Du bist hier:
  • Diesen Artikel drucken
  • Diesen Artikel empfehlen

Geld her oder...

Die wichtigste Frage, die sich zuerst stellt, ist: Was ist los mit dem Geschenk? Rechtlich werden zwei Fälle unterschieden: Willst du zum Beispiel eine Hose umtauschen, weil sie zu eng ist, oder eine CD, weil sie dir nicht gefällt, dann geht es um den Umtausch so genannter "fehlerfreie Ware". Und da gelten andere Regeln, als wenn die Hose zum Beispiel einen Farbunterschied hat. Hier spricht man von Reklamation.


Umtausch fehlerfreier Ware

Dass dir die Farbe der Hose nicht gefällt oder du ein Rasierwasser verschenkst, das dein Vater nicht mag, ist vielleicht ein persönlicher Grund für einen Umtausch - gesetzlich verpflichtet, die Ware zurück zu nehmen, ist der Händler jedoch nicht. Gekauft ist gekauft, lautet die Devise.


Große Kaufhäuser bieten jedoch häufig aus freien Stücken an, das Gekaufte binnen 14 Tagen gegen Vorlage des Bons umzutauschen. Natürlich nur, wenn die Sachen nicht gebraucht und nicht getragen wurden. Auch darf die Originalverpackung nicht kaputt sein - CD's sollten versiegelt sein. Vom Umtausch ausgenommen sind "Hygieneartikel" wie Kosmetika. Kleine Geschäfte nehmen Ware ebenfalls oft aus Kulanz zurück - dann aber nur gegen einen Gutschein. Das müssten sie per Gesetz nicht tun - sie machen es nur, um euch entgegenzukommen. Also gibt's da nix zu meckern.


Da kein Geschäft verpflichtet ist, fehlerfreie Ware zurück zu nehmen, sollte man gerade bei Geschenken versuchen, ein Umtauschrecht zu vereinbaren. Am besten, indem man sich "Rückgabemöglichkeit gegen Geld binnen 14 Tagen" auf dem Kassenzettel bestätigen lässt. Dann müsst ihr euch nicht auf einen Warengutschein einlassen.


Reklamation

Gerade ausgepackt, willst du die Hose, die dir deine Eltern geschenkt haben, anprobieren - und zack, tut's der Reißverschluss nicht mehr. Typischer Fall von Reklamation. Mit dem Bon als Kaufbeleg kannst du zunächst eine neue Hose oder eine kostenlose Ausbesserung verlangen. Tritt der Mangel nochmals auf, gibt's das Geld zurück. Auf einen Warengutschein braucht man sich bei fehlerhafter Ware nicht einzulassen! Bei kleineren Mängeln kann man auch einen nachträglichen Preisnachlass aushandeln.


Bei größeren Anschaffungen - beispielsweise bei einer Stereoanlage - wird der Händler bei einer Reklamation meistens nicht sofort umtauschen, sondern erst einmal kostenlos reparieren. Das ist durchaus zumutbar. Doch müsst Ihr Euch aber darauf in der Regel nur zwei Mal einlassen - dann muss der Fehler behoben sein!


Zurück zur Bescherung

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: Was bedeutet das?

Wie hat dir der Artikel gefallen? Top oder Flop?