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Musik rechtlich betrachtet

Rechte beim Kartenvorverkauf

Viele wollen sich ihre Konzertkarte vorher sichern – logisch, man will ja kein Risiko eingehen. Aber was, wenn's dann ausfällt? Oder die Karte vorher kaputt geht?

Leute bei einem Konzert (Bild: FreeImages.com / Guglielmo Losio)
Bild: FreeImages.com / Guglielmo Losio

Ist der Ansturm auf ein Konzert erwartungsgemäß nicht so groß, ist es natürlich am besten, die Eintrittskarten direkt an der Abendkasse zu kaufen. Da legt man sich nicht so fest und hat auch gleich einen Ansprechpartner, wenn was schief geht. Will man sich aber schon vorher eine Karte sichern, hat man die Wahl zwischen Kartenvorverkaufstellen wie Ticketläden, bestimmten Internetseiten oder Telefonhotlines. Das sind allerdings nur "Zwischenhändler", die auch was verdienen wollen, aber eben nur die Karten weiterverkaufen. Vertragspartner für euch – was das Konzert angeht – ist und bleibt der Konzertveranstalter. Der Name und die Adresse sollten auf der Eintrittskarte stehen – wenn nicht, schaut mal auf dem Plakat nach oder fragt bei der Vorverkaufsstelle.


Kauft ihr eure Eintrittskarte nicht direkt am Veranstaltungsort, müsst ihr mit einer Vorverkaufsgebühr von 10 bis 15 Prozent rechnen. Beim Kauf über das Internet oder per Telefonhotline können auch noch Bearbeitungsgebühren von ungefähr zwei Euro hinzukommen. Außerdem kommen hier bei fast allen Anbietern noch mal Versandkosten von bis zu fünf Euro dazu. Und: Man muss alles per Bankeinzug oder Kreditkarte im Voraus bezahlen und dann hoffen, dass die Post die Karten auch rechtzeitig zustellt, während man im Ticketladen um die Ecke auch gleich die Originalkarten in der Hand hält.


Viele Veranstaltungsorte verkaufen Tickets auch über ihre Internetseite. Man klickt dazu einfach das jeweilige Konzert an, erteilt z.B. über seine Bankverbindung eine Abbuchungserlaubnis und kann dann häufig sogar ein Online-Ticket ausdrucken. Das zeigt man dann an der Kasse vor. Kostet in der Regel ein paar Euro Bearbeitungsgebühren.



Vorsicht beim Online-Kauf!

Gerade für Konzerte großer Künstler werden im Internet oft auch Tickets angeboten, die weitaus teurer sind als Originalkarten. Dabei müsst ihr euch natürlich die Frage stellen, ob sie euch das wert sind. Wenn sie vor dem offiziellen Vorverkaufsstart angeboten werden, solltet ihr die Finger davon lassen – ebenso wenn euch personalisierte Tickets angeboten werden, die bereits auf bestimmte Personen ausgestellt wurden. Wird beim Einlass euer Ausweis kontrolliert, müsst ihr damit rechnen, nicht reingelassen zu werden. Im Zweifel beim Veranstalter erkundigen, ob die Karten auf euch umgeschrieben werden können.


Aber egal, wo oder wie ihr eure Konzertkarten kauft, es kann immer etwas schief gehen. Wir haben hier ein paar Tipps für verschiedene worst-case-Szenarien. Für alle diese Fälle gilt: Wenn es Schwierigkeiten gibt, lässt man sich am besten bei der Verbraucherzentrale beraten.


Wichtig ist in allen Fällen, dass ihr das Originalticket aufbewahrt – auch nachdem das Konzert stattgefunden hat. Das kann Streit mit dem Veranstalter vermeiden.


Kontrollabschnitt abgegangen

Ist euch der Kontrollabschnitt an der Eintrittskarte abgegangen, z.B. weil ihr die Karte schon wochenlang mit euch herumtragt, solltet ihr beide Teile aufbewahren und euer Missgeschick am Eingang ungefragt erklären. Dann dürftet ihr eigentlich keine Probleme bekommen.


Konzert fällt aus

Da kann der Schock schon groß sein: Endlich hat man die Karten für seine Lieblingsband, da steht morgens auf der Homepage, dass das Konzert ausfällt. In diesem Fall ist die Vorverkaufsstelle euer erster Ansprechpartner. Diese kann euch sagen, ob die Vorverkaufsstelle selbst die Erstattung der Kosten vornimmt oder ob ihr euch an den Veranstalter wenden müsst. Die Veranstalter übertragen aber häufig die Rückabwicklung auf die Vorverkaufsstellen. Wenn das Konzert nicht stattfindet, sollte man dort gegebenenfalls sein Geld zurückbekommen.


Spielstätte schließt vor Konzerttermin

Der Ort, an dem das Konzert steigen soll, wird vor dem Termin insolvent oder muss aus anderen Gründen schließen. Dann muss der Veranstalter einen anderen Ort anbieten, an dem das Konzert stattfindet. In der Regel habt ihr keinen Anspruch darauf, euer Geld zurück zu bekommen. Es sei denn, die Ersatz-Spielstätte ist in einer ganz anderen Stadt und ihr hättet einen viel längeren Anreiseweg oder die ursprüngliche Spielstätte zeichnet sich durch eine besondere einzigartige Charakteristik oder Qualität aus. Das muss man aber im Einzelfall klären oder prüfen lassen. Wenn ihr also mitbekommt, dass es die angekündigte Spielstätte zum Konzerttermin gar nicht mehr gibt, wendet euch an die Vorverkaufsstelle oder den Veranstalter und fragt nach dem neuen Spielort.


Konzert wird verschoben

Wenn das Konzert verschoben wird und man an dem neuen Termin keine Zeit hat, kann man die Karte zurückgeben, den Eintrittspreis und ggf. die Vorverkaufsgebühren und die Versandkosten zurückverlangen. Auch in diesem Fall solltet ihr euch an die Stelle wenden, bei der ihr die Karte gekauft habt. Diese wird euch entweder an den Veranstalter verweisen oder die Rückerstattung selbst vornehmen. Oft wird der Veranstalter diese Aufgabe, wie im Falle eines ausgefallenen Konzertes, auf die Vorverkaufsstellen übertragen haben.


Konzertkarten kommen zu spät an

Per Internet oder Telefon bestellte Karten sollten euch mit der Post zugeschickt werden, sind aber am Morgen mit der Post noch nicht angekommen, obwohl abends schon das Konzert ist. Dann ist es vielleicht noch nicht zu spät! Ruft sofort bei der Vorverkaufsstelle an und verlangt eine Botenzustellung. Vielleicht kann auch an der Abendkasse eine Liste mit eurem Namen hinterlegt werden. Auf keinen Fall müsst ihr die Karte bezahlen, wenn sie erst dann bei euch eintrudelt, wenn das Konzert schon vorbei ist (Briefträger oder jemand anderen als Zeugen benennen). Habt ihr schon bezahlt, könnt ihr euer Geld zurückfordern – natürlich inklusive Vorverkaufsgebühr und Versandkosten!


Eintrittskarte verloren

Klingt zynisch, aber: In dem Fall kann man nicht viel machen. Wer seine Karte verliert, hat Pech gehabt.


Veranstalter ist insolvent

Allein das ist kein Grund, den Ticketpreis zurückzufordern – wenn das Konzert denn wirklich stattfindet. Fällt es wegen der Insolvenz aber aus, könnt ihr aus unserer Sicht euer Geld zurückfordern. Ansprechpartner dafür ist der Insolvenzverwalter – sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wer das ist, erfahrt ihr in der Regel beim Amtsgericht, das für den Ort des Firmensitzes des Veranstalters zuständig ist. Weil aber nicht nur ihr, sondern auch viele andere Menschen und Firmen sicherlich Geld vom insolventen Veranstalter fordern, kann es sein, dass ihr leer ausgeht.

Und wer schließlich zum Konzert geht: Da haben wir auch ein paar Szenarien für euch.


(Wi/hamo)

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: Was bedeutet das?

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20 Kommentar(e)

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  • Pete

    Bezahlte Tickets werden erst kurz vor Veranstaltung freigegeben

    Ich habe mir zwei Tickets für eine Veranstaltung gekauft.
    Ich muss leider die Tickets auf dem Zweit Markt verkaufen.
    Jedoch:
    Der Veranstalter gibt das Ticket kurz vor der Veranstaltung dem Kunden (mir).

    Habe ich das Recht auf meine Tickets sofort??

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  • checked4you

    Re

    Nein, wenn nichts anderes vereinbart ist, muss es nur rechtzeitig vor der Veranstaltung sein. Oft steht bei der Bestellung dabei, dass Tickets ca. 1 Woche vor der Veranstaltung bereit gestellt werden.

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  • Mia

    Festival von 2 Tagen auf 1 Tag geändert

    Wir haben Tickets für 2 Tage auf ein Festival gekauft. Nun wurde es einfach auf 1 Tag gekürzt. Keine Info erhalten, durch Zufall im Internet gesehen. Veranstaltung steht noch aus. Veranstalter angeschrieben, keine Minderung vom Preis oder irgendein Zuvorkommen. Hotel und Zugticket bereits erworben. Was können wir hier tun?

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  • checked4you

    Festival verkürzt

    Hallo Mia,
    wenn ein Konzert oder Festival kürzer ist als erwartet, kann man schon verlangen, dass der Veranstalter einen Teil des Ticketpreises zurückzahlt. Das erklären wir in diesem Artikel. Da du dich schon mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt hast und nicht weitergekommen bist, können es gerne unsere Rechtsfachleute versuchen. Sie können auch prüfen und dir auch sagen, ob du Geld fürs Hotelzimmer und Zugticket zurück fordern kannst. Dafür kannst du in einer Beratungsstelle in deiner Nähe einen Termin buchen. Die Infos zum Angebot und die Standorte in NRW findest du hier auf verbraucherzentrale.nrw. Wenn du nicht in NRW wohnst, kannst du das Angebot der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes auf www.verbraucherzentrale.de/beratung finden.

    Viele Grüße
    Das checked4you-Team der Verbraucherzentrale NRW

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  • checked4you

    Re: Stornierung weil man nicht teilnehmen kann

    Hallo Lisa,
    nun konnten wir mit unserem Juristen sprechen. Tatsächlich gibt es bei Tickets für fest terminierte Veranstaltungen kein Widerrufsrecht. Der Verkäufer kann also darauf bestehen, dass du den vollen Ticketpreis zahlst. Denn er kann nichts dafür, dass du doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen kannst.
    Sofern die Karten nicht persönlich ausgestellt sind (also die Namen der teilnehmenden Personen enthalten), kannst du sie natürlich weitergeben. Allerdings musst du dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten: Oft ist es z.B. nicht erlaubt, Tickets mit Gewinn (also teurer als sie eigentlich waren) weiter zu verkaufen.
    Grüße
    Hauke

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  • checked4you

    Abbruch des Festivals

    Hallo Lina,
    speziell zu abgebrochenen Festivals haben wir Infos auf verbraucherzentrale.nrw, nämlich hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/12793. Wir sind der Meinung, dass der Veranstalter einen Teil des Ticketpreises erstatten muss. Genaueres liest du im Artikel. Allerdings gibt es dazu bislang noch keine Urteile.
    Grüße
    Hauke

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  • Lina

    Abbruch eines Festivals aufgrund von Unwetter

    Hallo,
    ich habe ein Festival besucht, das gegen Abend aufgrund eines Unwetters abgebrochen wurde. Ich habe das Ticket ausschließlich wegen eines bestimmten, sehr bekannten Künstlers gekauft, der dann nicht mehr aufgetreten ist. Habe ich jetzt einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises? Und wenn ja, welche Rechtsgrundlage hat der Anspruch? Gibt es entsprechende Rechtsprechung und Literatur?
    Ich wäre euch für eine Anwort sehr dankbar.

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  • checked4you

    Re: Stornierung weil man nicht teilnehmen kann

    Hallo, unsere Fachkollegen dazu sind gerade nicht greifbar, deshalb müssen wir um etwas Geduld bitten!

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  • Lisa

    Stornierung weil man nicht teilnehmen kann

    Hallo,ich habe ein ticket über online portal bestellt nur ich kann nicht teil nehmen aus familiären gründen.
    Der verkäufer vermittler "ticketbande" schreibt das ich trozdem bezahlen muss.
    Habe ich rechte was den rücktritt betrifft?
    Auch der geschickte brief mit der zahlungsaufforderung weisst rechtschreibfehler auf und die telefonnummer ist nicht richtig.
    Soll ich weitere benachritigungen ignorieren ?
    Bei marktwächter habe ich leider noch kein erreicht.

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  • checked4you

    Re: Verlegung des Veranstaltungsortes

    Wenn der neue Veranstaltungsort genauso gut erreichbar ist und keine besonderen Gründe dagegen sprechen, dass die Veranstaltung an dem neuen Ort anstelle des Ursprungsortes stattfindet, wird's schwierig. Bei Verlegung in eine andere Stadt wäre das unserer Meinung nach was anderes gewesen. Bei qualitativen Unterschieden zwischen den Veranstaltungsorten sind Rückgabeansprüche mit der Schwierigkeit verbunden, dass man die schlechtere Qualität des neuen Ortes beweisen müsste. Hier kann es aber nicht schaden, den Veranstalter auf die Qualitätsunterschiede hinzuweisen, um eine Ermäßigung des Ticketpreises zu erreichen.

    Auch wenn die Veranstaltungsorte beide in derselben Stadt liegen, kann man übrigens sämtlich Mehrkosten, die durch die geänderten Anfahrtswege entstehen, geltend machen (z. B. höhere Anfahrtskosten).

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  • LaDjoDjo

    Verlegung des Veranstaltungsortes

    Hallo, ich habe heute eine Nachricht von Eventim bekommen, dass der Veranstaltungsort eines Konzertes, für das ich Tickets erworben habe, verlegt wurde. Und zwar in eine Location, die erfahrungsgemäß eine sehr schlechte Akustik hat und die ich deshalb nicht mehr besuche. Sie ist jedoch in der selben Stadt und das Datum bleibt das Gleiche. Habe ich trotzdem eine Chance auf Rückgabe der Tickets?

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  • checked4you

    Re: Ticket-Rückgabe

    Hallo Almin,
    eine wichtige Frage ist, wie die Künstler auftreten sollten: Sind es einzelne Acts, die nacheinander spielen (sollten)? Dann könntest du wohl zumindest den Ticketpreis mindern.
    Geht es um eine Band oder drei Künstler, die zeitgleich auf der Bühne stehen (sollten), wird es wahrscheinlich wirklich schwierig, Geld zurück zu bekommen. Mehr dazu hier: https://www.checked4you.de/tv-musik/musik/rechte-beim-konzertbesuch-1261
    Am besten lässt du mal unsere Rechtsexperten deinen Fall prüfen. Einzelne Prüfungen können wir hier bei checked4you leider nicht vornehmen. Infos und Kontakt findest du hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/vertraege-reklamation/verbraucherrecht-beratung-und-vertretung-1439
    Viele Grüße
    Hauke

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  • Almin

    Ticket Rückgabe

    Hallo, habe 22 Karten für ein Musikkonzert gekauft jetzt ist aber ein Sänger (Topstar) tödlich verunglückt ich möchte das Konzert jetzt nicht besuchen der Veranstalter möchte mir aber nicht meine Tickets zurück nehmen er sagt die anderen 2 Sänger sind doch da aber ich wollte die beiden nicht sehen sonder den leider Gottes verunglückten.
    Was kann ich jetzt machen????
    Habe ich die Möglichkeit mein Ticketpreis zurück zubekommen???
    Lg

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  • checked4you

    Re: darf der Veranstalter Handys einbehalten ...

    Im Prinzip schon, aber: Das Ganze ist eine Frage des Einzelfalls, grundsätzlich muss vom Veranstalter dafür Sorge getragen werden, dass das Eigentum unbeschadet zurückerhalten wird, ansonsten könnte er sich schadensersatzpflichtig machen.

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  • Sabine

    darf der Veranstalter Handys einbehalten um illegale Bilder zu verhindern?

    Herr Escher schreibt das der Veranstalter aufgrund seines Hausrechtes auch Handy und Fotoapparate einziehen darf https://www.moneycheck.de/verbraucherhilfe/kuenstler-erkrankt-termin-kurzfristig-verschoben-welche-rechte-haben-konzertbesucher/ um Fotos zu verhindern. stimmt das?

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  • Marion Büttner

    Für 2 x 30.- € Tickets 34,99 € Gebühr bezahlt.

    Diese Unternehmen würde ich nie wieder in Anspruch nehmen. Egal wie lange ich auf eine entsprechende Veranstaltung warten müsste. Vor allem arbeitet diese Unternehmen ja bereits ein halbes Jahr mit meinem und dem Geld von anderen. Ich finde es schon dreist. Für 2 Michel Müller im Kurhaus Bad Tölz Tickets a.) 30.—€ habe ich insgesamt 94,99 € bei Eventim bezahlt. Die Agentur ist nicht empfehlenswert!

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  • checked4you

    Re: Konzertausfall

    Hallo, dann hilft nur eine Rechtsberatung und -vertretung. Gibt es auch bei uns: https://www.verbraucherzentrale.nrw/rechtsberatung?returnto_=link1132667A&mode=1&leistung=a028. Grundsätzlich wäre abzuwägen, ob sich dann der Aufwand lohnt, je nach Preis für die Karten. Viele Grüße, Heiko

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  • Anne

    Konzertausfall

    Hallo,
    was, wenn der Veranstalter trotz mehrfacher Aufforderung das Geld nicht zurück überweist und man keine Rechtsschutz hat ?

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  • checked4you

    hilfreich

    Hallo, unsere Beiträge - speziell die darin enthaltenen Rechtsaussagen - werde natürlich von Juristen hier im Hause geprüft. Urteilsverweise und ähnliche juristische Hintergründe erscheinen uns aber der Lesbarkeit halber (besonders in einem Jugendmagazin) verzichtbar.

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  • Marcel

    nicht hilfreich

    Ohne Angabe von Rechtgrundlagen, Referenzurteilen etc. sind all diese Behauptungen (wenn mehr sind es dann nicht) nichts wert..

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