Urlaub mit Lerneffekt
Sprachreisen
Eine Sprachreise ist nicht nur was für Leute, die eine (noch) bessere Note in Englisch, Französisch oder Spanisch haben wollen. Denn ein solcher Urlaub verbessert nicht nur die Fremdsprache, sondern man blickt auch über den Rand des eigenen Landes, lernt eine andere Welt und junge Leute kennen. Früher nutzten gerade Gymnasiastinnen und Gymnasiasten oft die 11. Klasse für ein Auslandsjahr. Doch durch das verkürzte Abitur suchen immer mehr nach einer kürzeren Alternative, Sprachkenntnisse aufzupolieren.
In Deutschland bleiben
Es klingt paradox: Wer Englisch oder Französisch lernen möchte, kann auch in Deutschland bleiben. Einige Veranstalter organisieren hierzulande Lerncamps – für alle, die es nicht in die Ferne zieht. Die Zusammensetzung der Gruppen ist international, die Campsprache ist Englisch. Gerade für jüngere Schülerinnen und Schüler kann ein Sprachcamp "um die Ecke" ein guter Einstieg sein.
Nach Großbritannien reisen
Besonders beliebt bleiben aber die Reisen ins englischsprachige Ausland. Die meisten deutschen Schülerinnen und Schüler fahren nach Großbritannien. Aber auch Malta ist ein (sonniges) Ziel für Englischlernende.
Sehr beliebt ist die Variante: Lernen in der Sprachschule und Wohnen in der Gastfamilie. So seht ihr das Land nicht durch eine "Pauschal-Touristen-Brille", sondern lebt dort wirklich ein paar Wochen wie die Einheimischen. Und auch wenn eine Sprachreise kein Zaubermittel ist, hilft sie gerade durch die Familienanbindung, richtig in die Fremdsprache einzutauchen.
Wer keinen Familienanschluss sucht, sollte einen Anbieter wählen, der Wohnen in Mehrbettzimmern anbietet – zum Beispiel in einem der britischen Colleges.
Reisen mit Papa und Mama
In den letzten Jahren sehr beliebt: Familiensprachurlaub. Dabei wohnt man mit den Eltern im Hotel oder in der Ferienwohnung – und morgens pauken die Erwachsenen und die Jugendlichen getrennt in Sprachkursen. Das ist natürlich ein ganz anderer Urlaub, als wenn man alleine gen England fliegt.
Lernen und Action
Ein anderer – elternfreier – Trend: Sprach-Action-Urlaube. Natürlich sorgt jeder gute Anbieter ohnehin nachmittags für Programm: Es gibt Ausflüge und andere gemeinsame Aktivitäten der Sprachschülerinnen und -schüler. Doch inzwischen sind auch viele Angebote auf dem Markt, bei dem Lernen und Hobby verbunden werden. Da kann man zum Beispiel morgens büffeln und nachmittags Surfen lernen oder reiten. Oder – noch abgedrehter: Du arbeitest nach der Schule mit einem Vocal Coach an der Stimme oder schneiderst dir Klamotten. Bogenschießen, Klettern, BMX fahren – es gibt nichts, was es nicht gibt.
Anbieterdschungel
Wer in den Ferien eine Sprachreise machen möchte, steht vor einem Dschungel von Anbietern. Sprachreisen zu organisieren, ist schon lange ein richtiger Wirtschaftszweig geworden. Eine wichtige Frage: Unterliegt der Veranstalter dem deutschen Reiserecht und verfügt er somit über die gesetzlich vorgeschriebene "Insolvenzsicherung"? Die ist nämlich wichtig – sonst bleibt ihr im Ernstfall, wenn der Anbieter pleite macht, auf euren Kosten sitzen. Nachweisen muss der Veranstalter euch diese durch den so genannten Sicherungsschein.
Erst informieren – dann buchen
Auf jeden Fall solltet ihr mehrere Angebote anfordern und nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen vergleichen. Ihr solltet darauf achten, dass ihr ein Angebot mit detaillierter Beschreibung der Leistungen erhaltet, auf die ihr euch berufen könnt. Ohne Buchungsbestätigung mit konkreten Infos und ohne Sicherungsschein sollte man auf keinen Fall schon Geld bezahlen. Findet der Sprachunterricht im Ausland in einer Sprachschule statt, sollte der Name bekannt sein. So könnt ihr euch vorher über das Ansehen dieser Schule informieren. Darüber hinaus gibt es auch Sprachreisen, die die Veranstalter in eigener Regie durchführen, also nicht in Zusammenarbeit mit einer Sprachschule.
Neben Sprachreiseveranstaltern gibt es auch sogenannte Sprachreisevermittler. Wer bei deutschen Veranstaltern bucht, genießt den Schutz des deutschen Rechts. Vermittler hingegen helfen, einen Vertrag mit einer Schule im Ausland abzuschließen – so gilt das Recht des jeweiligen Landes. Der Vermittler muss in der Regel für die Sprachreise nicht haften. Hier heißt es daher: Doppelt genau prüfen!
Checkliste zur Beurteilung eines Angebotes:
- Sitzt der Anbieter in Deutschland? Wird der Vertrag nach deutschem Recht geschlossen?
- Reise (Reiseroute, Transportmittel, Begleitung, Transfer – sind alle Leistungen im Preis inbegriffen?)
- Gruppenstärke ("Kleingruppe" ist ein schwammiger Begriff – daher nach der konkreten Teilnehmerzahl fragen. Mehr als 12 bis 15 Schülerinnen und Schüler sind meistens eher ineffizient.)
- Zusammensetzung der Gruppe (Alter, internationale oder deutsche Klassen)
- Anzahl der Unterrichtsstunden und Beschreibung der Lerninhalte: Ist Kleingruppen- oder Einzelunterricht vorgesehen?
- Qualifikation des Lehrpersonals
- Gibt es einen Einstufungstest?
- Kursort (Räumlichkeiten, Ausstattung)
- Gibt es ein Zertifikat oder ein Zeugnis?
- Betreuung während der Reise und vor Ort (Schüler-Betreuer-Quote, auch deutsch sprechende Ansprechpartner?)
- Unterbringung (Ist die Unterbringung im Mehrbettzimmer, zum Beispiel im College, oder in Gastfamilien? Wie viele Jugendliche sind in einer Familie? Haben die Familien selbst auch Kinder? Ist die Unterkunft in Schulnähe? Gibt es die Möglichkeit, die Familie zu wechseln, wenn es einem gar nicht gefällt?)
- Bekanntlich leben Schüler:innen nicht vom Buch allein: Daher auch auf das Freizeitangebot achten! Was wird angeboten – und ist alles im Preis enthalten oder muss man mit Nebenkosten rechnen?
Das teuerste Angebot muss nicht immer das beste sein. Die Preise schwanken zwischen den einzelnen Anbietern – und auch zwischen den einzelnen Regionen. Eine Hauptstadt wie London ist teurer als ein Sprachurlaub in einer kleineren Stadt. Und ein intensiver Abi-Vorbereitungskurs oder ein Kurs, der auf eine Sprachprüfung vorbereitet, kostet mehr als ein reiner Sprachurlaub. Häufig ist eine Anzahlung üblich. Die Restzahlung wird dann vor der Fahrt fällig. Im Gegenzug müssen Reisende spätestens dann die vollständigen Reiseunterlagen erhalten.
Wichtig: Ein seriöser Sprachreiseveranstalter berät und beantwortet Fragen ausführlich. Also: Ruhig nachhaken, wenn etwas unklar ist. Und hellhörig werden, wenn der Veranstalter Fragen einfach abwiegelt.
Zu guter Letzt: Was tun, wenn vor Ort alles anders ist...
Stimmt das Angebot nicht mit dem überein, was gebucht wurde, sollte man sich sofort an den Reiseveranstalter wenden (das kann der Betreuer vor Ort sein, muss es aber nicht – wer das ist, steht normalerweise in den Reiseunterlagen) und – wie es so schön im Juristendeutsch heißt – "Mangel anzeigen und Abhilfe fordern". Im Klartext: Man muss das Problem schildern und ihn auffordern, es abzustellen. Parallel sollte man auch die Eltern in Deutschland informieren, damit sie den Mangel (schriftlich!) dem deutschen Veranstalter mitteilen können. Das ist dann umso wichtiger, wenn der Betreuer vor Ort gar nicht den Reiseveranstalter vertritt, damit alles an der richtigen Adresse landet. Diese Beschwerden – vor Ort und durch die Eltern – sind nötig, um beispielsweise später noch eine Chance zu haben, einen Teil des Reisepreises zurückverlangen zu können. Denn solange der Mangel vorliegt, ist der Reisepreis gemindert.
Nicht selten gibt es auch Probleme mit der Gastfamilie. Einige Beispiele: Eine Schülerin war mit weiteren Deutschen bei einer Familie untergebracht – obwohl das im Katalog wegen des besseren Lerneffekts ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Oder aber eine mangelhafte Verpflegung, die entweder einer Diät gleich kommt bzw. zur Folge hat, dass das ganze Taschengeld für Hamburger drauf geht ... Auch hier gilt: Sofort zum Betreuer und im Ernstfall einen Wechsel der Unterbringung fordern. Manchmal hilft aber auch ein klärendes Gespräch zu dritt. Klar ist zum Beispiel, dass es in anderen Ländern andere Lebensgewohnheiten gibt, auf die man sich einstellen muss. So ist beispielsweise der Wohn-Standard in Deutschland meistens höher als im Ausland.
Da man dann den Mangel beweisen muss, wenn man Ansprüche geltend machen will, sollte man sich zum Beispiel die Anschriften der Mitreisenden notieren oder Fotos machen.
(AB)
1 Kommentar(e)
danke
Danke für diesen tollen artikel, der hat mir sehr geholfen