nach Bosien und die 60€ Strafe ist ein Drittel meines Monatslohnes. Kann man den hier jetzt irgend was machen? Ich war immer mit Ticket unterwegs und jetzt das eine Mal, wegen fehlen von Informationen (und 10c) wurde ich zum Schwarzfahrer OHNE ABSICHT! Das finde ich ziemlich enttäuschend...

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  • Paul

    Früher fahren

    Wir haben ein Gruppen Ticket Bus/Bahn online gebucht zu einer bestimmten zeit.Meine Frage:Kann mann mit dem gebuchten Ticket mit einen früheren Bus (RVO)fahren,oder muss mann umbuchen.

    Mfg:Paul

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  • checked4you

    Re: Früher fahren

    Hallo, bei der RVO handelt es sich um ein Busunternehmen in Oberbayern, deshalb können wir da leider nicht weiterhelfen. Bitte direkt dort nachfragen:

    Regionalverkehr Oberbayern GmbH
    Zentrale München
    Infotelefon
    Hirtenstraße 24
    80335 München

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  • checked4you

    Re: Unabsichtlich schwarz gefahren

    Die Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 60,00 Euro ist berechtigt. Wenn die KVB darauf verzichtet, dann nur aus Kulanz. Es gibt die Möglichkeit dagegen bei der KVB Einspruch einzulegen. Das muss innerhalb von 2 Wochen passieren, also bis zum 13.1.2018. Oder aber innerhalb dieser Frist zahlen. Das steht alles auf dem Beleg, der bei der Kontrolle übergeben wurde. Wenn die KVB ablehnt, dann bitte bei der www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de melden.

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  • Logos

    Forderung von 7€

    Hallo,
    Ich sollte meine Busfahrkarte innerhalb von 14 Tage vorzeigen, bei deren Kundenzentrum.
    Nun sind es leider bereits 16 Tage!
    Meine Frage ist jetzt ob ich die immer noch Vorzeigen kann,um nur 7€ zu zahlen anstatt 60?

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  • checked4you

    Re: Forderung von 7€

    Hallo Logos,
    wenn die Frist verstrichen ist, dürftest du leider Pech haben. Versuchen kannst du es natürlich.
    Viele Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Steffi

    EinfachWeiterTicket/ Abschlussticket NRW

    Hallo,
    Seit 2017 gibt es ja das EinfachWeiterTicket. Ich habe aber auch eine BC50, die mir bei dem Ticket ja nichts bringt. Wenn ich von Köln nach Krefeld fahre und zurück (und das 2x in der Woche) hab ich immer das Anschlussticket NRW mit BC50 Rabatt für jetzt 10,70€ gekauft. Das EWT würde ja insgesamt 13,20€ kosten für die Fahrt. Wenn man das hochrechnet ist das EWT nämlich viel teurer (+20€ im Monat) als das andere. Außerdem hätte die BC50 dann keinen Sinn mehr und ich zahle die umsonst. Kann die DB mich jetzt einfach so 'abzocken' oder gilt das Anschlussticket NRW für die Strecke trotzdem noch? Jeder Kontrolleur erzählt einem dazu was anderes.
    Vielen Dank im Voraus :)

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  • checked4you

    Re: EinfachWeiterTicket / Anschlussticket NRW

    Hallo Steffi,
    das können wir leider nicht so einfach beantworten. Unsere Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr werden dich per Mail kontaktieren, um noch ein paar Fragen zu stellen und dir dann antworten zu können. Ist das okay?
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Steffi

    EinfachWeiterTicket/ Anschlussticket NRW

    Hallo Hauke.
    Ja das wäre super.
    Ich warte dann auf die Mail.
    LG
    Steffi

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  • Agah

    Anstieg in der Bahn vorne nicht möglich

    Hallo, bei meiner Frau ist folgender Vorfall vorgekommen:
    "Zum besagten Tag war siedavor die Straßenbahn zu nutzen aber ihrfiel ein, dass ich das Ticket 2000 von mir(Ehemann) nicht dabei hatte. Darauf hin habe sie sich an der Haltestelle vorne positioniert, um einen gültigen Fahrausweis an dem Automaten im Zug kaufen zu können. Leider öffneten sich die Türen nach mehreren versuchen nicht, sodass sie sich entschloss, eine Tür davor einzusteigen, um von dort aus in dem vorderen Bereich zu gehen und sich das Ticket kaufen zu können. Allerdings war sie mit unserer 9 monatigen Tochter unterwegs und leider passte der Kinderwagen nicht durch den Gang. In diesem Moment kamen die Kontrolleure und schrieben ihr das Strafticket auf. Diese hatten übrigens diesen Vorfall genau so mitbekommen und haben daher auch auf bei Ihnen den Vermerk gemacht, dass ich vorne einteigen wollte aber die Türen sich nicht öffneten.

    Wir haben die Strafe nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt. Sie lehnen das ab und bieten einen Kulanz Betrag von 30€ an. Meine Frau ist sich einer Schuld bewusst, da sie unsere Tochter nicht hätte alleine im hinteren Bereich lassen können. Die Argumentation, dass sie dafür zu sorgen hat einen gültigen Ausweis zu haben kann ich durchaus verstehen aber dies war ihr Aufgrund der defekten Tür von deren Zug nicht möglich. Das der Durchgang nicht mit dem Kinderwagen passierbar ist, war ihr nicht bewusst.

    Ich finde das nicht in Ordnung, dass sie es trotzdem ablehnen...

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  • checked4you

    Re: Anstieg in der Bahn vorne nicht möglich

    Hallo Agah,
    dürfen wir deine Nachricht und deine E-Mail-Adresse an die Schlichtungsstelle Nahverkehr (www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de) weiterleiten? Vielleicht können unsere Kollegen da noch etwas bewirken. Du würdest dann von dort eine E-Mail bekommen. Die Hilfe ist für dich kostenlos.
    Beste Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Agah

    Re: Anstieg in der Bahn vorne nicht möglich

    Hallo,
    Das hört sicht super an. Das könnt ihr gerne so machen. Vielen Dank für die Unterstützung!!

    Viele Grüße
    Agah

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  • checked4you

    Schlichtungsstelle Nahverkehr

    Hallo Agah,
    ich hab deine Nachricht weitergeleitet.
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Julius

    Blöden Fehler beim Abstempeln gemacht

    Hallo,
    Mir ist vor 4 Tagen folgender Vorfall in der Bahn passiert. Ich habe mir ein Ticket gekauft und es bevor ich in den Zug gestiegen bin abgestempelt, jedoch war die Stemplung genau zwischen zwei Kästchen und nicht besonders gut erkenntlich also habe ich nicht wirklich nachgedacht und wollte nachstempeln. Nun habe ich noch einmal abgestempelt und die Stemplung war ca wieder an der selben Stelle nur leicht seitlich versetzt, sodass alle Zahlen ein wenig weiter rechts standen. Ich habe dies im Zug der Kontrolleurin erklärt und auf dem Ticket kann man auch ganz klar erkennen, dass dort zwei mal die exakt selben Zahlen stehen. Die Kontrolleurin schien aber keine Lust zu haben sich das genauer anzusehen, mir gesagt sie könne das so nicht annehmen und mir ein Bußgeld von 66 Euro gegeben. Das Ticket auf dem man erkennen kann, dass dort zwei mal die selben Zahlen stehen habe ich noch. Nun die Frage kann man in diesem Fall irgendwas daran ändern. Ich weiß ich bin selbst daran Schuld aber trotzdem ist es äußerst ärgerlich, dass ich 66 Euro bezahlen soll obwohl ich eigentlich nicht schwarz gefahren bin. LG und vielen Dank im Voraus!

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  • checked4you

    Fehler beim Abstempeln

    Hallo Julius,
    66 Euro klingen seltsam - normalerweise sind es glatte 60 Euro. Das klingt nach einem Fall für die Schlichtungsstelle Nahverkehr. Schreib doch bitte am besten direkt dorthin: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular
    Viele Grüße
    Hauke

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  • LeiLiene

    Hausverbot in der Bahn selbst

    Hallo,

    Ich habe folgendes Dilemma: in den Zeitraum April bis Oktober bin ich leider mehrfach schwarzfahren.. Gründe sind egal denn schwarzfahren ist und bleibt schwarzfahren. Jedoch habe ich von der Karlsruher Verkehrsverbund jetzt für ein Jahr hausverbot bekommen. Ich habe seit November einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke. Zudem bin ich auf die Strecke berufsbedingt angewiesen. Wenn ich den Restlichen Beförderungsentgelt zahle, ist das Hausverbot damit aufgehoben? Ist ein Hausverbot in der Bahn überhaupt rechtsgültig? Wenn ich mit der Deutschen Bahn Fahre dann bin ich pro Tag fast 5 Stunden unterwegs.

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  • checked4you

    Re: Hausverbot in der Bahn selbst

    Hallo LeiLiene,
    wir können uns leider nur zu Verkehrsgesellschaften in NRW äußern und mit ihnen zur Schlichtung in Kontakt treten. Für Karlsruhe könnte aber eventuell die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr helfen: https://soep-online.de/
    Viele Grüße aus Düsseldorf!
    Dein checked4you-Team

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  • Nathat

    Ticket gekauft und dennoch kobtrolliert

    Hallo,

    ich hatte frühs 2 Ticket gekauft und habe eine benutzt und das andere für den Rückfahrt.
    Nach der Arbeit rannte ich zum Bus und wollte die Karte entwerten aber unglücklicherweise stand der Kontrolleur schon da und ließ mich nicht Stempel.
    Unlogischerweise verpasste er mir anschließend ein Strafzettel und ich sollte mich doch bei der BVG Beschwerden.

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  • checked4you

    Re: Ticket gekauft und dennoch kontrolliert

    Hallo, da musst du dich an die BVG wenden, wir sind ja nur für NRW zuständig. Grundsätzlich sollte man aber innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt einlegen, den Sachverhalt schildern und um Stornierung bitten.

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  • Larazt

    Ticket weggeschmissen, Bereich des Kontrolierens gültige Fahrkarte

    Guten Tag!
    Ich bin am Sonntag mit einem zug über drei Stationen gefahren, bin jedoch vorher innerhalb von delmenhorst ( ich weiss, Sie beschäftigen sich nur mit NRW ,vielleicht könnten Sie mir trotzdem helfen.) mit einem bus gefahren und habe mir dort ein Anschlussticket geholt, da ich zwar eine Busfahrkarte habe, die aber nicht ab delmenhorst gilt, sondern erst eine station später. Deshalb das Anschlussticket.
    Ich steige in den Zug ein und setze mich hin. Der Zug fährt los und hält 5 minuten später an dem bahnhof ab welchem meine busfahrkarte gilt. Ich bin auf die toilette gegangen und habe schlussendlich auch mein Anschlussticket weggeschmissen, da ich dieses sowieso nicht mehr brauchte. War vielleicht nicht die beste idee denn ca. 5 minuten später kam eine kontrolleurin und wollte meine busfahrkarte, die ich ihr auch gab. Schließlich meinte sie, dass die karte nicht gilt, da ich im besagten anfangsbahnhof eingestiegen bin und dort die karte nicht gilt. Ich schilderte ihr, dass ich eine anschlusskarte hatte, aber diese ja jetzt nicht mehr brauchte. Da wollte sie auch nichts von wissen und ohne zu blinzeln hatte ich 60€ strafe in der hand. Meine frage ist nun, darf die kontrolleurin mir das knöllchen ausstellen obwohl meine karte zum zeitpunkt der kontrolle galt? Und kann ich dagegen vorgehen? Die zeit ist auf dem knöllchen bemerkt also beweisen, dass meine karte gültig war könnte ich ja.

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  • checked4you

    Re: Ticket weggeschmissen

    Hallo Larazt,
    wenn die Kontrolleurin gesehen hat, wann du eingestiegen bist, darf sie natürlich die Tickets verlangen, die seit dem Einsteigen gelten. Da du dein gültiges Ticket nicht mehr zeigen konntest, kann das durchaus als Schwarzfahren angesehen werden. Nimm am beste Kontakt zur Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) auf: https://soep-online.de/ Vielleicht lässt sich darüber noch etwas machen.
    Beste Grüße
    Hauke

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  • gordan

    ausweis abgelaufen

    ich habe eine ausbildungskarte
    und ich wurde kontroliert die wollten mein reisepass sehen der war 3 monate abgelaufen diw haben mir eine strafe gegeben von 60 euro obwohl ich auch aol karte mit bild und bankkaete gezeigt hab die sagen der reisepass muss gültig sein ich hab gesagt ich hab den zuhause einen gültigen das fahrticktet gültigen wat ich war stink sauer bin am nächsten tag hingegangen hab meinen gültigen Ausweis nachgereicht die haben gesagt passt schon 2 wochen später kommt mir eine mahnung das ich 11 euro zahlen muss ich habe mit denen gerredet die lassen nicht mit sich reden dann ist ans inkasso gegangen die haben aus den 11 euro 30 gemacht dann hab ich es denen versucht zu reden die wollten auch nicht reden 2 wochen später von anwälten ein brief ich solle 80 euro zahlen die spinnen doch znd das war vor 3 monaten die können dich die foderung nicht in 3 monaten auf über 1000% hoch machen was soll ich machen ?

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  • checked4you

    Re: Ausweis abgelaufen

    Hallo gordan,
    erst mal tief durchatmen! Und dann scheint mir, dass da jemand vermitteln sollte. Ist das Verkehrsunternehmen in NRW? Dann kann ich deinen Fall an die Schlichtungsstelle Nahverkehr weiterleiten, die sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen kann. Wenn du einverstanden bist, schreib uns das bitte in einer kurzen Nachricht oder einem Kommentar.
    Ansonsten kannst du auch selbst an die Schlichtungsstelle schreiben. Hier ist die Internet-Adresse mit dem Kontakt-Formular: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular

    Beste Grüße
    Hauke

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  • gordan cigic

    nein

    ist in münchen die s bahn

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  • checked4you

    Re: Ausweis abgelaufen

    Da wären die hier Ansprechpartner: www.soep-online.de

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  • Elif

    Kein Auswes

    Hallo, heute von Gelsenkirchen nach Essen wurde ich im Zug kontrolliert. Ich habe ein Young Ticket plus allerdings hatte ich keinen Ausweis mit. Der Kontrolleur hat mir eine Quittung ausgehändigt. Später fiel mir aber auf, dass auf der Quittung 60€ steht. Mein Ticket hatte ich mit nur den Ausweis nicht und dann muss ich so viel zahlen?

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  • checked4you

    Re: Kein Ausweis

    Hallo Elif,
    geh am besten mal ins Kundenzentrum des Verkehrsunternehmens, das dir die Quittung ausgestellt hat und schildere deinen Fall dort. Möglicherweise musst du dann "nur" 7 Euro bezahlen (s. oben im Text "Monatsticket nicht dabei"). Klappt das nicht, wende dich gerne noch mal an die Schlichtungsstelle Nahverkehr und schildere deinen Fall dort. Möglicherweise können die Mitarbeiter in einem Gespräch mit dem Verkehrsunternehmen etwas erreichen. www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular
    Grüße
    Hauke

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  • Jenni

    schwarzgefahren?

    Hallo... Haltestelle verpasst und eine zu weit gefahren. Die eine Haltestelle zurück kein neues Ticket gezogen, erwischt worden. Pech gehabt??? LG

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  • checked4you

    Re: schwarzgefahren?

    Hallo Jenni, tatsächlich gelten Einzeltickets nicht für Rund- und Rückfahrten. Du kannst aber trotzdem Einspruch einlegen, dein Versehen schildern und um Kulanz bitten bzw. dich an die Schlichtungsstelle wenden, falls der Einspruch abgelehnt wird. www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
    Grüße, Heiko / checked4you

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  • Steffen

    Falsche Wabe

    Hallo,
    Ich bin Zug gefahren und dachte ich sei mit diesem Zug noch in der Richtigen Wabe meiner Monats Karte für welche ich 70 Euro im Monat zahle.. Diese habe ich auch vorgezeigt jedoch muss ich nun 60 Euro zahlen. Mir fällt jedoch auf dem Zettel auf welcher mir von der kontrollörin ausgedruckt wurde, dass ein Druckfehler darauf ist. Also es ist ein streifen von oben nach unten durch nicht mitbedruckt worden. Dadurch fehlt eine Zahl der Fn-nr und der prüfer Nr. Kann ich somit dieses Knöllchen abstreiten?

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  • checked4you

    Re: Falsche Wabe

    Hallo Steffen,
    solche Fehler auf dem Kontrollbeleg sind leider kein Grund, das Bußgeld fallen zu lassen. Du kannst innerhalb der genannten Frist (in der Regel 14 Tage) Einspruch beim Verkehrsunternehmen einlegen. Allerdings bist du ja in einem Bereich ohne gültiges Ticket unterwegs gewesen, sodass es schwierig sein dürfte, dort Recht zu bekommen. Falls du weitere Fragen zu deinem Fall hast, wende dich am besten direkt an die Schlichtungsstelle Nahverkehr: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/impressum
    Beste Grüße
    Hauke

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  • Ilias

    Tickit entwertet

    Hallo
    Ich bin mit dem bus der line 34 in heidelberg gefahren hatte aber vergessen mein ticket zu entwerten also der kontrolleur einstieg ist es mir eingefallen habe es also entwertet kurz darauf wollte er meinen ausweis auf der aussage hin das ich es doch entwertete sagte er wenn ich einsteige wars das das ticket hat er auch behalten. Eine Frau die sich auch ein ticket holen wollte beim fahrer hat der kontrroleur sie nicht durch gelassen obwohl sie grade einstieg und vor zum fahrer lief.

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  • checked4you

    Re: Ticket entwertet

    Hallo Ilias,
    hast du beim Verkehrsunternehmen schon Einspruch eingelegt? Falls nicht, solltest du das innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall machen. Wenn das nichts bringt, kannst du dich auch kostenlos an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr wenden: https://soep-online.de/
    Viele Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Markus

    Monatskarte falsch ausgestellt/eingegeben

    Ein verzweifeltes Hallo,

    heute morgen (25.05.2018) wurde Ich kontrolliert, und bekam prompt ein 60€-Ticket.
    Grund ist, daß meine Monatskarte nicht die korrekten Tarifgebiete aufweist, was mir beim Kauf am 23.05.2018 nicht auffiel!
    Der Kontrolleur teilte mir mit, daß mein (all-werktägliches!) Ziel in einem anderen Tarifgebiet liegt.
    Doch erst die Mitteilung dieses Fakts ließ mich bemerken, daß der Verkäufer meines Vertrauens die Tarifnummern falsch eingetippt hat!
    Allerdings kann Ich für die letzten Monate nachweisen, daß Ich stets die korrekten Tarifgebiete gebucht hatte! Nur die aktuelle Monatskarte weist diesen üblen Tippfehler auf!

    Die alles-entscheidende Frage:
    Ist es möglich, den Kartenverkäufer zu bitten, mir nachträglich eine korrekte Karte auszustellen, ohne, daß Ich nochmal den kompletten Preis entrichten muss? Sozusagen auf Kulanz?
    (Ist das technisch überhaupt möglich?)
    Es sei hier nochmals erwähnt, daß Ich seit ca. 16 Monaten meine Monatskarten stets an diesem Kiosk erworben habe, was den Fehler des Verkäufers für mich umso ärgerlicher macht, da Ich als "Person mit Bedarf an Monatskarte(n)" vor Ort bekannt bin!

    Die zusätzliche, persönliche Problematik ist, daß Ich nicht nochmal 136,30€ aufbringen kann!
    Hinzu kämen dann noch die 60€ Strafe - alles zusammengerechnet also knappe 350€!
    Das wäre grundversorgungstechnisch für mich ein Super-GAU.
    Und meinen Arbeitsplatz nicht mehr erreichen zu können, wäre sogar existenzbedrohend!

    Für jegliche Hilfestellung wäre Ich überaus dankbar!

    Markus

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  • checked4you

    Re: Monatskarte falsch ausgestellt

    Hallo Markus!
    Hierauf können wir nicht pauschal antworten. Hast du bereits Widerspruch beim Verkehrsunternehmen eingelegt? Das solltest du innerhalb der Frist machen, die auf dem Beleg angegeben ist, den dir der Kontrolleur gegeben haben sollte. Darüber hinaus kannst du dich kostenlos an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden, die sich für dich mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung setzen kann: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/impressum
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Mila

    Schülerferienticket

    Guten Tag
    Ich bin 30 Jahre alt in Ausbildung und kannte mich gar nicht aus mit dem Svhülerticket.

    Ich habe mir am Donnerstag Schüler Ferien ticket für NDS von meiner Gemeinde geholt.Zeigte denen mein Schülerausweis vor.Die Sachbearbeiterin fragte ihre Kollegin ob das Schüler Ferien ticket in meinem Fall auch gilt,da ich in Ausbildung bin. Diese sagte ja und man stellte mir dann ein Ticket aus.
    Am Freitag bin ich dann damit gefahren.Abends wurde ich kontrolliert und musste dann die 60€ zahlen.Ich erklärte dem Kontrolleur dass ich alle Angaben getätigt habe bei der Gemeinde und die wussten das ich Auszubildende bin.leider muss ich doch zahlen und darf mein Schüler Ferien ticket nicht mehr nutzen. Was kann ich da machen?

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  • Mohamad faten

    Ablauf der Zahlungsfrist der Geldbuße

    Hallo.mohamad ist mein name am 27.juni ich bekomme ein strafzettel .ich habe die nummer der straf verloren
    Jetzt Die Zahlungsfrist für die straf ist abgelaufen
    Sollte ich mehr bezahlen,bitte?
    Danke

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  • checked4you

    Re: Ablauf der Zahlungsfrist Geldbuße

    Hallo Mohamad,
    ob du mehr bezahlen musst, weil die Frist abgelaufen ist, wissen wir nicht. Bitte frag mal bei dem Verkehrsunternehmen nach, von dem du den Strafzettel bekommen hast. Auch ohne die Nummer sollte man dir dort weiterhelfen können.
    Beste Grüße
    Hauke

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  • Lamine

    Schülerausweiß verloren

    Hallo
    ihh wurde vor kurzem in Dortmund kontrolliert jedoch hatte ich keinen schülerausweiß beim vorzeigen des Tickets dabei .Als ich dann die Info bekam das ich nachtrugen konnte und dann nur 5 Euro zahlen musste war ich erleichtert.doch ich habe meinen Schülerausweis verloren und da nun Ferien sind kann ich keinen neuen beantragen.nun wollte ich fragen ob ich auch etwas anderes vorzeigen kann wie zum Beispiel ein Reisepass oder ähnliches?

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  • checked4you

    Re: Schülerausweis verloren

    Hallo Lamine,
    die Frage können wir nicht beantworten. Am besten rufst du das Verkehrsunternehmen an oder gehst ins Kundencenter und klärst das mit einem Mitarbeiter. Wichtig ist dabei vor allem, dass du beweisen kannst, zur Schule zu gehen. Der Reisepass wird dabei wahrscheinlich nicht helfen. Und du musst es vor dem Termin machen, der auf der Quittung des Kontrolleurs steht.
    Viele Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • checked4you

    Re: Schülerferienticket

    Hallo Mila, da es sich um Niedersachsen handelt, können wir da leider nicht so viel zu sagen. Es scheint aber so, als wäre die Auskunft der Sachbearbeiterin der Gemeinde so nicht richtig gewesen. Du könntest versuchen, die Falschberatung bei der Gemeinde zu reklamieren und um Erstattung des Tickets und ggf. der 60 Euro bitten.

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  • Kopatz

    STRAFE TROTZ GUELTIGEM TICKET



    Datum des Vorfalls:

    15.7.2018 um 19:25 Uhr.


    Verkehrsunternehmen:

    Stadtwerke Münster


    Ticketart:

    Busticket


    Passiert ist/Ich Bitte um:


    Ich habe einen Bus genutzt, um einen Anschlusszug zu bekommen. Während ich eingestiegen bin habe ich mein Ticket gebucht und mit meiner Freundin geschrieben (gegen 19:20 Uhr). Aus diesem Grund hatte ich auch noch mein Handy in der Hand. Kurze Zeit später (19:25) wurde eine Kontrolle durchgeführt. Da ich mein Handy in der Hand hielt aufgrund des Telefonats wurde mir von dem Kontrolleur vorgeworfen mein Ticket in dem Moment gekauft zu haben - was nicht stimmt. Ich Bitte um eine Klärung dieser Situation und das ich max. die Bearbeitungsgebühren zahlen muss, da ich ein gültiges Ticket vorweisen konnte. (Buchung über die DB App) Bzw. was für ein Anspruch oder Recht habe ich?

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  • checked4you

    @Kopatz

    Hallo Kopatz,
    solche individuellen Klärungen können wir hier nicht vornehmen. Bitte schreib deinen Fall an die Schlichtungsstelle Nahverkehr, am besten direkt über das Formular auf deren Internetseite: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular
    Falls du es bereits ausgefüllt und abgeschickt hast, wirst du von dort eine E-Mail oder einen Anruf bekommen. Dir wird auf jeden Fall persönlich geholfen.

    Beste Grüße
    Hauke

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  • Thiamat

    Kontrolleur verweigert mir den Ausstieg an meiner Haltestelle

    Vorweg, ich habe kein erhöhtes Beförderungsentgeld bekommen. Aber meine Frage, darf ein Kontolleur mir tatsächlich den Ausstieg aus dem Bus verwehren, wenn es meine Bushaltestelle ist? Die Kontrolleure sind gerade in dem Moment bei mir angekommen, als die Türen aufgingen und die ersten Gäste auch schon ausgestiegen sind. Ich will gerade meine Fuß aus der Tür setzen, als der Kontrolleur mich von hinten an meiner Jacke packt und versucht mich zurück in den Bus zuziehen. Hat aber nicht geklappt. Draußen haben mich die Kontrolleure belehrt, dass ich damit eine Straftat begangen habe, trotz gültigem Ticket. Da ich mich nur ungern einschüchtern lasse, habe ich die anderen Fahrgäste angesprochen und den Kontrolleuren mein gültiges Ticket gezeigt, damit ich Zeugen habe. Im Endeffekt gab es noch weitere Belehrungen der beiden, bis ich genug hatte und einfach gegangen bin. Lag das jetzt nur an der Hitze der letzten Tage, dass die Kontrolle so aus dem Ruder lief? Ansonsten könnten Kontrolleure Schwarzfahrer erzeugen, indem sie die Kunden vor einem Zonenwechsel nicht aussteigen lassen.

    Vielen Dank

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  • checked4you

    Re: Kontrolleur verweigert mir den Ausstieg an meiner Haltestelle

    Hallo Thiamat,
    grundsätzlich müssen Fahrgäste schon das Ende einer Kontrolle abwarten, auch wenn sie dadurch ihre Haltestelle verpassen. Nötigen dürfen die Kontrolleure einen Fahrgast aber nicht. So wie du deinen Fall schilderst, scheinen die Kontrolleure tatsächlich etwas überreagiert zu haben. Hast du dich schon beim Verkehrsbetrieb beschwert?
    Grüße
    Hauke

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  • Philip

    Kontrolleur

    Schönen guten Tag. Ich habe ein Anliegen. Ich wollte heute mit der Tram fahren und bin eingestiegen, wo ein Automat stand, um mir direkt ein Ticket zu kaufen. Ich habe meinen Hund noch getragen, da er Angst vor der Bahn hat. Schließlich schlossen die Türen und ich hielt mich fest um nicht umzufallen. Der Automat war wenige Schritte entfernt und davor standen Leute, also konnte ich nicht direkt ein Ticket lösen. Als die Bahn losfuhr, sprach mich der Kontrolleur nach den Fahrschein an. Daraufhin meinte ich, ich müsse noch eines lösen, da mein 1-Stunden-Ticket vor wenigen Minuten angelaufen sei. Allerdings hatte das keinen Zweck. Der Herr wies mich aggressiv zurück und meinte “Sie hatten nie vor, ein Ticket zu kaufen, mein Kollege ist Zeuge!“. (Allein das ist eine Unterstellung) Dafür erhielt ich eine Strafe von 60€. Es steht nirgendwo, wie schnell eine Fahrkarte gelöst werden muss, obwohl ich es unmittelbar machen wollte, nur nicht den Automaten ereichen konnte, wegen den Menschen, die im Weg standen. Als ich später wieder zurück fahren wollte, mit gültigen Fahrausweis, sah ich diesen Herren erneut, wie er in die Bahn stieg und provokant den Automaten versperrt hat, obwohl andere ein Ticket hätten lösen wollen. Ist das alles rechtens?

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  • checked4you

    Re: Kontrolleur

    Hallo Philip,
    generell ist es besser, eine Bahn mit Fahrschein zu betreten und sich nicht auf die Automaten im Fahrzeug zu verlassen. Allerdings darf ein Kontrolleur auch niemanden daran hindern, dort einen Fahrschein zu kaufen. Ist das in NRW passiert? Ich empfehle, dass du dich dann an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wendest, die den Fall mit dem Verkehrsunternehmen klären kann. Das ist für dich kostenlos. Du musst lediglich das Formular auf dieser Seite ausfüllen: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular

    Gruß
    Hauke

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  • Philip

    Re:Kontrolleur

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nein, es ist in Brandenburg passiert - in Potsdam. Ich kenn mich hier auch nicht großartig aus, da ich nur zu Besuch bin.

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  • checked4you

    Kontrolleur in Brandenburg

    Hallo Philip,
    in dem Fall ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. ein geeigneter Ansprechpartner: https://soep-online.de/online-formular-opnv/

    Grüße
    Hauke

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  • Sarah G.

    Erste Umstiegsmöglichkeit verpasst, ist das ein Grund für ein Schwarzfahrerticket?

    Hallo! Ich bitte um Auskunft zu folgender Situation:

    STOAG, 13jährige kauft Einzelticket-Kind zu 1,60 Euro vom Fahrer beim Einstieg, um Freundin in der Nachbarstadt zu besuchen. Starthaltestelle wird von Bus A angefahren, Zielhaltestelle von Bus B. Sie musste also einmal umsteigen.

    - die erste Bushaltestelle, an der man von Bus A in Bus B umsteigen kann, wurde verpasst (allein reisendes, ortsunkundiges Kind)

    - der Umstieg erfolgte dann an der nächstmöglichen Haltestelle, wo Bus A auf Bus B trifft, um dann direkt mit dem nächsten Bus B zur Zielhaltestelle zu gelangen (kein Aufenthalt)

    Das Einzelticket hat sich durchgehend im gültigen Tarifgebiet und in der Gültigkeitszeit befunden. Prüfer hat Schwarzfahrerticket in Bus B ausgestellt mit der Behauptung, sie würde sich auf dem Rückweg befinden.

    Rückfahrten und Rundfahrten sind ausgeschlossen, das ist uns bekannt und für die Rückfahrt von ihrer Freundin nach Hause hätte sie ein weiteres Einzelticket-Kind gekauft. Mein "gesunder Menschenverstand" sagt mir, Fahrt von A nach B ist Hinfahrt, Rückfahrt ist von B nach A. Rundfahrt ist, wenn ich von A mehrere Zielhaltestellen nacheinander abfahren würde. Beides ist hier nicht der Fall gewesen.

    Mich interessiert, ob das Schwarzfahrerticket tatsächlich berechtigt ausgestellt wurde und ob man eine 13jährige zur Zahlung der 60 Euro zwingen kann (Stichworte Strafmündigkeit, Deliktsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit bei unter 14jährigen, Elternhaftung etc.).

    Dankeschön.

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  • checked4you

    Re: Erste Umstiegsmöglichkeit verpasst ...

    Ohne genaue Kenntnis des Weges / der Linienführung können das unsere Kolleg/innen von der Schlichtungsstelle nicht genau beurteilen, aber nach der Schilderung sollte Einspruch innerhalb der Frist (auf dem Zahlungsbeleg) eingelegt werden. Ansonsten bei Problemen zwecks eventueller Schlichtung direkt an unsere Schlichtungsstelle wenden: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

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  • Nelly

    Eile

    Ich war in Eile, den Fahrkarten habe Falsche Richtung einstampft dann habe bemerkt. Ich wurde kontrolliert und trotzdem habe ihr erklär.
    Wo muss ich nun beklagen, keine Strafe zu bezahlen?

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  • checked4you

    Re: Eile

    Hallo, damit wendest du dich am besten direkt an unsere Schlichtungsstelle: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

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  • Hans

    Monatskarte

    Ich habe eine Monatskarte für Metronom. Meine Frage : Kann ich meinen 4 jährigen Sohn mitnehmen da er ja eh kostenlos ist ? Oder nur Samstags

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  • Patrick Huber

    Missverständnis oder abzocke?

    Ich bin ein 19 Jahre alter Schüler und mache eine schulische Ausbildung. Bei dieser Verdiene ich kein Geld bzw. ich muss für die Schule zahlen daher bin ich auf jeden cent angewiesen. Ich stieg am 1. Des nächsten Monats in einen kleinen bus welcher von Südbaden Bus eingesetzt wird und eigentlich einem Taxiunternehmen gehoert. Ich stieg ein und wollte eine neue Monatskarte dort direkt kaufen. Der Fahrer allerdings sagte, dass er diese nicht ausstellen kann und verlangte den normalen fahrpreis trotz das er sah, dass ich eine monatskarte vom vorherigen monat habe und auch das geld passend habe für eine neue wie auch den Schülerausweis. War das eine Rechtlich legitime Handlung seitens des Busfahrers oder nicht?

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  • checked4you

    Re: Monatskarte

    Hallo, wenn die Fahrt für den vierjährigen ohnehin kostenlos ist, verstehen wir die Frage ehrlich gesagt nicht ...?

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  • checked4you

    Re: Missverständnis oder abzocke?

    Generell gibt es in den Bussen oder gerade Taxibussen nur ein kleineres Sortiment an Fahrkarten (Einzel-, Vierer-, Tagestickets), mit denen man die Linie des Busses oder ggf. des Verbundes erreichen kann. Das gesamte Sortiment an Fahrkarten (und dann auch Wochen- oder Monatskarten) gibt es in den Servicecentern oder offiziellen Verkaufsstellen des Verkehrsunternehmens oder des Verkehrsverbundes.

    Insofern hat man kein Anspruch darauf, sämtliche Fahrkarten in einem Taxibus (welche ja noch mal besonders sind, da diese auf unrentablen Strecken zur Grundversorgung eingesetzt werden) kaufen zu können.

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  • gastmami

    einmaliges "Schwarzfahren" – Jugendliche – Inkassomühle ....

    Hallo,
    meine Tochter, damals 15 ½, hatte für eine spontane Metropomfahrt außerhalb des Stadtgebiets keinen Fahrschein. Für die Stadt hat sie eine Monatskarte.
    Auf der Hinfahrt wurde sie kontrolliert, die Schaffnerin sagte, ihre Monatskarte gelte auch außerhalb der Stadt, sie bräuchte keine Zusatzkarte. Die gleiche Antwort erhielt sie bei der Weiterfahrt mit dem Bus. Geld für die Zusatzkarte hatte sie bekommen. Sie rief mich sogar von unterwegs noch an und erzählte freudig, dass sie keine Zusatzfahrkarte brauche, ich sagte nur "Das kann ich mir nicht vorstellen", sie solle eine kaufen für die Rückfahrt.
    Tat sie nicht, wurde kontrolliert und ihre Personalien aufgenommen, den Bescheid hat sie in der Aufregung aber verloren..
    Zwei Wochen später erhielten wir per Post die Zahlungsaufforderung. Ich legte Widerspruch ein, vergebens, die Sache ging an ein Inkassobüro 1 und an ein Anwalts-Inkassobüro 2. Dieses bombardiert mich regelmäßig mit Forderungen von mittlerweile 160 €, droht mit Anzeige usw.
    Nach allem, was ich lese, können Minderjährige fürs Schwarzfahren nicht belangt werden. Die Empfehlungen lauten "aussitzen", Mahnungen ignorieren. Meine Tochter ist nicht absichtlich Schwarzfahrerin, und erlaubt habe ich das selbstverständlich auch nicht.
    W e n n das ganze Inkasso-Verfahren usw. für Minderjährige rechtlich gar nicht zulässig sein soll – wie bringen wir das Anwaltsbüro dazu,. das Verfahren einzustellen? Kann die Schlichtungsstelle vermitteln?
    Vielen Dank!

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  • checked4you

    Re: einmaliges "Schwarzfahren" ...

    Hallo, da müssen wir an eine andere Schlichtungsstelle verweisen, weil Metronom nicht in NRW fährt. Bitte an http://www.nahverkehr-snub.de/ wenden!

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  • Robin

    "Schwarzfahren"

    Hallo,
    ich hab von einem Freund ein 4er Ticket mit 1Fahrt geschenkt bekommen und es heute benutzt(eingestiegen abgestempelt hingesetzt.Ich wurde kontrolliert und kurz darauf wollte die Frau meinen Ausweis sehen. Ich war gerade am Handy beschäftigt und gab ihr meinen Ausweis. Ca. 3Haltestellen später musste ich aussteigen. Ihr Kollege kam dazu und wir sind zu 3. an meiner Zielhaltestelle ausgestiegen. Bisher haben die beide noch nichts ausser "Fahrkarte" & "Ausweis" gesagt. Auf meine frage wofür mein Ausweis denn benötigt wird (war dann fertig mit meinem Handy) hieß es nur "Sie bekommen in ein paar Tagen Post, dass kostet sie 60€". Ich war dann relativ geschockt. Ich hab die beiden dann nach ihren Ausweisen gefragt, worauf hin der Mann seinen vorzeigte, die Frau nicht. Die Dienstausweise bekam ich ca.1 Sek zu sehen, so dass ich nicht mal die Nummer lesen konnte.Ich fragte noch mal nach ihrem Ausweis,sie reagierte nicht. Ich war nun sehr aufgebracht und musste weiter. Die beiden wollte meinen Ausweis erst nicht wieder geben, da ihr Gerät nicht ging.Sie wollten dann ein Foto meines Ausweises machen, was ich ausdrücklich nicht wollte! Sie taten es doch. Auf bitten die Fahrkarte nochmal zu sehen und ein Foto von dieser und deren Dienstausweisen machen zu dürfen, falls es rechtlich werden sollte, verneinten die beiden. Ich bekam mein Ausweis wieder, das Ticket behielten sie, mit der Aussage "ich wollte Schwarzfahren, das Ticket ist doppelt bestempelt!"
    Meine Frage nun: Sind die beiden rechtlich auf der sicheren Seite? Dürfen Sie einfach meine Personalien aufnehmen (und ein Foto vom Ausweis machen)ohne mir zu sagen warum bzw. mir den Grund erst nach der Erhebung sagen? Und auch das die Sache mit dem Ticket kommt mir komisch vor, theoretisch können die jetzt irgendein Ticket nehmen, da ich ja keinen Nachweis mehr habe und mir sonst was aufbrummen!

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  • checked4you

    Re: "Schwarzfahren"

    Hallo Robin,
    das Verhalten der Kontrolleure klingt ja sehr unhöflich. Wo ist das passiert? Wenn es in Nordrhein-Westfalen war, solltest du dich unbedingt an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden. Dort kann man dir auch sagen, wie es rechtlich in deinem speziellen Fall aussieht. Das können wir hier leider nicht individuell beantworten.
    Deine Beschwerde kannst du kostenlos hier loswerden: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular

    Viele Grüße
    Hauke

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  • Zaman

    Falsche Wertmarke (unterbez.)

    Guten Tag,

    ich habe eine Kundenkarte/Kundernummer von Stadtwerke Neuss (Presistufe A2), da ich dort gewohnt habe. Ich besitze eine Ticket2000. Im Januar bin ich nach Düsseldorf umgezogen und eine A3 Monatskarte gekauft. Am ersten Tag habe ich einen Kontrolleur gefragt ob ich alles richtig gekauft habe, er hat ja gesagt. Inzwischen wurde ich mehrmals kontrolliert, keiner hat mir etwas gesagt. Heute wurde ich wieder kontrolliert und habe ein erhöhtes Beförderungsentgeld (60 euro) wegen falsche Wertmarke bekommen! Ich habe ihm alles erzählt aber er war ungeduldig. Ich habe falsch informiert aber der Kontrolleur wollte das nicht wissen und bekam ich eine Quittung. Könnten Sie mir bitte sagen was ich jetzt machen soll? Muss ich €60 strafe bezahlen? vielen Dank.

    Viele Grüße

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  • checked4you

    Re: Falsche Wertmerke

    Hallo Zaman,
    du solltest Einspruch einlegen bei de Rheinbahn und dabei darauf hinweisen, dass du beim Ticketkauf falsch informiert worden bist. Schreib einen Brief an die Adresse, die auf dem Beleg für die 60 Euro steht. Wichtig ist, dass du das innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Quittung machst (der Tag der Kontrolle zählt dabei mit!).
    Falls das nichts bewirkt, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden, die deinen Fall kostenlos prüft und sich ggf. für dich mit der Rheinbahn in Verbindung setzt. Deinen Fall kannst du hier schildern: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular

    Grüße
    Hauke

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  • Anonymus

    Wochenkarte nicht entwertet

    Guten Tag,
    Ich wollte mir heute wie jedes mal im Bus eine Wochenkartw ermäßigt 2 TZ kaufen. Der Fahrer sagte allerdings das geht nur am Automaten, obwohl ich öfters im Bus schon Wochenkarten gekauft habe. Ich habe mir also am nächsten Automaten unter großem Zeitdruck (2min bis Anschluss ) eine Karte gekauft und bin eingestiegen. Später auf der Heimfahrt wurde ich kontrolliert und mir wurde gesagt ich hätte das Ticket nicht entwertet. Ich habe 14 Zeit um Einspruch zu erheben. Auf der Karte steht sogar drauf wann ich sie gekauft habe und ich würde niemals schwarzfahren. Ich war es gewohnt Karten zu bekommen die bereits entwertet waren und da habe ich wegen des Zeitdruckes die Karte eingesteckt und bin losgefahren... Muss ich jetzt allen ernstes trotz der teuren Karte noch einmal 60€ bezahlen? !

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  • checked4you

    Re: Wochenkarte nicht entwertet

    Hallo,
    auf den ersten Blick würde ich davon ausgehen, dass du tatsächlich die 60 Euro zahlen musst. Tickets an Automaten sind darauf ausgelegt, flexibel eingesetzt zu werden - man kann sie dort auch auf Vorrat kaufen. Beim Kauf im Bus oder in der Bahn hingegen sind sie meist direkt entwertet, weil man sie dort für die konkrete Fahrt kauft.
    Vielleicht zeigt sich das Verkehrsunternehmen mit deiner Schilderung, dass es ein Versehen war, kulant. Du kannst also versuchen, der Strafe zu widersprechen. Wenn es um ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen geht, kann evtl. auch die Schlichtungsstelle Nahverkehr (www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de) helfen.
    Gruß
    Hauke

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  • Tina Rochelmeyer

    Onlineticket zäpp Ruhrbahn App

    Hallo, ich bin letzte Woche von Duisburg nach Essen gefahren und habe mir ein Ticket(Einzelfahrt) über die Zäpp App gekauft. Das Konto gehört meiner Mutter, wurde aber extra für mich auf mein Handy (App) eingerichtet damit ich mir ein Ticket kaufen kann wenn ich mal kein Bargeld habe. Nun habe ich leider in der Eile vergessen den Name und das Geb. zu ändern und auf dem online Ticket auf mein Handy über die App stand nun der Name meine Mutter statt meiner. Als der Kontrolleur kam meinte er es kostet mich 60€ Wegen Schwarzfahrend da nicht mein Name auf dem Ticket Stand. Was kann ich nun tun? muss ich tatsächlich die 60€ zahlen obwohl ich im eigentlichen Sinne nicht schwarz gefahren bin, da ich ja ein Ticket gekauft habe und es auch auf mein Handy war?
    Lg, Tina

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  • checked4you

    Re: Onlineticket zäpp Ruhrbahn-App

    Hallo Tina,
    zunächst kannst du Widerspruch einlegen und der Ruhrbahn deinen Fall schildern. Das muss in einer bestimmten Frist geschehen, die auf dem Beleg steht, den du vom Kontrolleur erhalten hast. Wird der Betrag nicht reduziert, wende dich gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular.

    Gruß
    Hauke

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  • Phönix

    "Schwarzfahren" trotz gültigem Ticket

    Als Studentin bin ich im Besitz eines Semester-Tickets (Gesamt-VRR). Dieses Ticket hatte ich Montags auf dem Weg zur Uni verloren, jedoch am gleichen Tag ein neues beantragt. Fahrscheinkontrolle. Ich Kamel habe aufgrund gesundheitlicher Probleme (und einer daraus resultierenden Medikation) das Ganze schlicht vergessen. Eine Mahnung habe ich NICHT erhalten. Nach einigen Wochen erhielt ich ein Anschreiben eines Inkasso-Büros mit der Aufforderung, das erhöhte Beförderungsentgelt i.H.v. 60 € zu überweisen. Ich widersprach der Forderung und überwies stattdessen einen freiwilligen Betrag v. 18 € an das Unternehmen der Bahn. Damit golt ich den ermässigten Betrag und evtl. entstandene Unkosten ab. Ich schrieb zurück, dass ich der Forderung vollumfänglich widerspreche und erläuterte den gesamten Fall erneut.Ich erwähnte in dem Schreiben an den Anwalt erneut, dass ich 1.nie eine Mahnung und 2. in all der Zeit KEINE Straftat begangen habe da zu KEINER ZEIT ein Schaden entstanden ist.Ich habe mit diesem Schreiben auch sämtliche Immatrikulationsnachweise mitgeschickt aus denen ersichtlich ist, dass ich seit meiner Immatrikulation 2017 permanent eingeschriebene Studentin bin. Die Kanzlei schrieb zurück dass dies nicht gilt und droht mir jetzt an, ein Verfahren gegen mich erwirken zu wollen (Schadensersatz).
    Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich verdeutliche noch einmal, dass ich zu jeder Zeit (also seit 2017) über ein gültiges Semesterticket verfüge, dies aber aufgrund des Verlustes nicht vorzeigen konnte. Wo soll da ein Schaden wegen Transport ohne Ticket entstanden sein, wenn es doch bereits im Vorfeld bezahlt war? Muss ich den Betrag, der sich mittlerweile auf 116,xx€ erhöht hat, dennoch bezahlen?
    Es kann doch nicht sein, dass ich trotz eines gültigen Tickets noch einmal zur Zahlung verdonnert werden soll? Wäre für eine Rückantwort sehr dankbar!

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  • Phönix

    Mein Kampf mit dem Inkasso-Anwalt

    ...hat endlich ein gutes Ende gefunden.
    Wie Ihr ja alle lesen konntet, wurde ich trotz eines gültigen Semestertickets ohne Ticket kontrolliert (hatte dies wie oben geschildert verloren). Nun wurde ich permanent vom Inkasso-Büro angeschrieben, ich solle doch bitte die Summe (die mittlerweile auf 270 Euro angewachsen war!) unverzüglich überweisen.

    Ich habe Widerspruch eingelegt und an das Verständnis appeliert; alles ohne Erfolg.

    Das Ganze gipfelte dann darin, dass ich ein Schreiben eines Amtsgerichtes erhielt; mittlerweile lag eine Anzeige gegen mich vor wg "Erschleichung einer Beförderung". Daraufhin habe ich ein sehr ausführliches Schreiben aufgesetzt, in welchem ich noch einmal klar machte, dass ich zu KEINER Zeit eine Leistung erschlichen habe, da das Semesterticket bereits bezahlt war. Auch wenn ich es nicht vorlegen konnte, ändert dies nichts an der Tatsache.
    Das Ende vom Lied: Das Verfahren wurde eingestellt, ich muss KEINEN EINZIGEN Cent an diesen Halsabschneider von Inkasso-Anwalt überweisen; sie zogen ihre Klage wegen Erschleichung etc. zurück.

    Solltet ihr auch einmal Probleme mit solchen Anwaltsvereinen haben: Widerspruch, Widerspruch, Widerspruch!

    Ende vom Lied: Der Anwalt bleibt nun auf seinen überzogenen Forderungen sitzen!

    NIX GIBTS ;o)

    Ich bin froh, dass ich so stur geblieben bin. Manchmal zahlt sich eine lange Leitung eben doch aus!
    Wer mal Hilfe benötigt bei SOLCH einem Fall, kann sich gern an mich wenden.

    LG
    Phönix

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  • checked4you

    Inkasso etc.

    Hallo Phönix,
    bevor so eine Sache zum Inkassodienst oder gar vor Gericht geht, kann die Schlichtungsstelle Nahverkehr kostenlos helfen. Ihr Angebot richtet sich an alle, die Unstimmigkeiten mit einem Verkehrsbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben.

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  • checked4you

    Re: "Schwarzfahren" trotz gültigem Ticket

    Grundsätzlich kann gegen eine Fahrpreisnacherhebung nur innerhalb einer Frist Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, wird die Forderung fällig. Bei der Fahrscheinkontrolle wird in der Regel ein Beleg über die Fahrpreisnacherhebung übergeben. Auf dem Beleg steht, in welcher Frist Einspruch eingelegt werden kann. Innerhalb dieser Frist kann dann beispielsweise vorgetragen werden, warum die Forderung nicht berechtigt ist und ein Ticket nachgezeigt werden.

    Falls die Fahrpreisnacherhebung in NRW ausgestellt wurde, kannst du dich gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden (www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de) und die kompletten Unterlagen zur Schlichtung einreichen. Eventuell kann auf diesem Wege ein Einlenken aus Kulanz von dem Verkehrsunternehmen erreicht werden.

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  • Luis Baier

    Geldstrafe

    Ich m16 hatte nicht genug geld für ein Tiket für mich+Fahrrad. Dirket beim einstieg habe ich einen Konttolleur gefragt ob ich diesen Geldbetrag von 8€ im Nachhinein bezahlen könnte. Er meinte dies währe keine Problem. Heute 5 Tage später habe ich eine Rechunung in Höhe vom 120€ bekommen, was tun

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  • checked4you

    Re: Geldstrafe

    Hallo Luis,
    das ist eine erstaunliche Aussage des Kontrolleurs, denn "Fahren auf Pump" ist soweit wir wissen nicht möglich. Ist das bei einem Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen passiert? Dann solltest du dich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden. Die Mitarbeiter(innen) können sich mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung setzen und evtl. die Forderung reduzieren. Hier kommst du direkt aufs Kontaktformular: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular

    Bei anderen Bundesländern können wir leider nicht helfen. Hier könntest du dich an die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr wenden: https://soep-online.de/ihre-beschwerde.html

    Grüße
    Hauke

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  • Kai Stratmann

    Kontrollöre frech

    Ein kontrollöre fragte nach dem Fahrausweis. Als ich ihm den zeigte,wie auch den Schwerbehindertenausweis,fragte er frech: Ob bei mir alles o.k.sei. dabei grinste er und mobbte. Er hatte einen türkischen Akzent. Wie kann man das dessen Vorgesetzten mitteilen?

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  • checked4you

    Beschwerde über Kontrolleur

    Hallo Kai,
    der einfachste Weg wäre per E-Mail an die Verkehrsgesellschaft. Eine Adresse sollte auf der Internetseite im Impressum stehen. Je nach Schwere der Beleidigung oder Diskriminierung könntest du auch Anzeige bei der Polizei erstatten.
    Grüße
    Hauke

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  • Tobias

    Monatskarte Mvg Iserlohn

    Frage mich ob man mit der Monatskarte wenn ich mir bei der Deutschen Bahn ein Erweiterungsticket kaufe ob ich dann damit fahren kann und ob das überhaupt funktioniert.

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  • checked4you

    Monatskarte

    Hallo Tobias,
    das können wir so ohne weiteres nicht beantworten. Frag doch mal direkt bei der MVG nach. Das Kontaktformular findest du auf deren Internetseite: https://www.mvg-online.de/kontakt/
    Grüße
    Hauke

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  • Denise

    Falsche Nr. Auf der wertmarke

    Hallo ich habe für meine Tochter eine wertmarke für ihr Ticket am Fahrkarten automat gekauft, und habe die letzte Nummer falsch eingegeben.kann ich mir eine neue überschreiben lassen?

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  • checked4you

    Wertmarke

    Hallo, da dürfte der Kundencenter oder ähnliche Anlaufstellen des Unternehmens Ansprechpartner sein. Um welchen Ort bzw. welches Verkehrsunternehmen geht es denn dabei?

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  • Mary

    Ticket beantragt aber noch nicht da

    Mein ticket wurde aufgrund von wechselnden Anbietern ohne Vorwarnung gekündigt & ich bin nun im Besitz von einer selbsterworbenen Vierer-Karte, ich habe vergessen sie bei Fahrtantritt zu stempeln, kann ich da irgendwas tun?

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  • checked4you

    Ohne Stempel

    Hallo Mary,
    bei einem nicht abgestempelten Ticket ist es so, als hättest du überhaupt kein Ticket. Machen kann man da nicht mehr viel. Was du aber noch versuchen könntest: Sobald dein Abo-Ticket da ist, frag beim Kundenservice, ob etwas zu machen ist. Denn sollte dein Abo schon begonnen haben, obwohl dein Ticket noch nicht da war, liegt der Fehler nicht unbedingt bei dir.

    Grüße
    Hauke

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  • lothar

    doppelt gestempelt aus unwissenheit

    habe ein 48 stundenticket gekauft und habe es am samstagmorgen ordnungsgemäß gestempelt
    am sonntag abend zur rückfahrt habe ich aus unwissenheit nochmals gestemplt weil ich dachte das man das muss.
    bei einer kontrolle kurz vor ende der fahrt sagte mir der kontrolleur das ticket wäre ungültig und ich soll jetzt ein bußgeld bezahlen.
    man konnte aber deutlich das erste datum mit uhrzeit lesen.
    habe eine menge geld für das ticket bezahlt und sehe jetzt nicht ein diese strafe zu bezahlen.
    wie sieht es rechtlich aus wenn man wie ich aus dummheit diesen fehler gemacht hat,muss ich dann trotzdem bezahlen

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  • checked4you

    Doppelt gestempeltes Ticket

    Hallo Lothar,
    ein 48-Stunden-Ticket gilt ab Entwertung 48 Stunden. Eine zweite Entwertung ist also nicht nur unnötig, sondern tatsächlich schädlich: Wird ein Einzelticket mehrfach entwertet, wird es ungültig. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist damit leider berechtigt.
    Trotzdem solltest du fristgerecht Einspruch einlegen, dein Versehen erklären und um Kulanz bitten. Falls das Verkehrsunternehmen dennoch auf Zahlung der kompletten Forderung besteht, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr (www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de) wenden, um vielleicht doch noch eine gütliche Einigung zu erzielen. Bitte beachte, dass die Schlichtungsstelle nur bei Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen helfen kann.
    Beste Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Birgit

    Fahrkartenentwerter kaputt

    Wenn der Fahrkartenentwerter kaputt ist, bin ich dann verpflichtet diese Servicenummer unter der Gerätenummer anzurufen.

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  • checked4you

    Entwerter kaputt

    Hallo Birgit,
    wenn du den Defekt bei der angegebenen Rufnummer meldest, hast du auf jeden Fall bei einer Kontrolle bessere Karten.
    Grüße
    Hauke

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  • Jaroslaw skoniecki

    Young tiket plus zurückgeben

    Hallo, ich habe ein young tiket Plus am Samstag um 12:55 gekauft. Um 13:00 war unsere Filiale schon geschlossen. Kann ich das tiket heute zurückgeben. wievel tagen habe ich Zeit für Rückgabe? MFG

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  • checked4you

    Ticket zurückgeben

    Hallo Jaroslaw,
    ob und wie lange du ein Ticket zurückgeben kannst, sollte in den Allgemeinen Geschäftsbdingungen oder Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen stehen. Da die unterschiedlich sein können, frag bitte bei deinem Verkehrsunternehmen nach. Pauschal können wir deine Frage nicht beantworten.
    Grüße
    Hauke

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  • Evelyn Hörnschemeyer

    Fahrschein Strafe in raten bezahlen

    Mein Fahrschein war abgelaufen kann ich die Geldstrafe in raten bezahlen

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  • checked4you

    Ratenzahlung

    Hallo Evelyn,
    wenn es nachvollziehbare Gründe gibt, weshalb du ohne Fahrschein gefahren bist (z.B. falsch gestempelt, falscher Geltungsbereich oder ähnliches), könntest du erst mal Einspruch einlegen. Wenn du Hilfe brauchst, kannst du dich auch an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
    Ob das Verkehrsunternehmen Ratenzahlung anbietet, musst du direkt dort fragen.
    Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Fatih

    München

    Ich möchte gerne fahrscheinkontrolle werden alls Nebenjobs arbeiten ich bin schon 18 Jahre alt geworden

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  • checked4you

    Job als Ticketkontrolleur

    Hallo Fatih,
    wenn du in München als Ticketkontrolleur jobben möchtest, solltest du mal beim MVV fragen, ob sie solche Jobs anbieten: https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/jobs/index.html

    Viele Grüße
    Hauke

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  • Hamza

    fahren obwohl Mann das verloren hat beim 3 mal

    Ich möchte fragen darf man fahren obwohl ich dass zum 3 verloren hab

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  • checked4you

    Ticket verloren

    Hallo Hamza,
    die Antwort auf deine Frage steht oben im Artikel im Abschnitt "Fahrkarte verloren".
    Freundliche Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Anna

    Rauswurf aus dem Bus

    In der Schweiz bezahlt man das Ticket im Vorraus am Automaten. Da ich allerdings mit einem deutschen Bus gefahren bin, wollte ich es vor Ort bezahlen, da ich vorher keine Zeit hatte. Der Busfahrer hat mich rausgeworfen. Darf er das?

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  • checked4you

    Ticketkauf im Bus

    Hallo Anna,
    Busfahrer haben nicht unbedingt immer das gesamte Ticketsortiment im Angebot. Wenn du ein Ticket kaufen willst, das es im Bus nicht gibt, kann dir der Busfahrer das Mitfahren verbieten.
    Grüße
    Hauke

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  • Cindy

    Falscher Grund , keine Redaktion auf Beschwerden

    Ich wurde beim schwarz fahren erwischt
    Hatte Geld für ticket passend als Kleingeld dabei
    Kontrolleur war direkt voreingenommen und war nicht mal bereitet sich es mal anzuschauen
    Er hatte mir den Weg breitbeinig versperrt damit ich nicht mal in der Lage war es zu beweisen
    Falscher Grund auf der Quittung kam auch noch dazu
    Habe eine Beschwerde eingereicht, vor Ort und per E-Mail
    Auf beides reagiert die MVB nicht
    Bekam die Tage Brief von Inkasso

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  • Cindy

    Ergänzung

    Habe vergessen zu erwähnen dass der Automat mein Geld nicht angenommen hat

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  • checked4you

    Fahrschein

    Hallo Cindy,
    meinst du mit MVB die Magdeburger Verkehrsbetriebe? Dann solltest du dich mit deinem Fall an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden und einen Schlichtungsantrag stellen.
    Grüße aus Düsseldorf
    Hauke

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  • Rabea

    falsches Ticket gekauft

    guten Tag,

    in Karlsruhe wollten wir 20 Minuten mit der Bahn fahren und haben wir 2 Tickets (1 Wabe) für 2 Personen gekauft. Beim Kontollieren haben wir festgestellt, dass wir falsches Ticket gekauft und jetzt müssen wir eine heftige Strafe bezahlen Die Tickets sind 50 Cent günstuger als das normale Ticket ( 2 Wabe).
    Ich möchte fragen, wie ich gegen diese Strafe klage erheben und mit wem ich reden soll?

    vielen Dank für Ihre Mühe!

    Viele Grüße
    Rabea

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  • checked4you

    Re: falsches Ticket gekauft

    Hallo, leider haben wir für diese Region gar keine Ansprechpartner oder Verweisadressen, regionale Schlichtungsstellen für den Nahverkehr gibt es da auch nicht.

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  • Justin

    Nicht endwertet

    Als ich heute morgen mit meinen Ticket im sb25 richtung recklinghausen Einstieg wollte ich mein Ticket entwertet lassen doch der automat war defekt und als die Kontrollöre einstiegen und ich mein Ticket vorzeigen wollte hieß es dann es sei ungültig weil es nicht entwertet wurde und der Kontrollöre mir nicht glauben wollte das der automat defekt sei jz soll ich 60 Euro zahlen ich bin auch im Besitz vom young Ticket plus was zu dem Zeitraum leider nicht gültig war hab es trotzdem vorgezeigt mit der Aussage ich bin auf dem weg das Ticket erneuern zu lassen dar meinte der Kontrollöre ist mir egal hier hast den Zettel tschüss und jz soll ich zusätzlich zu den Fahrt kosten noch 60€ zahlen nur weil er mir nicht geglaubt hat das der automat defekt ist und er selbst ist ihn auch nicht prüfen gegangen

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  • checked4you

    Automat defekt

    Hallo Justin,
    wenn ein Automat defekt ist, sollte man das immer dem Fahrer mitteilen. Der Kontrolleur hätte es natürlich auch prüfen können. Am besten schilderst du deinen Fall der Schlichtungsstelle Nahverkehr über dieses Online-Formular. Sie bittet dann das Verkehrsunternehmen um eine Stellungnahme. Evtl. wird das Bußgeld dann zumindest reduziert.

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  • Kim Batoul Alsaour

    Monatstickt verloren

    Ich heule

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  • Marco

    Knöllchen trotz Ticket

    Ich hatte eine 10ner Karte Preissteigerung A3. Diese habe ich mir über die Zäpp App gekauft in dem ich dort meine Ziel und Endhaltestelle eingegeben habe. Dieses Ticket nutze ich für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle. Genau gesagt von Essen Kray Nord nach Ulrichstr. Bochum. Wenn ich von der Ulrichstr. Nach Hause gefahren bin in damit dabei das Ticket entwertet habe, musste das ticket immer nochmal den Ort suchen, da es dann beim Ticket mit erscheint. Ich wurde aufgeschrieben weil der Schaffner meinte ich hätte Preisstufe b ziehen müssen. Ich habe Einspruch eingelegt und warte nun auf Antwort, mittlerweile habe ich ein Ticket 1000 auch über die App gekauft gleiche preisstufe und gestern gleicher Kontrolleur. Diesmal hat mich sein Kollege in Schutz genommen und meinte, dass sie so richtig. Den Gesichtsausdruck konnte ich durch die Maske nicht sehen, nur seine rote Gesichtsfarbe. Ich habe Angst, das dass Unternehmen mein Einspruch ablehnt obwohl ich in 3 Apps die Verbindung geschaut habe, alle Apps zeigen mir einen einheitlichen Preis für preisstufe a an.

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  • checked4you

    Re: Knöllchen trotz Ticket

    Es war gut, direkt Einspruch einzulegen. Jetzt solltest du erst mal die Antwort abwarten, und falls die dann negativ ausfallen sollte, kannst du dich gerne an unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden!

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  • Bruno

    Monatsschülerkarte ohne Bild

    Die Kontrolleurin hatte gesagt das ich ein Bild brauche und jetzt muss ich 60€ bezahlen.Muss man da echt ein Bild drinn haben/kann man noch irgendtetwas machen?

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  • checked4you

    Monatskarte ohne Bild

    Hallo Bruno,
    wenn dir das in Nordrhein-Westfalen passiert ist, kannst du dich gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort können den Fall prüfen und sich ggf. zur Klärung mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung setzen.
    Geht es um ein anderes Bundesland, wende dich bitte an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.

    Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Ralf Bilstein

    Viererticket

    Hallo ,es geht um folgendes ,ich bin letztens abends mit dem Bus, stempel beim Einsteigen das Ticket ab ,sehe dann dass ich ein Feld abgestempelt habe ,welches von einer Fahrt davor schon bestempeld wurde. Also stempel ich das Ticket nochmal . Dies war dann das dritte Stempelfeld,da ich ja vorher schon 2x gefahren war . Dann lass ich mit dem Ticket erneut fuhr stempelte ich Feld Nummer 4 ab .Werde kontrolliert und bekomme ein erhöhtes Beförderungsentgeld ,weil das Ticket ja ausversehen 1x mehr abgestempelt war .man sagte es ist zu oft abgestempelt ,also angeblich nicht mehr gültig .Ist das wirklich so ?

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  • checked4you

    Re: Viererticket

    Hallo Ralf,
    tatsächlich darf jedes Feld nur einmal gestempelt werden. Aber Fehler sind menschlich und können passieren. Da du ja ehrlich warst und nach dem Bemerken deines Fehlers noch mal gestempelt hast, könnte die Sache in einem Schlichtungsverfahren geklärt werden. Wenn es in NRW passiert ist, wende dich dazu bitte an die Schlichtungsstelle Nahverkehr. Falls es in einem anderen Bundesland passiert ist, kontaktiere bitte die SÖP.

    Grüße
    Dein checked4you-Team

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  • Tatjana Cecic

    Automat druckt keine Fahrkarte - VRR transdev verweigert die Erstattung!

    Ich habe eine 4er Karte über einen Fahrkartenautomaten (den einzigen an der Station!) gekauft, mit Karte bezahlt und der Automat machte auch Druckgeräusche aber es kam keine gedruckte Fahrkarte. Ich war total irritiert und habe es nochmal (gleicher Bezahlweg)mit einer Einzelfahrkarte versucht. Aber auch da wurde keine Fahrkarte ausgeworfen. Völlig entnervt fotografierte ich die Automatennummer, am nächsten Tag den Kontobeleg über die Abbuchungen und schickte alles an Transdev, damit sie rückerstatten können. Aber Fehlanzeige. Sie weigern sich, weil ich kein gültiges TIcket nachgelöst habe... (HÄÄ??? Ich bin an dem Tag dann mit dem Auto gefahren, was ich eigentlich nicht wollte) Ich bin richtig sauer und will mein Geld zurück!! Was tun? An wen soll ich mich wenden?

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  • checked4you

    Re: Automat druckt keine Fahrkarte ...

    An unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr

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  • Lorber Joel

    Ticket nochmal gestempelt um StraBa kontro zu ärgern

    Wenn ich ein Ticket abgestempelt hatte und der Kontrolleur der Meinung war nochmal oder erst zum ersten Mal gestempelt zu haben. Kann ich da was machen? Ich wollte die lediglich reizen? Aber jetzt wurde mir ein erhöhtes Fahrtgeld angedreht. Was soll ich nun machen?

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  • checked4you

    Re: Ticket nochmal gestempelt ...

    Du kannst mit Begründung Widerspruch einlegen und den Sachverhalt dabei erklären. Falls unklar oder Probleme: Schlichtungsstelle Nahverkehr

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  • Uhu

    Kein Foto auf Berechtigungskarte

    Ich hab von meiner Schule einen Busausweis bekommen mit einer Berechtigunskarte wo Name,klasse, schule usw.angegeben ist.Man musste da ein Bild einkleben und das hab ich nicht getan weil ich keins hatte. Ich hab den Busfahrer gefragt ob ich trotzdem fahren darf und dieser sagte ja. Ich wurde dann heute kontrolliert und musste ein Ticket kaufen plus hat er die Kartennummer gemeldet. Was kommt jetzt auf mich zu und könnte man ein Beweisfoto nachreichen

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  • checked4you

    Re: Kein Foto auf Berechtigungskarte

    Wenn bei der Kontrolle ein EBE-Beleg ausgehändigt wurde mit der Forderung, 60 Euro zu zahlen, solltest du binnen 14 Tagen Einspruch einlegen und dem Verkehrsunternehmen aus deiner Sicht schildern, was passiert ist. Ein Foto nachzureichen bzw. die Berechtigungskarte möglichst bald mit einem Foto zu versehen, wäre auf jeden Fall eine gute Idee. Und wenn du ein Schreiben vom Verkehrsunternehmen bekommst, mit dem du nicht einverstanden bist, kannst du dich bei unserer Schlichtungsstelle melden.

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  • Luisa

    Kontrollör hat mein Ticket weg genommen

    Mein Freund ist Bahn gefahren und hatte mein Ticket dabei. Sein Freund hatte das Ticket wo man eine Person ab 18 oder 19 Uhr mitnehmen darf und der Kontrollör wusste Bescheid. Mein Freund hat mein Ticket auch vorgezeigt und sagt ich hab das von meiner Freundin allerdings benutzt er das nicht sondern fährt mit seinem Freund mit und der Kontrollör hat mein Ticket mitgenommen und nichts dazu gesagt. Ebenfalls hat er meinem Freund gesagt er zahlt 60 Euro, aber mein Ticket ist weg und ich weiß nicht was ich tun soll.

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  • checked4you

    Re: Kontrollör hat mein Ticket weg genommen

    Wenn dein Freund 60 Euro zahlen soll, hat er ja offenbar ein EBE (erhöhtes Beförderungsentgelt) bzw. eine Fahrpreisnacherhebung (so heißt das Ding bei der DB) bekommen - dagegen soll er Einspruch einlegen; Frist (idR 14 Tage) und Adresse stehen auf dem EBE- bzw. FN-Beleg.

    Da aber zudem dein Ticket eingezogen wurde, solltest du dich umgehend an das Verkehrsunternehmen wenden, das das Ticket eingezogen hat, und die Herausgabe verlangen. Außerdem solltest du die Tickets, die du jetzt für einzelne Fahrten extra kaufen musst, weil das Ticket ja eingezogen wurde, aufbewahren; die kannst du ggf. dann dem Verkehrsunternehmen in Rechnung stellen.

    Und wenn das alles nicht klappen sollte, kannst du dich an unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden.

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  • Ciprian

    Ticket 1000 Preisstufe A3

    Ich habe keine Name eingetragen auf der Ticket 1000 . Ich habe 60 Euro Bußgeld . Muss ich der Name eintragen auf der Ticket?

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  • checked4you

    Ticket 1000

    Das Ticket 1000 ist immer an eine Person gebunden, es muss also ein Name drauf stehen. Nur beim Ticket 2000 gibt es auch die Möglichkeit, es ohne Namen zu nutzen.

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  • Jennifer

    Keine Chance Fahrschein zu holen

    Hallo, mein Freund & ich, hatten eine schwere Kiste dabei, sind eingestiegen, da ich extremen Muskelkater an deinen Beinen und an den Armen habe und keine Kraft hatte den Sitz runter zu machen, da ich mcih hinsetzen wollte hat mein Freund mir geholfen. Der Bus ist nicht mal losgefahren, er stande noch. Nachdem mein Freund mir geholfen hatte, wollte er dann für uns eine Fahrkarte holen, auf den weg dahin kam die Kontrollör, jetzt müssen wir 60€ zahlen. Wir sind die letzen die es nicht Zahlen würden, aber wir finde es nicht gerecht. Was kann man tun?

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  • checked4you

    Fahrschein

    Hallo Jennifer,
    zuerst solltest du an das Verkehrsunternehmen schreiben (Adresse und Frist findest du auf dem Beleg, der dir bei der Kontrolle ausgehändigt wurde). Schildere dort genau, warum du das Ticket nicht sofort kaufen konntest und dass du aber auf jeden Fall eines kaufen wolltest - vielleicht ist das Verkehrsunternehmen dann kulant und reduziert die Forderung.

    Wichtig: Wenn ihr beide je 60 Euro zahlen sollt, dann müsst auch ihr beide Einspruch dagegen einlegen - jede/r unter seiner/ihrer EBE-Nummer (die steht auch auf dem Beleg).

    Wenn das Verkehrsunternehmen nicht kulant ist und wenn sich der Vorfall in Nordrhein-Westfalen ereignet hat, könnt ihr euch kostenlos an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden. Falls es nicht in NRW geschehen ist, wendet euch bitte an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.

    FAQ zum "erhöhten Beförderungsentgelt" (wie es im Amtsdeutsch heißt), findest du auch [l]https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/unfreiwillig-schwarzfahrer|auf dieser Seite der Schlichtungsstelle Nahverkehr[/].

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  • Carmelo Marino

    Entwertete Ticket =Erstattung

    Ich finde es nicht okay ein nicht in Anspruch genommenes wegen (schnefall) nicht fahrenden strassenbahn ein entwertes Tages Ticket erstattet zu bekommen mit der Begründung es wäre ja nicht deren schuld das die bahn nicht weiterfahren kann. Alles gut und schön aber dann müsste man wenigstens betreten der Bahn eingangs informiert werden so macht ja jeder ein Ticket und unten erfährt man ja sorry Bahn fährt nicht toll Geld kassiert aber dafür keine Gegenleistung bekommen Danke

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  • lampros

    Fahrkarte angeblich nicht gültig

    Hallo Zusammen,
    folgendes ist mir heute passiert. Das MonatsTicket was ich in besitz hatte war bis heute gültig. Ich bin heute mit dem Bus zur arbeit gefahren und in der ersten station stieg schon ein Kontrolleur ein der mein Ticket kontrolliert hat und nichts gesagt hat. An der nächsten station kam schon der nächste kontrolleur. Der allerdings mein Ticket als abgelaufen abgestempelt hat. Mir wurde mein ausweis und mein Ticket konfisziert und mir wurde dann direkt eine Strafzettel gegeben wo ich das ganze zahlen muss. Meine frage ist ist das den erlaubt ausweis und ticket zu konfiszieren?

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  • checked4you

    Ticket eingezogen

    Hallo lampros,
    ein Fahrausweis wird ungültig, wenn dessen Zeit abgelaufen ist. Dann darf dürfen Kontrolleure ihn auch einziehen. Deiner scheint ja aber noch an dem Tag gültig gewesen zu sein, als er dir abgenommen wurde. Deshalb solltest du schriftlich Einspruch einlegen beim Verkehrsunternehmen. Kontaktdaten sollten auf dem "Strafzettel" stehen.
    Da du nicht schreibst, in welchem Ort das passiert ist, können wir nichts zur genauen Regelung sagen. In den Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe in NRW ist es so geregelt, dass die Verkehrsunternehmen die Kosten für neu gelöste Fahrscheine und einfache Portoauslagen erstatten müssen, wenn ein Fahrausweis zu Unrecht eingezogen wurde.
    Geht es um ein Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen? Dann können dir die Fachleute der Schlichtungsstelle Nahverkehr auch gerne weiterhelfen.

    Viele Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Ivonne

    Tochter ohne ticket

    Meine Tochter ist heute kontrolliert worden.
    Sie sagte das sie eingestiegen ist und grade in Gedanken war. Der Bus fuhr an und dann wollte sie zum Ticket Automaten. Es ist eine Kundenkarte der Betrag wird einmal im Monat abgebucht. Da kam sie aber nicht mehr zu. Drei Kontrolleure haben sie dann angesprochenen. Sie hat versucht zu erklären das sie grade stempeln wollte. Es wurde nicht anerkannt. Meinen Tochter hat ads und ist manchmal mit den Gedanken nicht an Ort und Stelle. Auf dem Strafzettel steht nichts außer die Uhrzeit und das Datum. Außerdem steht darauf wieviel zu zahlen ist. Es wurde sonst nichts notiert. Außerdem wurde kein Abstand eingehalten.
    Wie verhält sich das mit der Zeit vom einsteigen und stempeln?

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  • checked4you

    Re: Tochter ohne Ticket

    Hallo Ivonne
    die Schlichtungsstelle Nahverkehr erklärt: "Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten." Wenn man das nicht sofort macht, kann das tatsächlich als Schwarzfahren gewertet werden.
    Wenn ihr dem Verkehrsunternehmen schreibt und den Fall schildert, lässt es sich vielleicht darauf ein, den Betrag zu mindern. Einen Hinweis auf fehlenden Abstand sollte das Unternehmen auf jeden Fall bekommen.

    Alles Gute und beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Manuel Meissner

    Bearbeitungspauschale, Nachforderung

    Ich kann durch Corona die Gültigkeit meines Studentenausweisses nicht verlängern weil ich nicht in die FH darf. (Ist nur dort physisch möglich) Dann wurde ich kontrolliert mit meinem Studententicket wobei der Ausweiß aber ein paar Tage abgelaufen war mittlerweile. Mir wurde trotzdem eine Rechnung gestellt, welche ich auch negieren konnte-alles kein Problem aber für den Service möchte die ÖBB 10€ als Bearbeitungsgebühr obwohl ich alle meine Tickets hatte und mein Ausweiß eben abgelaufen war obwohl ich ihn buchstäblich nicht erneuern kann. Ist es möglich die (unnötigen) 10 € zu umgehen?

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  • checked4you

    Re: Bearbeitungspauschale

    Hallo Manuel,
    es tut uns leid, aber wir kennen die Regelungen in Österreich nicht und können dazu leider nicht beraten. Vielleicht kann dir die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte weiterhelfen.

    Viele Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Pauline

    Entwertung

    Ich wollte heute mit den Zug nach Hause fahren da es sehr windig war. Ich löste ein Ticket und durch Zeitdruck stieg ich in den Zug. Ich wurde kontrolliert und hatte vergessen das Ticket zu entwerten. Ich bekam 60€ Strafe und fuhr eine Haltestelle weiter, da die Schaffnerin sich nicht beeilen konnte.

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  • Sissi agnes grimenthy

    Zwingen zu unnötige wartezeit

    Über Internet kan man selten Fahrkarte kaufen. So vor Reise eigentlich kein Möglichkeit. Meine korrespondieren Verbindung mit Bus und Bahn erlaubt mir 2 oder 3 Minuten um zu steigen. Auf dem Zug könnte ich kein Fahrkarte zu kaufen. Das heißt dass ich bin gezwungen cca 3 Stunden zu verlieren und warten also bei jede umsteigung plus eine Stunde wegen sie haben kein Fahrkarte automat auf die Züge. Ich habe kein information gesehen von diese komische sistem. Ich bin beleidigt und ich gehe zum Gericht weil sie könnenmich oder andere 3 Stunden Wartezeit zu zwingen. Zeigen sie mir so ein Gesetz! Nechste mal ich verlange auch das sie mir 3 Stunden meine Zeit bezahlen plus zahlen sie Strafe wegen Reise ferhinderung.

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  • Silly

    Unhöflicher Busfahrer

    Folgende Situation: mein Freund und ich fahren des öfteren im Bus mit einer Strecke von ugf 30-35 min. Im Bus küssen wir uns hin und wieder und kuscheln eigentlich immer. Als wir letztens eingestiegen sind brüllte uns der Busfahrer an mit den Worten "da wir jetzt alleine sind kann ich so mit euch reden. Mich ekelt euer geschmuse und geknutsche richtig an. Es wiedert mich einfach an. Wenn das noch öfter vorkommt setze ich euch auseinander."

    Man muss dazu sagen der Busfahrer macht auch so genug Sachen die er nicht darf. Beispielsweise verteilt er Flyer von rechtsradikalen Parteien, er ist während dem fahren dauernd am Handy, er telefoniert immer, er raucht im Bus, rassistische Äußerungen, lästern und beleidigen über gerade ausgestiegen Fahrgäste etc.

    Nun wollte ich fragen darf der Busfahrer uns überhaupt auseinander setzen?
    Es ist kein Schulbus daher die Frage

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  • checked4you

    Re: Unhöflicher Busfahrer

    Hallo Silly,
    was du schilderst, klingt schon mehr als unhöflich. Während der Fahrt am Lenkrad mit dem Handy zu hantieren und rassistische Äußerungen gehen ja mal gar nicht! Ihr solltet den Busfahrer auf jeden Fall beim Unternehmen melden. Wenn ihr das nicht möchtet, können das auch unsere Kolleginnen und Kollegen der Schlichtungsstelle Nahverkehr übernehmen (sofern es sich um ein Busunternehmen in NRW handelt).
    Ein Busfahrer hat zwar "Hausrecht". Aber er darf nicht einfach ohne Grund bestimmen, wo jemand zu sitzen hat.

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  • Silly

    Unhöflicher Busfahrer 2

    Seine Begrünung ist ja dass ihn das anekelt. Der Plan war ihn Ende des Monats zu melden sobald wir aufgrund des Umzugs nicht mehr auf ihn angewiesen sind. Leider nicht in NRW aber danke:)

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  • Marie

    Wie immer super unfreundlich

    Hallo ich sitze hier grade im Zug nach Oberhausen die Fahrt dauert für mich heute 7 Stunden die Dame von der DB kam zu mir ich soll meine fette Tasche da nicht so liegen lassen und ich soll meine Füße runter tun ich habe extra meine Schuhe ausgezogen und meine Füße auf meine Tasche gelegt nicht auf den Sitz nach dem ich zu ihr meinte das ich mich nicht anschreien lassen von ihr hat sie mir gedroht raus zu werfen und mir in einem sehr lauten Ton gesagt das ich hier nur ein Gast bin

    Ps meine Tasche hat nicht viel Platz weg genommen und der Zug war so gut wie leere da ich im 4.20 Uhr gefahren bin

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  • Sabine Drieschner

    Zahlung von 60 Euro wegen Aufenthalt in 1 Klasse,ohne wissen

    Bin heute bin dem Abelio gefahren.Von Mühlheim an der Ruhr nach Essen.Mit gültigen Ticket 1000 im Dauerabo.
    Als ich kontrolliert wurde musste ich meinen Ausweis vorzeigen wegen dem Abo,weil Namen gebunden.
    Dann meinte der Zugbegleiter er müsste mich aufschreiben.Ich hab erst gar nicht begriffen was er meint.War mir keiner Schuld bewusst.Bis er mir den Zettel bis einer Zahlung saufforderung über 60 Euro gegeben hat.Ich würde mich in der 1 Klasse aufhalten.Ausreden will er nicht hören.

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  • checked4you

    1. Klasse ohne Ticket

    Hallo Sabine,
    schildere deinen Fall gerne mit dem Stichwort "Erhöhtes Beförderungsentgelt" der Schlichtungsstelle Nahverkehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen kostenlos und individuell.

    Viele Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Dennis

    1 Klasse

    Auch wenn du unbeabsichtigt in der 1 Klasse sitzt und kein 1 Klasse Fahrschein hast, ist es leider das selbe ,als hättest du keinen Fahrschein und wirst das erhöhte Beförderungsentgeld zahlen müssen.

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  • Sina

    Fahrkarte vergessen

    Kann man das Ticket was man wieder gefunden hat wenn das verloren gegangen ist vorzeigen wenn es am 30.8 2015 geholt wurde und muss man dazu noch die Kundenkarte vorzeigen die man auch von der Schule meistens kriegt

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  • checked4you

    Re: Fahrkarte vergessen

    Hallo, da wir da nicht ganz sicher sind, ob wir das alles richtig verstehen bzw. da so einige Infos fehlen: Wir vermuten, dass du nicht 2015 meinst? Sonst wäre ehrlich gesagt eh alles zu spät. Falls es noch dieses Jahr war: Wurdest du kontrolliert und musstest zahlen? Wenn du ein persönliches, auf deinen Namen ausgestelltes Ticket hast, dann kannst du das - zusammen mit dem Schülerausweis - grundsätzlich "nachzeigen". Die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage ab der Kontrolle.

    Unsere Empfehlung: Auf jeden Fall versuchen (am besten sofort!) und Kopien / Fotos des Tickets und des Schülerausweises an das Verkehrsunternehmen schicken. Bei vielen Verkehrsunternehmen kann man das auch online tun. Die richtige Adresse für den Einspruch findest du auf dem "EBE"- bzw. "FN"-Beleg, den du bei der Kontrolle erhalten hast. Wenn das Verkehrsunternehmen die nachträgliche Vorlage des Tickets nicht akzeptiert, kannst du dich gerne bei unserer Schlichtungsstelle melden.

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  • Salman

    Tagesticket

    Soll man Tagesticket stempel oder nicht?

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  • checked4you

    Re: Tagesticket

    Hallo Salman,
    das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Es kommt z.B. darauf an, ob du das Ticket in einer Bahn oder an einem Automaten bzw. in einer Verkaufsstelle gekauft hast. Eigentlich sollte auf dem Ticket stehen, ob es gestempelt werden muss. Falls nicht, frag am besten bitte bei deinem Fahrgastunternehmen nach.

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  • Serre

    Keine gültige Fahrausweis

    Ich habe eine Monatskarte gültig ab 10 Uhr , bin kontolliert in einer Buslinie um 9:46 am Wochentag und eine Bussgeld in höhe von 60.- € bekommen die ich innerhalb von einer bestimmten Frist zu bezahlen habe . Gibt es eine Ausnahmeregelung ?

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  • checked4you

    Re

    Ausnahmen gibt es grundsätzlich nicht. Wenn ein Ticket erst ab 10:00 h gilt und du fährst vorher, ist die Forderung des erhöhten Beförderungsentgeltes berechtigt und ein Verzicht oder eine Reduzierung der Forderung wäre Kulanz. Aber wende dich trotzdem mal an unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr, um zu schauen, ob und wie ggf. eine Beschwerde/Nachfrage Erfolg haben könnte.

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  • S.B

    Ich habe mein Ticket nicht abgestempelt

    Hallo,
    Ich kaufte ein One-Way-Ticket und hatte keine Zeit, es zu entwerten, weil der Zug gleich abfahren wollte. Also stieg ich ein und das Datum mit einem Stift geschrieben , aber der Controller nahm es nicht von mir an und belegte mich mit einer Geldstrafe. Kann ich protestieren?

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  • checked4you

    Re

    Wende dich am besten mal an unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr, um zu schauen, ob und wie ggf. eine Beschwerde/Nachfrage Erfolg haben könnte.

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  • Bacal Ina

    Geldstrafe

    Heute habe ich eine Geldstrafe bekommen, weil ich keine Fahrkarte hatte. Mit dem kleinen Kind im Arm weinte das Kind Ich habe vergessen, eine Fahrkarte zu kaufen. Ich bin nur zu einem Bahnhof gegangen. Wie kann ich die Geldstrafe stornieren oder zumindest eine Beschwerde an die inkompetentes Personal Ich bin mit dem Kind in den Armen weinend aus dem Transport gestiegen

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  • checked4you

    Re: Geldstrafe

    Hallo Bacal,
    war das in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen? Dann schreib am besten den Fachleuten der Schlichtungsstelle Nahverkehr auf dieser Seite: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/beschwerdeformular

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  • Ording, Elisabeth

    Möchte ticket im bus lösen und wird erwischt, weil sie kein ticket hat

    Man möchte eine dunkle Straße nicht passieren, und lieber mit dem bus fahren, da es im bus aber keinen ticketautomaten gibt und der busfahrer kein ticket rausgeben darf und man wird erwischt, ist man dann ein Schwarzfahrer?

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  • checked4you

    Schwarzfahrer?

    Hallo Elisabeth,
    kurz gesagt: ja. Ein Ticket sollte am besten schon vor der Fahrt an einem Automaten gekauft werden. Ist der kaputt und sagt man es der Fahrerin/dem Fahrer, ist das bei einer Kontrolle hilfreich.
    Eine Alternative in Nahverkehr hier in NRW sind mobile Tickets per App.

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  • Ording, Elisabeth

    Habe ich schon ausgefüllz

    Ich möchte nicht immer alles zweimal ausfüllen!!!!

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  • checked4you

    Was genau meinst du?

    Was sollst du zweimal ausfüllen?

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  • okami

    fehlkauf

    was kann ich machen wenn ich im bus die falsche monatskarte kaufe un der fahrer diese nicht stonieren kann?

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  • checked4you

    Monatskarte umtauschen

    Hallo okami,
    du könntest beim Verkehrsunternehmen per Post oder in einem Kundencenter versuchen, das Ticket umzutauschen. Sollte das nicht möglich sein und es um ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gehen, schreib gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr.

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  • Gerd Toschall

    Monats Karte eurobahn

    Habe mir ein Monats Tickets gekauft und sie ein geschweißt da ich nicht wollte das sie nass wird sie ist leicht schwarz geworden wurde von anderen Schaffner kontrolliert keiner hatte Was gesagt und heute sagte man mir das sie ungültig ist und mann hat mir 60 Euro Strafe gegeben wegen schwazfahren.

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  • checked4you

    Monatskarte

    Hallo Gerd,
    das klingt nach einem Fall für die Schlichtungsstelle Nahverkehr, die da bestimmt weiterhelfen kann. Am besten wäre es, wenn du auf dieser Seite deinen Fall über das Beschwerdeformular an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schlichtungsstelle schickst.

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Lara

    Bus

    Ich wurde raus geworfen weil ich 18 bin und ein Ticket habe das für Kinder ist darf man das ? Habe dan noch ein Ticket kaufen müssen dürfen die das ??

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  • checked4you

    Re: Bus

    Hallo Lara,
    leider ist das Fahren mit falschem Ticket oft so, als hättest du gar keins. Wenn das in NRW passiert ist, können vielleicht die Mitarbeiter:innen der Schlichtungsstelle Nahverkehr mit dem Unternehmen sprechen, ob da noch was auf Kulanz möglich wäre. Auf dieser Seite kannst du ihnen deinen Fall mitteilen.

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Toni

    Geld

    Guten Tag wie ist das ich hab 10Euro möchte in den Bus Einsteigen und Zahlen der Bus Fahrer hat kein wegselgeld und sagt nach dem Gesetz bin ich verpflichtet das passend zu zahlen und sagt sie müssen aussteigen wer hat Recht liebe Grüsse

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  • checked4you

    Kein passendes Geld

    Hallo Toni,
    ist dir das in Nordrhein-Westfalen passiert? Dann stimmt die Aussage des Busfahrers so nicht. Die Beförderungsbedingungen in NRW regeln das in Punkt 7.2 nämlich so, dass man auch ohne passendes Kleingeld eine Fahrkarte kaufen kann. Falls der Fahrer den Restbetrag nicht zurückgeben kann, muss er dafür eine Quittung ausstellen. Damit kann man dann das Rückgeld z.B. in einem Servicecenter des Verkehrsunternehmens bekommen. Nur wenn man als Fahrgast damit nicht einverstanden ist, muss man wieder aussteigen.

    Wie gesagt, das gilt für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern kann das anders geregelt sein. Wo ist dir das denn passiert?

    Beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Imran

    GLEICHZEITIG DOPPELT GESTEMPELT

    Hallo, am 10.05.2022 ich bin buss eingestiegen, am Ticket automat Ticket gekauft in München bis zum Flughafen für 14,10 € und gleich mich umgedreht und beim Stempel Gerät entwertet die Ticket. Die eine Kundin im Bus sagt dass Die Ticket war schon automatisch gestempelt.. Ich habe gesagt Sie: echt? Ich wusste es nicht, aber trotzdem jetzt es doppelt sicher entwertet. Bus ausgestiegen und S-Bahn eingestiegen Richtung Flughafen und eine Schafnarin kontroliert Ticket und sagt Diese Ticket ist ungültig weil es doppelt gestempelt mit Zeit unterschied 3 Minuten... UND MIR KOMMT FRAGE, WARUM 3 MINUTEN UNTERSCHIED OBWOHL ICH HABE TICKET GENOMMEN UND SOFORT EINGESTEHMPEL...
    1) STEMPEL GERÄT NICHT AKTUELL RICHTIGE ZEIT HAT.
    2) WARUM TICKET UNGÜLTIG?? KAUF UND STEMPEL war gleich Zeit und gleich Bus?? Antwort war von Schafnarin: Erst doppelt entwertet zwei 3 Minuten unterschied...
    Mit 60 Euro Strafe sie hat mich begleitet zum Flughafen... so mein Urlaub würde angefangen...

    Was kann ich tun in diesem Fall?? 14,10 Euro verloren gegangen und + noch 60 Euro Strafe...

    Vor dem Urlaub hat meine Laune sehr verschlechtert diese Dame, ich habe es gespült wie sie genißt wenn sie Leute Strafe verschreibt... Ich war zweiter in diesem Fall... vor mir war noch ein Fall und Streit mit Kunde hat über 20 Minuten hat es gedauert...

    Würde mir jemand bitte eine Tipp geben würde sehr dankbar! Liebe Grüße. Imran

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  • checked4you

    Doppelt gestempelt

    Hallo Imran,
    tatsächlich ist es so, dass doppelt gestempelte Tickets als ungültig gelten. Weil es in München geschehen ist, kann unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr leider nicht helfen (das ginge nur für den Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen). Aber du könntest der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) schreiben und deinen Fall schildern. Vielleicht erreicht sie etwas beim Verkehrsunternehmen.
    Hier ist der Link: https://soep-online.de/ihre-beschwerde/.

    Beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Bocek

    Bezahle am Automaten mit zwanzig Euro Schein und wollte eine tageskarte für 6.90 Euro kaufen nur leider nimmt der Automat mein geld nicht frage ist es ist doch nicht viel wechsel geld was ich dann zurückbekommen würde

    Bezahle am Automaten mit zwanzig Euro Schein und wollte eine tageskarte für 6.90 Euro kaufen nur leider nimmt der Automat mein geld nicht frage ist es ist doch nicht viel wechsel geld was ich dann zurückbekommen würde

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  • Jenny

    Falsches Ticket entwertet

    Guten Tag,

    Ich hab mein 4er Ticket und ein Einzelticket im Portemonnaie gehabt
    Das 4er Ticket hätte auf der Rückseite entwertet werden müssen . Im Stress hab ich das Einzelticket hinten entwertet und bei der Kontrolle dann die Rechnung bekommen . Ich hatte das 4 er Ticket dabei und konnte es auch vorzeigen. Wurde auch dokumentiert vom Kontrolleur.
    Kann ich dagegen angehen?

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  • checked4you

    Re

    Tatsächlich entspricht das nicht den Tarif- bzw. Beförderungsbedingungen. Aber du kannst dagegen Einspruch einlegen und um Kulanz bitten, dies solltest du innerhalb der auf dem Zahlungsbeleg genannten Frist unter Angabe des Aktenzeichens auf dem Zahlungsbeleg tun. Die Adresse deines Ansprechpartners ist da ebenfalls zu finden.

    War dies erfolglos, kannst du dich gerne an die Schlichtungsstelle wenden - vor Ablauf der in dem Ablehnungsschreiben genannten neuen Frist.

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  • Ali

    Hr

    Hi,
    Ich habe das Ticket im Zug also Online gekauft als die Kontrolle in der nähe von mir waren. Und ich habe trotzdem eine Strafe bekommen 60 €, aber als die bei mir waren hatte ich das Ticket schon. Die meinten, dass ich es erst vor paar Minute gekauft habe. Was soll ich machen?

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  • checked4you

    Ticket vor dem Einsteigen kaufen

    Hallo Ali,
    normalerweise sollten Online- und Handytickets schon vor dem Einsteigen in einen Zug gekauft werden – nicht erst, wenn man Kontrolleure sieht. Schwer zu sagen, ob man in diesem Fall etwas machen kann. Wenn die Sache in Nordrhein-Westfalen passiert ist, kannst du an die Schlichtungsstelle Nahverkehr schreiben und den Fall mit dem Stichwort "Erhöhtes Beförderungsentgelt" schildern.

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  • Dilara Türedi

    Heute 04.08.22 versehentlich falsche Ticket gezeigt .

    Ich hab eine Frage heute ist mir was sehr unangenehmes passiert. Ich wollte mein Ticket zeigen hab ausversehen vom falschen Monat die Karte rausgeholt hatte aber von August mein 9 Euro ticket dabei.Ich hab es vergessen zu unterschreiben.Aber der mich Kontrolliert hat ,hat dann meinen Namen eingetragen und mein Ausweis mitgenommen .
    Kriege ich jetzt eine Strafe also muss ich Geld bezahlen ,das war nicht meine Absicht Heute war nicht mein Tag.Ich hatte ja mein Ticket dabei .Wenn ich deswegen Geld zahlen muss wäre das echt mies . ICH habe Zeugen die das Bestätigen können.

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  • checked4you

    Re

    Du kannst Einspruch gegen die Forderung einlegen, wenn du bei der Kontrolle einen Beleg erhalten hast. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, wende dich am besten an unsere Schlichtungsstelle Nahverkehr.

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  • Caro

    Fahrpreisnacherhebung

    Hallo, ist es möglich den Teil der Fahrpreisnacherhebung, der für die Reststrecke erhoben wird zurückzufordern, wenn der Zug über 3 Stunden Verspätung hat?

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  • checked4you

    Re: Fahrpreisnacherhebung

    Hallo Caro,
    soweit wir es hier in der Redaktion wissen, kann man eine Entschädigung für Verspätungen nur auf gekaufte Tickets fordern – nicht auf Fahrpreisnacherhebungen. Aber frag gerne noch mal die Fachleute der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Teile ihnen dann bitte auch mit, welche Strecke du wann gefahren bist und ob es im Nahverkehr oder Fernverkehr war.

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Monika B.

    Rückerstattung von Jahreskarte

    Hallo!
    Es ist ein bisschen kompliziert, aber ich hoffe, ich bekomme es verständlich rüber.
    2020 habe ich einen Antrag auf das Merkzeichen G beantragt und erst jetzt am 23.05.22 beim Sozialgericht endlich nach langem hin und her schreiben die Zusage rückwirkend ab 24.04.2020 für dieses Merkzeichen bekommen. Eine Wertmarke habe ich mir dann auch geholt. Da ich in der Zeit eine Jahreskarte kaufen musste, war ich der Meinung, dass von der RNV eine Rückerstattung bekomme, also ab 2020 bis jetzt. Das ist nicht möglich, da eine Rückerstattung erst ab Kauf der Wertmarke erfolgt. Also bekam ich nur 9 Euro zurück. Ist das richtig und sehe ich da etwas falsch??
    Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort!!

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  • checked4you

    Re: Rückerstattung von Jahreskarte

    Hallo Monika,
    mit RNV ist Rhein-Neckar-Verkehr gemeint, richtig? Wir können hier auf checked4you leider keine individuellen Anliegen klären und die Schlichtungsstelle Nahverkehr kann leider nur bei Fragen zu Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen weiterhelfen. Deshalb wäre es sinnvoll, wenn du der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) (www.soep-online.de) schreibst.

    Alles Gute und beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Foti

    unfreiwillig schwarzgefahren

    Hallo, ich versteh die Welt nicht mehr. ich habe gestern Nacht von der Deutschen Bahn eine Bußgeldstrafe zu 120€(!!!) bekommen weil ich im falschen Zug gelandet bin. Im Regio wurde mir gesagt ich könne im anschliessenden ICE ein neues Ticket direkt im Zug erstellen lassen. Und der Schaffner dort im ICE hat mich dreister Weise als Schwarzfahrer(!!!) abgestempelt obwohl ich ein gültiges Ticket für den gleichen Tag aber halt für eine andere Strecke aber zum gleichen Reiseziel bei mir hatte!
    Nach meiner Bitte ein neues Ticket zu erstellen,so wie es mir im Regio angeboten wurde, verschwand er mit meinem Ausweis und kam nach einer halben Stunde mit der dicken Strafe wegen Schwarzfahrerei wieder.
    Kann ich etwas dagegen tun? Bin ja schliesslich nicht absichtlich in den falschen Zug gesprungen, auch wenn ...was soll das denn 120€ !!!
    Danke schonmal..

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  • checked4you

    Re: unfreiwillig schwarzgefahren

    Hallo Foti,
    dazu können wir nichts sagen. Hast du dich schon an den Kundenservice der Deutschen Bahn gewandt? Wenn du da nicht weiterkommst, schreib am besten an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) und eröffne ein kostenloses Schlichtungsverfahren.

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Bürger

    Rechtmäßigkeit der Ablaufregelungen für Fahrscheine weit unter den verjährungsregelungen des BGB

    Hallo zusammen,
    ich möchte mal wissen, ob eine Gültigkeit von im ungünstigsten Fall nur 3 Monaten für eine mehrfach nutzbare Fahrkarte rechtlich überhaupt vertretbar ist. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen im BGB beträgt regelmäßig 3 Jahre, in seltenen Fällen nur oder zumindest 1 Jahr. Ich sehe in keinster Weise eine sachliche oder gar vertretbare Begründung für kürzere Gültigkeitsfristen. Überraschende einseitige und unbegründete AGB Regelungen zuungunsten des Käufers sind nichtig, im Fall der Bahn schlichtweg Abzocke und ein Verstoß gegen § 242 BGB Treu und Glauben. In Fall des § 242 BGB steht dem Käufer sogar Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu, wenn der Schuldner (Bahn) nicht leistet oder leisten will. Man stelle mal vor man schließt einen Vertrag und am Tag der Abholung der Ware möchte der Verkäufer plötzlich das Doppelte des bereits bezahlten Kaufpreises, weil sich die Preise zwischenzeitlich erhöht haben.

    Scheinbar bewegt sich die Bahn da im rechtsfreien Raum

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  • checked4you

    Re

    Anlass für die Frage ist vermutlich die Regelung, dass Tickets nach einer Tarifanpassung nur noch während einer dreimonatigen Übergangszeit gültig sind, richtig?
    Dies ist aber nur ein Aspekt der Regelung, nämlich, wie lange "alte" Tickets noch ohne Weiteres zum Fahrantritt genutzt werden dürfen, obwohl es bereits einen neuen Tarif (und einen neuen Fahrpreis) gibt. Hierfür gilt die von dir angeführte Dreimonatsregel.
    Auch nach diesen drei Monaten verfällt das Ticket aber nicht:
    Im Vorverkauf erworbene Tickets nach altem Tarifstand können noch bis zu drei Jahre nach der Tarifpassung beim verkaufenden Verkehrsunternehmen ohne Gebühr umgetauscht werden. Diese Regelung ist in den Beförderungsbedingungen für den NRW-​Tarif sowie für alle Verbund-​ und Gemeinschaftstarife in NRW festgeschrieben.
    Wenn du also z.B. ein Zehn-Fahrten-Ticket gekauft und darauf noch ungenutzte Fahrten hast, so verfallen diese nach einer Tarifänderung nicht. Du kannst die nicht genutzten Fahrten "umtauschen" und bekommst beim Kauf eines neuen Tickets dann den Differenzbetrag angerechnet.
    Wie du siehst, finden sich hier die von dir angeführten drei Jahre, nach denen dein Anspruch erst verfällt.

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  • checked4you

    Re (2)

    Die Beförderungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil des Beförderungsvertrages, den man bei Nutzung eines Beförderungsmittels mit dem jeweiligen Verkehrsträger des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 305a BGB schließt.
    Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt das Verfahren zum Erlass und zur Genehmigung von Beföderungsbedingungen: Diese sind vor ihrer Einführung der Genehmigungsbehörde zur Zustimmung vorzulegen und ortsüblich bekanntzumachen; die Bekanntmachung ist in Fahrgasträumen auszuhängen.
    "Die Bahn" bzw. die in Deutschland zugelassenen Verkehrsunternehmen bewegen sich also keineswegs im rechtsfreien Raum, sondern unterliegen - da sie einen öffentlichen Auftrag erfüllen - genauen Regelungen. Diese sind für alle Verkehrsunternehmen in NRW gleich, hier kann also kein einzelnes Unternehmen seine eigenen Bestimmungen (zu Ungunsten der Fahrgäste) treffen.

    Falls du eine Auseinandersetzung mit einem Verkehrsunternehmen oder weitere Fragen zum ÖPNV in NRW hast, kannst du dich auch gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden: https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

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  • Christof

    Falsche Entwerterstempel die Regel

    Im RVL-Lörrach Verbund ist es die Regel, dass Busfahrer sog. Punktecard oder 1.--€ Ticket von Hand mit einer Zange entwerten. Diese Zange muss immer um halb auf die nächste Stunde umgestellt werden. Man muss die Zone umstellen, das Datum, das Jahr am Jahreswechsel. Nun ist es so, diese Zangen werden willkürlich nach Lust und Laune der Busfahrer umgestellt. Am 20.10 mit Abfahrt um 15.53 h war der Stempel auf 8, heute mit Abfahrt um 10.47 sowie 11.25 waren die Stempel auf 10. Der Umsteigebusfahrer hat dann dumm gemacht, der Stempel sei ungültig. Was habe ich hier für Reaktionsmöglichkeiten, wer hat Beweispflicht?

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  • checked4you

    Entwerterstempel

    Hallo Christoph,
    die Stempelzeiten sollten schon die richtigen sein. Individuelle Fälle können wir hier aber nicht bearbeiten. Deshalb wäre es sinnvoll, wenn du dich mit deinem Anliegen an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wendest: soep-online.de.

    Beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Edu Schneider

    Wegen fehlende Fahrrad Karte bestraft (online steht dass Fahrräder kostenlos fahren)

    Ich habe meine Monatskarte gekauft und mich informiert ob ich das Fahrrad mitnehmen darf. Online steht dass es kostenlos sei. Wenn man weiter liest (man muss dafür drop down Optionen klicken) findet man dass es eine Ausnahme gibt (von 6:00 bis 9:00). Es ist aber in der Text nicht am Anfang geschrieben dass es Ausnahmen gibt. Also, sobald ich das Wort kostenlos gelesen habe und keine Ausnahmen gesehen, bin ich eingestiegen. Danach aber bestraft, was ich unfair finde, weil die Info nicht richtig online dargestellt war. Kann ich etwas dagegen machen?

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  • checked4you

    Re

    Maßgeblich sind die Beförderungs- und Tarifbestimmungen. Wenn du danach ein Fahrradticket gebraucht hast, ist die Forderung rechtlich nicht zu beanstanden. Du hast aber die Möglichkeit, Einspruch gegen die Forderung einzulegen.

    Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage, wobei der Kontrolltag mitzählt; die Kontaktdaten sind auf dem Zahlungsbeleg, der bei der Kontrolle ausgehändigt wurde. Du solltest die Fahrpreisnacherhebungsnummer in dem Einspruch nennen. Wenn du nachweislich fristgerecht Einspruch eingelegt hast, musst du die Forderung zunächst nicht zahlen.

    Wenn das Verkehrsunternehmen dann auf der Forderung besteht, kannst du dich zeitnah an unsere Schlichtungsstelle wenden, die prüfen dann gerne, ob sie schlichten können. Hierfür benötigen sie dann den kompletten Schriftverkehr in Kopie.

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  • Bastian

    Fahrkarte entwertet trotzdem erwischt

    Hallo ich habe einen fall der keinen Sinn ergibt. Ich stug in die Bahn ein 7:05 und neben mir ein Kontrolleur habe mich in die Bahn gestellt und ging dann zum Automaten um mir einen Fahrschein zu holen und habe diesen 7:05 entwertet und er hat trotzdem meine Personalien aufgenommen und meinte zu mir das ich nicht am Automaten stand und erst eine Haltestelle später zum Automaten ging aber da hätte ich 7:06 auf dem Stempel der karte.

    Kann ich dagegen einen Einspruch erheben.

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  • checked4you

    Einspruch einlegen

    Hallo Bastian,
    den Einspruch solltest du auf jeden Fall innerhalb der genannten Frist einlegen. Geht das Verkehrsunternehmen nicht darauf ein, kannst du dir gerne kostenlos von der Schlichtungsstelle Nahverkehr helfen lassen, sofern es um ein Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen geht. Für andere Bundesländer wende dich bitte an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).

    Beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Kowalska

    Fahren mit Bussen

    Auf der Welt dürfen Frauen ab 70 umsonst mit Bussen in der Stadt fahren.In Polen ab 60.Wann wird in Deutschland das möglich? Antwort nur dann ,bitte , wenn konkrete Daten bekannt werden

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  • Maximilian

    keine Fahrt in Anspruch genommen, dennoch 60 Euro

    Hallo zusammen,

    bin in die S-Bahn eingestiegen, gemerkt ich habe keinen Fahrschein und bin ausgestiegen. Ein Kontrolleur kam auf mich zu und verlangte 60 Euro. Ist das rechtmäßig, wiewohl ich ja keine Dienstleistung in Anspruch genommmen habe?

    Vielen Dank schon mal!

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  • checked4you

    S-Bahn-Ticket

    Hallo Maximilian,
    rechtlich ist es tatsächlich so, dass Bahnen nur mit gültigem Ticket betreten werden dürfen. Ob die Bahn dann fährt oder nicht bzw. ob man die Bahn für eine Fahrt nutzt oder nicht, ist dabei egal.
    Wir empfehlen dir, trotzdem Einspruch einzulegen. Das Beförderungsunternehmen könnte z.B. aus Kulanz den Aufpreis reduzieren oder erlassen.

    Beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Cyan

    Kontrolleur erlaubt nicht, auszusteigen, droht mit Polizei

    Hallo,
    Ich war auf dem Weg zur einen amtlichen Termin. Ich hatte einen 4-er Ticket, es war meine 3. Fahrt drauf. Ich wurde kontrolliert, angeblich war mein Ticket falsch entwertet. Ich habe den Kontrolleur mitgeteilt, dass ich auf der nächsten Haltestelle aussteigen muss, aber sobald ich ihn mein Reisepass gegeben habe (mit den Kommentar, dass ich das Bußgeld widersprechen werde) wurde mir gesagt, ich soll mich sofort hinsetzen, ansonsten wird die Polizei gerufen.
    Ich wurde gezwungen, drei weitere Haltestellen zu fahren, die auf dieser Strecke etwa 2,5 Km ergaben. Ich wurde an beiden Knien operiert, was ich auch erwähnt habe und wodurch ich Probleme mit laufen habe, als Antwort kam aber wieder Drohung, die Polizei zu rufen.
    Im Endeffekt habe ich mein Termin verpasst, den Widerspruch an Bogestra geschickt - doch es wurde keine Frage beantwortet, denn "alles lief richtig". Seitdem hab ich kein Wort von Bogestra gehört.
    Selbstverständlich habe ich nicht vor, die 60€ zu zahlen. Dass kann doch nicht in Ordnung sein, oder??

    Nach oben zum Artikelanfang Antworten
  • checked4you

    Fahrschein-Kontrolle

    Hallo Cyan,
    das klingt nach einem üblen Fall. Allerdings können wir hier keine Einzelfälle klären. Bitte schreib an die Schlichtungsstelle Nahverkehr auf dieser Seite. Dort kann dann ein kostenloses Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Die Fachleute werden sich also mit der Bogestra in Verbindung setzen und versuchen, den Fall für dich zu klären.

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Vladimir

    Kontrolle mit meinem Kurzstreckentickez

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    heute stieg ich in einen Bus ein und entwertete mein Kurzstreckenticket ganz normal im Bus. Nachdem wir die 2. Haltestelle passiert hatten trat ein Kontrolleur an mich und wollte mein Ticket sehen. Da ich dieses aber im Portmonee im Rucksack hatte und raussuchen musste, dauerte die Suche etwa länger. Vielleicht 15 Sekunden. Während ich den Herren mein Ticket aushändigte bemerkte ich, dass der Bus ohne halt an meiner Haltestelle (wo ich raus musste und sollte wegen meinem Kurzstreckenticket) vorbei fuhr. Meine Bermerkung, dass ich hier hätte raus gemusst, wurde ignoriert und auch meine Erklärungsversuche, dass durch die Suche des Tickets ich meine Haltestelle verpasst habe, wurden nicht kurz Kenntnis genommen.
    Inwiefern kann ich hiergegen vorgehen?

    Ich hoffe um Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vladimir

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  • checked4you

    Re

    Hallo Vladimir, offenbar hattest du ja bereits Kontakt mit unserer Schlichtungsstelle Nahverkehr? Wie dort geraten, solltest du erst mal schriftlich Einspruch beim Verkehrsunternehmen einlegen und dich dann ggf. wieder bei den Kolleg:innen melden. Gruß, Heiko / checked4you

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  • Dorota

    Pomylka

    ich habe heute ein Ticket 24 Stunde gekauft. Morgen fahre ich nach dortmund. Ich habe gedacht, dass Ticket ab Moment reise mit dem Zug ist gut. Kann ich dasas etwas wekseln? Was soll ich machen?
    Kupilam dzis bildet na 24 godziny, jutro Jade do Dortmund, myslalam , ze bilett jest wazny od chwili wejscia do pociagu, jednak jest On wazny od teraz. Czy möge to jakos zmienic?

    Nach oben zum Artikelanfang Antworten
  • checked4you

    Ticket wechseln

    Hallo Dorota,
    ein 24-Stunden-Ticket gilt für 24 Stunden ab Entwertung. Wichtig ist also, ob du es an einem Automaten gekauft hast, der bereits den Beginn der Gültigkeit aufs Ticket gedruckt hat. Dann musst du morgen ein neues kaufen, wenn du nach Ablauf der 24 Stunden mit einem Zug fahren möchtest. Hast du das Ticket gekauft und es steht nicht drauf, ab wann es gilt, musst du es beim Einsteigen in die Bahn abstempeln und kannst ab dem Zeitpunkt 24 Stunden mit dem Ticket fahren.

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Justine Hoffmann

    Niedersachsenticket

    Ich habe aufgrund von Hektik gar nicht auf das Datum geschaut ab wann das Niedersachsen Ticket gültig ist, da ich um 07:26Uhr am OLB Bahnhof Süd angekommen bin und der Zug nach Osnabrück um 07:29Uhr fährt. Es wurde mir erst bewusst als der Fahrkartenkontrolltyp gesagt hat erst ab 09:00Uhr bis 03:00Uhr und am Wochenende 00:00Uhr bis 03:00Uhr. Und jetzt habe ich eine Rechnung in Höhe von 60€ erhalten, ich finde das schon extrem. Kann ich was dagegen tun?

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  • checked4you

    Falsches Ticket

    Hallo Justine,
    wenn du für deine Fahrzeit kein gültiges Ticket hattest, ist das Schwarzfahren. Du kannst beim Verkehrsunternehmen Einspruch einlegen und auf Kulanz hoffen. Rechtlich gesehen sind die 60 Euro aber okay.

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  • Robin

    Schwerbehinderter versteht nicht, dass er neben SB-Ausweis auch Beiblatt zeigen muss, Beiblatt per PDF an KVB geschickt, keine Antwort, jetzt 90€-Forderung von KVB-RA Hungerkamp

    Hallo,
    mein Sohn (20 Jahre) mit Autismuns wurde am 24.8.2022 in der KVB-Linie 13 kontrolliert, zeigte seinen Schwerbehindertenausweis und dachte, dass die freundliche Kontrolleurin ihm einen Fahrausweis für sein Fahrrad gab, das er mit in der Bahn hatte. Ich bin der gesetzliche Betreuer meines Sohnes und wußte von dem Vorgang nichts. Als dann am 20.10.2022 ein Schreiben der KVB mit einer Zahlungsaufforderung über 60.14€ (Frist 26.10.2022) der KVB eintraf habe ich meinen Sohn gefragt, ob es mal eine Kontrolle gab und er fischte freudig aus seiner Brieftasche das, was er für den "Fahrausweis für sein Fahrrad" hielt: Die Zahlungsaufforderung wegen "fehlendem" Beiblatt. In meiner Email an die KVB vom 21.10.2022 schilderte ich alles und schickte Beiblatt, SB-Ausweis und meine Berufung als Betreuer per PDF mit. Eine Eingangsbestätigung per Email bekam ich von der KVB nicht, aber am 25.10.2022 die telefonische Auskunft von der Telefonzentrale, das der Vorgang aufgrund meiner Email gestoppt sei und ich die Antwort abwarten solle.
    Jetzt erreichte uns ein Schreiben von RA Hungerkamp vom 6.2.2023, Poststempel 7.2.2023 mit einer erhöhten Forderung von 90,46€ und neuer Kontoverbindung, ohne, dass wir von den KVB eine Antwort erhalten haben.
    Weder für meine Emails an die KVB (vom 21.10.2022 und 9.2.2023) noch für das Ausfüllen des Kontaktformulars auf der KVB-Homepage vor über einer Stunde habe ich bis heute eine Antwort erhalten.
    In Anbetracht der Fristsetzung 23.2.2023 von RA Hungerkamp mit der Bitte um eine rasche Antwort, mit freundlichen Grüßen

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  • checked4you

    Schwerbehindertenausweis

    Hallo Robin,
    auf dieser Seite sind sämtliche Informationen öffentlich lesbar. Wir können hier keine Einzelfälle klären. Bitte starte ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr zu deinem Fall. Über diesen Link kommst du zum Kontaktformular. Du kannst die Schlichtungsstelle auch anrufen unter 0211 - 380 9 380 (Montag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr).

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Robin

    Warum KEINE sofortige Eingangsbestätigung per Email von KVB? Warum KEINE Rechtsbelehrung?

    Hallo checked4you-Team,
    vielen Dank! Das Kontaktformular der Schlichtungsstelle Nahverkehr habe ich - dank Eures Links - ausgefüllt.

    - Wieso bekommt man weder bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr, noch bei der KVB eine sofortige Eingangsbestätigung per Email? Hat das System? Dadurch habe ich gegenüber der KVB nur meinen eigenen Sendebericht in der Hand und weiß nicht, ob dieser rechtlich von Bewandtnis ist.

    - Ist es rechtlich ok, dass weder KVB noch RA Hungerkamp auf Widerspruchsmöglichkeiten und Schlichtungsstelle Nahverkehr hinweisen?

    Viele Grüße und vielen Dank
    Robin

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  • checked4you

    Link zur Schlichtungsstelle

    Hallo Robin,
    den Link gibt es ja schon im roten Hinweiskasten zu dieser Kommentarfunktion. ;-) Deine rechtlichen Fragen zu Widerspruchsmöglichkeiten können dir auch die Fachleute der Schlichtungsstelle beantworten. Die Eingangsbestätigung deiner E-Mail erscheint dort auf der Seite nach dem Abschicken des Kontaktformulars. Eine zusätzliche Bestätigung per E-Mail leite ich gerne als Anregung weiter. Warum es die bei der KVB nicht gibt, weiß ich nicht. Darauf können wir auch keinen Einfluss nehmen.

    Viele Grüße
    Hauke vom checked4you-Team

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  • Shaip

    Übr busunternehmen

    Ich habe monats ticket,und schon 2 mal busunternehmen protestieren, was tun
    Mfg

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  • checked4you

    Busunternehmen

    Hallo Shaip,
    was meinst du genau? Fährst du mit deinem Ticket auf Strecken, für die es nicht gilt? Oder warum gibt es damit Probleme im Bus?

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  • Lucy

    Entwertung des Tickets

    Hallo zusammen,
    heute habe ich eine "schwarzfahrer" Straffe bekommen, wegen nicht entwerteten Tickets. Ich habe heute viel zu überlegen und lass ich mir die Entwertung bis ich in den Zug einsteige. Leider der Zug gehörte, zu den Automatlosen. Im Ort wo ich eingestiegen bin, die Entwertungsautomaten sehen anders aus und hab die übersehen/vergessen- erst nach der Straffe habe ich mich daran erinnert, dass doch da waren. Nachdem ich mich orientiert habe, dass im Zug keine Automaten sind, entschied ich mich zum Kontrolleur zu gehen und fragen, ob er mir meine Fahrkarte stempeln kann. Leider hat er mir geteilt, dass mein Ticket ungültig ist und habe Straffe in Höhe von 60€ bekommen. Meine Frage: ich habe doch Ticket gehabt, kann ich appellieren die Straffe, macht das Sinn?

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  • checked4you

    Nicht gestempelt

    Hallo Lucy,
    da sind die Regeln eindeutig: Wenn du mit einem ungestempelten Ticket unterwegs bist, hast du kein gültiges Ticket. Nur wenn es keine Stempelautomaten gibt oder sie kaputt sein sollten, kann man da etwas machen.

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Nicole Tsios

    Bußgeld , trotz Ticket bei Kontrolle

    Folgendes:
    Ich konnte bei der Kontrolle ein gültiges Ticket vorzeigen.
    Kontrolleur meinte : das ist nicht gültig, ich hätte es ja gerade erst gekauft! Musste Ausweisdaten angeben und soll jetzt Post erhalten. Muss ich Strafe zahlen?

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  • checked4you

    Ticketkontrolle

    Hallo Nicole,
    Einzelfälle können wir hier nicht prüfen. Grundsätzlich solltest du auf das Schreiben warten und wenn die Vorwürfe aus deiner Sicht unberechtigt sind, über die im Brief genannten Möglichkeiten Einspruch einlegen. Falls du dann trotzdem zahlen sollst, kannst du ein kostenloses Schlichtungsverfahren einleiten. Wenn es in Nordrhein-Westfalen passiert ist, schreib dazu bitte an die Schlichtungsstelle Nahverkehr.

    Freundliche Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Leo

    Fahrpreisnacherhebung Deutsche Bahn

    Hallo zusammen,

    ich wurde vor einem Monat in einem ICE kontrolliert und es stellte sich heraus, dass ich meine Bahncard nicht rechtzeitig bezahlt hatte. Ich bin seit vielen Jahren Bahncard Kunde, doch mir war einfach nicht bewusst, dass man den Betrag für die Bahncard jedes Jahr aufs Neue selber überweisen muss und der Betrag nicht automatisch von meinem Konto eingezogen wird. In der Mail von der DB stand lediglich, dass sich die Bahncard automatisch verlängert, wenn man keinen Widerspruch einlegt.

    Somit hatte ich mein ICE Ticket mit bestem Gewissen mit dem Bahncard 25 Rabat gekauft. Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass ich meine Banhcard noch nicht bezahlt hatte und der Kontrolleur stellte mir eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 224€ (!!) aus. Ein Ticket ohne Bahncard 25 Rabat hätte vielleicht 45 Euro gekostet...

    Abgesehen davon, dass mir dieses Strafe unfassbar hoch vorkommt, habe ich sofort den Betrag für meine Bahncard bezahlt, die mir nun auch rückwirkend ausgestellt wurde.
    Ich hatte dann eine sehr nette Kulanzanfrage gestellt, mir vielleicht irgendwie von der Höhe der Strafe entgegenzukommen, welche dann sehr unfreundlich abgewiesen wurde, da man ja kein Recht auf Kulanz habe.

    Sind diese 224€ Strafe für so ein "Missverständnis" überhaupt normal? Und habe ich noch irgendwelche Möglichkeiten?

    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe

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  • checked4you

    ICE-Ticket

    Hallo Leo,
    kann es sein, dass 224 Euro der Preis für eine flexible Karte deiner Zugverbindung (also kein Sparpreis etc.) plus 60 Euro "Fahrpreisnacherhebung" sind? Das könnte die Höhe erklären.
    Helfen können wir dir in dieser Angelegenheit nicht. Schau mal auf die Seite der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, wo du auch einen Schlichtungsantrag stellen kannst.

    Viele Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Linda Monert

    Fahrpreisnacherhebung

    Krass! Mir passiert gerade genau das gleiche!
    Melde dich doch gerne mal, wenn du eine Lösung gefunden hast.
    Lg
    Linda

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  • Terpoorten

    Respekt geenueuer kundenr

    Ihre Schiedsstelle scheint nur die Fortsetzung der herablassenden Behandlung der Kunden des Öffentlichen Personen Nahverkehrs zu sein. Das Dutzen den Kunden in ihrem Text ist unakzeptabel. Es reicht,die Kunden schlecht zu behandeln.

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  • checked4you

    Duzen

    Hallo Terpoorten,
    diese Seite richtet sich in erster Linie an Jugendliche, sodass wir uns fürs Duzen entschieden haben. Das ist weder unhöflich noch herablassend gemeint. In der Kommunikation mit der Schlichtungsstelle Nahverkehr wird in der Regel gesiezt.

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • MaHo

    ungültige Bahncard

    Hallo,
    folgende Situation: Zum Zeitpunkt der Kontrolle war meine Bahncard 25 deaktiviert. Sie wurde von mir bezahlt und war einen Zeitraum aktiv, wurde dann seitens der Bahn deaktiviert, da die physische Bahncard postalisch nicht zustellbar war. Eine Rückzahlung der Kosten der Bahncard erfolgte nicht. Ich wurde auch nicht auf anderen Wege(Telefonisch, Mail) über die nicht Zustellbarkeit informiert. In der App wurde die elektronische Bahncard, mit Gültigkeit bis 2024 weiter angezeigt.

    Bei der erfolgten Kontrolle wurde festgestellt das die Bahncard nicht aktiv ist. Nach Kontakt mit den Bahncard Service liegt der Fehler bei mir und die Fahrpreisnacherhebung sei zu zahlen.

    Ich finde das Vorgehen höchst intransparent. Was kann ich tun ? Muss man trotz Einspruch zahlen um weitere Schritte der Bahn zu vermeiden?

    Vielen Dank.

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  • checked4you

    Bahncard

    Hallo MaHo,
    so lange über den Einspruch gegen die Fahrpreisnacherhebung nicht entschieden ist, musst du nicht zahlen; danach kommt es drauf an, wie schnell du einen Schlichtungsantrag stellst. Mit der Bekanntgabe des Schlichtungsantrages noch innerhalb der Zahlungsfrist wird diese in aller Regel ausgesetzt. Wird das zeitlich zu knapp, solltest du notfalls ausdrücklich "unter Vorbehalt" zahlen und den Schlichtungsantrag zeitnah stellen.
    Fand die Kontrolle in einem Nahverkehrszug in NRW statt? Dann kannst du dich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden. Fand sie in einem Fernverkehrszug oder nicht in NRW statt, dann wende dich bitte an die SÖP.

    Viele Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • René

    24h ticket

    Ich bin heute von Solingen hbf nach Wuppertal gefahren habe mir das Ticket über die DB App gekauft das 24h ticket preistufe B wo zurück bin ich aber nach levakusen-Manfort gefahren das sind 3 Stationen mehr laut DB App aber die gleiche preistufe und in Wuppertal habe ich beim DB Kundenservice extra gefragt die haben mir gesagt das das ohne Probleme geht aber eine stadion bevor ich ausgestiegen bin wurde ich kontrolliert und mir wurde gesagt das mein ticket nicht gültig sei und ich 60€ zahlen muss. Was soll ich denn jetzt tun? Ich sehe die Schuld nicht bei mir. Lohnt es sich Einspruch einzulegen?
    Ich bedanke mich in voraus für die Antwort

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  • checked4you

    Re

    Hallo René, innerhalb von 14 Tagen kannst schriftlich Einspruch einlegen! Solltest du das nicht klären können, kannst du dich gerne schriftlich an unsere Schlichtungsstelle wenden!

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  • Szemoke Tanko

    Kaputt Stempelautomat

    Guten Tag ein Stempelautomat ist kaputt Gräwingholz Haltestelle.
    Auf Evinger Str Dortmund.
    FG

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  • checked4you

    Kaputter Automat

    Hallo Tanko,
    das ist ja nett, dass du darauf aufmerksam machst. Wie wir oben im Text erklären (im Abschnitt "Fahrkartenentwerter defekt"), solltest du aber jemanden vom Verkehrsunternehmen darüber informieren. Anders als wir können die nämlich veranlassen, dass der Automat repariert wird. ;-)

    Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Annett

    Keine Automaten vorhanden- was nun?

    Was gilt wenn der regionale ÖPNV entschieden hat alles in die App zu verlagern? Bin ich gezwungen ein App-fähiges funktionierendes geladenes Handy immer vorzuhalten? Bloß es wurden mittlerweile fast alle Automaten abgebaut und einmal war wegen defekt sogar der eine Automat an der Endhaltestelle abgebaut. Deswegen kann kann bis gar kein Papierticket mehr gelöst werden. Also was gilt in dem Fall das der Handyakku den Geist aufgibt (E-Ticket) und bei nicht vorhandenen Automaten?

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  • checked4you

    Tickets ohne Automaten

    Hallo Annett,
    die Verkehrsunternehmen werden die Papiertickets nicht gänzlich abschaffen, die gibt es weiterhin, wenn man keine App nutzen will. Allerdings kann die Anzahl der Automaten ggf. reduziert werden, so dass man sich vielleicht im Vorfeld einer Fahrt mit Tickets aus dem Kundencenter eindecken muss. Wenn man ein elektronisches Ticket über die App nutzt, liegt es allerdings in der Verantwortung des Kunden, genügend Akku zu haben. Kann das Ticket aufgrund eines leeren Akkus nicht vorgezeigt werden, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 Euro fällig.

    Beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Annett

    Automat an Endstation wegen defekt abgebaut

    @checked4you danke erstmal für die Antwort auf den letzten Beitrag. Das Kundencenter befindet sich im Stadtzentrum, ich komme aus einer anderen Stadt und parke immer auf dem P+R Parkplatz bisher war es einmal so das der Fahrkartenautomat dort abgebaut war wegen Reparatur und dort wurde auf die App zum Ticketkauf verwiesen als einzige Möglichkeit an ein Ticket zu gelangen. Der Bahnfahrer hatte mit gnädigerweise erlaubt damals bis zur nächsten Station zu fahren und dort schnell ein Ticket zu ziehen und so lange auf mich gewartet. Was gilt hier?

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  • checked4you

    Fehlender Automat

    Hallo Annett,
    leider riskiert man dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt (also 60 Euro "Strafe"), wenn bei der Kontrolle kein Ticket vorhanden ist. Wenn das passiert, solltest du auf jeden Fall schriftlich Einspruch einlegen und auf den nicht möglichen Kauf am Automaten hinweisen. Dabei kann dann auch die Schlichtungsstelle Nahverkehr kostenfrei helfen.

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  • Frank M. Schmiedel

    Rauswurf trotz Deutschland Ticket und 120€ FN

    Ich habe mir zu meinem 62. Geburtstag am ein 49 € Ticket geschenkt, weil ich zu meinem Sohn nach Oldenburg fahren wollte und auf Grund der eher schlechten Wetterprognosen nicht die ganze Strecke mit dem Fahrrad fahren wollte. Für gewöhnlich wäre ich diese Strecke mit dem Auto gefahren, doch wollte ich der Bahn mal wieder eine Chance geben. Mit der Regionalbahn fuhr ich also von Oberwesel RLP nach Koblenz RLP (Laut ihrer Hompage ist hier nach 9:00 Uhr die Fahrradmitnahme kostenfrei). In Koblenz machte ich wohl einen folgenschweren Fehler. Ich stieg in einen EC8 ein ohne mir des Umfangs meines Verbrechens bewusst zu sein. Eine etwas überforderte Angestellte die nach 10 Minuten an mir vorbei kam, antwortete auf meine Frage, ob es wohl noch einen Wagon mit Fahrradaufnahme gäbe, dass Sie nun ihre Vorgesetzte anrufen müsse. Worauf wenige Minuten später gleich zwei Ihrer Aussendienstmitarbeiter streng informierten. Ich sei ohne gültigen Fahrausweis für mich und mein Fahrrad unterwegs und werde nun 2 FN’s (???) bekommen und müsse an der nächsten Station sofort aussteigen.
    Das man trotz Deutschland Ticket ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, ist für sich genommen ja schon ein schlechter Scherz. Das man 49€ + 120€=169€ zahlt und aus dem Zug fliegt ist gelinde gesagt modernes Raubrittertum.
    Zukünftig fahre ich wieder Auto. Bahn kann ich mir nicht leisten.

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  • checked4you

    Deutschlandticket

    Hallo Frank,
    das Deutschlandticket gilt leider nur für Züge des Nahverkehrs. Ein EC (=Euro City) zählt zum Fernverkehr, für den man ein gesondertes Ticket benötigt. Genauso für Fahrräder: Für sie braucht man auch mit Deutschlandticket im Nahverkehr ein Zusatzticket. Auf verbraucherzentrale.de gibt es weitere Informationen.

    Du könntest versuchen, mit einem Einspruch gegen die 120 Euro die so genannte Fahrpreis-Nacherhebung (FN) reduzieren oder ganz fallen zu lassen. Allerdings können wir nicht sagen, ob das erfolgreich sein wird.

    Alles Gute und beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Sandra

    Zweifelhafte Praktiken im Bereich Fahrpreisnacherhebung

    Ich bin echt betroffen und muss mir mal Luft machen…
    Ich versuchs in Kurzform…
    Ich erledige Papierkram für meinen volljährigen Sohn mit starkem ADHS, unterstütze, er steht aber nicht unter Betreuung
    Ich finanziere ihm ein 49Eur-Ticket, Anfang Nov23 war er unerwartet aus der App ausgeloggt, am 13.11. kam dann die Forderung für die 60Euro auf die ich
    zsm mit einer SB der DB mit Ticketnachweis reagierte für Reduzierung der Gebühr (emailbestätigung wg Zahlungsaussetzung liegt vor). Anfang Februar dann Forderung 7 Eur mit noch 7 Eur MK - auf Anruf erfuhr ich erst, dass an meine (!) email angebl im Dez eine Antwort gekommen wäre - diese kam nie an (ich wäre ja froh gewesen) - telefonisch nicht klärbar - Verhalten der SB dort absolut fragwürdig…Widerspruch gg die MK am 8.2. (emailbestätigung mit Fristausetzung liegt vor) und Beschwerde an DB nebst Bitte um Datenauszug gem BDSGVO - diese kam gestern an - Forderung dort wieder 60 Eur/keine Zahlungsaufforderung im Text - und laut Telefon sei das auch die Antwort - wenn wir nicht zahlen droht man weitere Maßnahmen an… ich bin einfach nur noch sprachlos…

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  • Elena

    Frage bitte um Antwort

    Ich wurde kontrolliert und Habe vergessen ein Tickez zu Buchen, auf dem Schein den ich kassiert habe steht nicht mein Geburtsdatum nur das Jahr wo ich geboren wurde. Ist der Schein dann überhaupt gültig und kann einspruch einlegen weil daten von mir fehlen?

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  • checked4you

    Geburtsdatum

    Hallo Elena,
    auch ohne vollständiges Geburtsdatum ist der Schein gültig und du kannst natürlich dagegen Einspruch einlegen. Wenn du in NRW wohnst, kann dir auch gerne die Schlichtungsstelle Nahverkehr helfen.

    Beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • Heiko

    EBE

    Ich habe ein gültiges Deutschlandticket was der Kontrolleur aber nicht akzeptierte, da es sich um ein Screenshot handelte. Leider geht das momentan nicht anders, weil das D-Ticket von meiner Schwester gebucht wird und es läuft dann mit meinen Namen und Daten, Bzw. es ist auf mich ausgestellt, wird von meiner Schwester bezahlt. Das D-Ticket von der Firma "Transdev" wird deswegen nicht bei mir auf der App angezeigt. Darum die Screenshot-Variante. Damit gab es sonst bisher auch nie Probleme.
    Ich habe danach bei der DB nachgewiesen dass ich, auch in diesem Zeitraum, im Besitz eines Deutschlandtickets war/bin. Das wurde von der Deutschen Bahn komplett ignoriert und sehr schnell ein Inkassoverfahren eingeleitet. Mit denen muss ich mich jetzt "rumärgern" und die die DB ist fein raus. Denn sobald ich mich beim DB Vertrieb GmbH melde muss ich die Fahrpreisnacherhebungsnummer angeben und dann wird mir mitgeteilt, dass das ganze schon ans Inkassounternehmen weitergeleitet wurde. Ganz große Klasse.

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  • checked4you

    Re: EBE

    Hallo Heiko,
    Screenshots von Tickets sind tatsächlich laut Bedingungen der Bahn ungültig. Wenn du in NRW wohnst, kannst du dich aber gerne an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden. Sie kann helfen, auch wenn der Fall bereits beim Inkassobüro liegt.

    Beste Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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