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Meine Rechte mit Bus und Bahn

 
Hat man keine Fahrkarte, wird man mit Sicherheit nervös, wenn es heißt "Die Fahrausweise, bitte!". Dabei muss das mit dem fehlenden oder ungültigen Fahrschein ja gar keine Absicht gewesen sein. Aber welche Rechte hat man in welcher Situation?


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Bild: Hamburg S-Bahn von interbeat unter CC-BY-Lizenz

Schwarz fahren kann ja ganz andere Gründe haben: Automat kaputt, Kartenentwerter im Eimer, Monatskarte mal wieder liegen gelassen... Und dann? Und was gibt es sonst so an "kritischen Situationen"?


"Festhalten" bei fehlendem Ticket?
Fahrkartenautomat defekt
Fahrkartenentwerter defekt
Monatsticket nicht dabei
Nachlösen in der Bahn?
Fahrkarte verloren
Auskünfte falsch oder unverständlich
Rauswurf bei fehlendem Ticket?
Ticket ist nicht mehr gültig

"Festhalten" bei fehlendem Ticket?
Das geht, wenn man sich ohne Fahrschein weigert, die Personalien anzugeben: Dann ist das die einzige Möglichkeit, die der Kontrolleur hat. Nennt man auch "Selbsthilferecht".
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Fahrkartenautomat defekt
Da kann man ja nichts dafür, also sollte bei einer Kontrolle ein nachträgliches Bezahlen eigentlich kein Problem sein - man sollte es allerdings an allen verfügbaren (oder zumindest mehr als einem) Automaten versucht haben - an einem großen Hauptbahnhof dürfte es nicht möglich sein, alle auszuprobieren, und dafür kann man dann eigentlich auch Verständnis erwarten. Wichtig ist es, sich noch die Gerätenummer des defekten Automaten zu notieren - kommt auf jeden Fall überzeugend rüber. Und: Man sollte von sich aus schauen, ob man in der Bahn einen Schaffner oder Kontrolleur findet - anstatt sich nur hinzusetzen und zu warten.

Und Achtung: Nimmt ein Automat z.B. keine 10,00 oder 20,00 Euro Scheine mehr an, und das Geldsymbol im Display ist durchgestrichen, so gilt dies nicht als Automatendefekt! Man sollte daher für den Kauf am Automaten lieber immer passendes Kleingeld dabei haben.
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Fahrkartenentwerter defekt
Genau wie beim kaputten Kartenautomaten: Hat man - soweit möglich - alle Entwerter ausprobiert und nichts ist passiert, trägt man daran keine Schuld. Also sollte man das auch in diesem Fall in der Bahn mit dem Kontrolleur regeln können. Selber sollte man seine Karte aber auf keinen Fall entwerten (z.B. indem man das Datum und die Uhrzeit draufschreibt) - das wird gar nicht gern gesehen.
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Monatsticket nicht dabei
Da lässt sich normalerweise was machen: Wenn man innerhalb von einer Woche das Ticket beim Verkehrsunternehmen vorlegt (Kartenverkaufsstelle o.ä.), zahlt man zwar auch noch was drauf (je nach dem bis zu 7 €), aber längst nicht so viel wie fürs Schwarzfahren. Gilt aber nur für nicht übertragbare Fahrscheine (solche, die auf einen Namen ausgestellt sind)- und somit nicht für jede Art von Monatsticket.
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Innenraum einer U-Bahn
Bild: Berlin Straßenbahn von interbeat unter CC-BY-Lizenz


Nachlösen in der Bahn?
Das Chaos-Thema - weil es superunterschiedlich sein kann, ob man nun gerade in einer Bahn nachlösen kann oder dies vorher am Schalter gemacht haben muss. Deswegen hilft hier eigentlich nur vorheriges Fragen am Schalter - und dann kann man auch gleich nachlösen, falls nötig. Beim Nahverkehr innerhalb der Städte geht das normalerweise gar nicht - wenn man z.B. in die nächste Preisstufe hineinfährt, muss man dafür auch die entsprechende Fahrkarte haben. Bei Fernverkehrszügen ist es so, dass die Zugbegleiter es einem in der Praxis eigentlich immer ermöglichen, z.B. einen IC-Zuschlag bei ihnen zu zahlen, wenn man nur ein Fernverkehrsticket ohne den Zuschlag für die Fahrt hat. Bei Nahverkehrszügen (z.B. Regionalexpress) müssen sie das aber nicht... und dann ist man leider Schwarzfahrer.
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Fahrkarte verloren
Bei einer normalen Fahrkarte gilt: Was weg ist, ist weg. Bei einer Monatskarte z.B. kann man aber evtl. nachträglich beweisen, dass man eine hatte, z.B. durch den Kontoauszug als Zahlungsbeleg oder die anderen Wertmarken, wenn man ein Abo hat. Die muss man dann innerhalb von einer Woche beim Verkehrsunternehmen vorlegen. Wenn Ticket und Wertmarken weg sind: Pech gehabt... falls sie allerdings gestohlen wurden, sollte man auf jeden Fall Anzeige erstatten, um wenigstens insofern einen Nachweis zu haben.
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Auskünfte falsch oder unverständlich
Sind ja nicht immer einfach zu durchschauen, diese Tarifbestimmungen: Wann bin ich in welcher Zone, welche Zuschläge...? Hat man z.B. von einem Bediensteten eine falsche Info bekommen oder sind die Tarifbedingungen nicht durchschaubar, sollte man eigentlich nicht die Schuld für den Irrtum tragen, dass man z.B. zuwenig gezahlt hat. Schön und gut, nur ist es in der Praxis dann ziemlich schwer, den Tarifbestimmungen ihre "schwere Durchschaubarkeit" oder dem Mitarbeiter seinen Irrtum nachzuweisen...
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Rauswurf bei fehlendem Ticket?
Macht man Stress, kann der Kontrolleur ein Hausrecht ausüben - und einen somit auch rauswerfen. Ansonsten aber gilt die Zahlungsaufforderung oder Quittung (für das erhöhte Fahrgeld, weil man schwarz gefahren ist) als gültiges Ticket - es heißt in der Fachsprache ja schließlich auch "Erhöhtes Beförderungsentgeld". Sprich: Wer die 40 € (oder wieviel auch immer) fürs Schwarzfahren hinlegt oder sich zumindest dazu bereit erklärt, kann damit dann auch fahren. Und wenn der Kontrolleur akzeptiert, dass z.B. der Automat kaputt war, gibt es ja ohnehin keinen Grund für Stress und man kriegt ein normales Ticket.
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Ticket ist nicht mehr gültig
Fahrpreise werden ja beinahe jedes Jahr erhöht - und dann gelten die Tickets mit den alten Preisen irgendwann nicht mehr. Man darf sie aber noch 3 Monate nutzen. Aber was vielleicht noch viel wichtiger ist: Umtauschen darf man die alten Tickets noch ganze drei Jahre - ab Inkrafttreten der Tariferhöhung.
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Einspruch!
Wenn du meinst, zu Unrecht ein Knöllchen erhalten zu haben, kannst du innerhalb von 14 Tagen Einspruch dagegen erheben. Der muss an das Unternehmen gehen, dass das "EBE" (Erhöhtes Beförderungsentgelt) ausgestellt hat - also für gewöhnlich der Verkehrsbetrieb. Der Schaffner, der das Knöllchen ausstellt, muss dir eine Art Quittung, die so genannte Fahrpreisnacherhebung (FN Beleg) geben. Auf dieser steht, bis wann man wo den Einspruch einreichen muss. Am besten ist immer per Einschreiben. Auf dieser steht auch, bis wann und wohin man das Geld überweisen soll. Außerdem muss der Kontrolleur da auch den Grund für das fehlende Ticket angeben. Wenn z. B. ein Automat / Entwerter defekt war, kann er dies als Grund eintragen. Und du als Kunde kannst und solltest dann sofort kontrollieren, ob der Kontrolleur diesen Grund richtig vermerkt hat. Ein Einspruch wird so später einfacher durchsetzbar.
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(C4U)

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Forum zum Thema "Bus und Bahn"
Bisher 2 Beiträge, letzter Beitrag vom 01.02.2011, 19.28 Uhr
 
Stand: 12.01.2012 | Seite drucken | Seite empfehlen
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