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So geht's

Strom in der ersten eigenen Wohnung

Wenn du deine erste eigene Wohnung beziehst, musst du dich um vieles kümmern. Ein wichtiger Punkt ist dabei auch die Anmeldung beim Energieversorger. Hier liest du, was du dabei beachten solltest.

Mehrere runde elektrische Stromzähler nebeneinander. Foto: jullrose999 / pixabay.com
Foto: jullrose999 / pixabay.com

Nach dem Unterschreiben des Mietvertrags bekommst du endlich die Schlüssel zu deiner neuen Wohnung. Du fährst direkt hin, um dir die Wohnung nochmal in Ruhe anzusehen. Weil es bei deinem Eintreffen schon dunkel ist, machst du das Licht an. Doch Vorsicht: Mit Einschalten des Lichts hast du automatisch einen Vertrag mit dem örtlichen Energieversorger geschlossen. Die Preise in dieser sogenannten Grundversorgung sind meistens hoch. Deshalb solltest du schauen, ob sich für dich nicht ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter oder in einen anderen Stromtarif lohnt.


Möchtest du nicht in der Grundversorgung bleiben, sondern zu einem anderen Anbieter wechseln, kannst du einen Sondervertrag abschließen. Dazu suchst du dir einen für dich passenden Tarif aus. Wichtig ist, dabei auf die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und eventuelle Preisgarantien zu achten. Du solltest außerdem entscheiden, ob du konventionell erzeugten Strom oder Ökostrom nutzen willst. Wählst du Ökostrom, schließe am besten einen Vertrag mit einem Anbieter, der nicht nur Strom aus erneuerbaren Energien anbietet, sondern zusätzlich in den Ausbau der erneuerbaren Energieträger investiert. Informiere dich dazu über die Ökostrom-Label.


Hast du einen passenden Stromtarif gefunden, ist der Wechsel sehr einfach: Du gibst beim gewählten Anbieter deine Stromzählernummer sowie den aktuellen Stand deines Stromzählers an. Diesen solltest du dir vor dem Einzug unbedingt notieren, auch wenn du deinen Stromanbieter nicht wechseln möchtest. Beim Jahresverbrauch kannst du dich entweder am Verbrauch deiner Vormieterin oder deines Vormieters orientieren oder den durchschnittlichen Verbrauch angeben. Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt dieser in einem Mehrfamilienhaus bei durchschnittlich 1.500 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Beziehst du dein warmes Wasser über einen Durchlauferhitzer ist der Verbrauch entsprechend höher und kann bis zu 2.100 kWh pro Jahr betragen.


Wichtig: Eine Rechnung bekommst du in der Regel einmal im Jahr. Dafür muss dein Versorger wissen, wie viel Strom du tatsächlich verbraucht hast. Er benötigt von dir also den Stand des Stromzählers. Entweder liest du ihn selbst ab und nennst ihm dem Anbieter über ein Online-Portal oder telefonisch. Oder es kommt jemand vorbei und liest ihn ab. Frag am besten beim Versorger nach.


Auch wenn du nur einmal im Jahr eine Rechnung bekommst, musst du für Strom fast jeden Monat etwas zahlen. Das nennt man Abschlag. Er ist quasi eine Art Anzahlung auf den Rechnungsbetrag, damit da nicht auf einmal ein riesiger Batzen kommt. Einen Abschlagsbetrag legt der Anbieter fest. Du kannst ihn aber auch verändern, zum Beispiel um etwas mehr Puffer für die Rechnung zu haben und dann Geld zurück zu bekommen. Auch eine Änderung musst du deinem Stromversorger mitteilen – einfach den Überweisungsbetrag zu ändern, ist keine gute Idee!



Möchtest du mehr zum durchschnittlichen Stromverbrauch wissen oder deinen eigenen Verbrauch einordnen, nutze diese kostenlose Broschüre der Verbraucherzentrale NRW.


(c4u)

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: Was bedeutet das?

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2 Kommentar(e)

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  • Ach so!

    Abschlagszahlung

    Ich finde es wichtig zu erwähnen, dass man den Strom in monatlichen "Raten" (genannt Abschläge) im Voraus bezahlen muss, ohne hierfür jeden Monat eine Rechnung zu bekommen. Ich glaube, das ist vielen nicht klar und kann schnell zu Mahnungen und Sperrandrohungen führen, wenn man auf eine monatliche Stromrechnug wartet. Ja, es steht in den Schreiben des Stromanbieters drin, aber wer liest die schon richtig? Könntet ihr hierzu nochmal was schreiben? Danke!

    Nach oben zum Artikelanfang Antworten
  • checked4you

    Danke

    ...für den konstruktiven Hinweis. Wir haben den Artikel entsprechend ergänzt.

    Viele Grüße
    Dein checked4you-Team

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