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Auf die Berechnungsweise kommt es an!

Nutzungsgebühr für defekte Geräte?

Als Benny bei seinem Monitor das vierte Mal den gleichen Fehler hatte, wollte er vom Händler ein anderes Gerät haben. Bekam er auch - aber für das alte sollte er "Nutzungsgebühr" bezahlen...

Tablet mit Arztkoffer und Werkzeug (Bild: daniilantiq2010 / fotolia.com)
Bild: daniilantiq2010 / fotolia.com

Benny (Name v. d. Red. geändert) hatte sich vor 15 Monaten einen Monitor gekauft, und seitdem traten immer wieder extreme Pixelfehler auf. Er ging mit dem Gerät zum Händler und bekam das gleiche Modell noch mal in neu. Dieser Vorgang wiederholte sich zwei mal, immer wieder mit Pixelfehlern. Offenbar hatte dieses Modell ganz grundsätzlich ein "Pixel-Problem". Verständlicherweise wollte er nach all den Versuchen, die sich insgesamt über 15 Monate hingezogen hatten, nun ein anderes Modell. Und dann kam die Überraschung: Der Händler wollte von ihm für die vergangenen Monate eine "Nutzungsentschädigung" haben, und zwar drei Prozent vom Neupreis pro Monat! Das fand Benny nicht witzig, und er fragte sich, ob das so überhaupt o.k. ist.


Die Antwort ist: ja und nein. 'Ja' insofern, dass ein Händler tatsächlich in so einem Fall so eine Nutzungsentschädigung verlangen kann. Nämlich immer dann, wenn vom ursprünglichen Vertrag "zurückgetreten" werden soll - wenn also Benny sein Geld zurück oder ein anderes, neues Gerät haben will. 'Nein' aber auch, weil die Art der Berechnung "drei Prozent pro Monat" so nicht geht. Auch nicht, wenn es vielleicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so vom Händler reingeschrieben wurde.


Lebensdauer ist wichtig

Die Rechtsprechung sagt nämlich, dass bei so einer Nutzungsentschädigung die Lebensdauer eines Geräts sowie der Neupreis eine Rolle spielen müssen. Und das wird dann auf die Monate der Benutzung umgerechnet. Häh? Also: Nehmen wir an, man geht von einer Lebenserwartung eines Computermonitors von fünf Jahren aus (also 60 Monate) und der Monitor hat 200 Euro gekostet. Dann "verteilt" man den Neupreis über diese gesamte Lebenserwartungszeit - also 200 geteilt durch 60. Macht pro Monat 3,33 Euro. Und das wären bei den 15 Monaten Nutzung durch Benny insgesamt 50 Euro Nutzungsgebühr. Die drei Prozent vom Neupreis, die der Händler haben wollte, wären aber sechs Euro pro Monat - also 90 Euro nach 15 Monaten!


Ihr seht, man muss nicht immer alles akzeptieren, was manche Händler schon mal so meinen. Fragt sich nur, woher man so eine Lebensdauer-Angabe bekommt. Händler haben für so was eigene Preistabellen, aber das sind Empfehlungen, kein Gesetz, und die gibt's auch nicht an jeder Ecke zum Download. Also ist man als Kunde auf sein Gefühl angewiesen. Aber genau deswegen kann das auch Verhandlungssache mit dem Händler sein. Das könnte wirklich so laufen: Wenn der drei Jahre bietet, sagt ihr sieben, und man trifft sich vielleicht bei fünf...


Wichtig ist aber vor allem, dass so eine Nutzungsentschädigung nicht einfach willkürlich pro Monat behauptet werden darf: Irgendeine angenommene Lebensdauer muss auf jeden Fall eine Rolle spielen!


(C4U)

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: Was bedeutet das?

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