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Betrugsschutz

Tipp: 2020 statt 20 im Datum schreiben

Es sind nur zwei Ziffern mehr, die dich aber vor unnötigem Stress und Betrug bewahren können.

Schriftstück mit Unterschrift und 10.1.20 als Datum und Kugelschreiber. Foto: Verbraucherzentrale NRW
Foto: Verbraucherzentrale NRW

Denken wir mal an einen schriftlichen Vertrag. Oft muss man darauf das Datum und seine Unterschrift setzen. Viele haben bislang immer nur die letzten beiden Zahlen des Jahres aufgeschrieben, also zum Beispiel 31.12.19 für den 31. Dezember des Jahres 2019. Jetzt, in 2020, könnte es aber nicht schaden, etwas sorgfältiger zu sein.

Denn ein einfaches 10.1.20 (als Beispiel) ermöglicht Betrug. Wenn dein Vertragspartner dich abzocken will, könnte er hinter dein 10.1.20 einfach selbst noch eine 19 oder 18 oder so setzen. Und wenn der Vertrag so aussieht, als hättest du ihn am 10.1.2019 unterschrieben, könnte dein Vertragspartner behaupten, dass du ein Jahr lang noch nichts bezahlt hast. Schlimmstenfalls könnte er versuchen, Geld von dir einzuklagen.

Zugegeben, dafür muss man schon ziemlich abgebrüht sein und bislang ist das eine theoretische Konstruktion. Aber mit dem klitzekleinen Aufwand, zwei Ziffern mehr zu schreiben, kannst du solchem Betrug vorbeugen.

Und falls du jetzt denkst, das mal mit irgendeinem Dokument ausprobieren zu wollen: Lass es lieber! Denn das ist Urkundenfälschung und strafbar. Eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Gefängnis sind möglich (laut § 267 Strafgesetzbuch).


(hamo)

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: Was bedeutet das?

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