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Luftnummer

Mogelpackungen im Supermarkt

Manchmal kauft man ... Luft! Nämlich dann, wenn die Verpackung viel größer ist als der Inhalt. Und das gibt es öfter, als man denkt.

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Foto: Gebauer

Leckere Kekse in einem Pappkarton. Beim Öffnen die Enttäuschung: Die Kekse stehen gestapelt neben dem Karton und reichen gerade einmal etwas über die Hälfte. Ein erneuter Griff in die Packung, aber nein: Mehr ist nicht drin.


Die Kekse sind schnell gewogen und verglichen mit der kleinen Grammangabe auf dem Karton. Alles korrekt. Und dennoch ist es ärgerlich. Denn schließlich kauft das Auge mit. Eine große Verpackung lässt auf viel Inhalt schließen, oder?


Kunden beklagen Mogelpackungen

Die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest bemängeln diese Mogelpackungen schon lange. Doch es tut sich nur wenig. Monat für Monat kommen neue Beschwerden, in denen sich Menschen über die zu großen Verpackungen aufregen. Das Ärgernis geht quer durch die Produktepalette: von Süßigkeiten und Salzgebäck und Teebeuteln bis hin zu Kosmetika, Reinigungsmitteln und Waschpulver.


Die überdimensionierten Verpackungen sind ausgeklügelt, die Hersteller arbeiten mit vielen Tricks: Mal werden Tüten mit Luft aufgepumpt, mal haben Kartons einen doppelten Boden. Oder das Sichtfenster einer Papphülle endet gerade unter dem Ende des Inhalts. Tiegel, zusätzlich in einer großen Pappschachtel verpackt, haben oft dicke Wände und sind innen plötzlich klein. Die Verpackungen rufen optische Täuschungen hervor und haben nicht den erwarteten Inhalt.


Rechtliche Grauzone

Solange der Hersteller nicht bei der Inhaltsangabe im Kleingedruckten flunkert, bewegt er sich trotzdem nur in einem rechtlichen Graubereich. Denn das Gesetz ist derzeit sehr schwammig. Es gibt zwar ein gesetzliches Täuschungsverbot, aber die Täuschungsversuche müssen im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden.


Das stört uns. Wir als Verbraucherzentrale fordern, eine konkrete Regelung zu erlassen. Diese soll besagen, dass Packungen bis an den Rand gefüllt sein sollen. Das Argument, dass die Produktion diesen großen Raum voller Luft erfordere, sollte nur in Ausnahmen gelten: nämlich dann, wenn es tatsächlich eine technische Notwendigkeit gibt, die auch nachgewiesen werden kann. Nur dann darf ein Freiraum von 30 Prozent zugelassen werden.


Manche Hersteller begründen die Luft damit, dass die Kundinnen und Kunden es gewohnt seien, dass die Packung größer ist als der Inhalt. Oder damit, dass das Produkt Platz brauche. Für uns tragen diese Argumente jedoch nicht wirklich. Mehr wiegen für uns die ent- und getäuschten Käuferinnen und Käufer. Denn wer kauft schon gerne eine Luftnummer?



Weniger Inhalt – noch mehr Luft

Ebenso gravierend sind die zu großen Verpackungen, wenn der Inhalt schrumpft. War der Riegel bis vor ein paar Tagen noch 100 Gramm schwer, wiegt er jetzt nur noch 80 Gramm – wird jedoch in der nahezu gleichen Hülle verkauft. Manche Hersteller setzen so versteckt und indirekt Preiserhöhungen durch, die man nicht sofort merkt. Oft wird lediglich das Design der Verpackung leicht verändert. Geworben wird natürlich nicht mit dem höheren Preis, sondern zum Beispiel mit einer verbesserten Rezeptur. Auch hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Hersteller gegen das Gesetz gehandelt hat.


(AB)

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