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Krankenversicherung für Auszubildende

Wer eine Ausbildung anfängt, muss sich selber krankenversichern. Bei der Wahl der Krankenkasse lohnt es sich, genau hinzuschauen.

Seit Anfang 2009 wurde das gesetzliche Krankenkassensystem reformiert. Konnten die Krankenkasse früher die Höhe ihrer Beiträge selber bestimmen, so gibt es nun den so genannten Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen Krankenversicherungsbeitrag. Den überprüft die Bundesregierung jedes Jahr im Herbst. Momentan liegt er bei 14,9 Prozent. Davon teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer 14 Prozent: Das heißt, der Arbeitgeber zahlt sieben Prozent und der Azubi zahlt 7,9 Prozent seines Bruttolohns an die Krankenkasse.


Obwohl der Beitragssatz gesetzlich festgeschrieben ist, ist es sinnvoll, die Angebote der Krankenkassen zu vergleichen. Denn: Es ist den Kassen erlaubt, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Wirtschaftet eine Kasse gut, kann sie auch Prämien ausschütten, sprich: Geld an die Versicherten zurückzahlen.


Außerdem sind die Krankenkassen längst in einem Wettbewerb um die Versicherten: Die locken mit kostenlosen Sportprogrammen, die anderen mit Bonus-Aktionen. Zwar sind rund 95 Prozent aller Leistungen der Kassen gleich und eine Versorgung ist bei Krankheit so gut abgesichert, aber einige bieten mehr – hier wird es spannend. Werden zum Beispiel zusätzliche Impfungen übernommen, die bei Fernreisen notwendig und ansonsten teuer sind, oder werden wichtige (Früherkennungs-)Untersuchungen auch für junge Leute und nicht nur für ältere Semester angeboten? Oder kann man alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen? Ist die Geschäftsstelle gut erreichbar – gibt es eine Hotline?


Ungewisse Zukunft

Kaum ist diese Reform umgesetzt, steht auch schon die nächste ins Haus: Soeben hat sich eine "Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens" gebildet. Diskutiert wird die so genannte Gesundheitsprämie. Diese errechnet sich nicht mehr, wie bisher, prozentual vom Einkommen, sondern soll ein fester Euro-Betrag sein. Das heißt: Die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags wäre dann nicht mehr abhängig von der Höhe des Einkommens. Geringverdiener sollen einen Sozialausgleich, der aus Steuermitteln finanziert wird, beantragen können. Wie das Gesundheitssystem der Zukunft aussehen wird, bleibt abzuwarten.


(AB)

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: Was bedeutet das?

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