Ich will doch nur spielen...
Online-Zwang bei PC-Spielen
Wer kennt es nicht? Man hat sich nach langer Erwartung endlich das neueste Game gekauft, wirft es in den PC ein und will es nur eben schnell installieren und loslegen. Doch nach der Installation geht es los: Hier registrieren, dort noch schnell extra Software runterladen und alles begleitet von Unmengen an Geschäftsbedingungen und Lizenzvereinbarungen. Wer nicht gründlich die Spiele-Verpackung studiert hat, ist nun überrascht. Denn die meisten Spielehersteller schützen ihre Produkte mit so genanntem "Digital Rights Management" - kurz DRM - vor illegaler Verbreitung.
Eingebauter Online-Zwang
Um ein Game zu spielen, benötigt man bei zahlreichen Spielen einen Account, welchen man bei der Vertriebsplattform des jeweiligen Spieleherstellers (z. B. Steam, Uplay, Origin) anlegt. Kauft man sich ein Spiel über die Plattform oder im Laden, muss dieses mit dem Account verknüpft werden, so dass nur noch der Besitzer des Accounts das Spiel spielen kann und kein anderer. Dazu benötigt man einen Internetzugang. Mindestens einmal bei der Installation und anschließender Registrierung muss man mit dem Internet verbunden sein. Danach hat man meist die Möglichkeit, im "Offline-Modus" zu spielen.
Ein kurzer Blick in einschlägige Foren genügt, um zu erkennen: Viele Gamer stehen diesem Online-Zwang kritisch gegenüber. Sie wollen nicht auf eine permanente Internetverbindung angewiesen sein oder wollen sich nicht direkt bei den verschiedensten Online-Plattformen registrieren. Vor allem die Tatsache, dass der Benutzer als Kunde an die Online-Plattform gebunden und somit von ihr abhängig gemacht wird, stößt auf Protest. Manche fühlen sich von der Spieleindustrie regelrecht erpresst. Schwierig wird es auch für die, die ihr Lieblingsspiel Freunden ausleihen wollen oder gebrauchte Spiele kaufen möchten: Tatsächlich ist die legale Weitergabe eines Spiels nicht mehr möglich, da jedes Spiel mit einem bestimmten Lizenz Code an einen Account gebunden ist.
Verbraucherschutz vs. Spielehersteller
Es ist wichtig, dass auf den Spiele-Verpackungen gekennzeichnet wird, wenn die Installation einer zusätzlichen Software sowie eine Online-Registrierung erforderlich sind. So kauft man nicht die Katze im Sack. Im November 2011 leitete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Unterlassungsverfahren gegen den Spielehersteller "Electronic Arts" ein, da dieser auf der Verpackung von "Battlefield 3" nicht kenntlich gemacht hat, dass zusätzlich die Vertriebsplattform "Origin" installiert werden muss. Darauf hin unterzeichnete "Electronic Arts" eine Unterlassungserklärung, aus der folgt, dass ab dem 01.01.2013 alle Spiele mit den erforderlichen Informationen versehen werden müssen.
Weiterhin mahnte der vzbv den Spielehersteller "Blizzard" ab, da auf der Verpackung von "Diablo 3" der Hinweis auf eine notwendige dauerhafte Internetverbindung fehlte. Darauf hin gab Blizzard ebenfalls eine Unterlassungserklärung ab, in der sie sich verpflichteten, spätestens bis zum 01.04.2013 alle Spieleverpackungen mit den erforderlichen Informationen zu versehen. Und erst kürzlich gab es eine Abmahnung gegen Valve, den Betreiber von "Steam". Die Nutzer waren nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen, dieser zuzustimmen, da sie andernfalls keinen Zugriff mehr auf ihren Account und somit auf ihre Spiele hatten. Aus Sicht des vzbv geht das gar nicht: "Diese Geschäftspraxis ist rechtswidrig", so die vzbv-Rechtsexpertin Carola Elbrecht.
Was bedeutet das für mich?
Schon beim Kauf eines Spiels sollte man auf der Verpackung genau die Systemanforderungen durchsehen sowie nach eventuellen Hinweisen auf benötigte Internetverbindung oder Zusatzsoftware suchen. So erlebt man vor dem Spielspaß keine böse Überraschung und kann sich noch überlegen, ob man eine Zwangs-Online-Registrierung in Kauf nehmen möchte oder nicht.
(C4U / Alexander Gödde)