Zusatzticket erforderlich?
Mit dem Fahrrad in die Bahn
Nahverkehr: Im Abo-Ticket enthalten
Einzeltickets für die Fahrradmitnahme können ganz unterschiedlich kosten, die Spanne liegt da je nach Verkehrsverbund und Preisstufe zwischen ca. 1,20 und 3,60 Euro – Preislisten findet man auf der Internetseite des jeweiligen Verkehrsverbundes, eine Übersicht gibt es z. B. hier. Im VRR z. B. zahlt man drei Euro für ein "Zusatzticket". Achtung: Einzelne Fahrradtickets im Nahverkehr sind meist nur gültig bei sofortigem Fahrtbeginn! Mit dem "FahrradTagesTicket NRW" kann das Fahrrad dagegen den ganzen Tag und in ganz NRW zu einem Aufpreis von 4,50 Euro mitgenommen werden. Die Überfahrt in ein anderes Bundesland schlägt mit fünf Euro zu Buche.
Für viele vielleicht entscheidend: Hat man ein Abo wie z. B. Ticket 2000, Semesterticket, Young Ticket Plus oder Bärenticket, ist die Fahrradmitnahme da sowieso drin. Reist man damit in ein anderes Bundesland, muss man die Beförderungsbedingungen des eigenen Dauertickets allerdings auf jeden Fall noch mal checken.
Fernverkehr: Reservieren!
Wer sein Rad im Fernverkehr mitnehmen möchte, muss auf den ICE verzichten, denn dort ist die Mitnahme von Drahteseln nicht erlaubt. Für alle anderen Zugklassen gilt: Mitnahme ja, aber nur mit Reservierung! Eine Stellplatzgarantie erhalten alle, die mindestens einen Tag vorher buchen. Die Reservierung für Räder ist in Deutschland kostenlos. Die Beförderung hingegen kostet neun Euro und sechs Euro mit BahnCard – unabhängig von der Entfernung.
Wer richtig viel Zeug dabei hat, muss eventuell mehr hinlegen: Wer mit Rad und Anhänger reist, muss dafür zwei Fahrradtickets lösen. Faltrad-Fahrer sind dagegen gut dran: Ein zusammenklappbares Rad gilt im Zug als Gepäckstück und kann ohne zusätzliches Ticket transportiert werden – sogar im ICE!
Platz finden
"Mehrzweckabteile" sind auch für Fahrräder gedacht – da kann man Mitreisende durchaus mal bitten, Platz zu machen. Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen haben allerdings Vorrang vor Fahrrädern.Grundsätzlich gilt: Radler können nicht auf der Beförderung ihres Zweirads im Zug bestehen.
- Mehr Infos zu dem Thema gibt's auch unter www.vz-nrw.de
(C4U)