Du bist hier:
  • Diesen Artikel drucken
  • Diesen Artikel empfehlen

Widerruf für Download und Streaming

Falscher Download? Geld zurück!

Wer was im Internet bestellt, kann es zurückschicken, wenn's einem nicht gefällt. Gilt das auch für Downloads und Streams? Ja – aber mit Einschränkungen.

Datei-Downloads und Streams können bald nach dem Kauf zurückgegeben werden, wenn einige Regeln beachtet werden. (Bild: VZ NRW)
Bild: VZ NRW

Der neue Chart-Hit klingt so cool, dass du ihn auch sofort haben willst – und lädst ihn dir kostenpflichtig runter. Doch dein Gerät kann die angebotene Datei gar nicht abspielen, weil das Format nicht stimmt. Oder du hast eine Version des Songs erwischt, die dir gar nicht gefällt. Kohle in den Sand gesetzt? Nicht unbedingt. Denn dank der EU hat man auch bei Downloads und beim Streaming das Recht, den Kauf zu widerrufen. Und die Anbieter müssen strengere Regeln erfüllen.

Jeder Anbieter von Downloads oder Streams muss verständlich angeben, in welchem Format seine Dateien geliefert werden und wie man sie abspielen kann. Bei Spielen oder Computerprogrammen muss er auch anzeigen, auf welchen Betriebssystemen die überhaupt laufen und welche Versionen der Systeme man dazu haben muss. Auch welcher Kopierschutz in der Datei steckt, muss der Händler verraten. Das muss man als Kunde sehen können, bevor man die Datei herunterlädt.

Widerruf gilt generell erstmal auch für Downloads

Darüber hinaus bekommt man 14 Tage Zeit, den Kauf zu widerrufen, also die Datei gar nicht zu nutzen und dafür sein Geld zurück zu bekommen. Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass ihr 14 Tage Zeit habt, den Song rauf und runter zu hören. Sobald der Download oder erste Stream gestartet wurde, ist es mit dem so genannten Widerrufsrecht in der Regel vorbei. Hierfür gibt es aber zwei Voraussetzungen:

  • Ihr müsst ausdrücklich zustimmen, dass euch der Verkäufer vor Ablauf der 14 Tage die Datei vollständig zur Verfügung stellen darf.
  • Und ihr müsst aktiv bestätigen (zum Beispiel mit einem Häkchen), dass dadurch euer Widerrufsrecht flöten geht.

Nur wenn ihr euch wirklich sicher seid, die Datei haben und behalten zu wollen, solltet ihr also ein Häkchen setzen.

Oft gibt es von Software oder Apps auch kostenlose Testversionen, die zwar nicht alle Funktionen bieten, aber mit denen ihr schon ganz gut ausprobieren könnt, ob euch die Programme überhaupt gefallen. Bevor ihr also Geld ausgebt, lieber erst mal testen.


Wenn ein Händler diese Regeln nicht einhält, könnt ihr das der Verbraucherzentrale mitteilen.


(hamo)

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: Was bedeutet das?

Wie hat dir der Artikel gefallen? Top oder Flop?